Mit diesem Foto wirbt die BI Katterbach für den Widerspruch gegen ein mögliches Wohngebiet auf dem Geländer hinter dem Schulmuseum

Bei der Bürgerinitiative Katterbach hat das Interview von Baurat Harald Flügge Empörung ausgelöst. In einem offenen Brief fasst der Autor die Kritik zusammen.

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Sehr geehrter Herr Flügge,

mit großem Erstaunen und einigem Unbehagen habe ich im „Bürgerportal Bergisch Gladbach“ den Artikel mit Ihren Ausführung zum Entwurf Flächennutzungsplan gelesen. Auch die entsprechenden negativen Reaktionen hierauf sind durchaus bemerkenswert und nachvollziehbar emotional.

Diese nämlich sind der Auszug des Stimmungsbildes in Bergisch Gladbach und einer extrem negativen Gesamtlage, hervorgerufen durch den Entwurf zum Flächennutzungsplan und insbesondere nun auch durch Ihre persönlichen Ausführungen dazu.

Als Bürger der Stadt Bergisch Gladbach sowie ebenfalls als Initiator und Vertreter der Bürgerinitiative Katterbach kann ich den Ausführungen der Kommentatoren auf „in-gl.de“ gut folgen. Auch ich habe drei Nächte benötigt, um die folgenden Zeilen mit einigem emotionalen Abstand niederzuschreiben, denn als Frühstückslektüre haben mir Ihre Aussagen diese Woche nicht wirklich gut geschmeckt, genauer gesagt, mir ist dazu gehörig der Appetit vergangen und anfänglich gute Laune war für den Tag dahin.

Gerne lege ich an dieser Stelle dar, warum dies so eingetreten ist.

Zu Beginn möchte ich allerdings kurz einen kommentarlosen Abriss zum Thema „Beamtenpflichten“ geben, welcher im folgenden textlichen Zusammenhang seine Bedeutung offensichtlich werden lässt:

  1. Beamte müssen „ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen. Sie müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.“ (§ 60 BBG).
  2. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert (§ 61, Abs. 1 BBG).
  3. Das innerdienstliche Wohlverhalten umfasst die Pflicht zur Redlichkeit und Ehrlichkeit, zu kollegialem Verhalten und Wahrung des Betriebsfriedens, die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, zu achtungsvollem Verhalten gegenüber Vorgesetzten, gegenüber Mitarbeitern sowie gegenüber Bürgern (§ 34 Satz 3 BeamtStG).
  4. Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen (§ 47 Satz 3 BeamtStG).
  5. Das Nähere über die Verfolgung von Dienstvergehen regeln die Disziplinargesetze (§ 47 Satz 3 BeamtStG).

Herr Flügge, Sie werden nicht bestreiten können, dass Sie von diesen (Ihren) Pflichten als Beamter bereits einmal gehört haben, schließlich sind Sie entsprechend vereidigt worden. Möglicherweise sind diese Pflichten aber im Laufe der Jahre in Vergessenheit geraten, denn genau das macht den Anschein, wenn man die von Ihnen gemachten Aussagen ein wenig genauer anschaut:

1. Fatale Falscheinschätzung der Situation und des Widerstandes zum FNP

Es wird Ihrerseits davon gesprochen, dass es ja eigentlich gar nicht so schlimm ist mit den Beschwerden und nach „entsprechender Erläuterung“ im Prinzip die Bürger alle Verständnis gezeigt haben.

Welchen Nachweis führen Sie hier an? Gibt es konkrete Bestätigungen für eine solche Behauptung? Dem entgegen stehen über 4000 Stimmen aus der Bürgerschaft, die sich konkret gegen die Umsetzung des Flächennutzungsplans bzw. Teile davon ausgesprochen haben. Von viel Verständnis zeugt dies wohl nicht.

Auch spricht einiges für eine überraschend hohe Anzahl, denn nach persönlichem Gespräch des Autors mit Frau Wibke Krause während der Beteiligungsphase bestätigte diese, dass nur sie alleine mit der Auswertung befasst sei. Inzwischen sind wie viele Mitarbeiter mit Auswertungen beschäftigt? Vier? Plus Planungsbüro?

