Die Nelson-Mandela-Gesamtschule. Foto: Thomas Merkenich

Die Integrierte Gesamtschule Paffrath und die Nelson-Mandela-Gesamtschule konnten im vorgezogenen Anmeldeverfahren nicht alle Schüler:innen annehmen, die einen Platz haben wollten. Das betrifft auch etliche Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie müssen sich nun an einer anderen Schulform oder einer Schule außerhalb von Bergisch Gladbach anmelden.

Das vorgezogene Anmeldeverfahren an den beiden Bergisch Gladbacher Gesamtschulen ist abgeschlossen. Insgesamt 44 Kinder wurden abgelehnt und werden damit keinen Platz an der gewünschten Schulform erhalten. Das teilte die Stadt auf Nachfrage des Bürgerportals mit.

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Die Integrierte Gesamtschule Paffrath (IGP) musste demnach 30 Kinder ablehnen, davon drei mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie ein „gemeindefremdes“ Kind (siehe dazu Hintergrund weiter unten) Insgesamt kann die IGP 162 Fünfklässler:innen aufnehmen, davon 18 mit sonderpädagogischem Förderbedarf. 

Die Nelson-Mandela-Gesamtschule (NMG) musste 14 Kinder ablehnen, davon ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das NMG hat Platz für 108 Fünftklässler:innen, davon 13 mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Gemeindeeigene und gemeindefremde Kinder

Die Stadt geht davon aus, dass unter den abgelehnten Schüler:innen auch solche sind, die in Bergisch Gladbach wohnen. „Gemeindeeigene“ Kinder haben gegenüber „gemeindefremden“ Kindern Vorrang. Bislang hat die Stadt von den Schulen aber noch keine Details über den Wohnort der angemeldeten und abgelehnten Kinder.

HintergrundGemeindefremde Kinder

… sind solche, die in einer Nachbarkommune wohnen und die gewünschte Schulform auch dort zur Verfügung haben. Gemeindeeigene hingegen sind dagegen solche Kinder, die in Bergisch Gladbach wohnen oder in deren Heimatkommune es die gewünschte Schulform nicht gibt. 

Ein Beispiel: Odenthaler Kinder gelten bei der Anmeldung an Bergisch Gladbacher Gymnasien und Realschulen als gemeindefremde Kinder, an Gesamtschulen oder der Hauptschule jedoch als gemeindeeigene Kinder.

Gemeindeeigene Kinder haben gegenüber gemeindefremden Kinder immer Vorrang. Schulen dürfen gemeindefremde Kinder nur dann aufnehmen, wenn nach Abschluss des Anmeldeverfahrens alle gemeindeeigenen Kinder zum Zug gekommen sind und danach noch Kapazitäten frei sind. 

Seit dem 23. Februar und noch bis zum 20. März läuft das Anmeldeverfahren für alle anderen weiterführenden Schulen in Bergisch Gladbach. Kinder, die im ersten Verfahren an den Gesamtschulen leer ausgegangen sind, können nun an einem Gymnasium, einer Real- oder Hauptschule angemeldet werden. 

Dieses Verfahren ist wiederum in zwei Phasen unterteilt: Die erste Phase geht bis zum 3. März. Kinder, die in dieser Phase keinen Platz bekommen haben, können vom 16. bis zum 20. März an den Schulen angemeldet werden, die dann noch Kapazitäten haben.

Aktualisierung 19. März: Nach der ersten Phase gab es noch an folgenden Schulen in Bergisch Gladbach freie Plätze: Hauptschule im Kleefeld, Realschule Herkenrath, Realschule Im Kleefeld, Albertus-Magnus-Gymnasium, Gymnasium Herkenrath, Nicolaus-Cusanus-Gymnasium.

Elternwille zählt bei Schulwahl

In NRW zählt der Elternwille bei der Wahl der Schulform. Die Empfehlung der Grundschulen ist nicht bindend. 

