Wahlleiter Frank Bodengesser und eine Mitarbeiterin vor der Bundestags- und Landratswahl

Drei Tag vor der Stichwahl zur Landratswahl hat Frank Bodengesser noch einmal auf das Prozedere hingewiesen. 

Die Stadt öffnet erneut alle Wahllokale, d.h. 73 Urnenlokale und 43 Briefwahllokale. Damit kann jeder Wähler in dasselbe Wahllokal gehen, das er bereits am 24.09.2017 besucht hat, berichtet Bodengesser. 

Alle Wähler/Wählerinnen, die bereits Briefwahl bei der Hauptwahl beantragt haben und sich für die Stichwahl haben registrieren lassen, erhalten automatisch die Briefwahlunterlagen zugestellt. Bis spätestens heute müssten auch alle Wahlunterlagen ankommen. 

Wenn einen Antrag auf Briefwahl persönlich gestellt werden soll, können die Wählerinnen und Wähler bis Freitag 18 Uhr zum zentralen Wahlbüro kommen: Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach. 

Die gelben Wahlbriefe können bis Sonntag 16 Uhr in alle städtischen Briefkästen, also an den Stadthäusern und Rathäusern und am Gustav-Lübbe-Haus eingeworfen werden. Dann leeren die Mitarbeiter des Wahlbüros noch einmal alle Briefkästen und bringen sie zum Auszählen ins Schulzentrum Kleefeld.

Ab 18 Uhr wird in den Urnenwahlbezirken und den Briefwahlbezirken mit der Auszählung begonnen.

Zwei Dinge sind dem Wahlleiter besonders wichtig. 

Erstens müssen die Briefwahlunterlagen richtig eingetütet werden. Bei der Bundestagswahl mussten ca. 500 Wahlbriefe als ungültig aussortiert werden. Bei rund 300 Wahlbriefen fehlte die Unterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung (dem Wahlschein). Oder der Wahlschein fehlte ganz.

So geht es richtig: 

  1. Den gekennzeichneten Stimmzettel in den grünen Stimmzettelumschlag legen und diesen verschließen.
  2. Den Wahlschein unterschreiben und diesen zusammen mit dem grünen Stimmzettelumschlag in den gelben Wahlbrief stecken.

Wer keine Wahlbenachrichtigung aus dem ersten Wahlgang hat kann dennoch wählen. Wähler müssen nur einen Ausweis oder ein amtliches Dokument mitbringen, das sie ausweist. Ist der Wahlvorstand überzeugt, dass der im Wählerverzeichnis aufgeführte Wähler mit der Person übereinstimmt, die vor ihm steht, kann der Stimmzettel ausgehändigt werden.

Das Wahlbüro ist am Sonntag ganztags für alle Wählerinnen und Wähler unter 02202 – 14 2888 erreichbar.

Wahlberechtigt ist alle Bürger der Europäischen Union ab 16 Jahren, die seit dem 8.9.2017 in Bergisch Gladbach mit Hauptwohnung gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Beiträge zur Landratswahl am Sonntag:

https://in-gl.de/2017/09/28/das-muessen-sie-zur-stichwahl-um-den-landrat-wissen/

Für die Landratswahl werden Wahlhelfer gesucht

26 Fragen an … Tülay Durdu (SPD)

26 Fragen an … Stephan Santelmann (CDU)

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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