Erstaunlich, dass genau diese Dame nun sagt, es handele sich nicht um eine ungewöhnliche Zahl, welche Vergleiche haben Sie denn und warum hat niemand damit kapazitätstechnisch gerechnet? Warum sind relevante Ausschusssitzungen abgesagt worden?

2. Fragliche Begründung des Flächennutzungsplans – Prognosen

Ihre Behauptung, Herr Flügge, dass die Prognosen sehr gut und transparent seien, zeugt von zwei Dingen:
Erstens, Sie haben den Flächennutzungsplan und dessen Grundlage selber nicht umfassend gelesen, denn sonst hätten Sie die Unzulänglichkeiten bestimmt persönlich bemerkt und würden hier nicht öffentlich das Gegenteil behaupten.

Zweitens, haben Sie auch die entsprechende Kritik im Detail offensichtlich nicht wahrgenommen und nachverfolgt. Die Initiative Katterbach (und andere Kritiker) haben die Prognosen bereits vor längerer Zeit „gewürdigt“ und für „miserabel“ und „unzureichend“ eingestuft, da nicht nur tragfähiges Datenmaterial gar nicht vorhanden ist (z.B. für 20 Jahre lang linear steigenden Zuzug), sondern auch eine Ableitung und Extrapolation in die Zukunft so sicherlich nicht tragbar ist im Sinne einer statistischen Validitätsprüfung. Auch werden komplett widersprüchliche Schlussfolgerungen zu Bevölkerungstypen etc. gezogen (vergleiche dazu unsere „Fragen an Politik und Verwaltung“).

Dem Fass wird nachvollziehbar der Boden ausgeschlagen, wenn die statistische Begründung für die Ausarbeitung eines Planungsauftrages vom selben Planungsbüro bestätigt wird, dass den Auftrag für diesen erhalten soll. Wenn das kein direkter Interessenkonflikt ist?

Interessant ist hier auch Ihre qualifizierte Aussage, dass die Kritik an den Bevölkerungsprognosen unzutreffend sei: „Zudem drohe hier ohnehin keine Gefahr: sollen sich die Prognosen als falsch erweisen, sei man für alle Eventualitäten gewappnet.“

Ich frage mich, wozu wir dann überhaupt Prognosen erstellen, wenn eh für das Maximum geplant wird? Hier erwarte ich deutlich mehr Augenmaß (auch in der externen Kommunikation) von einem Beamten Ihrer Besoldungsstufe.

3. Thema Verkehr und übergeordnete Planungserfordernis gem. Gesetz

Sicherlich haben Sie nicht unrecht damit, wenn Sie sagen, dass eine konkrete Planung zum Anschluss einer Fläche an das Verkehrsnetz eine maßgebliche Aufgabe des Bebauungsplanes ist, aber bitte beantworten Sie mir doch:

  • Wieso dann die Kategorie „Anschluss an Verkehrsinfrastruktur“ überhaupt in der Bewertungsmatrix auftaucht und Einfluss auf eine Beurteilung findet?
  • Wie denn die Gesamtverkehrsteuerung in Bergisch Gladbach funktionieren soll, wenn einfach für jedes Gebiet individuell geplant wird und es „nur“ um die Zufahrt zum Baugebiet geht?

In einem Bebauungsplanverfahren für ein einzelnes Gebiet wird doch die Gesamtverkehrssituation überhaupt nicht mehr tangiert und behandelt, sondern eben nur der konkrete Anschluss. Alles andere muss doch im Rahmen einer Gesamtabstimmung vorab erfolgen und koordiniert werden.

Vielleicht schauen Sie auch noch einmal konkret in den vorgebenden und bindenden Regionalplan, der klar eine Verantwortung zum Thema Verkehr auch bei den Kommunen sieht, insbesondere bei der Bauleitplanung, zu der der Flächennutzungsplan gehört, (siehe „Erläuterungen zum Verkehr E1“ im Regionalplan).

Auch im Baugesetzbuch ist klar geregelt, dass sich der Flächennutzungsplan sehr wohl mit dem Thema der Gesamtverkehrsbetrachtung zu beschäftigen hat (§ 8 Abs. 6 Satz 9 BauG).

