Die beiden Buchen müssen gefällt werden. Foto: Thomas Merkenich

Die Straße „Unter den Buchen“ in der Gartensiedlung Gronauer Wald verliert demnächst ihre Namensgeber: Ab dem 13. März werden die beiden riesigen Buchen in dem kleinen Weg nahe des Lerbachs aus Sicherheitsgründen gefällt. Die Grundstückseigentümer haben bereits die Nachpflanzung von vier Bäumen geplant.

Die beiden alten Buchen im gleichnamigen Weg in der Gartensiedlung Gronauer Wald sind angeschlagen und stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Silvester 2022/2023 fielen zwei dicke Äste herab – zu viel Totholz im Baum.

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Ab dem 13. März werden sie nun gefällt, in Absprache mit den städtischen Behörden, wie es in einer Mail des Freundeskreises Gartensiedlung Gronauer Wald heißt.

Nachpflanzung

Bereits vor zwei Jahren sei klar gewesen, dass die Buchen nicht mehr zu retten seien. Ein Gutachter habe die Verkehrssicherheit überprüft und sein OK verweigert, heißt es beim Freundeskreis der Gartensiedlung.

Ursache könnte die Neuanlegung der Straße und der Bau einer Stützmauer gewesen sein, was jedoch bereits Jahrzehnte zurückliege, so der Freundeskreis. Dabei hätten die Wurzeln der Buchen mutmaßlich Schaden genommen.

Hinweis der Redaktion
Wegen der Nähe der Bäume zu den umliegenden Häusern und der erhöhten und schwer zugänglichen Lage auf dem Grundstück können sich die Fällarbeiten über mehrere Tage hinziehen. Es kommt unter Umständen zu Verkehrsbehinderungen!

Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich die Buchen befinden, will zwei Eichen und zwei Buchen nachpflanzen. Ein Baum ist jedoch für ein anderes Grundstück vorgesehen.

Foto: Til Erdmenger

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Holger Crump

ist Reporter und Kulturkorrespondent des Bürgerportals.

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7 Kommentare

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  1. Die beiden Buchen werden gefällt, da deren Stand- und Bruchfestigkeit nicht mehr gewährleistet ist.
    Eine Ausnahmegenehmigung gemäß Baumschutzsatzung sowie eine Genehmigung zur Fällung der Bäume liegt vor.

  2. Ich muss gestehen, was 1.3. bedeutet weiß ich nicht. Wenn diese Punktierung allerdings Gefahren gefahrlos macht, dann ist die Frage berechtigt.

    1. Das bezieht sich auf § 39 Bundesnaturschutzgesetz, nach dem es vom 1. März bis 30. September untersagt ist, Bäume zu fällen. Einschlägig ist das hier aber nicht, weil die Maßnahme im öffentlichen Interesse mit behördlicher Zustimmung erfolgt – entsprechende Ausnahmen sieht das Gesetz ausdrücklich vor.

  3. Wie kann es sein, dass nach dem 1.3. noch Bäume gefällt werden?

    1. Verkehrssicherheit geht vor Vogelschutz, wird rechtlich wasserdicht sein.

    2. Wie der Jurist sagt: Die Gesetzeslektüre verbessert die Rechtskenntnis. Soll heißen: Im Gesetz selbst steht, wie das sein kann. Eigentlich sollte man von einer Fraktionsvorsitzenden erwarten dürfen, dass sie die Grundlagen ihrer Handlungen und Äußerungen kennt.