Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Parkgebühren in Bergisch Gladbach zu erhöhen. Damit will sie die ab 2027 fällige Umsatzsteuer an die Autofahrer weitergeben. Zugleich regt sie eine Debatte über eine weitere Erhöhung an: Seit 20 Jahren sind die Parkgebühren unverändert. Berücksichtigt man die Inflation, ist das Parken sogar deutlich günstiger geworden.

Parkgebühren sind in Bergisch Gladbach ein brisantes Thema. Daher hat der Stadtrat in den vergangenen 20 Jahren immer wieder darauf verzichtet, sie anzuheben. Noch nicht einmal die Inflation ist ausgeglichen worden.

Ab 2027 muss die Stadt nun jedoch auf die Einnahmen aus einem großen Teil ihrer Parkplätze Umsatzsteuer abführen. Später kommt noch eine Ertragssteuer hinzu. Abgaben, die Bergisch Gladbachs Einkünfte um rund 200.000 Euro reduzieren würden, wenn die Stadt nicht gegensteuert.

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Angesichts der allgemeinen Finanznot kann sie sich das nicht leisten, befindet die Stadtverwaltung. Daher schlägt sie in einer Vorlage für den Stadtrat jetzt vor, die Parkgebühren Anfang 2027 „moderat“ zu erhöhen.

Der Vorschlag für eine neue Parkgebührenordnung sieht diese Anpassungen vor:

  • Erhöhung des Tagestickets in Zone 2 von 5 auf 6 Euro.
  • Erhöhung der Parkgebühren in Zone 1 von 1,50 auf 2,00 Euro je Stunde, d.h. je angefangene 30 Minuten auf 1,00 Euro.
  • Erhöhung der Parkgebühren in Zone 2 von 1,00 auf 1,50 Euro je Stunde, d.h. je angefangene 20 Minuten auf 0,50 Euro
  • Erhöhung des Monatstickets in Zone 1 von 50 auf 65 Euro.
Zur Sache: Parkzone 1

Zur Zone 1 mit höheren Gebühren und ohne die Möglichkeit des Erwerbs von Tages-und Monatstickets zählen die jeweils sehr zentrumsnah gelegenen Parkplätze Stadthaus /An der Gohrsmühle, Teile der Schlosstraße, Bertram-Blank-Straße, Siebenmorgen, Jakobstraße / S-Bahn.

Die Brötchentaste (15 Minuten frei parken) soll bleiben. Auch das kostenfreie Parken an Sonn- und Feiertagen sowie an den vier Adventssamstagen soll nicht angetastet werden.

Diese Erhöhung, das betont die Verwaltung mehrfach, soll ausschließlich zur Deckung der künftigen Steuerbelastung dienen.

Aber gleichzeitig stellt die Stadt, mit Blick auf die akute öffentliche Finanznot, eine weitere Erhöhung in den Raum. Die eigentlich auch gar keine Erhöhung sei – sondern „nur“ ein Inflationsausgleich.

Denn seit 2006, als die Stadt zum bislang letzte Mal die Gebühren angehoben hatte, habe Deutschland eine allgemeine inflationsbedingte Preissteigerung von 50 Prozent erlebt.

In der angespannten Haushaltslage sei die Stadt gehalten, die Einnahmen zu stärken und Gebührenregel mäßig an die Kostenentwicklung anzupassen, argumentiert die Verwaltung – und legt damit eine weitere Erhöhung nahe.

In die gleiche Richtung geht auch ein Vergleich mit den Parkentgelte der privaten Parkhäuser im Stadtgebiet. So kostet die erste Stunde in der RheinBerg-Galerie 1,80 Euro, jede weitere angefangene Stunde 2 Euro und der maximaler Tagespreis für Kurzparker 12 Euro. Auch im Parkhaus Marienberg am MKH kostet die Stunde 2 Euro, ein Tagesticket 8 Euro.

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  1. Schon bemerkenswert: Sobald es ums Parken geht, läuft die Kommentarspalte heiß – als hinge die Zukunft Bergisch Gladbachs am Stellplatz vor der Tür. Bei Schulen, Familien, Kindern, Inklusion oder Jugendarbeit ist diese geballte Empörung dagegen erstaunlich selten zu sehen.

    Man könnte fast meinen, Kommunalpolitik wird hier vor allem aus der Perspektive älterer Männer hinterm Lenkrad diskutiert. Ein paar Cent mehr fürs Parken: Staatskrise. Probleme von Kindern und Familien: eher stille Post.

    Schon ein bisschen lächerlich, wo manche ihre Prioritäten setzen.

    1. @MrFuture

      Tatsächlich lese ich wenig Empörung. Aber grundsätzlich gebe ich ihnen Recht, dass das “liebe Auto”, auch wenn es 23 Stunden ab Tag parkt, immer Grund genug für Diskussion ist. Das ist auch durchaus nachvollziehbar, denn es kostet die Steuerzahler:innen richtig viel Geld, welches woanders dann fehlt. Das gilt nicht nur im privaten Haushalt, sondern auch im städtischen Haushalt. Und wir reden hier über einen siebenstelligen Betrag, der durch das “Parken” den städtischen Haushalt massiv belastet. Was wir damit alles bei “Kindern und Familien” “Problemen” angehen könnten? …

      Deswegen hier keine stille Post, sondern das müssen Prioritäten diskutiert werden und der Stadtrat muss sich entweder für das “liebe parkende Auto” oder für “Kinder und Familien” entscheiden, wenn dann alle echten betriebswirtschaftlichen Zahlen der Vollkosten auf dem Tisch liegen.
      —
      Tomás M. Santillán – Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach Die Linke

    2. “Man könnte fast meinen, Kommunalpolitik wird hier vor allem aus der Perspektive älterer Männer hinterm Lenkrad diskutiert”

      … und vieles mehr, wenn Sie mich fragen.

      Das gleiche gilt nämlich in meinen Augen ebenso in Bezug auf die Anwohnerstraßen, wo diese “alten Männer” sich irgendwann einmal niedergelassen haben.

      Viele machen mir den Eindruck als wären sie hochgradig unterbeschäftigt.

      Sie passen auf, dass ja keiner auf der Straße vor ihrem Grundstück parken kann, dass keiner auf die Idee kommt, unverschämterweise irgendetwas am gewohnten Ist-Zustand, und zwar so weit sie von ihrer Scholle aus gucken können, ändert.

      Und wenn doch, drohen sie ihrer Partei mit Liebesentzug oder verklagen die Stadt wegen Peanuts, die sie eigentlich garnichts anzugehen haben.