4. Art des Umgangs mit Kritikern: „Wer im Glashaus sitzt …“

Es ist schon erstaunlich, wie mutig Sie bereits heute zur Kritik, v.a. der Bürgerinitiativen“, Gegenposition beziehen, obwohl eine finale Auswertung noch gar nicht erfolgt ist. Es fällt nicht leicht, hier erkennbar den Willen „zum Umgang auf Augenhöhe“ oder konstruktivem Austausch zu sehen, wenn Sie Bürgern quasi gehirnloses Mitläufertum vorwerfen und den Bürgerinitiativen mehr oder weniger direkt substanzlosen Aktivismus (für was eigentlich?).

Es gibt hier in Bergisch Gladbach – und das ist gut so – viele Bürger, die sich (leider) recht unfreiwillig mit mehreren hundert Seiten Planungsunterlagen beschäftigen müssen, Freizeit, Nerven und Schlaf opfern, um in der ganzen Angelegenheit überhaupt eine gewisse Transparenz und Erkenntnis zu schaffen und dazu aufzuklären, welche Qualität der von Ihnen so gelobte Entwurf Flächennutzungsplan überhaupt hat und was hier scheinbar bürokratiegesteuert auf Bergisch Gladbach zurollt.

Dies wäre mit einer wirklich guten und umfassenden Bürgerbeteiligung und -einbindung und bei einem Flächennutzungsplan im Sinne der Bürgerschaft gar nicht nötig.

Im Übrigen widersprechen Sie sich in diesem Punkt selber, denn bei guter Bürgerinformation müssten wir ja alle inzwischen volles Verständnis haben, erleuchtet sein und Ziele und Verfahren 100 Prozent verstanden haben. Dies sprechen Sie uns allerdings im gleichen Atemzug ab.

katterbach-bild

Im Zusammenhang mit fundierter Kritik verweise ich für die Flächen Katterbach Kb7a und Kb7b gerne auch unsere Stellungnahmen sowie die konkreten Fragen an Politik und Verwaltung auf unserer Homepage.

Im Übrigen sind Ihre Versuche, einen Keil zwischen Bürgerinitiativen, Stadteile und den einzelnen Bürgern zu treiben sehr plump, und Sie tragen nicht wirklich dazu bei, sich Augenhöhe zu verdienen.

Auch ist es höchst fraglich, warum eine „Übereinkunft“ möglich sein soll, wenn Beamte grundsätzlich doch den Willen der Bürger folgen sollen? Seit wann muss der Bürger seine Rechte mit der Verwaltung verhandeln? Eine interessante Art der Wahrnehmung der eigenen Rolle.

5. Fakten, Fakten, Fakten – Ja, gerne!

Möglichweise habe ich es übersehen, aber an welche Stelle gehen Sie denn faktenbasiert, fundiert sowie wertschätzend mit der Kritik um, die dem Flächennutzungsplan aktuell wortwörtlich „um die Ohren fliegt“? Es scheint, Sie „bügeln“ Kritik einfach pauschal mit der Hoffnung auf Medienwirksamkeit ab.

Hätten Sie sich aber beispielweise mit den Widersprüchen unserer Initiative beschäftigt, so würden Sie sehen, dass es mehrere Widersprüche zum übergeordneten Regionalplan sowie etliche Verstöße gegen Gesetze und Planungsgrundlagen für die Fläche Katterbach Kb7a und Kb7b gilt (die Sie eigentlich ja bestreiten), einige davon:

  • Fläche liegt nicht im Allgemeinen Siedlungsraum, daher unzulässige Ausweisung
  • Fläche ist dokumentiertes Biotop gem. § 30 BNatSchG und hat damit unbedingten Schutzstatus
  • Fläche liegt in Nördlicher Grünbiotopachse, damit Verstoß gegen § 21 BNatSchG
  • Verstoß gegen Regionalplan „Regionalen Grünzüge stellen keine Flächenreserven dar“
    (D.1.1 Freiraumsicherung und Regionale Grünzüge), Verkleinerung Grünzug unzulässig
  • Fläche ist Landschaftsschutzgebiet gem. § 26 BNatSchG
  • Verstoß gegen § 1 S.4 BNatSchG/§ 2 BNatSchG, da Bebauung in Überregionaler Kaltluftschneise nicht erlaubt
  • usw.

