Das Haus der Musik am Langemarkweg. Foto: Thomas Merkenich

Als Folge des sogenannten Herrenberg-Urteils muss die Städtische Musikschule alle Lehrkräfte fest anstellen. Ein großer Teil der Mehrkosten soll an anderer Stelle wieder herein geholt werden. Dazu gehört eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren ab dem 1. Januar 2025.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der Max-Bruch-Musikschule

In der Städtischen Max-Bruch-Musikschule wird es in Kürze ausschließlich Lehrkräfte in festen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen geben. Es ist die Folge eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 (Herrenberg-Urteil). Diese Umstellung zieht höhere Kosten für den Betrieb der Musikschule nach sich. Um die Mehrkosten bewältigen zu können, hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach in seiner Sitzung von Dienstag, dem 1. Oktober 2024 verschiedene Maßnahmen beschlossen. 

+ Anzeige +

Mehr zum Thema

Geldnot: Erste Grausamkeiten treffen die Musikschule

Die Stadt hat sich ein striktes Finanzkorsett verordnet: Wenn neue Ausgaben unausweichlich sind muss an anderer Stelle gespart werden. Das trifft jetzt die Musikschule, die alle Honorarkräfte einstellen muss. Die zusätzlichen Ausgaben sollen durch höhere Gebühren und eine Einschränkung des Angebots finanziert werden. Auch das Bergische Museum kämpft um jeden Euro, die Sportflächen der Stadt schrumpfen. Zudem gibt es zwei Personalien.

Eine Maßnahme ist die Erhöhung der Unterrichtsgebühren. Ab Mittwoch, dem 1. Januar 2025 werden die Unterrichtsgebühren um 15 Prozent erhöht. Zusätzlich gibt es für erwachsene Schülerinnen und Schüler ab 25 Jahren einen „Erwachsenenzuschlag“. Auf der Homepage der Musikschule wird die neue Gebührentabelle veröffentlicht.

Die Musikschule wendet sich postalisch an alle Nutzerinnen und Nutzer, um sie über die Neuerungen zu informieren. Aufgrund der Gebührenhöhung ist ein Sonderkündigungsrecht zum 1. Januar 2025 eingeräumt. Wenn dies nicht wahrgenommen wird, erfolgt automatisch der Gebühren-Einzug am Mittwoch, den 15. Januar.

Förderverein hilft in besonders schwierigen Fällen

Die letzte Entgelterhöhung war im Jahr 2008. Agnes Pohl-Gratkowski, Leiterin der Musikschule, bekräftigt: „Wir wissen, dass es viele Familien bzw. Schülerinnen und Schüler hart trifft und verweisen daher auf die möglichen Unterstützungen des Hauses“. Möglich ist z.B. die finanzielle Unterstützung des Fördervereins in besonders schwierigen Fällen, die mögliche Geschwisterermäßigung oder auch die Möglichkeit, statt der Gebührenerhöhung einen Wechsel zu verkürzter Unterrichtszeit wahrnehmen zu können.

„Wir wünschen uns sehr, dass diese Maßnahme nachvollzogen wird und auf Verständnis stößt. Gleichzeitig freuen für uns für die Lehrkräfte, dass sie nun feste, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse erhalten“, so Pohl-Gratkowski weiter.

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.