Der ADFC hat von Anliegern Hinweise auf eine unzureichende Radverkehrssicherheit in der östlichen Richard-Zanders-Straße erhalten. Daher hat sich der ADFC die Lage vor Ort angesehen und die Stadtverwaltung Bergisch Gladbach um Prüfung konkreter Maßnahmen zur Führung des Radverkehrs und einer Verkehrsberuhigung über ein Tempolimit von 30 km/h gebeten. 

Wir veröffentlichen einen Beitrag des ADFC Rhein-Berg / Oberberg

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Die Richard-Zander-Straße weist im Abschnitt zwischen Bensberger Straße und Senefelder Weg ein sehr hohes KFZ-Verkehrsaufkommen inkl. Schwerlastverkehr auf. Die Straße ist hier gleichzeitig für den Radverkehr ein wichtiger Teil des Schulweges zu zwei weiterführenden Schulen (Dietrich Bonhoeffer Gymnasium über den Lerbacher Weg und Nelson Mandela Gesamtschule über die Senefelder Straße).

Während am Lerbacher Weg das linksseitige Radfahren (an fünf KFZ-Einmündungen vorbei) erlaubt ist, wurde die Weiterführung der Zwei-Richtungs-Radwegs (rote Linie in der Karte) auf der Richard-Zanders-Straße (nur drei verkehrsarme KFZ-Einmündungen) schon vor etlichen Jahren aufgehoben. Dies, obwohl hier – aber wie auch auf dem Lerbacher Weg – das Radfahren in Richtung Westen auf der „richtigen“ Seite nur auf der stark befahrenen Straße im Mischverkehr möglich ist. 

Für einen der Zwei-Richtungs-Radweg auf der südlichen Seite gib es einen ausreichen breiten Hochbord (siehe Fotos oben).

Nach Aufhebung der Benutzungspflicht wurde ein Benutzungsrecht in Richtung Westen aber nicht wieder ausgewiesen (obwohl an 2 Einmündungen der KFZ-Verkehr weiterhin auf einen Zwei-Richtungs-Radverkehr hingewiesen wird, siehe folgende Fotos).

An der südlichen Seite befinden sich außerdem zwei Kinderspielplätze (Fotos unten). Dies ist relevant für eine mögliche Anordnung von Tempo 30 auf Basis der jüngst in Kraft getretenen neuen StVO (s.u.). 

Auf der gegenüberliegenden nördlichen Seite gibt es keine Radverkehrsanlage und nur einen schmalen Hochbord (Fotos unten). Der Radverkehr muss hier daher auf der Straße fahren, was sehr gefährlich erscheint und von den Radfahrenden verständlicherweise kaum angenommen wird. 

Das Radfahren auf dem Hochbord ist natürlich keine zulässige Alternative und aufgrund der vielen Grundstückseinfahrten sehr gefährlich. Dies wurde in diesem Jahr leider durch einen Fahrrad-Unfall mit Körperverletzung vor der Einfahrt der Haus-Nr. 93 (Catering-Firma) bestätigt. 

Der ADFC schlägt folgende Maßnahmen vor: 

  1. Ausweisung des Hochbords auf der Südseite als Zwei-Richtungs-Radweg durch Verkehrszeichen 1022-10 “Radfahrer frei”. Zwei-Richtungs-Radwege sollten wegen des Risikos für linkseitige Radfahrer an Einmündungen von KFZ-Fahrern übersehen zu werden, innerorts nur ausnahmsweise ausgewiesen werden. Hier ist dies als Ausnahme möglich und erforderlich, da das Radfahren auf der Fahrbahn angesichts des hohen Verkehrsaufkommens und der hohen Geschwindigkeit des KFZ-Verkehrs gefährlicher ist. 
  2. Markierung der nördlichen Fahrbahn mit einer Fahrrad-Piktogrammkette, um KFZ- und Radverkehr darauf aufmerksam zu machen, dass Radverkehr auf der Fahrbahn erlaubt ist. 
  3. Zusätzlich Beschilderung des nördlichen Hochbord als benutzungspflichtigen Gehweg zwecks Minimierung des Gehweg-Radfahrens. 
  4. Anordnung von Tempo-30. Bei hohen Verkehrsstärken ist nur bei Tempo-30 eine Radverkehrs-führung im Mischverkehr auf der Straße Richtlinien-konform (ERA 2010). Aufgrund der StVO-Novelle, die am 11.10.2024 in Kraft getreten ist, kann Tempo-30 jetzt auch angeordnet werden, wenn sich an einer Straße Kinderspielplätze befinden (hier: 2 Kinderspielplätze) oder wenn es sich um einen wichtigen Schulweg handelt (hier: zum/vom DBG und zur/von der NMG). Ein Tempolimit würde darüber hinaus auch die Verkehrssicherheit für das Ein- und Ausfahren auf die Anlieger-Grundstücke erhöhen (Siehe Fotos 7 und 8). 