Es ist schon fast bewundernswert, wie Sie eine derart präzise und fundiert vorgetragene Kritik wegwischen, und „kaltschnäuzig“ sowie „populistisch pauschal“ formulieren, dass alles seine Ordnung hat und versuchen durch quasi unzulässige „Rechtsberatung“ Bürger von weiteren Maßnahmen, wie Einholung Rechtsberatung usw., abzuhalten.

Ich verweise hier gerne auf meine Einleitung und Ihre Pflichten als Beamter, es ist mehr als fraglich, ob dies nicht schon in Richtung Dienstvergehen geht, und Sie durch Ihre Handlungen gegen gewissermaßen alle voran aufgezählten Pflichten als Beamter verstoßen haben. Das Vertrauen der Bürgerschaft in Ihre Person haben Sie nach 100 Tagen jedenfalls schon aufgebraucht, und ich kann mir nur schwer vorstellen, wie es zurückgewonnen werden kann.

6. Qualität des Flächennutzungsplanes mehr als zweifelhaft

Herr Flügge, wollen Sie sich wirklich nach 100 Tagen bereits dermaßen aus dem Fenster lehnen und sagen, dass alles „sorgfältig“ und „klug“ erarbeitet wurde? Scheinbar schon, denn das behaupten Sie ja, den Nachweis bleiben Sie aber schuldig. Im Gegenteil dazu führen Ihren die Bürgerinitiativen (bestehen aus Bürgern) und mündige Einzelbürger täglich vor, dem ist nicht so!

Einen Punkt haben Sie bereits selber (ggf. unbewusst) gefunden, denn wenn Sie den Flächennutzungsplan genauer angeschaut hätten, dann hätten Sie entdeckt, die von Ihnen als Relikt der 70er Jahre verteufelte 4-Geschossbebauung, die in Bergisch Gladbach nichts zu suchen hat, ist wieder da.

Im Flächennutzungsplan geschehen: In Katterbach gibt es eine aufgelockerte Ein- bis Zweifamilienbebauung mit großen Grundstückflächen und die „klugen“ Planer setzen auf die Wiese Katterbach genau die gescholtenen 4-geschossigen Wohnblocks daneben.

Um Zahlenvorgaben zu erfüllen oder aus Unkenntnis? Egal, es wird übersehen, dies ist im krassen Widerspruch, u.a. zu § 34 Abs. 1 BauGB, wonach sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen soll. Qualitativ gute und kluge Arbeit, kein Verstoß gegen Gesetze?

7. Methodisch gute Arbeit?

Sie erwähnen, dass Sie schon jetzt daran arbeiten, welche Flächen ohne großen Aufwand erschlossen werden können. Zur Erinnerung, die Bürgerbeteiligung und deren Auswertung läuft noch. Wie kann hier schon einfach weitergeplant werden, wenn die Eingaben der Bürger ernst genommen werden?  Zumindest arbeitstechnisch wäre es auch nicht sehr effizient an etwas zu arbeiten, dass sich eh noch verändert.

Genauso sehen Sie schon heute keine großen Konflikte, die man nicht „heilen“ kann? Wenn Sie eh schon alles wissen, wozu sollen dann noch mehrere Personen inkl. Planungsbüro eine teure Auswertung fahren, dann können Sie ja bereits heute den Stadtrat informieren, und wir könnten uns eine Zeit der Unsicherheit und Diskussion sparen?

Man darf sehr gespannt sein, welche konkreten Vorschläge Sie haben, wenn es darum geht, den bestehenden Regionalplan zu umgehen oder Gesetze „zu interpretieren“. Es macht den Anschein, Sie möchten Flächen „auf-teufel-komm-raus“ ausweisen.

Ob jemand nachher das Geld in die Hand nimmt, um dagegen zu klagen und rechtlich vorzugehen, ist dann ja egal, es ist ja nicht Ihr Geld, sondern nur das Geld derjenigen, die dann um Ihre Rechte kämpfen müssen. Welchen Sinn macht es, Flächen auszuweisen, die nachher nach Bebauungsplan eh gekippt werden müssen? Effiziente Verwaltung sieht anders aus.

