Jürgen Mumdey bei der Vorstellung des Etats im Bensberger Ratsaal

Jürgen Mumdey bei der Vorstellung des Etats im Berserker Ratsaal. Foto: Martin Rölen

2014-10-23 Etatrede von Kämmerer Jürgen Mumdey zum Haushalt 2015

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Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen liegt heute ein Entwurf des Haushalts 2015 vor, der mit einem Fehlbetrag von rd. 18 Mio. € schließt. Gegenüber dem Haushalt 2014 hat sich das Defizit damit um rd. 1,5 Mio. € erhöht und gegenüber der Finanzplanung für 2015 im beschlossenen Haushalt 2014 ist sogar eine Verschlechterung von rd. 4 Mio. € eingetreten.

Für eine Stadt, die mit einem genehmigten 10-Jahres-HSK lebt, ist dieser Betrag indes weniger entscheidend als der Betrag, mit dem die genehmigte Finanzplanung bis 2022 schließt. Im letzten Jahr konnte ich Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass unter Zugrundelegung der Orientierungsdaten und sonstigen Vorgaben des Landes der Haushaltsausgleich im Jahre 2021 gelingt.

Heute muss ich Ihnen mitteilen, dass dieser Ausgleich erst im Jahre 2022 möglich ist – somit im letzten zulässigen Jahr der Haushaltssicherung. Und dies gelingt auch nur, weil an einem Punkt, auf den ich später noch gesondert eingehe, von den Möglichkeiten der kaufmännischen Buchführung in besonderem Maße Gebrauch gemacht wird.

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Eine wesentliche Ursache für die Verschlechterung gegenüber dem letzten Jahr ist die Entwicklung bei der Gewerbesteuer. Bezüglich dieser Position kann ich nahtlos an das anschließen, was ich Ihnen im letzten Jahr an dieser Stelle gesagt habe. Manche erinnern sich vielleicht: Im letzten Quartal des Jahres 2011 wurde den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, ein 10-Jahres-HSK aufzustellen.

Dies haben wir bekanntlich auch getan. Bürgermeister, Kämmerer und auch alle sonstigen in der Kämmerei mit dem Haushalt befassten Mitarbeiter gingen zum damaligen Zeitpunkt davon aus, dass die Gewerbesteuer in Bergisch Gladbach Höchststände von 34 Mio. €, vielleicht im Ausnahmefall 37 Mio. € erreichen kann.

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Diese Annahme basierte auf einer jahrelangen Entwicklung dieser Steuer. Irgendwelche Fakten, die eine grundlegende Änderung bei dieser Steuerart nahegelegt hätten, waren beim besten Willen nicht erkennbar. Um das 10-Jahres-HSK genehmigungsfähig zu erstellen, fehlte damals zunächst eine knappe Million.

Völlig unerwartet stieg dann die Gewerbesteuer auf ein Niveau weit über 40 Mio. €, das wir zuvor nie gesehen hatten und auch nie seriös vorher einkalkulieren konnten. Dank dieser überraschenden Entwicklung konnte ein genehmigungsfähiges HSK beschlossen werden.

Jeder, der etwas länger im kommunalpolitischen Geschäft dabei ist, weiß, dass die Gewerbesteuer äußerst volatil ist. Und im Verlauf des Jahres 2014 fiel die Gewerbesteuer auf das Niveau der Zeit vor 2012 zurück: Das Anordnungssoll bei dieser Steuer lag im Juni d.J. bei 33 Mio. €, im September bei 34,6 Mio. € und zum 1.Oktober bei 34,7 Mio. €.

Dass sich dieser deutliche Rückgang bei der Gewerbesteuer im Haushaltsentwurf 2015 nicht noch stärker bemerkbar macht und zum jetzigen Zeitpunkt noch keine neuen HSK-Maßnahmen erforderlich sind, liegt daran, dass der Rückgang der Gewerbesteuer durch eine zu erwartende Verbesserung von 3,2 Mio. € beim Einkommensteueranteil und vor allem durch höhere Landeszuweisungen von 7,6 Mio. € kompensiert werden kann.

Der Gesamtergebnisplan.  Zum vergrößern 2x anklicken.

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Deutliche Steigerungen des Aufwandes gegenüber 2014 ergeben sich bei Jugend und Soziales: Asylbewerberleistungsgesetz + 1,7 Mio. €, Hilfe zur Erziehung + 1 Mio. € und Zu-schüsse zu den Kindertagesstätten + 2 Mio. €, wobei der letzten Position auch höhere Ein-nahmen aus Elternbeiträgen und Landeszuschüssen gegenüberstehen.