Die Maßnahmen könnten als Sofortmaßnahme angegangen werden, auch Tempo-30. Ob das neue Kriterium „vielgenutzter Schulweg“ als alleinige Begründung im vorliegenden Fall rechtssicher genug ist, kann erst nach der Veröffentlichung der neuen Verwaltungsvorschrift zur StVO (erwartet für QII 2025) beurteilt werden.

Dies steht einer zeitnahen Tempo-30 Anordnung nicht entgegen. Denn die Maßnahme ist schon mit der Gefährdung von Kindern, die aus den zwei Kinderspielplätzen mit Ausgang auf die Richard-Zanders-Straße schon ausreichend begründbar. 


Hinweis der Redaktion: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hatte am 22. August 2024 ein Forderung von Anwohner:innen, auf der Richard-Zanders-Straße zwischen Senefelder Straße und Bensberger Straße Tempo 30 einzurichten, zurückgestellt, bis eine geplante Novellierung der Straßenverkehrsordnung möglich ist. Bewohnerinnen der Gronauer Gartensiedlung hatte von dauerhaften Belästigungen durch Lärm und Erschütterungen berichtet. Ratsinfosystem

Der ADFC ist ein Verband von RadlerInnen, die das Ziel verfolgen, den Verkehr fahrrad- und fußgängerfreundlicher zu gestalten. Neben seinem Engagement für eine umweltbewusste und damit nachhaltige Mobilität berät der ADFC in allen Fragen rund ums Fahrrad. Eine Vielzahl von geführten Radtouren lässt...

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  1. Bei der Gelegenheit gerne auch mal die total kaputten Straßen wie Buchholzstr, die Straße vom Zentrum Richtung Sand/Breite hoch und Teile der Straßen in Gronau endlich mal wenigstens ausbessern. Das (dieser Zustand) stellt nämlich auch eine akute Gefährdung von Allen dar.

  2. ….meiner Meinung nach sollte man das komplette Stadtgebiet zur 30er Zone machen. Dann haben diese unnützen Diskussionen ein Ende.
    Schönen Tag

  3. Die verkehrsrechtliche Prüfung zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Richard-Zanders-Straße – konkret zwischen dem Refrather Weg/Cederstraße und der Senefelderstraße – wurde inzwischen abgeschlossen. Nach sorgfältiger Abwägung der rechtlichen Voraussetzungen und der örtlichen Gegebenheiten kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung der Maßnahme rechtlich zulässig ist und beabsichtigt wird.

    Darüber hinaus wird auch der anschließende Streckenabschnitt zwischen der Senefelderstraße und der Bensberger Straße in die Maßnahme einbezogen.
    Derzeit befindet sich das Vorhaben im gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren, an dem unter anderem der Straßenbaulastträger sowie die Polizei beteiligt sind. Die Dauer dieser Abstimmungen hängt vom Umfang des noch bestehenden Klärungsbedarfs ab. Wir gehen jedoch davon aus, dass – je nach Verlauf des Beteiligungsverfahrens – die Umsetzung der Maßnahme (inkl. Beschilderung) in wenigen Wochen erfolgen kann.

    https://fggw.de/2025/04/28/richard-zanders-strasse-wird-zone-30

    1. Danke für das Update!
      Gut, dass die *gesamte* Richard-Zanders-Straße betrachtet und (hoffentlich) beruhigt wird. Das kleinteilige Gestückel von 300 Meter schnell, 300 Meter langsam… ist unsinnig – und führt eher zu mehr als weniger Lärm.