      Und das alles richtet sich nicht etwa gegen feindliche Angriffe von außen sondern gegen die eigenen jungen Leute.

      Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, dann merkt man, wie bescheuert das hier läuft.

  2. Natürlich ist die geplante Erhöhung nicht sehr hoch, bei längerer Parkdauer kommt so aber auch schon ein Sümmchen zusammen. Ich freue mich über jedes Geschäft und jeden Arzt mit Kundenparkplätzen. Dort wo ich nicht in unmittelbarer Nähe parken kann, kann ich nicht hin oder kämpfe mit erschwerten Bedingungen.

    Ich bin froh, dass es heute die vielfältigen Möglichkeiten der Online-Bestellung gibt, gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist das ein echtes Plus. Online-Bestellungen nutze ich für Alltagsdinge, die ich in der Stadt nicht bekommen würde und auch vor 20 oder 30 Jahren nicht dort bekommen hätte.

    Ebenso für Bücher. Was nützt mir ein Buchhandel in der Stadt, der die neuesten Bücher hat, aber nicht die, die ich haben möchte? Dann höre ich dort, dass man diese bestellen kann und ich sie ab Tag x abholen kann. Also 2 x in die Stadt oder durch den Buchhandel nachhause liefern lassen. Da bestelle ich lieber gleich online und habe sie am nächsten Tag zuhause.

    Manche Dinge kaufe ich aber auch gezielt in der Stadt, z.B. Elektro-Geräte. Ich gehöre auch nicht zu denen, die sich beraten lassen und dann online bestellen.

    Ein Besuch in der Stadt ist für mich durch meine eingeschränkte Mobilität jedoch eine echte Herausforderung und ich vermeide sie wo immer es geht. Kürzlich hatte ich zwei Termine in entgegengesetzter Richtung, bei beiden gab es keinen Parkplatz. Ich entschied ich mich für einen Parkplatz in der Mitte mit insgesamt 2 km Laufstrecke. Für andere Menschen sind 500 Meter in die eine Richtung und später 500 Meter in die andere Richtung eine nahezu lächerliche Strecke, für mich jedoch kaum zu leisten, nur für die Laufstrecke musste ich 1,5 bis 2 Stunden einplanen.

    Die Folge waren, wie erwartet, starke Schmerzen, auch in den folgenden Tagen, und recht hohe Parkgebühren, da ich mich mehrere Stunden in der Stadt aufhalten musste. Diese Gebühren werden nun mit Erhöhung zukünftig noch höher ausfallen, ein weiterer Grund die Stadt zu meiden.

    Und ja, falls derartige Kommentare kommen, man kann auch als schwerbehinderter, geheingeschränkter Mensch problemlos mit dem Auto fahren, es geht hier alleine um die Gehfähigkeit außerhalb des Autos. Und man bekommt auch mit schweren Einschränkungen der Mobilität meist keinen Schwerbehindertenparkausweis, auch nicht den orangen Parkausweis.

    Den ÖPNV kann ich nicht nutzen. Die heutige „Parkraumpolititk“ erschwert meine Teilhabe immer mehr.

    1. So wie Sie Ihre Situation schildern, müssten bereits die gestiegenen Spritpreise einen mehr als ausreichenden Grund für den Verzicht auf die Autofahrt in die Stadt darstellen.

      1. @Christian-Andreas – Schrieb ich irgendwo, dass ich mir das Parken nicht mehr leisten kann? Ich kritisierte, dass es teurer wird. Auch die gestiegenen Spritpreise belasten jeden Bürger, der ein Auto nutzt oder nutzen muss und somit auch mich. Alles hat sich enorm verteuert.

        Sie beachten jedoch nicht, dass Menschen wie mir oder Menschen mit schwerbehinderten Angehörigen keine Wahl eines anderen Fortbewegungsmittels bleibt. Der Wegfall dieser Mobilität bedeutet zwangsläufig den Wegfall jeglicher Teilhabe und Isolation im häuslichen Umfeld.

      2. “Schrieb ich irgendwo, dass ich mir das Parken nicht mehr leisten kann?” Habe ich unterstellt, dass sie das nicht können?

        Sie haben aber auch Recht. Die Situation von Personen, die aufgrund von Schwerbehinderung zwingend auf ein Auto angewiesen sind, sehe ich eher nicht. Ich sehe eher die Situation von Leuten, die aufgrund von Schwerbehinderung kein Auto nutzen können und zwingend auf den ÖPNV angewiesen sind. Auch da gab es schließlich Preiserhöhungen und Leistungswegfall.

    2. @Mika “Und man bekommt auch mit schweren Einschränkungen der Mobilität meist keinen Schwerbehindertenparkausweis, auch nicht den orangen Parkausweis”
      Das finde ich wirklich übel und unverständlich und sollte man tatsächlich einmal ändern, nur, wer ist hierfür zuständig?
      Aber bis dahin muss man sich halt anders zu helfen wissen.
      Wenn ich etwas kaufen will und es nicht unbedingt SOFORT brauche, z.B. ein Buch, warum bestellen Sie es dann nicht per email beim lokalen Einzelhandel und lassen es sich von einem Nachbarn oder Familienangehörigen bei Gelegenheit mitbringen, wenn es Abholbereit da ist. Sie werden sehen, insbesondere die jüngeren unter uns helfen gerne.
      Meine Schwiegermutter z.B., die gar keinen Führerschein hatte, ist immer mit Nachbarn in die Stadt mitgenommen worden und mit dem Taxi wieder heimgefahren, wenn sie ihre Besorgungen gemacht hatte. Die wusste sich auch ohne Auto gut zu helfen.
      Na ja, fragen musste sie schon und ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis braucht man natürlich auch.
      Zum Dank hat sie denen dann manchmal einen leckeren Kuchen/Torte gebacken.

      1. „wer ist hierfür zuständig?“ – Letztlich der Bund. In der Schwerbehindertenausweisverordnung wird in §3 auf §229 SGB IX verwiesen, in dem die „außergewöhnliche Gehbehinderung“ definiert wird. Und die ist in Bergisch Gladbach (wie in vielen anderen Städten und Gemeinden) Voraussetzung für einen Parkausweis für Schwerbehinderte, soweit er mit einer Gehbehinderung begründet wird.

        Quellen:
        https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__3.html
        https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__229.html
        https://www.bergischgladbach.de/parkausweis-fuer-schwerbehinderte.aspx

      2. Ergänzung dazu: Das Merkmal aG als Voraussetzung für einen Behindertenparkausweis steht auch in der Verwaltungsvorschrift zur StVO, dürfte also ausnahmslos (und nicht nur „in vielen anderen Städten und Gemeinden“) gelten.

