Foto: DeVi

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Parteiverbot verfassungsrechtlich gerechtfertigt und wie hoch sind die Hürden? Darüber wurde auf Einladung von DeVi debattiert. Zwischenrufe von AfD-Anhängern konnten die Diskussion nicht aus dem Gleichgewicht bringen.

Wir veröffentlichen einen Beitrag des Vereins Bergisch Gladbach für Demokratie und Vielfalt

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sind der Einladung zur Podiumsdiskussion des Vereins DeVi („Bergisch Gladbach für Demokratie und Vielfalt“) gefolgt, um über die Frage eines möglichen Parteiverbots extremistischer Parteien zu diskutieren. Nach einer kurzen thematischen Einführung stand die Veranstaltung unter dem Titel „Wehrhafte Demokratie und Artikel 21 GG: Muss der Staat handeln?“

Im Mittelpunkt der Diskussion rückte die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Parteiverbot verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist und wie hoch die Hürden sind.
Eine eindeutige Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines möglichen Verbotsverfahrens konnte auf dem Podium jedoch nicht geben werden. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen gelten als hoch. Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 77 Jahren wurden lediglich vier Verfahren eingeleitet, von denen zwei zu einem Parteiverbot führten. 

Dieter Breymann (CDU), Rechtsanwalt aus Mönchengladbach, betonte, dass die Argumente für und gegen ein Prüfverfahren bekannt seien. Zugleich verwies er auf die Verantwortung des Rechtsstaats, ein Parteienverbot im Einzelfall zu prüfen. Maßgeblich seien klare juristische Kriterien, insbesondere die aktiv erkennbare Absicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, sowie die Ablehnung des Prinzips der Menschenwürde. Breymann sprach sich für ein Verbotsverfahren aus, da er entsprechende Verdachtspunkte bei der AfD sieht.

Joshua Vossebrecker (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) schloss sich dieser Einschätzung an und forderte darüber hinaus eine konsequente soziale Politik sowie einen klaren Umgang mit rechtsextremen Parteien und deren führenden Akteuren.

Brigitta Opiela (CDU) sprach sich hingegen gegen ein Verbotsverfahren aus und plädierte dafür, die Auseinandersetzung politisch zu führen.

Auch Markus Blümke (Volt) äußerte Zweifel am Sinn und an den Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens und setzte auf den demokratischen Diskurs. 

Sowohl auf dem Podium als auch im voll besetzten Saal entwickelte sich eine lebhafte Debatte. Lautstarke und störende Zwischenrufe von anwesenden AfD-Anhängern konnten die Diskussion nicht aus dem Gleichgewicht bringen; die Podiumsgäste reagierten sachlich und bestimmt.

Einigkeit bestand unter den Teilnehmenden darin, dass angesichts einer möglichen Verfahrensdauer von mehreren Jahren die demokratischen Parteien stärker zusammenarbeiten müssten. Statt politischer Blockaden sei es erforderlich, gemeinsame Mehrheiten untereinander zu suchen und Kompromisse einzugehen.

Auch aus dem Publikum kam positives Feedback. „Das war eine spannende und informative Diskussionsrunde mit einer  starken Besetzung des Podiums. Ich wünsche mir mehr solcher Veranstaltungen in Bergisch Gladbach“, resümierte eine Zuhörerin den Abend.

Weitere Informationen zum Verein und seinen Aktivitäten finden sich unter www.gl-devi.de oder auf Instagram, Facebook und TikTok unter @gl.de.vi.

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  1. Das eigentliche Thema war ja: „Wehrhafte Demokratie und Artikel 21 GG“.
    (vergl. https://gl-devi.de/podiumsdiskussion-wehrhafte-demokratie-am-6-mai-in-der-vhs-bergisch-gladbach/ )

    Daher stand auch ein kurzer Folienvortrag zur historischen Einordnung des Parteienverbots nach Art 21 GG am Anfang der Diskussion. In der Diskussion mit den vier PolitikerInnen spielte es aber kaum eine Rolle. Dass nur Vertreter von Volt, CDU und Grüne eingeladen waren, fand ich schade.

    “Wehrhafte Demokratie”, mit einer Verfassung, die Parteiverbote erlaubt, kann auch sich selbst zu einer Gefahr werden. Gut fand ich, dass im Vortrag zur historischen Einordnung des Parteienverbots nach Art 21 GG auch das KPD-Verbot vor 70 Jahren erwähnt wurde. Tatsächlich wird sich am 17. August 2026 das KPD-Verbot zum 70. zigsten Male gejährt haben. Es zeigt, dass die “Wehrhafte Demokratie” auch einmal die Falschen treffen kann.

    Die Einstellung von Frau Brigitta Opiela hat mir gut gefallen, da sie sagte, dass mit AfD-Wählern gesprochen werden müsse. Dass man auf die Sorgen der Bürger eingehen müsse, und dass sie im Kommunalwahlkampf auf Augenhöhe mit Handwerkern gesprochen habe, die mit der AfD sympathisierten. Das war sehr glaubhaft wie sie darüber sprach, und nicht so abstrakt wie einige andere darüber sprechen, dass die Auseinandersetzung mit der AfD “politisch zu führen” sei. Sie sparte auch nicht an Kritik an ihrer eigenen Partei, der CDU. Das fand ich gut.

