Mit dem Tod des Gesellschafters einer GmbH stehen sowohl die verbleibenden Gesellschafter als auch die Erben vor zum Teil erheblichen Problemen. Welche Vorkehrungen für einen solchen Fall zu treffen sind erläutert Fachanwalt Peter Werner in der Bietmann-Expertenkolumne.

Von Peter Werner

Zunächst ist festzustellen, dass ein GmbH-Gesellschaftsanteil gemäß § 15 Abs. 1 GmbHG frei veräußerlich und vererblich ist. Der Gesellschaftsanteil eines Gesellschafters kann daher ohne weiteres im Wege der gewillkürten Erbfolge oder aber der gesetzlichen Erbfolge auf eine dritte Person übergehen.

Nach dem Tod eines Gesellschafters ist daher zunächst zu prüfen, wer Erbe des Gesellschafters und damit der Gesellschaftsanteile geworden ist. Dies kann sich gegebenenfalls aus einem Testament ergeben. Auch ist zu prüfen, ob der Gesellschaftsvertrag der GmbH hierzu spezielle Regelungen enthält, welche sodann im Falle des Versterbens ebenfalls zu berücksichtigen wären.

Ohne jegliche Regelungen werden die gesetzlichen Erben des verstorbenen Gesellschafters als Gesamthand in Form einer Erbengemeinschaft Gesellschafter der GmbH.

Vorsorge treffen

Gerade bei kleineren Gesellschaften ist daher dringend anzuraten, Regelungen für den Fall des Versterbens eines Gesellschafters zu treffen. Am häufigsten findet man dabei sogenannte Einziehungs- oder Abtretungsklauseln.

Eine Einziehungsklausel sieht für den Fall des Versterbens vor, dass die verbleibenden Gesellschafter den Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters einziehen können und die Erben dann lediglich noch eine Abfindung erhalten, ohne selbst Gesellschafter der GmbH zu werden.

Die sogenannte Abtretungsklausel sieht hingegen vor, dass die Erben verpflichtet sind, ihren Gesellschaftsanteil gegen Zahlung einer Abfindung auf einen anderen Gesellschafter oder aber die Gesellschaft abzutreten.

Möglich ist auch lediglich die  Bevollmächtigung eines der Miterben durch die Erbengemeinschaft.

Geschäftsführung

War der verstorbene Gesellschafter auch alleiniger Geschäftsführer, so müssen die Gesellschafter möglichst schnell einen neuen Geschäftsführer bestellen, da die Gesellschaft anderenfalls handlungsunfähig ist.

Im Falle des Versterbens eines alleinigen geschäftsführenden Gesellschafters muss gegebenenfalls ein Notgeschäftsführer vom Gericht bestellt werden.

Bis dahin wird die Gesellschaft in einigen Fällen, zum Beispiel bei einem notwendig werdenden Insolvenzantrag, durch die verbleibenden Gesellschafter vertreten.

Beschlüsse

Probleme bestehen auch hinsichtlich der nach dem Versterben eines Gesellschafters zu fassenden Gesellschafterbeschlüsse.

Hier ist § 16 GmbHG zu beachten. Danach gilt als Inhaber eines Gesellschaftsanteils nur derjenige, der in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste als Gesellschafter eingetragen ist.

Nach einer Entscheidung des OLG Naumburg (Az.: 2 O 95/15) ist dabei alleine diese formell-rechtliche Legitimation und nicht etwa die materiell-rechtlich Erbenstellung entscheidend. Dies bedeutet, dass ein Erbe solange nicht als Gesellschafter der GmbH gilt und keine Gesellschafterrechte geltend machen kann, bis dieser in der im Handelsregister veröffentlichten Gesellschafterliste eingetragen ist. Erst dann kann ein Erbe in Gesellschafterversammlungen mitstimmen.

Die Erben haben dementsprechend einen Anspruch auf Eintragung in die Gesellschafterliste. Dabei sollten die Erben dem Geschäftsführer der GmbH ihre Erbenstellung möglichst schnell mit Hilfe eines Erbscheins nachweisen und diesen zur entsprechenden Eintragung in die Gesellschafterliste im Handelsregister auffordern. Erst ab diesem Zeitpunkt wäre die Durchführung einer Gesellschafterversammlung ohne die Erben gegebenenfalls rechtsmissbräuchlich.

