Nicht erst in zwei Wochen, sondern bereits ab dem kommenden Montag wird es auf der Baustelle der Schlossstraße ruhiger: bis zum 5. Januar herrscht Winterpause. Nicht zuletzt, um das Weihnachtsgeschäft nicht noch stärker zu belasten. Die Verkehrsregeln und damit auch die temporäre Fußgängerzone werden nicht angetastet.

Bereits am Montag (28. November) ziehen die Bagger von der Baustelle in der Bensberger Schlossstraße ab, kündigte die Stadtplanung am Freitagmittag an. In der kommenden Woche würden dann nur noch Pflasterarbeiten im Bauabschnitt 2.2 (Hausnummer 58 bis 66) beendet und das Baumaterial abgeräumt werden. Zudem sollen die Gehwege mit Asphalt und schweren Matten besser gesichert werden.

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Die Verkehrsregelung tastet die Stadt in der Winterruhe nicht an: Der breites fertiggestellte Bereich vom Emilienbrunnen (Hausnummer 20) bis zum Kino bleibt Fußgängerzone, die Baustelle kann nicht durchfahren werden. Das sei, hatte die Stadt bereits zuvor erläutert, aus technischen Gründen nicht möglich, da der Unterbau der Straße bis zu sechs Wochen lang ungestört aushärten muss.

Die Frage, warum die Baupause um zwei Wochen vorgezogen worden ist, blieb am Freitag unbeantwortet. In der fünfwöchigen Baupause finden nach Angaben der Stadt nur punktuell leisere Arbeiten in geringem Umfang statt, wie Ausbesserungen oder Montagearbeiten.

Damit solle nicht zuletzt ein weitestgehend störungsfreies Weihnachtsgeschäft für Handel und Gewerbe in der Schlossstraße ermöglicht werden.

Schilder werden fest montiert

Um die Verkehrsregelung (vor allem die umstrittene temporäre Fußgängerzone) besser durchzusetzen werde nun die bislang mobile Beschilderung der oberen Schlossstraße in Höhe Emilienbrunnen fest installiert. Die Stadt reagiere damit auf das „mutwillige Verschieben und Umlegen der vorhandenen Beschilderung“. Mit der festen Verankerung der Beschilderung wirke man den vorsätzlichen und rechtswidrigen Eingriffen entgegen und stellt die Rechtssicherheit für alle Passierenden dauerhaft sicher.

Zu Sicherheit stellt die Verwaltung die geltenden Verkehrsregeln noch einmal klar:

  • Der Bereich ab Höhe Hausnummer 20 bis zur Baustelle ist Fußgängerzone.
  • Für den Lieferverkehr besteht freie Zufahrt montags bis freitags zwischen 6 und 11 Uhr sowie samstags zwischen 6 und 10 Uhr.
  • Die Zufahrt zur privaten Tiefgarage bleibt für Anlieger frei, für den Individualverkehr ist die Einfahrt nicht erlaubt.

Das Ordnungsamt kontrolliere die Einhaltung der Regeln, betont die Stadt.

Mit der temporären Ausweisung des Bereichs als Fußgängerzone hatte die Stadt Mitte Oktober 2024 auf die zunehmende Missachtung der bis dahin geltenden Regelungen reagiert. Auch da war die Einfahrt in diesen Bereich der Schlossstraße für den Individualverkehr bereits verboten. Da diese Regelung nicht beachtet wurden, sei es wiederholt zu gefährlichen Verkehrssituationen und zur Beschädigung des neu eingebauten Mobiliars gekommen.

Die Fußgängerzone war vor allem bei der Händlerschaft auf heftigen Protest gestoßen. Für alle Verkehrsteilnehmer:innen, argumentiert die Stadt, sei die Fußgängerzone jedoch eine Verbesserung. Die Beschilderung sei übersichtlicher. Zudem werde, im Vergleich zu einem kompletten Verbot, mit der temporären Fußgängerzone eine bessere Andienung der Straße während der Bauarbeiten erreicht. Die Lieferzeiten ermöglichen eine klare Struktur und Planung für alle Beteiligten.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. „ein weitestgehend störungsfreies Weihnachtsgeschäft für Handel und Gewerbe in der Schlossstraße“

    Ich fühle mich als Kunde eher von den Autos gestört und gleichzeitig erzürnt von einer brachliegenden Baustelle, die eine Fertigstellung noch weiter verzögert.