In diesem Jahr gibt es – wie es etwa in Köln seit Jahren gängige Praxis ist – ein vorgezogenes Verfahren für die Schulform Gesamtschule. Im vergangenen Jahr hatte die Verwaltung kurzfristig das Verfahren geändert: Obwohl die Bezirksregierung im Vorfeld ein vorgezogenes Verfahren für Gesamt- und Realschulen genehmigt hatte, entschied die Verwaltung sich für ein gemeinsames Anmeldeverfahren für alle weiterführenden Schulen. 

In den Jahren davor war es nicht einheitlich festgelegt. Neben der IGP hatte auch die Otto-Hahn-Realschule einige Male an einem vorgezogenen Verfahren teilgenommen, auch das Otto-Hahn-Gymnasium war einmal dabei. 

So lief es im Vorjahr

Im vergangenen Jahr hatten laut Stadt alle Gladbacher Schüler:innen einen Platz an der gewünschten Schulform erhalten – und meistens auch an der Wunschschule. Einzig das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (DBG) hatte bereits in der ersten Anmelderunde 48 gemeindeeigene Kinder ablehnen müssen.

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So unterschiedlich sind die weiterführenden Schulen ausgelastet

Im Vorfeld war die Aufregung rund um die Anmeldung für die weiterführenden Schulen groß. Die im laufenden Prozess veröffentlichten ersten Zahlen erhitzten die Gemüter zusätzlich. Nun ist das offizielle Verfahren beendet. Neben den Bergisch Gladbacher Schüler:innen konnten auch viele Kinder aus Nachbarkommunen aufgenommen werden. Damit sind einige Schulen voll, andere haben noch viele freie Plätze.

Genug Schul-Plätze für alle Gladbacher Kinder

Nach der Bekanntgabe der ersten Zahlen zu den Anmeldungen für die weiterführenden Schulen waren einige Fragen offen geblieben. Wir haben mit dem Leiter des AMG gesprochen und bei der Stadt nachgefragt. Dabei zeigt sich: Die Lage an den Schulen ist eigentlich ganz entspannt – mit einer Ausnahme.

Die übrigen vier Gymnasien verzeichnete nach der ersten Runde teilweise noch große freie Kapazitäten. Nach der zweiten Runde gab es 2025 lediglich am Gymnasium Herkenrath und am Albertus-Magnus-Gymnasium noch jeweils 5 freie Plätze. Die Gymnasien konnten (mit Ausnahme des DBG) sogar auch 88 gemeindefremden Schüler:innen einen Platz anbieten.

Die IGP musste im vergangenen Jahr in der ersten Runde 7 Gladbacher Kinder ablehnen. Gleichzeitig hatte es an der Nelson-Mandela-Gesamtschule (NMG) noch genau diese Anzahl an Plätzen gegeben. Nach der zweiten Runde waren beide Gesamtschulen voll ausgelastet. Gemeindefremde Kinder konnten sie daher nicht berücksichtigen. 

Die vier Realschulen (mit Ausnahme der Realschule Herkenrath) und die einzige Hauptschule hatten 2025 nach Abschluss des regulären Anmeldeverfahrens noch freie Plätze.


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ist seit 2024 Redakteurin des Bürgerportals. Zuvor hatte die Journalistin und Germanistin 15 Jahre lang für den Kölner Stadt-Anzeiger gearbeitet. Sie ist unter anderem für die Themen Bildung, Schule, Kita und Familien zuständig und per Mail erreichbar: k.stolzenbach@in-gl.de

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  1. Es ist längst Zeit, über die Umstellung vom dreigliedrigen Schulsystem (inkl. Exklusion an Förderschulen) zu mehr inklusiven Gesamtschulen zu diskutieren!

    Knapp zwei Schulklassen sind es, die die Gesamtschulen in Bergisch Gladbach zu wenig haben. 44 Schüler*innen (jede*r Siebte!), die gerne an eine Gesamtschule gegangen wären und jetzt ins dreigliedrige Schulsystem oder in die Exklusion müssen.