      3. Vielleicht sollte man auch mal einen Unterschied machen zwischen (schwer)behindert und altersgemäß eingeschränkt im Gehen und Laufen.

  3. Es soll auch Geschäftsleute geben die die Parkplätze zum Ladenlokal für sich und die Mitarbeiter nutzt. Diese könnten den Kunden zum kostenfreien Parken zur Verfügung gestellt werden (und damit das Einkaufen im eigenen Laden attraktiver machen).

    1. @Anno Nüm Und wo parken die Mitarbeiter? Auf einem weiter entfernten Parkplatz mit einem teuren Tagesticket?

  4. Es verwundert schon, dass die Kommunen das Entgelt für die “Vermietung von Parkraum” bisher nicht der Umsatzsteuer unterwerfen mussten, wo doch diese Erlöse in der Regel, zumindest solange ich zurückdenken kann, schon immer Umsatzsteuerpflichtig waren, wenn Unternehmer Parkraum auf dem freien Markt angeboten/vermietet haben.
    Das ist sicherlich ein Zeichen dafür, dass der Bund nun doch das Geld gut gebrauchen kann?

    KI sagt dazu: Nach mehreren gesetzlichen Verlängerungen greift diese Neuregelung nach dem aktuellen Stand verbindlich ab dem 1. Januar 2027. Sie verpflichtet juristische Personen des öffentlichen Rechts – also auch Kommunen –, steuerlich grundlegend wie private Unternehmen behandelt zu werden.

    Von den Einnahmen aus der zusätzlich erhobenen USt hat die Stadt erstmal nichts, denn diese Beträge müssen auch leider in gleicher Höhe wieder ans Finanzamt abgeführt werden.

    1. @Ulla

      Bei der kommunalen Parkraumbewirtschaftung ging und geht es im Kern nicht um die Generierung von Einnahmen für den städtischen Haushalt, sondern um die Erfüllung wichtiger stadtplanerischer, ökologischer und ökonomischer Funktionen.

      Da der öffentliche Raum in Städten stark umkämpft ist, dient sie vor allem als Steuerungsinstrument, um diesen Raum gerecht, effizient und zukunftsorientiert aufzuteilen. Dennoch muss sie finanzpolitisch verantwortlich und kostendeckend organisiert sein, um mit den Steuern der Bürger:innen solide umzugehen und andere nicht unnötig zu belasten oder andere Bürger unfair zu belasten.

      Leider werden in Bergisch Gladbach wichtige Voraussetzungen für gerechte und ausgewogene Parkgebühren seit Jahren vernachlässigt. Angesichts der drohenden Haushaltssicherung und der akuten Haushaltskrise der Stadt Bergisch Gladbach gewinnt dieses Thema jedoch eine neue Dringlichkeit: Wie die Verwaltung bereits vor zehn Jahren vorgerechnet hat, kostet die Parkraumbewirtschaftung die Steuerzahler:innen seit Jahren mehr, als sie an Gebühren einbringt. Und wir reden hier über erheblichen Beträge im Haushalt.

      Es ist daher nur folgerichtig, die Gebühren endlich anzupassen, um den Haushalt zu entlasten und die Lasten sowie drohenden Einschnitte endlich etwas fairer zu verteilen. Dazu gehört eben auch der ruhende Kfz-Verkehr, für den bislang die Allgemeinheit sehr viel zahlt.

      Tatsächlich hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Umsatzsteuerpflicht für Parkgebühren diesen Bereich stärker ökonomisiert und den Schwerpunkt ein Stück weit vom reinen Steuerungsinstrument wegverlegt. In Anbetracht der Debatte um eine klimaneutrale Verkehrswende halte ich es jedoch für notwendig, auch über das Steuerrecht unmissverständlich klarzumachen, wer die tatsächlichen Kosten des Individualverkehrs trägt.

      Es darf nicht länger so sein, dass Autofahrer – oft allein im PKW – zum Einkaufen fahren, günstige Stellplätze sowie massiven öffentlichen Raum (für eine Person) beanspruchen und die Allgemeinheit dafür aufkommt. Gleichzeitig steigen die Ticketpreise für 15 Minuten in Bus & Bahn seit Jahren kontinuierlich an, während das Kurzzeitparken durch Mechanismen wie die „kostenlose Brötchentaste“ subventioniert wird. Gerade an solchen Beispielen zeigt sich die Schieflage: Solche kostenlosen Parkangebote setzen Fehlanreize und verleiten dazu, selbst für kürzeste Wege das Auto statt das Fahrrad oder den ÖPNV zu nutzen.

      Um das zu ändern, müssen marktwirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Mechanismen konsequenter angewendet werden – Instrumente also, die beim Autoverkehr jahrzehntelang vernachlässigt wurden, um ihn künstlich zu bevorzugen. Wenn wir eine echte Verkehrswende erreichen wollen, müssen die wahren Kosten des Autoverkehrs für alle transparent und spürbar werden.
      —
      Tomás M. Santillán – Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach Die Linke

    2. Die Parkraumbewirtschaftung muss auch nicht kostendeckend sein, eben so wenig wie der öffentliche Nahverkehr, beides ist ein Zuzahlungsgeschäft mit der Hoffnung zwei unterschiedliche Effekte zu erreichen. Beim öffentlichen Nahverkehr den Straßenverkehr zu entlasten und bei der Parkraumbewirtschaftung den lokalen Einzelhandel zu stärken.

      Warum es ein Problem sein soll, wenn jemand alleine im PKW einen solchen Parkplatz in Anspruch nimmt, verstehe ich nicht, solange es genug Parkplätze gibt. Dass es eventuell besser für Ihren Geldbeutel, Gesundheit und Umwelt wäre, keine Frage aber die Menschen sind alle mündig und können und müssen Ihre eigenen Entscheidungen treffen.

      1. @Christian Lesnisk

        Mehr Leben in der Innenstadt: Kostenloser ÖPNV als Chance für Bergisch Gladbach

        Ein ticketloser, kostenloser Öffentlicher Nahverkehr würde den Einzelhandel in unserer Stadt massiv stärken. Gleichzeitig würden die CO2-Emissionen spürbar sinken und Straßen entlastet, sodass der frei werdende Raum für andere wichtige städtische Aufgaben genutzt werden könnte.