    2. Sehr gut! Schon wegen der Gesamtschule und der übersichtlichen Zahl der Querungsmöglichkeiten ist das Vorhaben sinnvoll.
      Darüber hinaus würde ich mich freuen, wenn die Einrichtung neuer 30er-Bereiche in GL nicht immer dermaßen bürokratisch laufen würde – die neueren Vorgaben haben doch den Kommunen mehr Spielraum gegeben, die muss man halt nutzen.

  4. Ich schlage einen “Grünen Pfeil” für Fahrradfahrer an der Ausfahrt Main Street auf die Umweltspur an der Gohrsmühle vor, insbesondere, da die dortige kameragesteuerte Lichtsignalanlage ab Einbruch der Dämmerung Fahrradfahrern nicht erkennt und man somit per se bei Rotlicht fahren muss….

    1. Das ist mal ein konstruktiver Vorschlag. Ein ähnliches Problem kenne ich an der Straße Am Rodenbach / Kreuzung Refrather Weg und Leverkusener Straße bzw. Voiswinkeler Straße / Kreuzung Altenberger-Dom-Straße. Steht man auf Am Rodenbach, Leverkusener Straße oder Voiswinkeler Straße einzig mit dem Rad an der Kreuzung, dann schaltet die Ampel für diese Straßen nicht auf Grün um. Man ist also gezwungen, vom Rad abzusteigen, es über den Fußweg bis zur Fußgängerampel zu schieben und dort dann durch Drücken des entsprechenden Schalters Grünlicht für Fußgänger anzufordern.
      Ich habe mich bislang immer gefragt, warum diese Missstände nicht von Radfahrern gerügt werden, obwohl sie doch offensichtlich sind.

      1. Das Problem ist spätestens seit der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz vom Mittwoch, 25.02.2015 bekannt. Die Verwaltung behauptet zwar, dass dies bei guter Beleuchtung kein Problem darstelle, konnte mir auf eine E-Mail Nachfrage, welche StVZO-konforme Beleuchtung zuverlässig erkannt wird, keine Antwort geben. Ich fuhr zu dem Zeitpunkt mit einer zugelassenen Lampe mit 90 Lux Lichtstärke.

    2. Das gilt auch für viele weitere Ampeln im Stadtgebiet. Es wurde viel Geld ausgegeben für Technik, die nicht funktioniert. Statt das beim Hersteller zu reklamieren, antwortet die Stadtverwaltung auf Anfrage, dass es “irgendwann sowieso erneuert werden wird”.

  5. Ein wesentliches Problem ist mittlerweile auf jeden Fall die inkonsistente Ausschilderung (Beispiel siehe im Artikel).
    Immerhin wurde an vielen unzulänglichen “Fahrradwegen” mittlerweile die Benutzungspflicht aufgehoben, aber teilweise wissen die anderen Verkehrsteilnehmer nichts davon. Man bemüht sich, ja (siehe Piktogramme i.e. auf der Hauptstraße), aber man wird als Fahrradfahrer regelmäßig angegangen, man solle doch auf dem (nicht vorhandenen) Fahrradweg fahren.