    Das zeigt, wie viel weiter Eltern und Schüler*innen mit ihren Wünschen für eine gute Schule sind als das Angebot derzeit hergibt. Politisch ist die Debatte leider kaum noch zu hören. Wird Zeit, dass wieder drüber diskutiert wird, damit Schüler*innen auch wirklich die Schule besuchen können, an die sie möchten.

    —-
    Joshua Vossebrecker, Co-Sprecher GRÜNE Bergisch Gladbach & Lehrer an der Nelson-Mandela-Gesamtschule

    1. Hall Herr Vossebecker, als Co-Sprecher der GRÜNE BGL und Lehrer wäre es toll, wenn Sie einen konstruktiven, vielleicht auch eine Lösung vorschlagen würden. Gerade in Ihrer politischen Position erwarte ich nicht nur eine (mögliche Anregung), sondern auch einen GEDENKEN zur Lösung.
      Haben Sie eine? .. einen Gedanken..? Auf geht’s!!!

    2. Hallo Herr Vossebrecker,
      die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems werden wir wohl nicht erleben. Unter anderem deswegen nicht, weil es dafür meiner Meinung nach keine Mehrheit gibt. Auch meine Zustimmung dazu würde fehlen.

      Die hohe Zahl von Ablehnungen an den Gesamtschulen würde ich auch mit dem vorgezogenen Anmeldeverfahren erklären. Ich würde von einer gewissen Anzahl von “Freischussversuchen” ausgehen. Neue Schulplätze entstehen durch das vorgezogene Anmeldeverfahren jedenfalls nicht.

      Ich würde bei Förderschulen nicht von Exklusion sprechen. Kritisch sehe ich eher die derzeit praktizierte Form der Inklusion an Regelschulen. Zu oft haben Lehrer dies unter vorgehaltener Hand als Sparmaßnahme bezeichnet, die insbesondere auch den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf schadet.

      Der Hinweis mit dem Elternwillen im Artikel passt meiner Meinung nach nicht ganz zur Gesamtschule. In der Empfehlung der Grundschule wird nämlich die Schulform Gesamtschule pauschal allen empfohlen.

    3. Es wird längst Zeit? Haben Sie die letzten 50 Jahre der pädagogischen und schulpolitischen Debatte nicht zur Kenntnis genommen? Das ist ein Thema aus der emanzipationspädagogischen Mottenkiste, und da wird es auch bleiben.

      Und wenn Sie so vehement die „Exklusion“ anprangern, dann sollten Sie erst einmal sehr viel Energie investieren, damit „Inklusion“ mehr wird als ein beruhigendes Schlagwort, mit dem das Aushungern professioneller Förderung bemäntelt wird. So wie es in der Schule heute großflächig aussieht, bedeutet Inklusion nichts anderes, als förderbedürftigen Kindern die notwendige Hilfe und Unterstützung zu verweigern sowie Lehrerinnen und Lehrern an Regelschulen eine zusätzliche Aufgabe aufzudrücken, für die sie weder ausgebildet noch qualifiziert sind.

    4. Liebe Steffi, lieber Christian-Andreas, lieber Drucker,

      da hat mein etwas plakativ-fordernder Kommentar ja ein paar Fragen hervorgerufen. Gerne führe ich meine Position dazu noch etwas weiter aus. Zu Beginn zur Transparenz: Ich unterrichte an einer Gesamtschule, an der sehr vieles gut läuft. Das hängt sicher in einigen Punkten mit dem Gesamtschulsystem zusammen, in anderen Punkten mit dem gut funktionierenden Kollegium und natürlich läuft man immer Gefahr, die eigene Position auch zu romantisieren.

