Weil die Stadt den Rechtsanspruch ihres Sohnes auf einen Kita-Platz nach wie vor und nicht fristgemäß erfüllte, hatte die Rechtsanwältin und Mutter Sabrina Fahlenbock ein Zwangsgeld beim Verwaltungsgericht Köln beantragt. Dies wurde nun erstmals gegen die Stadt Bergisch Gladbach festgesetzt, in Höhe von 5.000 Euro. Die Stadt erhält weitere drei Wochen zur Vermittlung eines Kita-Platzes – dann droht ein weiteres Zwangsgeld, das deutlich höher ausfallen könnte.

Vier Tage nach Ablauf der Frist hat das Verwaltungsgericht Köln am 17. August entschieden: Die Stadt Bergisch Gladbach muss erstmals ein Zwangsgeld von 5.000 Euro zahlen, weil sie den Rechtsanspruch des Sohnes von Rechtsanwältin und Mutter Sabrina Fahlenbock auf einen Kita-Platz bis zum 14. August nicht hat erfüllen können.

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Die Klägerin hatte das Zwangsgeld vergangene Woche beantragt, nachdem eine vom Verwaltungsgericht Köln gesetzte Frist zur Vermittlung eines Platzes verstrichen war. Das Gericht hatte für diesen Fall ein Zwangsgeld angekündigt (AZ 19 M 36/23). Dem Antrag auf Verhängung der Klägerin wurde nun stattgegeben.

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Frist verstrichen: Kita-Klägerin beantragt Zwangsgeld

Weil die Stadt ihrem Sohn bis zum 14. August keinen Kita-Platz vermitteln konnte, hat die Rechtsanwältin und Mutter Sabrina Fahlenbock nun die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die Stadt beim Verwaltungsgericht Köln beantragt. Die Kommune hatte zuvor die Aussetzung beantragt und dokumentiert dazu umfangreich ihre Abfragen bei den Kitas. Streit gibt es zudem über einen WDR-Bericht, der nach Ansicht Fahlenbocks falsch ist.

Neue Frist, höheres Zwangsgeld

Der Antrag der Stadt, diese Zahlung auszusetzen, war damit erfolglos. Die Stadt habe nicht nachweisen können, dass es unmöglich sei, einen Betreuungsplatz für den Sohn der Familie Fahlenbock bereitzustellen, schreibt das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 17. August. „Sie hat (…) nicht dargelegt, alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um (…) einen Betreuungsplatz in einer bestehenden wohnortnahen Kindertagesstätte zu verschaffen.”

Das Gericht setzt der Stadt nun eine erneute Frist von drei Wochen, um einen Platz für den Sohn der Klägerin zu finden. Sollte auch dies nicht funktionieren, könnte erneut ein Zwangsgeld drohen. Dies würde dann auf 7.500 Euro erhöht, „um den erforderlichen Druck auf die Vollstreckungsschuldnerin auszuüben”, heißt es in dem Beschluss.

Druck steigt

Das Procedere könnte sich wiederholen, Fahlenbock zeigt sich entschlossen: „Bei fortgesetzter Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen durch die Stadt Bergisch Gladbach werden weiterhin Zwangsgelder angedroht und festgesetzt, bis der Anspruch auf einen Kitaplatz erfüllt ist”, erklärt die Rechtsanwältin auf Anfrage des Bürgerportals.

Dabei könne sich jedes Mal der Zeitraum für die Erfüllung erheblich verkürzen und die Höhe des Zwangsgeldes steigen, um den Druck zu erhöhen. Sie wolle zudem weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen, sollten die angedrohten Zwangsgelder keine Wirkung zeigen.

Kinder haben einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, dennoch fehlen in der Stadt rund 500 Plätze, Foto: Holger Crump

Fahlenbock erneuert ihre Kritik an Bürgermeister Frank Stein: „Da die Stadt nicht in Beschwerde gegangen ist, wird somit anerkannt, dass keine Unmöglichkeit (zur Vermittlung eines Kita-Platzes, die Red.) vorliegt. Das Zwangsgeld wäre demnach vermeidbar gewesen, und der Bürgermeister könnte hier unter Umständen seine Vermögensbetreuungspflichten verletzen.”

Die Rechtsaufsicht der Stadt Bergisch Gladbach werde über die fortwährende Nichtbefolgung von gerichtlichen Beschlüssen informiert. Derzeit sei dort ein Prüfverfahren anhängig.

“Wir sind im Kontakt mit Trägern und Kitaleitung, um für Frau Fahlenbock einen Betreuungsplatz zu erhalten”, heißt es dazu kurz und knapp im Rathaus. Aktuell seien zwei gerichtliche Verfahren anhängig, sagt ein Sprecher auf Anfrage des Bürgerportals.


Hinweis der Redaktion: Das Statement der Stadt wurde nachträglich ergänzt (23. August 2023).

war bis Anfang 2024 Reporter und Kulturkorrespondent des Bürgerportals.

