Bei der Finanzierung von Mehrkosten bei der Sanierung der Altenberger-Dom-Straße und der Laurentiusstraße kommen erneut die KAG-Beiträge ins Spiel. Diese mussten früher die Anlieger bezahlen, sie werden zur Zeit aber grundsätzlich vom Land übernommen. Dieser Sachverhalt ist der FWG zu unsicher – daher verlangt sie von der Stadt eine Garantie, dass die Anlieger finanziell nicht belastet werden.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der Freien Wählergemeinschaft (FWG)

Die FWG will von der Stadtverwaltung eine Garantiezusage, dass Anlieger in keinem Fall bei den Umbaukosten der Laurentiusstraße und der Altenberger-Dom-Straße herangezogen werden.

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Sowohl bei der mehrheitlich im Rat beschlossenen Neugestaltung der Laurentiusstraße als auch beim Umbau des unteren Bereichs der Altenberger-Dom-Straße in Schildgen können trotz Förderbeiträgen aus verschiedenen Töpfen des Landes Mehrkosten in Millionenhöhe entstehen, wie die Stadtverwaltung in einer Vorlage für den am 10.09.2024 tagenden Mobilitäts- und Verkehrsausschuss mitteilt.

Ein Teil der Mehrkosten soll durch KAG-Beiträge aufgefangen werden. Das sind Beiträge der Anlieger, die sich an der Finanzierung beteiligen sollen.

Die Stadtverwaltung stellt zwar in Aussicht, dass diese Kosten in den beiden Fällen vom Land NRW übernommen werden. Das ist aber keineswegs klar und abhängig vom Baubeginn einerseits und von den vorhandenen finanziellen Mitteln des Landes andererseits. Die FWG lehnt es ab, auf dieser unsicheren Basis einer Weiterplanung zuzustimmen.

Rainer Röhr, Fraktionsvorsitzender der FWG: „Einer finanzielle Beteiligung der Anlieger widersprechen wir massiv.“ Die endgültige Entscheidung dazu steht zwar erst in der nächsten Ausschusssitzung an, bis dahin muss die Stadt aber Klarheit schaffen. Auf vage Zusagen oder Absichtserklärungen will die FWG sich nicht verlassen.“

Hinweis der Redaktion: Der NRW-Landtag hat ein Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab dem 1.1.2024 beschlossen. Für Projekte, die zwischen 2018 und 2024 beschlossen wurden, erstattet grundsätzlich das Land die Beiträge, die Anlieger sind also freigestellt. Eine gut verständliche Zusammenfassung der Rechtslage gibt es zum Beispiel beim Verband Wohneigentum NRW, eine öffentliche Einordnung hatte auch Martin Lucke (MdL, CDU) vorgenommen.

Röhr weiter: „Offenbar ist es durch nicht klar geregelte Zuständigkeiten bei der Stadt zu dieser unklaren Fördersituation und zu dadurch bedingten millionenschweren Zusatzbelastungen gekommen. Die FWG erinnert daran, dass sie in einem von ihr eingebrachten Begleitbeschluss zur Verabschiedung des Haushaltes 24/25 Klarheit beim Fördermanagement der Stadtverwaltung mit Darstellung der den städtischen Haushalt belastenden jeweiligen Eigenanteile angemahnt hat.

Rainer Röhr: „Wir nehmen nicht mehr hin, wenn uns immer wieder Mehrkosten bei Bauprojekten als unabweisbar präsentiert werden.“ 

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  1. Wie soll eine solche Garantiezusage aussehen und aus welchem rechtlichen Grund könnten sich die Anlieger auf eine solche stützen? Ich denke, dass dem uneingeschränkt nachvollziehbaren Ansinnen der FWG allein durch eine “Garantiezusage” nicht Rechnung getragen werden kann. Ich fürchte, dass Verwaltung und Rat nach den bisherigen Pannen die Weichen grundsätzlich neu zu stellen haben, wenn ausgeschlossen werden soll, dass die Anlieger zur Kasse gebeten werden.

  2. Tja, ob das Land über die nötigen Mittel verfügt, soll abgewartet werden. Den Umbau des Teils der A.B.D. Str. jedoch möglicherweise auf dem Rücken der Anrainer zu beschließen, ist bürger:innenfern nach dem Motto: “lasst uns das beschließen, die Bürger:innen müssen ja zahlen!” Wenn das Objekt wirklich den meisten Verkehrsteilnehmern gerecht würde, könnte man vielleicht Kompromisse finden. Nur wird es Bruchstück bleiben. Everybodies darling wird man an dieser Stelle nicht werden.