      @Steffi: Sehr gerne! Ein utopisches Schulsystem der Zukunft würde bedeuten, dass Schüler*innen ohne in eine Hierarchie-Struktur gesteckt zu werden gemeinsam unterrichtet werden. Dafür bräuchte es kleinere Gruppen und gleichzeitig mehr professionelle Lehrkräfte, die individuelle Förderung in diesen heterogenen Gruppen möglich machen. Leider sind wir da bekanntlich sehr weit von entfernt. Eine schrittweise Umstellung von Haupt-, Realschulen und Gymnasien zu Gesamtschulen aber wäre im möglichen Bereich. Schulen des dreigliedrigen Schulsystems können auslaufen, Gesamtschulen genau dort ansetzen. Das müsste bedeuten, dass die Lehrer*innen- und Sonderpädagog*innen-Ausbildung modernisiert wird und bestehende Hürden in der Ausbildung aufgehoben werden (Praxisorientierung voranbringen, evtl. Duales Lehramtsstudium testen etc.). Gleichzeitig sollten wo möglich Exklusions-Förderschulen sich auf die Schüler*innen, die nicht an allgemeinen Schulen unterrichtet werden können oder wollen, fokussieren und mehr Sonderpädagog*innen an Gesamtschulen eingesetzt werden um dort Inklusion spezifisch zu begleiten.

      @Christian-Andreas: Ob eine vollständige Abschaffung der richtige Weg ist, ist fraglich. Eine schrittweise Tendenz hin zu mehr Gesamtschulen wäre ein erster Ansatz. Und sicherlich fehlt der Inklusion an Gesamtschulen bislang an Mitteln und Personal (z.B. sonderpädagogischen Fachkräften, aber auch Schulbegleitungen, Schulsozialpädagogik etc.) um ideal zu funktionieren. Aber die UN-Behindertenrechtskonvention gibt vor, dass “Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben” (UN-BRK, Art. 24, Abs. 2b), und das kann an exklusiven Förderschulen für viele Schüler*innen nicht erreicht werden.

      @Drucker: Die Diskussion ist in den letzten Jahren enttäuschend leise geworden. Ihre Sichtweise auf Inklusion ist deprimierend. Die Inklusion aller Schüler*innen in ein System des individuell angepassten und gemeinsamen Lernens ist schließlich Aufgabe aller Lehrpersonen an einer Schule. Dass das leider oft nicht gut funktioniert, darf aber kein Grund sein, das Vertrauen in den Grundsatz der Inklusion zu verlieren, sondern sollte Anlass sein, diese Debatte tatsächlich laut zu führen, um die notwendigen Veränderungen (wie z.B. personelle, finanzielle oder auch bauliche Verbesserungen) zu erreichen.

      1. Da verdrehen Sie etwas. Das ist nicht meine Sichtweise auf Inklusion, sondern die auf das Misslingen von Inklusion in der Praxis. Und die Praxis ist über weite Strecken deprimierend – in der Regel, weil der zweite Sczhritt vor dem ersten gemacht wurde, nämlich die Verordnung von Inklusion, bevor die räumlichen und personellen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das habe ich mir auch nicht ausgedacht, sondern aus erster Hand von Lehrkräften an Regel- und Förderschulen erfragt.

        Ihre Verwendung des Begriffs „Exklusion“ ist durchaus polemisch. In der Pädagogik wird er dazu verwendet, den generellen Ausschluss sogenannter Bildungsunfähiger vom Bildungssystem zu beschreiben. Was Sie meinen, nennt sich „Segregation“, aber das klingt natürlich weniger plakativ.

        Kinder mit besonderem Förderbedarf brauchen Lehrkräfte, die dafür qualifiziert sind, sie zu unterrichten. Da reichen weder guter Wille noch eine mehrwöchige Blitzfortbildung. Sonderpädagogik bzw. Förderpädagogik wird nicht umsonst in einem 9- bis 10-semestrigen Studiengang erlernt, der ggf. noch auf spezielle Förderbedarfe spezialisiert ist. Lehrkräfte mit regulärem Lehramtsstudium sind als Förderpädagogen nicht qualifiziert.