Symbolfoto: Pixabay

Viele Familien erwarten mit Spannung diesen Brief: Klappt es mit der Aufnahme an der gewünschten Grundschule? Bekommt das Kind einen OGS-Platz? Eltern von Kindern, die im Sommer eingeschult werden, müssen noch bis Ende April warten, bis sie die Bescheide mit Zu- oder Absagen bekommen.

Eltern von künftigen Erstklässlern müssen sich noch eine Weile gedulden: Die Briefe mit den Zu- oder Absagen der gewünschten Grundschule werden deutlich später verschickt als ursprünglich geplant.

Wie einige Schulleitungen den Eltern mitteilen, dürfen sie die entsprechenden Briefe voraussichtlich erst Ende April versenden. Geplant war das eigentlich für den 16. März. Am 13. März wurden die Schulleitungen über die Verzögerung informiert.

Auf Nachfrage des Bürgerportals teilt die Stadt dazu mit, dass das Schulamt des Rheinisch-Bergischen Kreises diese Entscheidung getroffen habe. Die Eingangsklassenbildung in Bergisch Gladbach ist demnach noch nicht abgeschlossen. Aktuell sei noch unklar, ob die GGS Moitzfeld eine weitere Eingangsklasse bilden kann oder nicht. „Wenn nicht, hätte dies vermutlich noch Auswirkungen auf die Grundschulen in Bensberg“, teilt die Stadt weiter mit. 

Mehr zum Thema

An welchen Schulen es mit OGS-Plätzen knapp wird – und wo nicht

Ab dem kommenden Schuljahr haben auch in Bergisch Gladbach alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Offenen Ganztag. Stadtweit betrachtet gibt es genügend OGS-Plätze. Dennoch werden einige Familien vermutlich leer ausgehen. Wir haben uns angeschaut, wie die Pläne der Stadt im Einzelnen aussehen.

Grundschulen müssen nachholen, was Kitas nicht leisten können

Schere und Stift halten, sich selbst anziehen, zuhören: Viele Erstklässler tun sich heutzutage mit Dingen schwer, die sie früher in der Kita (oder zu Hause) gelernt haben. Weil deswegen viele Kinder ein Jahr länger in der Grundschule bleiben, werden die Klassen größer. Bergisch Gladbacher Schulleitungen geben einen intensiven Einblick in ihren Alltag.

Auch ob ein Kind zurückgestellt, also ein Jahr später eingeschult wird, und ob es mit einem Betreuungsplatz im Offenen Ganztag klappt, erfahren Eltern und deren Kinder nun erst in über einem Monat. 

Eltern von Kindern, die im Sommer schulpflichtig werden, mussten ihr Kind bis zum 29. September 2025 an der jeweiligen Wunschschule anmelden. Im Oktober und November fanden die Aufnahmegespräche an den jeweiligen Schulen statt. Diese sind allerdings keine Garantie dafür, dass das Kind tatsächlich dort aufgenommen wird. Die erhalten Eltern erst mit der offiziellen Schulplatz-Zusage – Ende April.

Grundsätzlich haben Eltern freie Wahl bei der Grundschule. Einen Rechtsanspruch auf eine Aufnahme ihres Kindes haben sie aber nur an der nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart (katholische, evangelische oder Gemeinschaftsgrundschule). Wer sein Kind nicht an der nächstgelegenen Grundschule anmeldet, verliert diesen Anspruch.

Aktualisierung 19. März: Das Schulamt des Kreises übt die Schulaufsicht über Grund-, Haupt- und Förderschulen aus. Zur Aufgabe gehört, die Bildung der Eingangsklassen in jeder Kommune zu genehmigen. Dazu melden die Schulträger – in Bergisch Gladbach ist das die Stadt – in einer Tabelle die Anmeldezahlen bis zum 15. Januar, wie der Rheinisch-Bergische Kreis auf Nachfrage erklärt.

Demnach ist „leider noch nicht klar, wie die Klassen in Bensberg/Moitzfeld gebildet werden sollen. Es steht noch nicht fest, ob in Moitzfeld drei Eingangsklassen gebildet werden können“. Dies habe Auswirkungen auf die anderen Grundschulen in Bensberg, daher musste der Termin für die Zu- und Absagen verschoben werden. Wegen der anstehenden Osterferien und „um sicher zu gehen, dass die Eingangsklassen verlässlich gebildet sind, ist der Termin 30. April gewählt worden. Dann werden die Briefe verschickt“.

ist seit 2024 Redakteurin des Bürgerportals. Zuvor hatte die Journalistin und Germanistin 15 Jahre lang für den Kölner Stadt-Anzeiger gearbeitet. Sie ist unter anderem für die Themen Bildung, Schule, Kita und Familien zuständig und per Mail erreichbar: k.stolzenbach@in-gl.de

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

3

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. Es scheinen auch Anmeldungen bei der Stadt “verloren” gegangen zu sein. Wir haben Anfang März einen Brief von der Stadt bekommen, dass wir unser schulpflichtiges Kind nicht an einer Grundschule angemeldet hätten.
    Eine Anmeldung war durch uns aber fristgerecht erfolgt.
    Trotzdem hielt es die Stadt wohl für notwendig direkt noch eine Drohung auszusprechen: “Sollte weiterhin keine Anmeldung vorliegen, wird das Kind durch die Schulaufsichtsbehörde einer Schule zugewiesen.”

    1. Merkwürdig. Es ist ja eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, wenn man sein Kind nicht an einer Grundschule anmeldet. Müsste man hier nicht konsequenterweise mit einem Bußgeld drohen? Und die Anmeldefrist endete Mitte November. Wieso meldet man sich dann erst im März? Hoffentlich kommt die Verzögerung nicht dadurch zustande, weil im März aufgefallen ist, dass ganz viele Eltern ihre Kinder nicht fristgerecht angemeldet haben. *zwinkersmiley*

  2. Dass mögliche Rückstellungen erst so spät bekannt gegeben werden sollen erscheint mir insbesondere aus pädagogischer Sicht ziemlich fragwürdig. Diese Entscheidungen sollten schon lange feststehen und meiner Meinung nach so früh wie möglich mitgeteilt werden.

    Ich stelle mir auch die Frage, ob das Schulamt die Eltern von sich aus über die Verzögerung informieren wird. Nicht jeder studiert die Lokalpresse. Die Schulen dürften ohne Mitteilung des Schulamtes mit Anfragen überschüttet werden.

    Und warum gilt die Maßnahme für alle Schulen der Stadt und nicht nur für die potentiell betroffenen? Benötigt denn die GGS Moitzfeld eine zusätzliche Eingangsklasse, um den Rechtsanspruch zu erfüllen? Bei der OGS-Betreuung gibt es meines Wissens nach neuerdings auch einen Rechtsanspruch. Laut Bürgerportal hat die GGS Moitzfeld mit 59 % eine sehr niedrige Versorgungsquote bei den OGS-Plätzen. Besteht das Problem vielleicht an dieser Stelle?