Die Kita in der Ferrenbergstraße. Foto: Thomas Merkenich

Mit der Reform der Elternbeitragssatzung wird die Einkommensgrenze für die Befreiung von Beiträgen verdoppelt – zum Vorteil vieler Familien. Insgesamt sind künftig mehr als ein Drittel der Kinder freigestellt, auf Kosten der Stadtkasse. Eine weitere massive Entlastung der Eltern folgt ein Jahr später.

Nach der Vorentscheidung des Jugendhilfeausschusses berät der Stadtrat am 1. Juli endgültig über die neue Elternbeitragssatzung. Da Grüne, FDP und SPD im Rat über eine Mehrheit verfügen besteht kein Zweifel, dass ihre Initiative durchgeht.

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Die CDU unterstützt die Ziele der Reform, verlangt aber ein Konzept für die Gegenfinanzierung der erheblichen Einnahmeverluste. Dieses Konzept will die Ampel am 29. Juni im Finanzausschuss vorlegen; geplant ist eine Anhebung der Grundsteuer B um elf Prozent (rund 60 Basispunkte). Die Grundsteuer wird von Immobilieneigentümern und Mietern getragen.

Freibetrag verdoppelt

Der Vorschlag des Ampelbündnisses sieht vor, zum 1. August 2021 die Befreiung von den Elternbeiträgen auszuweiten, so dass mehr Familien mit geringeren Einkommen entlastet werden. Die Einkommensgrenze, ab der Beiträge fällig werden, steigt von bisher 20.000 auf 40.000 Euro.

Laut Stadtverwaltung können zur Zeit rund 1.500 Kindern aufgrund des Einkommens ihrer Eltern den Kindergarten, OGS sowie die Kindertagespflege beitragsfrei nutzen. Das seien 22,6 Prozent aller betreuten Kinder.

Mit der neuen Einkommensgrenze würden zusätzlich 1.060 Kinder befreit, der prozentuale Anteil der Befreiten steige damit auf 38,5 Prozent.

Insgesamt sparen die Eltern mit einem Einkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro damit 462.000 Euro pro Jahr ein; das sind im Schnitt 436 Euro pro Kind.

Die Kosten dafür werden vom städtischen Haushalt – und damit von allen Bürger:innen getragen, die Steuern und Abgaben zahlen.

Einkommensbegriff neu definiert

Eine zweite Änderung der Beitragssatzung, mit einer sehr viel höheren Entlastung aller Eltern soll ein Jahr später, am 1. August 2022 folgen. Dann soll die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlung umgestellt werden.

Zu Grunde gelegt wird künftig das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der steuerfreien Einkünfte, Einkommen, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt (z. B. Elterngeld), Unterhalt sowie Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, etc, erläutert die Pressestelle der Stadt.

Bisher galt als Berechnungsgrundlage das Jahresbrutto-Gehalt abzüglich der Werbungskosten und Kinderbetreuungskosten, zuzüglich der steuerfreien Einkünfte, Einkommen, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt (z. B. Elterngeld), Unterhalt, Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, etc.

Durch diese Umstellung des Einkommensbegriffs werden so gut wie alle Eltern von betreuten Kindern entlastet. Nach Berechnung der Stadt liegt die durchschnittliche prozentuale Abweichung zwischen dem bisher angewandten und dem künftigen Einkommensbegriff bei etwa 27 Prozent.

In dieser Höhe werden die Eltern im Durchschnitt entlastet, die Kosten für den städtischen Haushalt werden mit 2,25 Millionen Euro pro Jahr angegeben.

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Redaktion

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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