    Andere Frage, gibt es eigentlich eine einfache und auch zielgerichtete Möglichkeit, die Stadt auf Unzulänglichkeiten in der Verkehrsführung und -regelung hinzuweisen?
    Mich nervt regelmäßig die Kreuzung Bensberger Str. / An der Jüch. Wenn man da Sonntag Abends in Fahrtrichtung Heidkamp rumstehen muss, weil die Linksabbieger auf den Zanders Parkplatz grün haben (der generell ja kaum mehr angefahren wird, der sollte nur bei Bedarf grün bekommen), das nervt!
    Ich verstehe schon, dass man (leider) nicht ohne Aufwand und Kosten einfach so eine Ampelschaltung ändern kann. Aber das ist ja nicht seit gestern so und wird sich so bald nicht ändern…

      1. Nur zur Info: Ich habe eine freundliche Antwort von der Stadt bekommen: An besagter Ampelanlage sind mehrere Kameras defekt, so dass der Verkehr nicht korrekt erfasst wird und deshalb immer angenommen wird, dass aus entsprechender Richtung Bedarf besteht.
        Das Problem: Ersatzteile sind kaum zu bekommen, da diese entweder nicht mehr produziert werden oder vom Hersteller komplette Chargen direkt in die Ukraine geliefert wurden.
        Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf :-)

        Ich kann nur jedem empfehlen, mit der Stadt in Kontakt zu treten, wenn ärgerliche Probleme bestehen. Viel produktiver als sich im Internet darüber aufzuregen. Meist bekommt man freundliche Antworten von bemühten Mitarbeitern und versteht zumindest deutlich besser, warum der Zustand leider so ist.

  6. Die 1. Forderung des ADFC ist falsch. Statt die Freigabe des linken Radweg zu fordern, sollte besser die Stilllegung des Lenken Radweg des Leerbacher Wegs gefordert werden! Hier die Quelle ‘wörtlich’ (VwV-StVO):

    Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)

    “Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.”

    Grundsätzlich nicht angeordnet, steht dort, nicht ausnahmsweise möglich. Das muss ich leider als ADFC-Mitglied sagen.

    Meines Erachtens ist die Fahrbahn auf der Richard-Zanders-Straße gefühlt zu breit, so dass Radfahrer (auch ich) Angst haben, bei Gegenverkehr (zu) eng überholt zu werden. Sieht man gut am vorletzten Bild im Artikel mit dem Mercedes im Hintergrund. Der kann (und macht, auch wenn er nicht darf) locker einen Radfahrer überholen, denn auf der Gegenspur ist auch dieser ca. 1,10m neben PKW übrig.

    Letztlich hilft nur, bei den anstehenden Straßensanierungen einen anderen Straßenquerschnitt umzusetzen. Bis dahin ist eine künstliche Fahrstreifenverengung und Tempo 30 angebracht, so dass Radfahrer sicher auf der Fahrbahn fahren können.

    Alleine im letzten Monat hatte ich auf solchen linken Radwegen (leider mit Benutzungspflicht) einen Unfall und einen Beinaheunfall. Daher halte ich schlicht gar nichts von einem Befürworten linker Radwege.

    1. Da kann man Ihnen nur zustimmen. Das Konzept Radweg ist ohnehin durch immanente Gefahren belastet. Linke Radwege potenzieren diese Risiken.

    2. Grundsätzlich Zustimmung – dennoch muss auf den Einzelfall geschaut werden. Es geht hier um eine Strecke, auf der viele Schüler:innen unterwegs sind. Diese sollten die Möglichkeit (nicht Pflicht!) haben, auf dem (hier ausreichend breiten) Bürgersteig zu fahren, auch wenn es auf der “falschen” Seite ist. Es lässt sich nicht verallgemeinern, aber zumindest in diesem Fall ist es sicherer, als die große Straße mehrfach queren zu müssen. Die Einfahrten sind gut einsehbar, doch sollte (noch) deutlicher auf den querenden Radverkehr hingewiesen werden. (Dass Autos nicht mehr eng überholen, wenn die Fahrbahn etwas verschmälert wird, scheint mir arg optimistisch…)

    3. Im Grundsatz korrekt –

      aber vor allem im fraglichen Bereich der Richard-Zanders-Str. – zwischen Senefelder und Bensberger Straße – ist der südliche Geh-/Radweg hauptsächlich von Grünbereichen mit den angesprochenen Spielplätzen ohne Hauseinfahrten begleitet. Die fünf kritischen Einmündung am Lerbacher Weg zumindest allesamt durch Gehwegaufpflasterungen untergeordnet. Ich halte eine optionale Freigabe in Gegenrichtung auch für sinnvoll.

