Weil die Stadt ihrem Sohn bis zum 14. August keinen Kita-Platz vermitteln konnte, hat die Rechtsanwältin und Mutter Sabrina Fahlenbock nun die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die Stadt beim Verwaltungsgericht Köln beantragt. Die Kommune hatte zuvor die Aussetzung beantragt und dokumentiert dazu umfangreich ihre Abfragen bei den Kitas. Streit gibt es zudem über einen WDR-Bericht, der nach Ansicht Fahlenbocks falsch ist.

Die Frist ist abgelaufen, nun geht der Streit um das Recht auf einen Kita-Platz weiter. Bis zum 14. August hätte die Stadt Bergisch Gladbach der Rechtsanwälting, Mutter und Klägerin Sabrina Fahlenbock nach Klagen durch zwei Instanzen einen Kita-Platz zuweisen müssen. Das ist nicht erfolgt. Nun droht der Stadt die Zahlung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 Euro. So der Tenor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. Juli vor (AZ 19 M 36/23).

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„Uns wurden von der Stadt keine Kita-Plätze im gesamten Verfahren bisher angeboten“, sagt Fahlenbock einen Tag nach Ablauf der Frist. Sie habe daher heute, am 15. August, die Festsetzung des Zwangsgeldes beim Verwaltungsgericht Köln beantragt. Die Verhängung des Zwangsgeldes erfolge nicht automatisch, sagt Fahlenbock.

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Recht auf Kita-Platz: Stadt droht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro

Weil die Stadt Bergisch Gladbach den Rechtsanspruch ihres Sohnes auf einen Kita-Platz nicht erfüllt, hat die Rechtsanwältin und Mutter Sabrina Fahlenbock nun gerichtlich ein Zwangsgeld erwirkt: Sollte die Stadt bis zum 14. August keinen Kita-Platz bereitstellen, droht der Kommune erstmals die Zahlung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 Euro. Hinzu könnten Zahlungen für Lohnausfälle und ähnliches kommen.

Die Stadt hatte zuvor bereits beim Verwaltungsgericht Köln beantragt, das drohende Zwangsgeld auszusetzen. In dem Schreiben vom 10. August, das dem Bürgerportal vorliegt, dokumentiert die Kommune ihre Abfrage von Auslastung bzw. Möglichkeiten zur Überbelegung von Kitas bei den Trägern. Dies war Knackpunkt bei den vorherigen Verfahren – die Stadt hatte nach Aussage ihres Sprechers nicht schlüssig dargelegt, dass eine Überbelegung der Kitas unmöglich sei.

Streit über WDR-Beitrag

Weiterer Streitpunkt ist das Angebot eines Kita-Platzes an die Klägerin, das durch einen Bericht in der WDR Lokalzeit vom 2. August 2023 publik wurde. Die Stadt könne nicht sagen, ob die Klägerin das Angebot angenommen habe. Im Meldeportal „Little Bird“ gebe es dazu jedenfalls eine Anmeldung vom gleichen Tage.

Ihre Familie stehe in Kontakt mit einem Träger, so Fahlenbock. Darüber sei ein möglicherweise frei werdender Platz in Aussicht gestellt worden, schreibt die Rechtsanwältin dazu am 14. August an das Verwaltungsgericht Köln. Um ein konkretes Platzangebot handele es sich indes nicht, die Berichterstattung des WDR sei falsch. Auf Little Bird handele es sich lediglich um eine „Vormerkung als Bedarfsanzeige, (…) ohne konkretes Platzangebot der Einrichtung selbst.“

Mehr Druck gefordert

Zudem moniert die Klägerin, dass sich die Stadt nicht ausreichend um einen Kita-Platz für ihren Sohn kümmere. Die Kommune habe „überobligatorische Maßnahmen“ zu treffen, um dem Rechtsanspruch ihres Kindes gerecht zu werden. Die Abfragen bei Trägern sei indes unvollständig. Zudem würde kein „Druck“ ausgeübt. Etwa durch die Ankündigung, als Kommune selbst Kitas zu betreiben, sollten keine Überbelegungen ausgenutzt werden.

Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen, hieß es am Dienstagnachmittag beim Verwaltungsgericht Köln. Die 19. Kammer sei damit befasst und wolle zeitnah entscheiden, so eine Sprecherin auf Anfrage des Bürgerportals.

Sollte es ein Zwangsgeld geben, werde die Stadt keine Beschwerde oder Ähnliches einlegen, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage des Bürgerportals. „Das Jugendamt steht im kontinuierlichem Austausch mit den Trägern und den Kindertagespflegepersonen, um über freien Plätze in Kenntnis gesetzt zu werden und dann vermittelnd tätig zu werden“, heißt es im Rathaus.

Hinweis der Redaktion:
Das Statement der Stadt zur Akzeptanz des Zwangsgeldes und des weiteren Vorgehens wurde nachträglich eingefügt. (15. August 2023)

ist Reporter und Kulturkorrespondent des Bürgerportals.

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4 Kommentare

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  1. Ich habe mir den Beitrag im WDR angesehen. Bürgermeister Stein sagt darin, dass 3 Kindergärten neu gebaut werden sollen. Ich stelle es mir jedoch sehr schwierig vor, diese dann auch mit Personal zu bestücken. Erzieher und Erzieherinnen sind doch aktuell schwer zu finden.

  2. Zum Verständnis:
    1. Der Streit um den WDR Beitrag ist aber ein Streit zwischen Klägerin und WDR? Oder zwischen Klägerin und Stadt?

    2. Das Zwangsgeld müsste die Stadt dann an das Land zahlen? Ich hatte den Eindruck, dass einige Kommentatoren davon ausgingen, es müsse an die Klägerin gezahlt werden.

    3. Wie könnte die Stadt denn nachweisen, dass eine Übebelegung nicht möglich ist?

    1. 1. Der Streit bezüglich des WDR-Beitrags betrifft die Interpretation des Beitrags seitens der Stadt und der Klägerin. Am Ende des Beitrags wurde erwähnt, dass eventuell ein Platz in Aussicht steht, jedoch ohne Gewissheit.

      Ich hatte den Kontakt zu dieser Einrichtung privat initiiert und den WDR am Drehtag darüber informiert, ohne dass die Stadt daran beteiligt war. Trotzdem hat die Stadt diesen WDR-Beitrag in ihrer Argumentation vor Gericht verwendet, um ein angedrohtes Zwangsgeld abzuwenden. Sie behauptete, es könnte ein Platzangebot existieren, das bereits angenommen wurde, und bat darum, das Zwangsgeld bis zur Klärung nicht festzusetzen.

      Bisher gibt es kein konkretes Angebot, und die Stadt hat keinen Beweis dafür vorgelegt. Ich habe einen Bedarf für die Einrichtung im Portal „Little Bird“ angemeldet. Wenn ein konkretes Platzangebot von dieser Einrichtung vorläge, würden wir es sofort annehmen und den Zwangsvollstreckungsantrag zurückziehen.

      2. Das Zwangsgeld würde tatsächlich an die Landeskasse gehen und nicht an die Klägerin. Es ist zudem möglich, dass das Zwangsgeld mehrmals angedroht und festgesetzt wird.

      3. Die Stadt könnte die Unmöglichkeit einer Überbelegung nachweisen, indem sie die Personalschlüssel aller Einrichtungen darlegt. Ein solcher Nachweis könnte zum Beispiel die Anzahl der Fachkraftstunden im Verhältnis zur Anzahl der Kinder in den verschiedenen Einrichtungen und Gruppen sein. Dies würde zeigen, dass gesetzliche Vorgaben eine Überbelegung nicht zulassen. Selbst wenn die Stadt diesen Punkt erfolgreich beweisen könnte, würde dies nicht generell eine Unmöglichkeit belegen und das Zwangsgeld verhindern. Sie müsste auch die Unmöglichkeit aller anderen potenziellen Maßnahmen nachweisen, wie z.B. die Verkürzung der Betreuungszeiten oder die Bildung von Notgruppen unter der Leitung des Jugendamtes.