Gegebenenfalls müssen die Erben im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen solche möglicherweise ohne sie beabsichtigten Gesellschafterbeschlüsse vorgehen. Noch besser wäre allerdings eine notarielle postmortale Vollmacht des Gesellschafters für den Fall seines Todes. Dies würde den Erben die Möglichkeit geben, dann sofort die Gesellschafterrechte auszuüben

Peter Werner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Anwaltskanzlei Bergisch Gladbach-Bensberg
Kölner Straße 2, 51429 Bergisch Gladbach
Telefon: 02204 918900-0; Fax: 02204 918900-1
Mail: bensberg@bietmann.eu
Website: www.bietmann.eu

Zur Person: Rechtsanwalt Peter Werner hat insbesondere langjährige Erfahrung in der Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen, bei Gesellschaftsgründungen (GbR, PartG, KG, OHG, GmbH, UG und GmbH & CO KG) Unternehmenskauf, Gesellschafterstreitigkeiten, Liquidation und Krisenberatung. Darüber hinaus hat er umfassende praktische Erfahrung als Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglied verschiedener Kaptial- und Personenhandelsgesellschaften. Er berät zudem in allen rechtlichen Fragen des Handelsrechts sowie des Insolvenzrechts für Unternehmen.

Rechtsanwalt Werner ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Er ist ferner zertifizierter Berater Wirtschaftsrecht für mittelständische Unternehmen (DASV). Er verfügt über jahrelange Erfahrung als Privatdozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln.

Die bundesweit tätige Sozietät Bietmann ist seit Beginn des Jahres 2019 in den ehemaligen Räumen der Deutschen Bank in zentraler Lage in Bensberg mit Rechtsanwälten und Steuerberatern im rheinisch-bergischen Raum tätig.

Die Sozietät ist für ihre qualifizierte Arbeit in der Steuerberatung überregional bekannt. Zu den Kunden gehören insbesondere mittelständische Unternehmen, als auch größere nationale wie internationale Unternehmen und Konzerne sowie Verbände und Privatpersonen. Die steueroptimierte Beratung steht bei uns im Vordergrund.

In streitigen gerichtlichen Auseinandersetzungen wird die Arbeit unserer Steuerabteilung ergänzt durch qualifizierte und berufserfahrene Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Steuerrecht. 

Mit einem hohen Maß an Expertise und Spezialisierung begleiten wir Unternehmen und Privatpersonen insbesondere auch im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts und sichern so eine umfassende, effiziente und zielorientierte Beratung und Vertretung unserer Mandanten auf dem gesamten Gebiet des Steuerrechts.

Gegründet wurde die Sozietät vor nunmehr 30 Jahren von dem heutigen Seniorpartner, Prof. Dr. Rolf Bietmann, der als Anwalt und Hochschullehrer sowie als Vorsitzender der Erfurter Gesellschaft zur Pflege des Arbeitsrechts am Sitz des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt bundesweit bekannt ist.

Weitere Beiträge der Kanzlei Bietmann

Rechtssicherheit für internationale Familien

In Deutschland leben unzählige Paare, bei denen die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder über Jahre in verschiedenen Ländern gewohnt haben. Was im Alltag oft bereichernd ist, kann im Konfliktfall rechtlich kompliziert werden. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fragen. (Bezahlter Beitrag)

Kündigung in Probezeit: Gericht entscheidet zu Schwerbehinderten

Muss ein Arbeitgeber, der einem Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung noch in der Probezeit kündigt, zuvor ein Präventionsverfahren durchführen? Das Bundesarbeitsgericht entschied zugunsten des Arbeitgebers. Zur Einordnung des Urteils lohnt sich jedoch ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen der Probezeit. (Bezahlter Beitrag)

Der Unternehmer im Scheidungsverfahren

Die Scheidung eines Ehepaars ist oft mit einer Vielzahl zu klärender Fragen verbunden. Besonders problematisch kann es werden, wenn es sich bei einem oder sogar beiden Eheleuten um selbständige Unternehmer handelt. Dann sind bei der Klärung des Unterhalts und der Vermögensauseinandersetzung wichtige Aspekte zu beachten. (Bezahlter Beitrag)

Schneller an Bord: Wie das beschleunigte Fachkräfteverfahren Unternehmen entlastet

Wenn es darum geht, qualifizierte Mitarbeiter aus dem außereuropäischen Ausland nach Deutschland zu holen, kann das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ helfen. Doch für wen kommt das Verfahren in Betracht? Wie gestaltet sich sein konkreter Ablauf? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fakten. (Bezahlter Beitrag)

Berufspilot vergisst Ausweis: Wie streng ist das Arbeitsrecht?

Ob und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer für einen Schaden haftet, den er durch einen Fehler verursacht hat, hängt vor allem davon ab, ob der Vorfall als Panne oder Pflichtverletzung eingestuft wird. Hinzu kommt, dass die Verantwortung sehr häufig nicht nur bei einer Person liegt. (Bezahlter Beitrag)

Something went wrong. Please refresh the page and/or try again.

Die bundesweit tätige Sozietät Bietmann ist in zentraler Lage in Bensberg mit Rechtsanwälten und Steuerberatern für die Menschen in Bergisch Gladbach und im rheinisch-bergischen Raum tätig. Der Schwerpunkt liegt auf arbeits- und wirtschaftsrechtlichen Themen.

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.