        Ein bewährtes Prinzip neu gedacht

        Das beste Beispiel für die Wirkung von Anreizen sind die traditionellen Adventssamstage und das kostenlose Parken. Warum wagen wir nicht den Feldversuch und ermöglichen an diesen Tagen kostenloses Bus- und Bahnfahren in Bergisch Gladbach?

        Bisher lehnt die Mehrheit des Stadtrats diesen Vorschlag mit vorgeschobenen Argumenten ab. Dabei zeigt das Beispiel Bonn, dass es auch anders geht: Als dort eine Rheinbrücke gesperrt werden musste, wurde der kostenlose ÖPNV innerhalb weniger Tage problemlos umgesetzt.

        Was fehlt, ist der politische Wille!

        Mit einer sorgfältigen Vorbereitung wäre ein Nulltarif an Adventssamstagen für Bergisch Gladbach problemlos machbar. Doch die Mehrheit im Stadtrat blockiert dieses Vorhaben beharrlich. Man drängt den Eindruck nicht los, dass hier Eigeninteressen im Spiel sind: Wer selbst täglich das Auto nutzt, um zur Ratssitzung oder zum Brötchenholen (mit kostenlosen 15-Minuten Parken) zu fahren, verliert den Blick für die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen, die auf Bus und Bahn angewiesen sind.

        Stattdessen werden Millionenbeträge für parkende Autos aus dem Haushalt ausgegeben, ohne dass diese gegenfinanziert sind. Wer soll das bezahlen? Ist ja klar: Wir!
        —
        Tomás M. Santillán – Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach Die Linke

      2. @Christian Lesnisk

        Transparenz statt Tabus: Für eine faire und kostenneutrale Parkraumbewirtschaftung in Bergisch Gladbach

        Niemand will Parkgebühren zu einer bloßen Einnahmequelle (“Goldesel”) für die Stadt machen. Es geht bei dieser Kritik ausschließlich darum, eine gerechte und faire Verteilung der Ausgaben neu zu überdenken. Der Steuerungsmechanismus der Parkgebühren muss dabei im Vordergrund stehen – selbstverständlich kostenneutral, so wie es die Regeln der Gebührenstruktur nach dem KAG NRW (Kommunalabgabengesetz) eigentlich auch vorsehen.

        Leider hat die Stadtverwaltung dazu bisher keinerlei solide und valide betriebswirtschaftliche Vollkostenrechnung vorgelegt. Stattdessen wird spekulativ mit potenziellen Steuerbelastungen durch Ertragssteuern argumentiert, obwohl realistischerweise gar keine steuerpflichtigen Gewinne entstehen.

        Ein Blick in die Praxis zeigt die Lücken:

        In der Vorlage für den Ausschuss für Mobilität und Verkehr schlägt die Verwaltung ein Parkleitsystem für Bensberg vor, das die Steuerzahler jährlich mehr als 50.000 € kosten wird. Diese Kosten müssen zwingend in die Gesamtrechnung der Parkraumbewirtschaftung einfließen – was jedoch unterbleibt.

        Erst wenn wir als Bürgerinnen und Bürger eine transparente
        Vollkostenrechnung zu den tatsächlichen Ausgaben der Parkplätze vorliegen haben, können wir sachlich bewerten, was uns das parkende Auto wert ist. Alternativ können wir die Mittel gezielt einsetzen, um Bus und Bahn zu stärken, statt – wie derzeit schmerzlich zu erleben – Buslinien und Taktungen weiter abzubauen.

        Fakten statt ideologische Grabenkämpfe

        Während bei ÖPNV-Kürzungen stets reflexartig mit der angespannten Haushaltslage argumentiert wird, bricht beim Thema Auto sofort heftiger Widerstand los: Autofahrer und Einzelhändler formieren sich dann gerne zu einer Art “Volksfront” gegen Busfahrende, Radfahrende und Klimaschützer:innen.

        Dieser Reflex muss aufhören. Wir brauchen endlich eine solide, transparente Vollkostenrechnung als Basis, um vernünftig abzuwägen, wie wir den Verkehr steuern und welche Investitionen wirklich sinnvoll sind und was wir einem Haushalt zumuten können. Erst dann können wir die Diskussion auf einer sachlichen Ebene weiterführen.

        Vielen Dank.
        —
        Tomás M. Santillán – Mitglied im Stadtrat Bergisch Gladbach Die Linke

      3. “Kostenloser ÖPNV als Chance für Bergisch Gladbach”
        Das ist eine gute Alternative zu einer nicht kostendeckenden Parkraumbewirtschaftung. Am Stadtrand und an Haltestellen des ÖPNV (Busse oder Straßenbahnen) könnten Parkplätze entstehen, bei denen ein Parkticket eine kostenlose Fahrt mit ÖPNV ins Stadtzentrum beinhaltet. Das gibt es übrigens auch in Amsterdam, erinnere ich mich.

      4. Lange Rede kurzer Sinn. Ich finde den Vorschlag von Tomás M. Santillán richtig, die Kosten für die bisherige Bereitstellung von Parkplätzen (Parkraumbewirtschaftung) genau zu berechnen, und den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) zu fördern. Gruß von Olaf Swillus.

      5. „bei der Parkraumbewirtschaftung den lokalen Einzelhandel zu stärken“ – Da könnte sich der Einzelhandel natürlich auch beteiligen. Das funktioniert an einigen Stellen schon lange: Wer in Refrath in der Tiefgarage unter dem Peter-Bürling-Platz parkt und anschließend bei Penny einkauft, bekommt das Parkticket dort gelocht und parkt so die erste Stunde kostenlos. Das gab es auch schon, als noch der Extra-Markt dort zu Hause war.

        Wenn also der Einzelhandel Wert auf die mit dem Auto anreisende Kundschaft legt, kann er selbst dazu beitragen, dass diesen Kunden die Sache bequemer gemacht wird. Es geht zwar offen gesagt bei den Parkgebühren um echte Peanuts, aber wenn Kunden kommen, weil man ihnen einen Kleinstbetrag spendiert, warum sollten die Händler da lange zögern?

    3. @Christian Lesnik “mit der Hoffnung ….. Effekte zu erreichen”

      Wie lange will man denn noch “hoffen” bzw. das Märchen erzählen von “günstiger Parkraum stärkt den stationären Einzelhandel”?

      Tatsächlich stirbt der Einzelhandel (bzw. vielfach ist er schon gestorben) an zu hohen Mieten für Gewerbeimmobilien, hohen Lohnkosten. Gleichzeitig stehen die unter extrem hartem Preisdruck infolge von “Online-Shopping” zugunsten von amazon & Co., die diese Fixkosten (Ladenmiete, fachlich ausgebildetes Personal usw.) nicht haben.