      Die Rechtssicherheit dabei wäre vertieft zu prüfen. Ohne Benutzungspflicht – wie vorgeschlagen durch ZZ 1022-10 „Radfahrer frei“ – sehe ich aber eine Option.

      1. Kann man so sehen, muss man aber nicht. Gemischte Geh- und Radwege sind die ungünstigste Konstruktion für Radverkehrsanlagen, linke Radwege eine selbst in der Verwaltungsvorschrift unerwünschte Variante. Die Kombination aus beidem macht die Sache nicht besser. Und von „optional“ kann keine Rede sein, wenn eine gewisse Sorte Autofahrer erst einmal mitbekommt, dass auf dem linksseitigen Gehweg vermehrt Fahrräder unterwegs sind – dann werden die anderen konsequent von der Straße gehupt oder es wird wenigstens versucht.

        Man verbessert die Sicherheit des Radverkehrs nicht, indem man Radfahrer „ausnahmsweise“ oder „freiwillig“ in eine von vornherein dubiose Verkehrsführung lenkt.

        Und man fördert auch nicht den Radverkehr, indem man Gehwege für ihn zur Mitbenutzung freigibt, sonder man bremst ihn dadurch aus. Im Zweifel darf dann nur noch Schrittempo gefahren werden, was einem flüssigen Vorankommen und der Attraktivität des Verkehrsmittels zuwiderläuft.

        Mit alldem erreicht man nur eins: die Radfahrer dem Autoverkehr aus dem Weg zu schaffen. Zeitgemäße Radverkehrsplanung sieht anders aus.

    4. “linke” Radwege gibt es wohl einige in BGL, doch selten so ausgebaut und beschildert, dass man sie beidseitig als solche erkennt. (Als Beispiel führe ich mal die Strasse vor dem Kreishaus an) Hinweisschilder auf der rechten Seite und ein entsprechender gemalter Übergang kenne ich keine in BGL.
      Grundsätzlich bei baulicher Trennung vom Strassenverkehr ist so was eine super Sache. Nur dann muss auch baulich etwas verändert werden. Nur Malen und beschildern reicht da nicht.

      1. Allerdings ist ein linker Radweg immer ein Zweirichtungsradweg. Das würde 2 m Breite plus Abstand zum fließenden Kraftverkehr bedeuten. Dazu käme die Gehwegbreite, die nach RASt 06/EFA 2002 inkl. Abstandsflächen ebenfalls auf 2,50 m käme. Insgesamt sind wir da bei 5 m, was automatisch zu einer Reduzierung der Fahrbahnbreite führen würde. Daran geht also kein Weg vorbei.

        Auf schmalerer Breite wäre der Zweirichtungsradverkehr nur gemischt mit Fußgängerverkehr möglich. Würde das so angeordnet, dann würde es postwendend vom Verwaltungsgericht kassiert. Als „freiwillige“ Option würde es den Radverkehr ausbremsen und die Situation für Fußgänger verschlechtern.

  7. Sehr gute Initiative – danke! Die Straße ist eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen Gronau und Heidkamp, die sich kaum umfahren lässt. Die Vorstellung, dass Schüler:innen hier im Berufsverkehr zwischen Autos und LKWs fahren müssen, ist nicht gerade angenehm. Vermutlich fahren die meisten auf dem linksseitigen Radweg – “verbotenerweise” (wobei die Beschilderung widersprüchlich ist). Den Eltern dürfte die Sicherheit ihrer Kinder wohl 20 Euro Bußgeld wert sein. Wäre es nicht im Interesse Aller, hier Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen? Der Bürgersteig ist breit genug für einen 2-Richtungs-Radweg, und der einmündende Autoverkehr wird ja bereits davor gewarnt.