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  1. Es ist der Stadt Bergisch Gladbach dringend anzuraten, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den mit viel Eigenwerbung durchgesetzten Rechtsanspruch auf einen Kita-Anspruch des Sohnes von Frau Rechtsanwältin Fahlenbock nunmehr umgehend zu erfüllen.

  2. Wie kann es sein, dass das Jugendamt der Stadt Bergisch Gladbach tatsächlich nicht in der Lage ist, einem einzelnen Kind einen Kitaplatz zu Verfügung zu stellen (obwohl man sich ja so sehr bemüht) und es scheinbar vorzieht lieber ein Zwangsgeld zu akzeptieren und zu zahlen, anstatt hier tätig zu werden, um zumindest weitere zukünftige Zahlungen (aus unseren Steuergeldern) zu vermeiden.

    Handelt es sich hierbei um das Unvermögen des Jugendamtes oder meint man aus Arroganz sich hier auch weiterhin über Gesetze und richterliche Beschlüsse hinwegsetzen zu können?

    Oder handelt es sich hierbei um Vorsatz seitens des Jugendamtes/der Verwaltung um dem Bürgermeister (der in einem Fernsehinterview noch vor einiger Zeit sehr optimistisch geklungen hat) und auch der Stadt in der Aussenwirkung Schaden zu zuführen?

    Als Bürger dieser Stadt erwarte ich hier eine zeitnahe Lösung. Diese Lösung kann nicht darauf hinauslaufen, dass die Stadt immense Summen an Zwangsgeldern akzeptiert und zahlt.

  3. Man kann der Frau echt dankbar sein, aufgrund Ihres Treibens nun plötzlich bald 4 Sofort-Kitas ohne das davon davor je die Rede war, was an dem Problem zu tun, Sie hat nix davon, aber zukünftig viele Eltern. Respekt!

    1. Wer soll denn in den Sofort-Kitas arbeiten? Diese Frage beantworten nicht die gleichen Leute, die die Kitas hinstellen. Allein in Moitzfeld könnte man doch eine zweistellige Anzahl von Betreuungsplätzen gewinnen, wenn man alle Stellen in bestehenden Kitas besetzten könnte.

      1. Die einstweilige Verfügung und Klage in diesem Fall hier wurde bereits am 09.02.23 eingereicht und dieser ging schon ein aussergerichtliches Verfahren vorher welches bis zum 22.12.22 zurückreicht. Der Stadt wurden dort die rechtliche Konsequenz, bis zu dem Punkt an dem wir heute stehen vor Augen geführt. Zeitlich also vor Ihrem hier angesprochenen Artikel.

  4. Man stelle sich mal vor nur 10% der Betroffenen würden Klagen (nur Zwangsgelder nicht auch noch der Schaden aus Gehaltseinbußen etc.) von 500 fehlenden Plätzen in Bergisch Gladbach.

    50 Kläger alle drei Wochen 7500€ wären ja 6,35 Millionen Euro pro Jahr. Wenn die Zwangsgelder nicht steigen und die Intervalle kürzer werden.
    Die Politik sollte hier schnellstens Handeln und den Laden in den Griff bekommen und nicht noch mehr kommunale Steuergelder verschwenden. Und/Oder alternativ mal ne professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen?

    1. Wenn alle überall Klagen würden, wären die Städte und Gemeinden schnell überfordert. Der Gesetzgeber würde dann reagieren müssen, indem er den Anspruch auf einen Betreuungsplatz wieder kassiert.

      1. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist nicht nur eine soziale Errungenschaft, sondern auch ein wirtschaftlicher Motor. Er ermöglicht es zahlreichen Eltern, in ihre Berufe zurückzukehren und als unverzichtbare Fachkräfte zur Wirtschaft beizutragen. Ein Rückzug dieses Rechtsanspruchs würde den Arbeitsmarkt erheblich beeinträchtigen und wäre mit Arbeitgeberverbänden etc. nicht zu machen. Tausende von Fachkräften könnten gezwungen sein, aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, weil sie keine zuverlässige Kinderbetreuung haben.

        Anstatt den Rechtsanspruch in Frage zu stellen, wäre es weitsichtiger, die Klagen als Weckruf zu sehen. Diese könnten die Notwendigkeit von Investitionen in die Ausbildung von Kinderbetreuungsfachkräften und den Ausbau von Betreuungseinrichtungen verdeutlichen. Indem wir in unsere Kinder und ihre Betreuer investieren, sichern wir nicht nur die Zukunft unserer Kinder, sondern auch die unserer Wirtschaft. Die Welt dreht sich weiter aber nicht zurück.

      2. Derzeit können nicht alle Eltern, die gern einen Platz hätten, einen Platz haben. Angenommen, der Rechtsanspruch würde wegfallen. Was wäre dann der Unterschied zu jetzt? Kurzfristig geht ohnehin nichts. Zumal dienjenigen, die die Zwangsgelder zahlen sollen, nicht die Kultushoheit haben. Wenn die Wirtschaft die Eltern als Arbeitskräfte will, dann muss die Wirtschaft sich um die Betreuung kümmern.