Der Personal- und Versorgungsaufwand steigt im Vergleich zu 2014 um rd. 4,1 Mio. €. Hierfür gibt es folgende Gründe:

Die Steigerungen nach dem Tarifvertrag von Frühjahr 2014 mit einer Laufzeit vom 1.3.2014 bis 28.2.2016 belaufen sich auf ca. 790.000 € gegenüber dem Vorjahr. Bezüglich der Beamten wurde für das Jahr 2015 eine Steigerung von 3% eingeplant

Steigerungen in Höhe von 430.000 € gegenüber 2014 sind darin begründet, dass die zum Stellenplan 2014 neu eingerichteten Stellen nur mit Personalkosten ab der 2. Jahreshälfte im Plan 2014 angesetzt wurden. In 2015 werden sie für das ganze Jahr veranschlagt.

Zum Stellenplan 2015 werden neue Stellen zur Einrichtung vorgeschlagen; der Mehraufwand in Höhe von rd. 830.000 € ist im Haushaltsentwurf enthalten. Enthalten ist außerdem der Aufwand für befristete Beschäftigungen bei dem Projekt „Straßenbeleuchtung“ und vor allem im Bereich der Asylbewerberbetreuung in Höhe von ca. 165.000 €.

Weitere ca. 1,5 Mio. € begründen sich durch gestiegene Zuführungen zu den Rückstellungen. Daneben steigt der Versorgungsaufwand für die Pensionäre im Vergleich zu 2014 um ca. 630.000 €.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie eingangs dargestellt, ist es dieses Jahr noch einmal möglich, ein Problem durch Ausnutzen der Möglichkeiten der kaufmännischen Buch-führung zu überbrücken, nämlich die Verlustabdeckung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Immobilienbetrieb“. Hier hatte man in den vergangenen Jahren gehofft, dass der Effekt aus der Beteiligung der städtischen Tochtergesellschaft „Bäder GmbH“ am örtlichen Versorgungsunternehmen BELKAW und der hieraus resultierenden Gewinnabführung an den städtischen Kernhaushalt einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung einer Kostenmiete dar-stellen könnte.

Nach überschlägiger Schätzung einer Kostenmiete für den Immobilienbetrieb und der Kalkulation der Gewinnabführung der Bäder GmbH (nach Abdeckung der operativen Bäderverluste) steht zwischenzeitlich fest, dass es dem städtischen Kernhaushalt nicht möglich sein wird, diese finanzielle Belastung zu tragen. Selbst die Veranschlagung eines bloßen Verlustausgleichs überfordert die im Rahmen des 10-Jahres-HSK gegebenen Möglichkeiten des Kernhaushaltes.

Daher wird zunächst von der Möglichkeit der Eigenbetriebsverordnung Gebrauch gemacht, die Verluste des Immobilienbetriebes im Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gegen die Rücklage zu buchen, da die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung dies zulässt. Diese Vorgehensweise wird noch mit der Kommunalaufsicht kommuniziert. Sie kann man nicht bis zum St. Nimmerleinstag aufrechterhalten, da auch die Eigenkapitalausstattung des Immobilienbetriebes endlich ist.

Für die Zukunft gibt es im Grunde drei Lösungsmöglichkeiten: Zum einen ist es möglich, den Bürger stärker zur Kasse zu bitten und auf diesem Wege über höhere Einnahmen den Verlustausgleich zu erwirtschaften. Die zweite theoretische Möglichkeit wäre, an anderer Stelle im Haushalt einen Millionenbetrag einzusparen, um die Verluste des Immobilienbetriebes aufzufangen.

Und die dritte Möglichkeit besteht darin, die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen insgesamt wieder in den Haushalt zurückzuführen und zu einem Ausgleich zu kommen ohne zusätzliche Belastung des Bürgers und ohne schmerzliche Einsparungen an anderer Stelle im Haushalt. Hierüber werden Sie spätestens für den Haushalt 2016 zu entscheiden haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie aus allem bisher Gesagtem entnehmen können, gelingt es dieses Jahr noch einmal, das HSK bis zum Jahre 2022 zu erfüllen, obwohl sich die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich verschlechtert haben. Eine Überarbeitung des Haushaltssicherungskonzeptes ist allerdings dringend angesagt.

In den letzten beiden Jahren sorgte die weit überdurchschnittliche Gewerbesteuereinnahme dafür, dass das 10-Jahres-HSK eingehalten werden konnte, obwohl einzelne Positionen sich als Makulatur erwiesen haben. Die vorgesehenen Einnahmen aus dem Baulandmanagement beispielsweise sind nie angekommen. Es ist daher beabsichtigt, die weitere Entwicklung der Gewerbesteuer abzuwarten, um Ihnen dann eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vorzulegen, die nach meiner Einschätzung unvermeidbar ist. Diese kann dann als Grundlage für einen Doppelhaushalt 2016/2017 verwandt werden.

Eine der größten Aufwandspositionen ist – wie in jedem Jahr – die Kreisumlage. Der Kreis beabsichtigt – wenig ambitioniert – die Kreisumlage bei 40,50 Punkten zu belassen; angesichts gestiegener Umlagegrundlagen erhöht sich daher der hierbei dem Kreis zufließende Betrag von 127,7 auf 130,6 Mio. €. Entsprechend steigt die von der Stadt Bergisch Gladbach zu entrichtende Kreisumlage von 55,7 Mio. € auf 57,1 Mio. €.