    Danke auch für den Hinweis auf die Novellierung der StVO. Es gibt einige Hauptstraßen innerorts, wo Tempo 30 angebracht wäre, aber bisher an der Rechtslage gescheitert ist – Kempener Straße, Dolmanstraße… (zur Erinnerung: Der Durchsatz ist der gleiche – bei Tempo 30 kommen nicht weniger Autos pro Minute durch als bei 50. Aber es ist leiser und entspannter durch weniger Bremsen und Beschleunigen.).

  8. Das Grundübel ist:
    Der Führerschein wird auf Lebenszeit erteilt, es gibt keine Pflicht zu Nachschulungen.
    Gesetzesänderungen, Änderungen in der StVO, kriegt doch kaum einer mit.
    Vieles wird auch einfach vergessen.
    Etliche ältere Autofahrer wissen wohl nicht mehr dass beim Überholen eines Fahrrads ein Abstand von 1,5 m einzuhalten ist (außerorts sogar 2,5 m).
    Mir hing auch schon mal ein rechter Außenspiegel im Fahrradlenker. Nicht lustig.

    Ich habe mich daran gewöhnt dass Fahrradüberholen nicht immer und überall möglich ist, da muss ich halt hinterher tuckern bis sich eine Möglichkeit ergibt, selbst wenn da eine Omma vor mir ist die gerade noch 11 km/h schafft.

    Vielleicht nochmal § 1 StVO lesen.

    Es gab in den 70ern mal eine Fernsehsendung “Der 7. Sinn”.

    So etwas wünsche ich mir wieder, direkt nach der Tagesschau, auf Gesetzesänderungen hinweisen und Ratschläge geben mit Hinweis auf die Unfallstatistiken.

    Die Richard Zanders Straße befahre ich selten mit dem Rad, als gemeingefährlich empfand ich das aber nie.
    Ist auch breit genug dass alle Verkehrsteilnehmer miteinander auskommen können.

    Gute Fahrt allerseits

    1. Zu dem von Ihnen zitierten Grundübel Herr Greinus; vielleicht habe ich aufgrund meines fortgeschrittenen Alters einige wichtige gesetzliche Änderungen nicht mitbekommen, aber war es bislang nicht eher so, dass man für das Fahrradfahren weder einen Führerschein noch eine Prüfung etc. benötigt oder ist dem Fahrradfahrenden das Wissen um die notwendigen Regelungen in die Wiege gelegt?

      1. Der Vergleich hinkt gewaltig. Wenn ich mit meinem PKW einen Schaden verursache, sitze ich gut geschützt, gefährde aber übelst Menschen (Radfahrer und Fußgänger). Als Radfahrer gefährde ich mich selbst und Fußgänger, allerdings auf einem anderen Level. Die Geschwindigkeiten sind ebenso unterschiedlich, das Fahrzeuggewicht ebenfalls. Die Verkehrsregeln sind für alle da, die Auswirkungen unterschiedlich.

      2. „oder ist dem Fahrradfahrenden das Wissen um die notwendigen Regelungen in die Wiege gelegt?“ – Wie mein erster Chefredakteur gerne sagte: Information ist eine Holschuld.

      3. Berti,
        der ADFC und auch die Lehrer/innen tun viel dafür Kinder fit zu machen für den Straßenverkehr.

        In meiner Kindheit lief das noch ganz anders, zwei Kilometer Schulweg, über die L 298 (nach Dürscheid).
        Das war eine Heizerstrecke, ziemlich schmal, kein Radweg, wir sind mit 80 90 Sachen überholt worden, der Lenker hat gewackelt.
        Wir haben es überlebt.
        Es gab noch eine andere Heizerstrecke, von Herrenstrunden nach Spitze, da sind zwei meiner Schulkameraden totgefahren worden.

        Die Behörden haben lange gebraucht, aber wir haben jetzt sowohl im Dürschtal als auch von Herrenstrunden nach Spitze Radwege.

        Meckern kann man immer aber man kann auch die Entwicklungen positiv betrachten.

        Abgesehen davon finden ja in jeder Grundschule Kurse statt um die Kinder auf die Tücken des Straßenverkehrs vorzubereiten.