      3. Christian-Andreas, der wesentliche Unterschied zwischen der aktuellen Situation und einem Wegfall des Rechtsanspruchs liegt in der Verbindlichkeit für die Kommunen. Der Rechtsanspruch stellt sicher, dass sich Kommunen kontinuierlich um den Ausbau der Betreuungskapazitäten bemühen. Ohne diesen Anspruch könnte das Engagement der Kommunen in diesem Bereich noch weiter nachlassen, da der rechtliche Druck entfällt.

        Die Idee, dass die Wirtschaft allein für die Kinderbetreuung verantwortlich sein sollte, berücksichtigt nicht den gesamtgesellschaftlichen Wert, den qualitativ hochwertige Kinderbetreuung bietet. Es geht nicht nur um eine Dienstleistung für arbeitende Eltern, sondern um eine wichtige Investition in die nächste Generation.

        Ein weiterer Aspekt ist der aktuelle Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung. Die Kommunen könnten hier proaktiv handeln, indem sie beispielsweise praxisintegrierte Ausbildungen finanzieren und so zum einen mehr Betreuungsplätze schaffen und zum anderen dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Dies wäre ein zukunftsweisender Schritt, der sicherstellt, dass sowohl die heutigen als auch die zukünftigen Generationen von einer hochwertigen Betreuung profitieren können.

  5. Es ist bemerkenswert, wie die Stadt Bergisch Gladbach scheinbar immer wieder versucht, sich als im Recht hier darzustellen, während z.B. der oberbergische Kreis diese Probleme in der Form nicht hat. Bergisch Gladbach setzt hier als Alleingang unter den Kommunen ausschließlich auf freie Träger und stellt sich so dar, als würde sie alles richtig machen und andere Kommunen in NRW es falsch. Nur zu Prüfen, ob Freie Träger zur Übernahme von neuen Einrichtungen bereit sind, reicht als Kriterium bei weitem nicht aus. Es Bedarf kommunaler Einrichtungen und freier Träger un dieses Problem zu Lösen sowie einer massiven Investition in die Ausbildung und Entlastung der Fachkräfte.

    Dieser Fall zeigt deutlich, dass dieser Ansatz nicht funktioniert und die Stadt ihren Bürgern nicht gerecht wird. Es ist an der Zeit, dass die Stadt ihre Strategie überdenkt und sicherstellt, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber den Kindern und Familien nachkommt.

    1. Köln hat eigene städtische Kitas und eher noch größere Probleme. Das Problem ist der Personalmangel, das hat nichts mit der Trägerschaft zu tun.

      1. Ich denke Sie übersehen die Relationen hier: In Köln fehlen zum Ende des Kita-Jahres 2022/23 insgesamt 1503 Betreuungsplätze. Bei 1 Millionen Einwohner.
        In Bergisch Gladbach zwischen 400-700 bei 111.000 Einwohnern.

      2. In Köln kennen Sie nennen Sie 1503 und in BGL 400-700. Warum keine Unsicherheiten für Köln? Außerdem ist die Einwohnerzahl die falsche Bezugsgröße. Sinnvoller wären z.B. Anzahl der Eltern die Kinderbetreuung haben + Anzahl der Eltern, die gern eine hätten.
        Fakt ist doch, dass alle jungen Eltern in Köln alamiert sind. Es kam bereits zur Kürzung von Betreuungszeiten. In einigen Stadtteilen werden 45 h nicht mehr angeboten.

  6. Richtig so und Glückwunsch. Kinder sind gerade keine Papiertonnen, die man wochenlang im Regen stehen lassen, weil man unflexibel und ohne Weitsicht agiert

  7. Eine rechtschaffene Verwaltung ist das Rückgrat einer funktionierenden Demokratie. Wenn diese jedoch Recht und Gesetz missachtet, geraten nicht nur die Grundpfeiler unserer Gemeinschaft ins Wanken, sondern auch das Vertrauen der Bürger in das System. Solch ein Handeln kann weitreichende Folgen haben wenn die Verwaltung damit durch kommen sollte. Es geht hierbei nicht nur um Einzelne, sondern um die Erhaltung der demokratischen Integrität. Es ist daher im Interesse aller, dass Verwaltungen mit Integrität und im Einklang mit dem Gesetz agieren. Ich verstehe nicht wie sich eine Jugendamts Leitung bei so einem jahrelangen Versagen weiter auf Ihrem Posten befinden kann.

  8. Freut mich sehr Frau Fahlenbock. Hier wird einmal mir deutlich, was Bergisch Gladbach für eine desolate Verwaltung und vor allen Dingen eine völlige Fehlbesetzung mit Bürgermeister Stein hat. Das ist ja nicht nur bei dem Thema Kitaplatz, sondern auch Laurentiusstraße, Müll, allgemeine Infrastruktur, etc. deutlich erkennbar. Gut, dass mit Ihnen, Frau Fahlenbock, eine fachlich versierte und engagierte Person, dieser Politik und dieser Verwaltung die Stirn bietet. Man kann nur hoffen, dass das Ganze durch vorzeitige Neuwahlen endlich beendet wird.

    1. Bei diesem Kommentar geht es möglichweise eher um das eigene Auto und nicht um Kinderbetreuung.