Michael Mette, Fraktionsvorsitzender CDU im Stadtrat. Foto (Archiv): Thomas Merkenich

Die Fraktion der CDU hat im Stadtrat dagegen gestimmt, das Vergaberecht im sogenannten Unterschwellenbereich für eine gewisse Zeit zu verlängern. Der Bürokratieabbau dürfe nicht weiter verzögert werden.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung der CDU

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat gegen die befristete Verlängerung des bisherigen Unterschwellenvergaberechts gestimmt. Stattdessen wurde der bisherige, stark bürokratische Zustand jetzt verlängert. Damit wird der vom Land NRW ausdrücklich gewollte Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene erneut aufgeschoben.

+ Anzeige +

Die CDU-Fraktion hält dies für ein falsches Signal – sowohl für die Verwaltung als auch für lokale Unternehmen.

Mehr zum Thema

Kommunal, kurz & knapp: Vergaberecht, Wärmeplan, Redezeit und mehr

In der Sitzung des Stadtrats standen die Haushaltsreden von Bürgermeister und Kämmerer im Vordergrund, darüber hinaus wurden aber auch einige weitere Themen debattiert und zum Teil entschieden. Es ging um die Stadthäuser und die Autismus-Kita, das Vergaberecht die Wärmeplanung. Besonders lange wurde darüber gesprochen, wer im Rat wie lange reden darf.

„Die Kommunen haben jetzt die Chance, Vergabeverfahren einfacher, schneller und wirtschaftlicher zu gestalten. Diese Chance wird nun vertan“, erklärt Dr. Michael Metten, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion. Statt unnötiger Übergangsregelungen brauche es jetzt klare, schlanke und rechtssichere Verfahren.

Die CDU-Fraktion setzt sich weiterhin dafür ein, die neuen rechtlichen Freiräume konsequent zu nutzen, Bürokratie abzubauen und die Vergabepraxis in Bergisch Gladbach effizient und mittelstandsfreundlich neu zu ordnen.

Markiert:

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

1

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. Bund und Länder planen die flächendeckend pflichtige Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungen ab 2027.
    Nach dem Wunsch der CDU-Fraktion müssten also in relativ kurzer Zeit zwei massive Veränderungen bewältigt werden: jetzt der Regelungsverlust und in einem oder zwei Jahren die Wiedereinführung von Regeln.
    Wäre es nicht (aus Gründen der Rechtssicherheit bei Vergabeverfahren) sinnvoller, die soeben beschlossene Interimslösung bis zum Inkrafttreten der von Bund und Ländern avisierten Neuregelung beizubehalten?