Weiterhin ist es eine seltsame Art im Umgang, und auch eine etwas belustigende Kommunikation, wenn Sie sagen, dass mit der gleichen Sorgfalt wie bei der Ausarbeitung des Flächennutzungsplans auch die Stellungnahmen aufbereitet werden. Ich denke immer noch darüber nach, ob das nicht eine Drohung ist.

Denn schwant mir bereits das Schlimmste, und es ist inzwischen wohl allen klar, dass es sich beim Erstlingswerk eines Flächennutzungsplanes des Büros Post & Welters nicht gerade um eine Meisterarbeit handelt, sondern eher um ein überteuertes Praktikantenwerk – auf dem dann die Vertreter der Bürgerschaft Ihre Entscheidungen treffen sollen. Und das ist auch ohne Fachkenntnis sichtbar.

Den Nachweis dazu haben wir bereits angetreten, weise aber an dieser Stelle gerne noch einmal auf einige Top-Mängel hin:

  • Bewertungsmethode nicht fehlerfrei (z.B. gleiche verbale Bewertungen, aber unterschiedliche Farben) und konsistent im Sinne der Eignung
  • Planungsgrundlagen unberücksichtigt (z.B. dokumentierte schützenswerte Böden, Artenschutz)
  • Keine Gewichtung der Kategorien vorhanden im Sinne der Stadtentwicklungsziele
  • Keine systematisch einheitliche Bewertung der Flächen in Bezug auf Eignung abhängig von der Farbgebung, hier ist komplett freier Bewertungsspielraum jedes Bewerters
  • Wahlfreiheit Schule unberücksichtigt, damit Kategorie komplett unbrauchbar
  • Entfernungsangaben willkürlich/nicht begründet bzw. beeinflussbar bzgl. Flächeneignung (aus gelb wird z.B. grün, wenn man die Entfernungen auf Planerseite verändert)

Das soll eine kluge und gute Arbeit sein? Wie kann man sich aufgrund der erheblichen Fehler und generellen Missstände hier nur so mitteilen? Entgegen Ihrer Auffassung ist die Kritik deshalb mehr als gerechtfertigt, sie ist sogar stark angebracht und notwendig, damit wir nicht der Verwaltung und dem Planungsbüro hilflos ausgeliefert sind.

Insofern schließe ich mich den jeweiligen Kritikern an, die ihre Hoffnung zum Ausdruck bringen, die gewählten Bürgervertreter im Rat schauen genauer hin, stimmen individuell als Person, unabhängig von Lobby- oder Parteiinteressen, gehen mit einem ausgewogenen Maßstab an die Bewertung des Entwurfes heran und haben den Mut, Dinge ggf. stark verändert oder neu und vor allem rechtskonform mit Weitblick zu gestalten.

Gerne stehen wir als Initiative sowie ich als Bürger für einen konstruktiven Austausch auch weiterhin zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Freundliche Grüße, Gero Debuschewitz

Das Interview und weitere Reaktionen:

Harald Flügge weist Kritik an Flächennutzungsplan ab

Möglichkeitsmacher: Sieben Fragen an Harald Flügge

Harald Flügges Aussagen zum FNP in die Mangel genommen

Die Anzahl der Einwohner macht Städte groß

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wohnt in Katterbach und hat die BI Katterbach mit gegründet. Ihr Ziel ist es, das Landschaftschutzgebiet und Biotop der Wiese Katterbach zu schützen. Kontak: info@initiative-katterbach.de

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1 Kommentar

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  1. Sehr geehrter Herr Debuschewitz,

    um es gleich vorweg zu nehmen: Ihren Ausführungen können wir uns nur aus Überzeugung und voll umfänglich anschließen. Zumindest die Verwaltungsspitze hat in ihrer paternalistischen Selbstgerechtigkeit offensichtlich noch immer nicht verstanden, dass der Kern der Kritik von Bürgern und Initiativen am FNP gar nicht mehr allein auf einzelne Stadtteile oder Planungsdetails zielt. Diese sind nur Beispiele einer schon in der Zahlenbasis falschen, interpretatorisch tendenziösen und insgesamt für Entscheidungen in einem Planungshorizont von 30 Jahren Stadtentwicklung völlig ungeeigneten Vorlage.