      Die sterben nicht dadurch, dass (hier nach 20 Jahren!) die Parkplatzgebühr um einige lächerliche EUR angehoben wird.

      Einzelhändler:innen nebst Personal haben zudem auch längst erkannt, dass sie Kunden mit ihrem fachlichen Wissen zwar beraten haben, die jedoch lediglich angereist kamen um “Beratungsklau” zu betreiben.

      Fachliche Beratung ist wertvolle, teure Arbeit, die kann man als Einzelhändler jedoch nicht in Rechnung stellen.

      1. Liebe Ulla, es ist kein Märchen, auch Parkkosten haben eine Auswirkung auf den Einzelhandel, Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass auch andere Effekte den Einzelhandel betreffen und ich würde Ihnen ebenfalls Recht geben, dass eine moderate Anhebung der Parkkosten vermutlich keine spürbaren negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel haben werden.

        Jedoch bleibe ich dabei, die Parkraumbewirtschaftung muss kein Goldesel der Stadt Bergisch Gladbach werden, der Einzelhandel ist sowieso schon mit zu viel Mieten, Bürokratie, Vorgaben, Lohnkosten etc. belastet.

      2. Herr Lesnik, z. B. der “Verkehrsclub Deutschland” Landesverband Niedersachsen, der bezieht seine Erkenntnisse aus der aktuellen Forschung in den Bereichen Mobilität, Stadtplanung und nachhaltiges Wirtschaften. Die sitzen zwar nicht in NRW aber die Erkenntnisse kann man durchaus auf andere Bundesländer/Städte übertragen oder?

        “innenstadtnahe Parkplätze müssen teuer sein, damit sie nicht dauerhaft beparkt werden. Dadurch finden Kurzzeitparker auch dann einen Parkplatz” wenn es insgesamt wenig Parkflächen in der Innenstadt gibt”

        “Parkplätze in Parkhäusern müssen günstiger sein als zentrumsnahe Parkplätze” damit Menschen, die sich länger in der Stadt aufhalten, in den preiswerteren Parkhäusern parken.

        usw. hört sich für mich alles logisch an!

        https://niedersachsen.vcd.org/der-vcd-in-niedersachsen/elbe-heide/zusammenhang-von-parkraummanagement-verkehrsberuhigung-und-einzelhandel-1

  5. Parkgebühren, Umsatzsteuer und die Frage nach den tatsächlichen Kosten

    Bei der Diskussion um den Vorschlag neuer Parkgebühren in Bergisch Gladbach nach 20 Jahren wird jetzt über die Höhe der Gebühren und die Umsatzsteuer gesprochen. Dabei sollten zwei Dinge strikt auseinandergehalten werden: Umsatz ist nicht Gewinn. Umsatzsteuer ist keine Ertragsteuer.

    Die Stadt wird bei der Parkraumbewirtschaftung umsatzsteuerpflichtig, selbst wenn die Parkraumbewirtschaftung insgesamt ein wirtschaftliches Defizit verursacht. Die Umsatzsteuer knüpft grundsätzlich an den Umsatz beziehungsweise die erbrachte Leistung an. Eine Ertragsteuer funktioniert anders: Sie setzt grundsätzlich einen steuerlich relevanten Gewinn beziehungsweise Überschuss (Ertrag) voraus.

    Ob es diesen gibt ist für die politische und finanzielle Bewertung sehr entscheidend. Wenn beispielsweise 1,5 Millionen Euro Einnahmen erzielt werden, aber 2 Millionen Euro tatsächliche Kosten entstehen, ist das zunächst ein Verlust von 500.000 Euro – nicht etwa ein Gewinn, auf den automatisch eine Ertragsteuer anfällt. Umsatzsteuer kann trotzdem eine Rolle spielen.

    Genau deshalb brauchen wir endlich Transparenz über die betriebswirtschaftlichen Vollkosten des bewirtschafteten Parkraums. Auf Nachfrage 2025 hat die Kämmerei diese Frage nicht beantwortet.

    Wenn die Stadt höhere Gebühren mit steuerlichen Veränderungen begründet, darf das nicht die eigentliche Frage verdecken: Wie teuer ist der öffentliche Parkraum für die Stadt insgesamt und wer muss diese Kosten eigentlich bezahlen? Die Nutzer:innen, wie es üblich ist oder wir alle, auch wenn sie mit dem Bus oder dem Fahrrad fahren?

    Dazu gehören nicht nur Parkscheinautomaten und deren Wartung. Berücksichtigt werden müssten unter anderem: Bereitstellung der Flächen, Herstellung und Abschreibungen, Markierungen und Beschilderung, Beleuchtung, Reinigung und Unterhaltung, Reparturen, Bauen, Überwachung und Kontrolle Personal- und Verwaltungskosten, Kapitaldienst und weitere zurechenbare Aufwendungen …

    Die nun vorgeschlagene Änderung der Parkgebührenordnung zum 1. Januar 2027 steht bereits auf der Tagesordnung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsflächen.

    Der Punkt ist deshalb nicht, einfach irgendeine willkürliche Gebühr festzulegen, ohne genaue Zahlen vorzulegen. Die Stadt sollte zunächst transparent offenlegen, welche Kosten dem Parken tatsächlich zugerechnet werden und welche Einnahmen daraus entstehen. Erst dann kann seriös beurteilt werden, ob Parken kostendeckend ist, wie groß ein möglicher Zuschuss aus allgemeinen Haushaltsmitteln ist und welche Gebührenhöhe sachlich begründbar wäre, um die Bürger:innen und den Haushalt zu entlasten.

    Denn eines sollte bei einer angespannten Haushaltslage selbstverständlich sein: Wer über Gebühren spricht, muss auch über Kosten sprechen. Und zwar über die vollständigen Kosten und Ausgaben. Gerade das hören wir auch immer im Stadtrat, dass es nicht immer nur um Einnahme, sondern auch um Ausgaben geht. Gilt also auch hier.