    Die Zwischenrufer, die erkennbar mit der AfD sympathisierten, werden nach dieser Veranstaltung aber wohl eher in ihren Ansichten bestärkt worden sein.

    Als ein Zwischenrufer den Inlandsgeheimdienst “Verfassungsschutz” angriff, machte Markus Blümke von der Partei Volt nur seine Schultern breit, gab sich als Polizist zu erkennen, der die Verfassung verteidigen würde, und stellte sich hinter seine “Kollegen” vom Verfassungsschutz. Überzeugend war das nicht.

    Vielleicht finden sich beim nächsten Male auch Linke bereit sich an dieser Diskussion zu beteiligen. Sie haben gute Argumente gegen Rechts entwickelt, wie sich bespielhaft an dieser Broschüre zeigt:
    https://www.die-linke.de/fileadmin/2_Themen/Gegen_Rechts/2017-04-00_stoppt_die_afd_broschuere-freigeschaltet.pdf

    Olaf Swillus.

    1. Gerade bin ich auf einen interessanten Beitrag zu genau diesem Thema gestoßen: Es ist ein Beitrag auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), die ja als staatliche Institution überhaupt nicht unter Verdacht steht irgendetwas mit Kommunismus zu tun zu haben. Und dennoch lesenswert, wie ich finde, weshalb ich gerne darauf aufmerksam mache:

      https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/253611/streit-um-die-streitbare-demokratie-ein-rueckblick-auf-die-anfangsjahrzehnte-der-bundesrepublik/

      “Streit um die streitbare Demokratie. Ein Rückblick auf die Anfangsjahrzehnte der Bundesrepublik”, ist der Beitrag übertitelt.

      === Zitat ===
      “… Im Zentrum dieser Auseinandersetzung stand zum einen die Einschätzung der Gefahr, die von linken und rechten Radikalen jeweils ausging; zum anderen die Frage, inwiefern die Sicherheitsbehörden selbst die Demokratie gefährden konnten – zumal dort Personal arbeitete, das bereits im Sicherheits- oder Militärapparat des NS-Regimes tätig gewesen war. …”
      === Zitat ENDE ===

      Viel Spaß beim Lesen.

      1. Das oberste deutsche Gericht hat 1956 die KPD nach rechtstaatlichen Kriterien geprüft und deren Handeln für verfassungswidrig erklärt. Dies ist im Einzelnen nachzulesen.

        Dass es alte Nazis in der Bundesrepublik, auch in hohen Funktionen, gab, die sich über das Verschwinden der KPD gefreut haben, glaube ich gerne. Ebenso haben die Kommunisten unter den Nazis schrecklich gelitten.

        Beides war aber für das Verbot völlig unerheblich.

        Der zweite Senat des BVerfG hat auf Basis des Artikels 21 (2) eine Einschätzung getroffen, nach welcher die KPD die demokratische Ordnung in der Bundesrepublik stürzen wollte. Das reichte für ein Verbot.

    2. Sehr geehrter Herr Swillus, warum traf es im August 1956 die Falschen, die verboten wurden?

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Willy F. Bartz

      1. Die Zivilcourage und der Einsatz der “KPD und ihren vielen Hilfsorganisationen” FÜR die ehemals durch die Nationalsozialisten verfolgten, gequälten, entrechteten und stigmatisierten Menschen hat den an “höchster Stelle” untergekommenen Nazis/Täter, wohl nicht so gefallen.

        Die KPD war den ehem. Tätern, verständlicherweise, ein Dorn im Auge, wurde zum Staatsfeind Nr. 1 konstruiert/deklariert und anschliessend verboten.

        So habe ich das zumindest dem verlinkten Text entnommen.

      2. Ulla, das ist aber eine sehr enge Interpretation der damaligen Verhältnisse. Das KPD-Verbot geschah wohl eher vor dem Hintergrund des kalten Kriegs. Die KPD galt als fünfte Kolonne Moskaus und hatte unter anderem 1952 zum revolutionären Sturz der Regierung Adenauer aufgerufen.

        Dass ehemalige Nazis in den Machtstrukturen der Haupttreiber waren, erscheint auch deshalb unwahrscheinlich, weil vier Jahre vorher zunächst die nationalsozialistische SRP verboten wurde und die Verbotsanträge im engen zeitlichen Zusammenhang gestellt worden waren.

        Man kann übrigens die sehr ausführliche Bgründung des BVerfG-Urteils nachlesen, u.a. hier mit Kommentierung: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv005085.html

      3. Im Fachgebiet unumstritten sind seine Erkenntnisse allerdings auch nicht. Auf jeden Fall ist der Mann aber ein guter Verkäufer.