    Inzwischen geht es aber auch um den Umgang mit den sehr umfangreichen, sachlich fundierten, oft hoch qualifizierten Einwendungen zum FNP, ja, um den generellen Umgang der „Verwaltung“ mit dem Bürger überhaupt. Genau hier sind grundsätzliche Fragen berührt. Ist es nicht genug, dass wir uns – gleich ob als Abgeordnete oder als Wähler – auf den Wahrheitsgehalt oder die Neutralität von Vorlagen der Verwaltung definitiv nicht verlassen können? Bezahlen wir denn nicht genau für diese Arbeit eigentlich die leitenden Fachbeamten unseres Kommunal(un?)wesens mit unseren Steuern? Dennoch, hier in Bergisch Gladbach muss der Bürger in seiner Freizeit 1000 Seiten Fachchinesisch von Behörden, Instituten und Planungsbüros noch im letzten Detail prüfen, und sich überhaupt ein eigenes, sachgerechtes Bild machen zu können. Das allein ist eigentlich schon eine Zumutung und keinesfalls echte Bürgerbeteiligung im Sinne eines respektvollen Miteinanders auf Augenhöhe.

    Wenn dann auch noch rekordverdächtige 4600 Eingaben in einer nicht mehr zu überbietenden Chuzpe abqualifiziert werden, wird der gesamte Vorgang unerträglich. Hier fehlt es wohl ganz gravierend an Respekt vor dem mündigen Bürger, dem eigentlichen Souverän allen Handelns einer jeden Verwaltung.

    Uns als Bürgerinitiative Moitzfeld Herkenrath sind derartige Vorgänge allerdings nicht neu. Vergleichbares erleben wir bereits seit mehr als vier Jahren, zunächst mit dem früheren Stadtbaurat und heute „Freischaffenden“, Herrn Schmickler, und natürlich mit Herrn Urbach. Nicht einmal öffentlich zugängliche Fakten oder politische Vorgaben wurden dort akzeptiert, geschweige denn lösungsorientierte Gespräche gesucht. Besorgte Bürger und Initiativen als „privilegierte Wutbürger“ zu klassifizieren, gegen Protestplakate mit Ordnungsbehörden vorzugehen u.v.a. mehr war alles, was der „Verwaltung“ in dieser Sache eingefallen ist.

    Wir mussten (leider) zur Kenntnis nehmen, dass eine tatsächliche Beteiligung der Bürger, eine offene und öffentliche Diskussion, ein konstruktiver Dialog einfach nicht erwünscht waren. Und das dies auch heute noch immer so ist, wird durch Herrn Flügges aktuelle Kommentare nur erneut bestätigt. Wie viele Initiativen müssen sich denn noch formieren, bis unsere Verwaltung die Möglichkeit eines Irrweges denn auch nur in Betracht zieht? Mit einer so geleiteten „Verwaltung“ ist ein abermaliger Versuch des konstruktiven Austauschs chancenlos.

    Wie das seitens der Verwaltungsspitzen so gründlich verspielte Vertrauen jemals wieder zurück gewonnen werden soll, ist auch uns ein Rätsel. Vielleicht könnten sehr klare, deutliche Worte aus den Fraktionen, insbesondere von der „Regierungsbank“, und die Ankündigung personeller Konsequenzen einen Neuanfang ermöglichen. Nun gut, „Verwaltung“ ist das eine, Parteien und Fraktionen das andere, zumindest vorserst. Aus unserer Sicht haben daher jetzt erst einmal unsere gewählten Ratsmitglieder das Wort. Und die Pflicht, dieses auch sehr bald in aller Klarheit zu gebrauchen. Der Schaden wird immer größer und allein mit Allgemeinplätzen oder Beschwichtigungsformeln wird es diesmal nicht mehr getan sein.

    Hans-Peter Iffland für die
    Bürgerinitiative Moitzfeld Herkenrath