    Mehr Zahlen, Fragen, Details, Meinung und Kommentar dazu hier:
    https://www.santillan.de/2026/09/20/parkgebühren-in-bergisch-gladbach-was-kostet-das-parken-die-allgemeinheit-wirklich/
    —
    Tomás M. Santillán – Mitglied im Stadtrat Bergisch Gladbach Die Linke

    1. In der Tat eine wichtige Frage.
      Allerdings dürfte es schwierig sein, das genau zu beziffern, da sich Ausgaben für Bau, Unterhaltung, Beleuchtung etc. von öffentlichen Parkplätzen nicht genau abgrenzen lassen.
      Einfacher ist ein Pauschalvergleich:
      Wie hoch sind die Netto-Einnahmen der Stadt pro Stellplatz und Jahr?
      Soweit ich weiß, wird im Bundesschnitt von 20-30 Euro Kosten pro (Kalender-)Tag ausgegangen.

      Alternativ könnte mensch natürlich auch betriebswirtschaftlich rechnen: Wieviel Kaltmiete würde ein (sagen wir mal) 5-stöckiger Wohnblock auf derselben Fläche einbringen? Sollten Parkplätze in etwa gleichviel einbringen – oder sollen Autos “billiger wohnen” als Menschen?

  6. Das passt zu denen, die hier Politik betreiben!
    Sie vergessen, dass man heutzutage, alles online bestellen kann, das freut die Inhaber der Geschäfte, wenn immer weniger kommen! Glückwunsch! Oder,wie sagt man, typisch DEUTSCH!

    1. Das passt zu denen, die bequem zu Hause herumsitzen, sich alles liefern lassen (auf die Umwelt ist gepfiffen) und sich dafür faule Ausreden einfallen lassen – typisch deutsch, oder?

      1. Für die Umwelt ist es also besser, wenn dutzende Leute ins Zentrum fahren statt ein Postauto runfährt?

      2. Ja, das ist besser. Und das aus verschiedenen Gründen.

        – Zum einen werden nicht alle private Beschaffungsfahrten mit dem Auto erledigt, Paketauslieferungen aber praktisch immer.

        – Zum anderen werden auch Artikel im Versand bestellt, die man fußläufig oder nach einer kurzen Busfahrt im Einzelhandel bekommt.

        – Weiterhin ist mit dem Versandhandel eine große Zahl von Mehrfachanfahrten und Retourentransporten verbunden, die die Umweltbelastung deutlich steigern.

        – Und schließlich sind die notwendigen Versandverpackungen samt Polstermaterialien ein Umweltfaktor, der beim Kauf im Einzelhandel nicht anfällt.

        Der Einkauf im stationären Einzelhandel ist umweltfreundlicher als der Einkauf im Versand.

      3. Besser für die Umwelt und gleichzeitig preiswerter wäre, wenn die Leute nicht überwiegend mit leeren “Passagiersitzen” in die Stadt oder sonstwohin fahren würden.
        Früher haben wir einander, Familie, Freunde oder Nachbarn, immer gefragt, wenn man sowieso mit dem Auto in die Stadt oder nach Köln fuhr: “Willst Du mitfahren?” “Soll ich Dir bei der Gelegenheit was mitbringen?”
        Die Fähigkeit, miteinander zu reden, sich absprechen oder etwas “organisiert zu bekommen” ist scheinbar irgendwie mit der Zeit auf der Strecke geblieben.
        Heutzutage fährt man offenbar am liebsten “alleine” seine Leerfahrten.
        Schade ist das, weil man ja selber dann vermutlich auch nie gefragt/mitgenommen wird.
        Und natürlich sind solche ständigen Leerfahrten auch insgesamt teurer, wenn man immer alles alleine bezahlen muss (Sprit, Parkgebühren)

      4. Die alte Diskussion “online vs. lokaler Handel”…

        Es wäre m.E. hilfreich, die Sache weniger schwarz-weiß zu betrachten. Auf dem Land haben Leute wenig Auswahl – wenn jede Besorgung lange (Auto-)Fahrten bedeutet, ist Versandhandel (auch ökologisch) die bessere Option.

        In der Stadt sieht es etwas anders aus. Allerdings erlebe ich es immer wieder, dass ich die lokalen Geschäfte “abklappere”, diese jedoch so schlecht sortiert sind, dass mir letztlich gar keine andere Wahl bleibt, als online zu bestellen.

        Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass der lokale Einzelhandel nur dann eine Chance hat, wenn Einkaufen in der Innenstadt ein “Erlebnis” ist – Ambiente, Aufenthaltsqualität, Events etc.

        Achso, zum Thema des Artikels nur eine Anmerkung: Der Autoverkehr wird von vorne bis hinten massiv subventioniert von der “Allgemeinheit”, d.h. auch von Menschen, die nicht bzw. kaum Auto fahren. Studien kommen auf 3.000 bis 5.000 Euro Subventionen pro Auto und Jahr. Die lächerlich niedrigen Parkgebühren sind nur ein kleiner Teil dessen, und es ist höchste Zeit, sie anzupassen.

      5. Also auf die Umwelt gepfiffen, ???

        DHL, Hermes, Amazon haben schon Transporter mit E Antrieb.

        Seit dem Neuen App Parken, parke ich nur noch im Bergischen Löwen oder bei meinem Arzt in der Tiefgarage .
        Die Parkgebühren und die Unsinnige App haben dazu geführt.

        Es wird alles alles aber wirklich alles bei Amazon
        bestellt. ( Rückgabe oder Umtausch DHL holt es ab )

        Oder Lebensmittel bei Geschäften mit kostenlosen Parkplätzen gekauft,
        Breidors, Rewe, Bioladen, Aldi, im Strunde Park gibt’s es einen Getränke Markt.
        Die Innenstadt stirbt so aus das ist so von den Verantwortlichen gewollt.

        Weltfremd…..

        Ich kann nur jedem empfehlen auf kostenlose Parkplätze auszuweichen.

        Wenn es unseren Schlauen Leuten in der Stadt an der Stadt etwas liegen würde gäbe es die Parkscheibe.

        Guten Start in die neue Woche.

        Ach ja, Rewe bietet einen Lieferservice, Getränke gibt es auch schon bis in die Wohnung da kommt mir die Idee vielleicht den Rest des Monats auch die Lebensmittel zu bestellen.

        Guten Start in die neue Woche.

      6. „DHL, Hermes, Amazon haben schon Transporter mit E Antrieb.“ – Ja, haben sie, aber es fahren immer noch überwiegend dieselbetriebene Transporter herum. Bei Hermes und Amazon gerne auch die jahrzehntealten Klapperkisten irgendwelcher Sub-Sub-Subunternehmer.

    1. Um ein paar Cent zu sparen? Dann lieber Versandgebühren zahlen und die Stadt von noch mehr Abgase in die Luft knatternden Lieferwagen verpesten lassen? Sie setzen Ihre Prioritäten ja wirklich sehr überlegt.