Meine Kritik hieran bleibt die gleiche wie im letzten Jahr: Der Kreis setzt den Kreisumlagesatz von vorneherein so hoch fest, dass er ohne große Mühen so wirtschaften kann, dass das Ergebnis am Ende besser ausfällt als ursprünglich geplant. Nach meiner Auffassung besteht bei der Kreisumlage auch in diesem Jahr „Luft nach unten“.

Eine Abweichung sowohl zum Haushalt 2014 als auch zu den der Öffentlichkeit vorgestellten Modellrechnungen findet sich bei der Darstellung der Belkaw-Gewinnabführung im Rahmen der Haushaltsplanung 2015. Abweichend zu den Annahmen in der Modellrechnung wird die Bäderbetriebs-GmbH nach jetziger Erkenntnis erst im 2. Quartal 2015 gegründet mit der Folge, dass der operative Bäderbetrieb in 2014 und für das 1. Quartal 2015 in der Bäder GmbH darzustellen ist einschließlich der Folgen betreffend die Gewinnabführung.

Die Vorabausschüttung in 2014 beträgt 3,493 Mio. € und nicht – wie in den Modellrechnungen – ca. 2,5 Mio. €. Die Stadt ist derzeit in Verhandlungen mit der RheinEnergie mit dem Ziel, Vorabausschüttungen zumindest bis 2017 zu erreichen. Hierbei ist wohl eine abschmelzende Höhe verhandelbar. Auf die Vorabausschüttungen und die Endausschüttungen fällt Kapitalertragsteuer an, die zunächst abgeführt werden muss und auf Antrag im Folgejahr erstattet wird; hierdurch ergibt sich gegenüber der Modellrechnung eine Liquiditätsverschiebung.

Des Weiteren müssen die Fondserträge nach Rücksprache mit der Bäder GmbH niedriger angesetzt werden und es ergaben sich noch weitere kleine Veränderungen.

Die Aufwendungen für die kulturellen Einrichtungen wurden auf der Basis des Jahres 2014 und auf Grundlage der derzeitigen Konzepte fortgeschrieben. In den vergangenen Jahren wurde im Rahmen der Haushaltssicherung an allen diesen Einrichtungen „geknabbert“, obwohl ein solches Vorgehen auf längere Sicht nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führt.

Der so genannte „Korridor“ kann auch beim besten Willen in 2015 nicht eingehalten werden, da die Personalkosten der Kultureinrichtungen im Korridor enthalten sind und die letzte Tariferhöhung bei Fortführung aller Einrichtungen auf der Grundlage der derzeitigen Konzepte nicht aufgefangen werden kann.

Insoweit bleibt zunächst die Entscheidung der Kommunalaufsicht zum Umgang mit dem Korridor abzuwarten. Spätestens im Zuge der Überarbeitung des HSK wird es zu grundsätzlichen Weichenstellungen zur künftigen Entwicklung aller Kultureinrichtungen kommen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie aus den vorstehenden Ausführungen entnehmen können, ist die Verwaltung bei der Erstellung des Entwurfs des Haushalts grundsätzlich streng sachorientiert vorgegangen und hat keine politischen Bewertungen vorgenommen – auch nicht beim Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes. Basierend auf dem Entwurf zum Abwasserbeseitigungskonzept hatte das Abwasserwerk den Wirtschaftsplan 2015 komplett überarbeitet und den Erhaltungsaufwand zunächst auf 2,0 Mio. € und schließlich auf 2,6 Mio. € (zur Rede standen zeitweise auch 3,4 Mio. €) erhöht.

Der Erhaltungsaufwand fließt direkt in die Berechnung der Gebühren ein und hätte zur Folge gehabt, dass sich unter der Annahme sonst gleichbleibender Rahmenbedingungen der derzeit geltenden Kalkulation auf der Basis von 2,6 Mio. € die Schmutzwassergebühr um 13 Cent und die Niederschlagswassergebühr um 10 Cent erhöhen würde.

Ich bin – nach Rücksprache mit dem Bürgermeister – diesem Ansinnen des Abwasserwerks nicht gefolgt und habe es im Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Abwasserwerk vorerst bei dem Erhaltungsaufwand des letzten Jahres für das Kanalnetz von ca. 1 Mio. € belassen. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass mit der Überarbeitung des HSK auch überlegt werden muss, was unserer Bevölkerung im Hinblick auf die Höhe von Gebühren, Beiträgen etc. noch zumutbar ist.

Letztlich ist es aber eine politische Entscheidung, wie in dieser Angelegenheit verfahren werden soll. Ich stelle allerdings noch einmal ausdrücklich klar, dass es nicht mein Ziel ist, das Abwasserbeseitigungskonzept infrage zu stellen, sondern lediglich die Folgen dieses Konzeptes im Kontext mit dem Gesamthaushalt zu betrachten.

Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Haushaltsberatungen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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