    Der Effekt einer späteren Fertigstellung ist für die Händler doch viel schädlicher als eine weiter laufenden Bautätigkeit.

    (Zukünftig bitte solche Bauvorhaben nur vergeben, wenn sich eine Firma findet, die M0-Sa 7-20 Uhr arbeitet)

    1. solche Arbeitszeiten finden wir natürlich immer dann toll, wenn wir selbst nicht davon betroffen sind.
      Da kann man schon richtig “entzürnt” sein, wenn die nicht wollen oder können. Nicht wahr?

    2. Die Arbeitszeiten sind nicht toll, reduzieren aber den gesamtwirtschaftlichen Effekt solcher Bauarbeiten und den Fokus muss eine Verwaltung haben. Sei es in einer Einkaufsstraße oder z.B. auf Autobahnen oder anderen Straßen.

      Und welche Arbeitszeiten sind schon toll? Fragen sie mal die Damen und Herren in der Pflege oder die Kassiererin, die bis 22:00 an der Kasse sitzen muss für ein paar wenige Kunden. Oder die 3-Schichtler in der verarbeitenden Industrie.

      Wir können nicht alle für den Staat arbeiten, von 8 bis 15 Uhr.

  2. Interessant. Erst wurde seitens der Verwaltung immer wieder beteuert, man wolle keine Fußgängerzone und die Bauarbeiten würden wie besprochen pünktlich fertig gestellt.

    Jetzt werden plötzlich ohne Nennung eines echten sachlichen Grundes (wie z.B. uns fehlt Baumaterial) die Bauarbeiten zwei Wochen früher als geplant eingestellt und dann die Vorzüge der Fußgängerzone als Soft-Grund hinterher geschoben:
    “ein weitestgehend störungsfreies Weihnachtsgeschäft für Handel und Gewerbe in der Schlossstraße”

    Als Händler in der Schlossstraße hätte ich damit endgültig jegliches Vertrauen in irgendwelche Aussagen und Zusagen der Verwaltung verloren.

  3. Typisch Drucker, immer noch leidiges Pseudonym, und ob nun die eigene Absonderung verbaler Art stimmt oder nicht, egal, Hauptsache gegen irgendetwas, Hauptsache sinnleer und populistisch.

    1. Da Ihr Kommentar nirgendwo dran gehangen ist, trifft der ja eigentlich auf Sie selber zu.
      Lieben Gruß von einem Pseudonym

    2. Immer noch auf Mission? Sie scheinen Freude daran zu haben, verlorene Schlachten in die Länge zu ziehen.

  4. Man hat ja gesehen, dass da rücksichtslose Verkehrsroudies die bestehenden Verkehrsregeln bewusst missachten und dabei sogar durch ihr rechtwidriges Verhalten von den radikalisierten Händlern zur Missachtung der geltenden Verkehrsregeln ermutigt werden.

    Wir sind jedoch hoffentlich noch kein Trumpsches Land, wo sich jeder erlauben kann, sich über geltendes Recht zu stellen und einfach die Verkehrsschilder und damit die Verkehrsregeln umzudrehen.

    Die Stadt sollte endlich den Mut finden, sich gegen diese Verkehrsroudies und radikalisierten Einzelhändler zu Wehr zu setzen und der Idee einer Flaniermeile mit hoher Aufenthaltsqualität für potentielle Kunden im Sinne des verabschiedeten InHk Ausdruck zu verleihen.

    Die SchlossStraße gehört schließlich den Steuerzahlern und Anwohnern und nicht den Einzelhändlern. Ansonsten wäre es wirklich konsequenter gewesen, die Straße für die Autofahrer flächendeckend zu asphaltieren. Das wäre doch dann zumindest ein Zugeständnis an die Einzelhändler gewesen, welche lautstark von IHRER Straße sprechen und sich damit dem erklärten Willen des überwiegenden Teils der Bürger nicht beugen wollen.