      1. Die Stadt steht im Wettbewerb mit Online-Shops (größere Auswahl, günstigere Preise – selbst wenn die Versandkosten in etwa den erhöhten Parkgebühren entsprechen) sowie mit der Stadt Köln. Die Lösung besteht darin, das Einkaufen in der Innenstadt zu vereinfachen und anschließend die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer der wachsenden Zahl an Beschäftigten einzunehmen.

      2. @Stefan Ihre Lösung ist keine Lösung. Sie versuchen hier nur Ihre Faulheit (vereinfachen usw.) vor sich selbst zu entschuldigen.

        Nur das, was man in der eigenen Kommune kauft, erhöht die “Gewerbesteuer”, die als Einnahme, nebst Parkgebühr, in die Kasse unserer Stadt fließt.
        Wenn Sie jedoch Ihre Bedarfe lieber in anderen Kommunen oder Ländern bestellen, haben Sie/wir davon direkt nichts bis gar nichts.

      3. Das Einkaufen in der Innenstadt ist jetzt schon einfach. Es wird auch nicht dadurch komplizierter, dass Einzelne keine Lust haben, ein paar Cent mehr Parkgebühren zu zahlen, und ihre eigene Bequemlichkeit an Priorität 1 setzen.

      4. Als Benutzer von ÖPNV und Radfahrerin bin uch auch Konsumentin und kann auch ohne Parkplatz einkaufen. In meinem Umfeld gibt es viele ältere Menschen ohne PKW, die ebenfalls einkaufen (nicht online). Es geht also wirklich oft um Bequemlichkeit…

  7. Als Autofahrer, der recht häufig in Bergisch Gladbach parkt, kann ich nur dazu raten via App zu parken.
    Die Abrechnung ist zeitgenau und verhindert:
    1.) Eine Überzahlung, da ich im Vorfeld die Zeit abschätzen muss und bei zu vorsichtiger Schätzung zu viel zahle
    2.) Eine Unterzahlung, weil ich mich verschätzt habe und nun ein Knöllchen bekommen habe

    Die Bequemlichkeit aus einem Arztwartezimmer oder gemütlichen Cafe heraus ohne Hektik mal eben die Parkzeit anzupassen, ist nicht zu unterschätzen.

    Die Parkgebühren sind in meinen Augen gerechtfertigt und werden mich nicht davon abhalten, weiterhin den Kofferraum des PKW mit Produkten Bergisch Gladbacher Händler zu füllen.

    1. Noch ein Nachtrag.

      Wäre es nicht auch eine Idee, die Parkplatzflächen noch weiter gewinnbringend zu vermarkten. Z.b. durch eine Überdachung mit Solarpaneelen

  8. Die Erhöhung der Parkgebühren ist zwangsläufige Folge des ab 2027 geltenden modifizierten Umsatzsteuerrechts und aus kommunaler Sicht nicht zu beanstanden. Wie hoch diese ausfallen wird, hängt von einer möglichen Ertragssteuer und den politischen Vorstellungen der Stadtverordneten ab.

    Eine zusätzlich zu zahlende Ertragssteuer fällt nach meinen rudimentären Kenntnissen des Steuerrechts an, wenn eine Kommune ihren Parkraum überwiegend gewerblich nutzt und z.B. öffentlichen Parkraum auf zivilrechtlicher Grundlage an Private dauervermietet, wie die Stadt Bergisch Gladbach es in der Schlossberggarage und rund um das Amtsgericht, Bensberg macht.

    Über die künstliche Verknappung öffentlichen, durch die öffentliche Hand mit Steuergelder errichteten und unterhaltenen, Parkraums sollte im Zuge der beabsichtigten Erhöhung der Parkgebühren eine politische Diskussion eröffnet werden. Steht Parkraum der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung, kann dieser konzeptionell auch nicht mehr zur Begründung etwa eines Parkverbots auf der linken Seite der Schloßstraße ab Höhe Nikolausstraße herangezogen werden und es fallen möglicherweise weitere Steuern an.

    Zusätzlich ist neuerdings zu berücksichtigen, dass das Amtsgericht wegen des Vandalismus Weniger kurz und bündig die Öffentlichkeit von der bisher zugelassenen Nutzung ab 16:00 Uhr in der Woche und am Wochenende auf Dauer ausgesperrt hat. Auch hier fällt weiterer vom Steuerzahler finanzierter Parkraum weg, den die Stadt nicht wird kompensieren können.

    Der Stadtrat sollte von der Verwaltung einen Bericht über die frei nutzbaren öffentlichen Parkflächen, über für die Allgemeinheit bestehenden Nutzungseinschränkungen durch eingeräumte Sondernutzungen an Bedienstete der Stadtverwaltung, ich denke hier auch an deren Gebührenbefreiung auf der Parkfläche Schnabelsmühle in der Woche, an Bedienstete sonstiger Behörden und durch private Fremdvermietung im Stadtgebiet verlangen.

    Der für den Beschluss von Gebühren zuständige Stadtrat gewänne so einen umfassenden Überblick, es entstünde Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger, und der Stadtrat könnte sein Konzept zur Parkraumbewirtschaftung überprüfen, ggf. neu überdenken und absehen, inwieweit, vielleicht auch durch die Freistellung des im Öffentlichen Dienst tätigen Personals von Parkgebühren als finanzieller Vorteil und mittelbarer “Ertrag” auf die Allgemeinheit über die Erhöhung der Parkgebühren umzulegende Ertragssteuer zukommen wird.

    1. @Mario Jorberg

      Die offiziellen Unterlagen der Stadt – insbesondere die Niederschrift des Stadtrates aus 2010 sowie der Beteiligungsbericht aus dem Jahr 2016 – spiegeln nur einen Teil der tatsächlichen Kosten wider, die durch den ruhenden Verkehr entstehen. Denn zu einer echten Vollkostenrechnung gehören weit mehr als nur die Anschaffung und Wartung von Parkautomaten.

      Bereits vor zehn Jahren belegten diese städtischen Zahlen ein strukturelles Defizit in der Parkraumbewirtschaftung von rund 500.000 Euro jährlich. Da die Parkgebühren im selben Zeitraum konstant geblieben sind, während alle anderen Kosten drastisch gestiegen sind, müssen wir heute von einem jährlichen Fehlbetrag im siebenstelligen Bereich ausgehen. Der Steuerzahler subventioniert auf diese Weise jedes Jahr massiv den Betrieb der Parkplätze sowie den Autoverkehr.