  9. Irgendein Verein hat irgendwann von irgendwelchen Leute irgendwelche Hinweise erhalten. Und das bedeutet 2024, dass Tausende über viele Jahre hinweg eingeschränkt werden sollen.

    Hat eigentlich jemand mal einen Radfahrer dort gesehen? Ich radle da sicher nicht. Im Wald ist es viel schöner.

    1. Natürlich sieht man da regelmäßig Radfahrer. Und es mag sein, dass es im Wald schöner ist, aber versuchen Sie mal, in der Innenstadt von GL von einem Punkt zum anderen zu kommen und dabei durch den Wald zu fahren – wer in der Stadt unterwegs ist, hat in der Regel kein Ziel, das im Wald liegt.

      1. Das Ziel liegt nicht im Wald, aber, jenachdem wo man wohnt, kann man sich eine Radstrecke auskundschaften die weitesgehend durch den Wald führt, also abseits vom Autoverkehr.

      2. Ja, sicher, kenne ich aus eigener Erfahrung auf dem täglichen Weg zur Arbeit. Der eine Weile lang gefahrene Weg durch den Wald war länger und hat den zügigeren Verschleiß einer Kette und eines Ritzelpakets gefördert. Dafür ging es dann mitten durch die Natur, was ja einen gewissen Gegenwert bietet.

        Man kann Stadtfahrten trotzdem nicht mit touristischen Ausflügen vergleichen. Wer, sagen wir mal, auf einer Behördentour vom Finanzamt zur Arbeitsagentur möchte, dem kann man nicht mit „im Wald ist es viel schöner“ kommen. So etwas hört man von Leuten, die das Fahrrad nicht als Verkehrsmittel für den Alltag kennen, sondern ausschließlich als Freizeitsportgerät.

    2. Die Art und Weise die Anforderung hier zu postieren ist in der Formulierung nicht ideal vom ADFC, das Anliegen hat aber Berechtigung ein zeitlich eingeschränktes Tempolimit ist IMHO sicherlich angebracht.
      Und allemal lieber als „ADFC fordert Tempolimit…“ ist mehr der Text auch, so lässt sich darüber gepflegt diskutieren:)

    3. Hallo Frank Werner,
      irgendwann hat irgendwer irgendwo entschieden, dass wir in Deutschland innerhalb der Ortschaft 50 KmH fahren dürfen. Und Sie haben es akzeptiert. Es hätten ja auch 60 oder sogar 70 KmH sein können. Mit der Begrenzung auf 50 KmH werden Sie und Millionen von Menschen seit Jahrzehnten bereits eingeschränkt.

      Machen Sie doch mal den Test und fahren Sie tagsüber die Richard-Zanders-Straße. Wie schnell konnten Sie fahren?
      Dann fahren Sie die Straße abends (wenn kein Verkehr mehr ist) mit 50 KmH und danach mit 30 KmH. Der Unterschied Ihres Ankommens zwischen der Kreuzung in Heidkamp und Gronau wird vermutlich bei ca 25 Sek liegen.
      Durch die Geschwindigkeitsreduzierung werden viele andere Personen sehr viel sicherer unterwegs sein und die Anwohner haben weniger Verkehrslärm, was diese vermutlich gerade in der Nacht sehr begrüßen werden. Dafür lasse ich mich sehr gerne einschränken.

  10. Tempo 30 innerorts, ja bitte. Es ist überfällig und kommt der Sicherheit der Lebensqualität in der Stadt zugute. Zahlreiche weitere Vorschläge und Wünsche wo noch Tempo 30 hin kann, finden sich seit zehn Jahren im Lärmschutzplan, der von der Stadt konsequent ignoriert wird.

    1. Dem kann ich nur zustimmen!
      Tempo-30-Forderungen z. B. in Sand (Sander Str.) wurden wiederholt ignoriert von der Stadt – ein Umdenken ist überfällig. Auch wenn manche Anwohner oder Durchfahrende das nicht toll finden: Findet euch damit ab!