    1. Über Ihren Kommentar sollten Sie nochmal nachdenken.
      Wer dreht das Recht um, wenn Vorschriften ohne rechtliche Grundlage erfolgen?
      Die jetzige Regelung ist ignorant und “trumpistisch”, da die Mehrzahl der Kunden und Einzelhändler bekanntlich gegen eine Fußgängerzone sind.
      Wie Sie richtig feststellen, gehört die Straße allen Bürgern und nicht der von ihnen eingesetzten Verwaltung. Und wenn Händler von “ihrer” Straße sprechen, sollten Sie sich freuen. Denn sicher hält diese Bindung zum Umfeld den einen oder anderen Händler davon ab, sein Geschäft aufzugeben und die Brocken hinzuschmeißen.

      1. Lieber Bob,
        wie kommen sie zu der These, dass die Stadt Vorschriften ohne rechtliche Grundlage verdreht. Die Stadt hat das wahrscheinlich vor der Durchführung juristisch überprüfen lassen und wenn da Bedenken des Einzelhandels bestehen, ist es ja auch rechtmäßig, dagegen eine Petition zu starten aber zunächst einmal das Ergebnis der Petition abzuwarten. Die Verkehrsrowdies hingegen in aller Dreistigkeit dazu zu ermutigen, gegen Recht und Ordnung zu verstoßen (lieber Gehupe von den Autofahrern als Grabesruhe auf der Straße) ist aus meiner Sicht Aufruf zur Anarchie!

      2. Nur weil eine Gruppe von Händlern besonders laut geworden ist, hat sie nicht recht oder ist gar im Recht. Das ist die versuchte Durchsetzung von Partikularinteressen gegen die Öffentlichkeit mithilfe von lautem Getöse, mehr nicht. Und dass die Mehrzahl der Kunden gegen eine Fußgängerzone sei, behaupten Sie lediglich – ohne jede Grundlage.

  5. Uneinsichtig oder nur stur?! Die jetzt verkündete Entscheidung der Stadtverwaltung ignoriert die deutlich vorgebrachten Anliegen der Einzelhändler und bekräftigt die bereits getroffene – nur vorläufige- Einrichtung einer Fußgängerzone.

    Es wird sehr interessant werden zu verfolgen, ob und wie die Fußgängerregelung in der täglichen Praxis eingehalten und ihre Einhaltung überwacht wird. Wird das Ordnungsamt einen ständigen Mitarbeiter für die Überwachung der Fußgängerzone abstellen? Denn die Polizei sieht sich für diese Kontrolle offensichtlich nicht zuständig.

    Gibt es Ausnahmeregelungen für gehbehinderte Fußgänger und Kunden, die schwere Gegenstände von den Geschäften abholen? Kann man für diese Ausnahmen “Passierscheine” beantragen und wenn ja, wo – evtl. im Bürgerbüro, das dann täglich besetzt sein sollte?

    Sehr interessant wäre es, zum Ende jeden Monats öffentlich zu erfahren, wie hoch die Einnahmen der Bussgelder waren, die die Stadt wegen Verstoßes gegen die Fußgängerzone-Regelungen eingenommen hat.

    Um die Situation in der Schlossstrasse sowohl für die Einzelhändler als auch für die Passanten und Kunden zu befrieden, wäre eine generelle Öffnung dieses Bereichs mit einer befristeten Parkerlaubnis von max. 90 Minuten angemessen gewesen. Auch hierbei könnten die Ordnungsamtsmitarbeiter die Einhaltung kontrollieren und bei Überschreitung “Knöllchen” verhängen.

    Und Fußgänger könnten hoffentlich darauf vetrauen, dass Autofahrer ihre “Freiheit” nicht überziehen, sondern langsam in “Schritttempo” und rücksichtsvoll diese auch von Passanten genutzte Fußgängerzone befahren. Gerade in der bevorstehenden Advents- und Weihnachtszeit sollten und dürfen wir auf mehr Rücksicht und Wertschätzung unserer Mitmenschen hoffen und uns gegenseitig wünschen.

    1. Die Polizei „sieht sich“ nicht als unzuständig, sie ist nicht zuständig, wenn es um den ruhenden Verkehr geht.