      Fehlende Transparenz und fragwürdige Steuerlogik

      Sollte wider Erwarten kein Verlust, sondern ein Gewinn erwirtschaftet werden, würde zudem Ertragssteuer anfallen, die in einer saubere Gebührenkalkulation ebenfalls berücksichtigt werden müsste. All dies bleibt jedoch spekulativ, da die Verwaltung bis heute keine aktuelle, transparente und betriebswirtschaftliche Vollkostenrechnung vorgelegt hat, die sämtliche Kosten ehrlich und steuerrechtlich korrekt zuordnet. Eine leider unbeantwortete Anfrage zur Aufklärung aus dem Jahr 2025 ist bereits erneut platziert; es bleibt zu hoffen, dass hierauf endlich eine valide Antwort folgt.

      Da historische Daten dieses Defizit klar nahelegen, ist auch für das laufende Jahr von roten Zahlen auszugehen. Das verwundert umso mehr, als bei sonstigen kommunalen Gebühren strikt nach dem Verursacher- und Kostendeckungsprinzip kalkuliert wird. Hier scheint dies bewusst umgangen zu werden – eine reine politische Entscheidung. Dies bestätigt auch die Verwaltung in ihrer Pressemitteilung, wenn sie argumentiert, die Gebühren müssten für die Bürgerinnen und Bürger „zumutbar“ sein. Stattdessen bräuchte es eine saubere Kostenrechnung, die im Sinne eines drohenden Haushaltsicherungskonzepts finanzpolitisch verantwortungsvoll auf einen Haushaltsausgleich und Kostendeckung ausgerichtet ist, anstatt klimaschädliche CO2-Emissionen indirekt weiter zu fördern.

      Historischer Zweckwandel und veränderte Realitäten

      Bei der Festlegung von Gebühren müssen stets auch inhaltliche und gesellschaftliche Ziele berücksichtigt werden – etwa die Förderung von Kindern, Bildung, Wirtschaft oder eben dem Klimaschutz. Ursprünglich diente die Parkraumbewirtschaftung in den Innenstädten vor allem dazu, Verkehrsströme zu steuern, für Fluktuation zu sorgen und so im Interesse des Einzelhandels zu agieren (symbolisiert durch die sogenannte „Brötchentaste“). Parkgebühren waren nie als Vehikel zur unbemerkten Aufstockung des städtischen Haushalts gedacht, sondern wurden im engen Schulterschluss mit dem ortsansässigen Handel kalkuliert. Genau das erklärt das historisch aufgelaufene, immense Defizit, das sich über die Jahre schätzungsweise auf 20.000.000 Euro summiert haben dürfte.

      Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen und politischen Notwendigkeiten grundlegend gewandelt:
      ** Klimaschutzverpflichtungen: Kommunen stehen in der Pflicht, nationale und lokale Klimaschutzziele umzusetzen, um die Klimaneutralität bis spätestens 2045 zu erreichen und drohenden Extremfolgen entgegenzuwirken.
      ** Finanzielle Krise der Kommunen: Fast alle Kommunen in NRW leiden unter einer strukturellen Unterfinanzierung, die sich absehbare Zeit nicht lösen wird. Die Stadt muss daher eigenverantwortlich Wege aus dem Haushaltsicherungskonzept finden und gleichzeitig ihre Pflichtaufgaben erfüllen.

      Doppelte Standards bei der Haushaltskonsolidierung

      Vor diesem Hintergrund wirkt es paradox, wenn aus den Reihen der Ratsmehrheit gebetsmühlenartig gefordert wird, konsequent zu sparen, alle Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen und selbst kleinste Beträge zusammenzustreichen, um die Kassen zu entlasten.

      Während hier um jeden Cent gerungen wird, bleibt das siebenstellige Defizit bei der Parkraumbewirtschaftung in den Verlautbarungen der Kämmerei unerwähnt. Die jetzt angekündigten, moderaten Gebührenanpassungen werden dieses strukturelle Loch bei Weitem nicht stopfen können. Es ist überfällig, dass die Verwaltung hier mit offenen Karten spielt und eine rechtssichere, verursachergerechte Kalkulation vorlegt.

      Tatsächlich befürworte ich eine finanzpolitisch verantwortlichen und kostendeckende Gebührenkalkulation . Dieses sollte sich an den betriebswirtschaflichen Grundsätzen des Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) orientieren,. Stattdessen den weiterhin klimaschädlichen Autoverkehr mit Millionenbeträgen zu fördern sollte die Stadt Bergisch Gladbach auf den Ausbau des klimaschützenden und sozialen ÖPNV setzen, um die Zentren zu beleben. z.B.: also auf kostenlosen Busstickets an den Adventssonntagen, statt auf kostenloses Parken setzen, höhere Taktung und niedrigere Tarife. …
      —
      Tomás M. Santillán – Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach Die Linke

  9. Milchmädchen:
    wenn ich die Parkzeit verkürze, erhöhen sich auch die Kosten.
    das ist praktiziert worden.
    soviel zu keine Erhöhung seit 20 Jahren

    1. Wenn das so wäre, dann hätten Sie recht. Aber wann sind die Parkzeiten verkürzt worden?

      1. wann konkret habe ich nicht nachgehalten, grob, in den letzten zwei, drei Jahren, bspw.:
        von 30 Min. auf 20 Min. zum selben Preis
        von 20 auf 15, oder/und ähnliches.
        das weiß ich, dass dies an Orten praktiziert wurde

      2. Wir haben uns erkundigt. Die Stadt bestätigt, dass es seit 2006 keine Erhöhung der Gebühren gab.

        Zuletzt war 2011 die Zuordnung einzelner Parkplätze und -streifen zu den Parkzonen geändert sowie die gebührenpflichtigen Zeiten (Ausweitung u.a. mo – fr. auf bis 20.00 h) angepasst worden. Im Gegenzug wurde die Gebührenpflicht an den vier Adventssamstagen aufgehoben.

        Dabei bleibt es bei der Aussage: Keine Erhöhung der Parkgebühren seit 20 Jahren.

      3. Nein, nach unserer Kenntnis gab es 2020 keine Änderung der Parkgebührenordnung. Im Ratsinformationssystem ist dazu nicht zu finden, auch nicht in unserem Archiv. Wir hätten berichtet.

    2. Stimmt! Der Parkplatz am Bahnhof war bis vor ca. zwei Jahren noch im Halbstundentakt, danach alle 20 Minuten. So musste man für eine Stunde anstatt 1 Euro 1,50 Euro bezahlen!