In diese Situation möchte wohl kaum einer von uns kommen. Der Biss eines Hundes ist meistens nicht nur sehr schmerzhaft, sondern kann auch langanhaltende, finanzielle Folgen für Halter und Geschädigten haben. Welche Ansprüche Sie gegen den Hundehalter haben, erläutert Rechtsanwältin Stephanie Jordan in der Bietmann-Expertenkolumne.

Von Stephanie Jordan

300.000 Euro Schadenersatz nach einem Hundebiss. Dies klingt erstmal wie ein Rechtsstreit aus den USA. Doch dies sind die Forderungen einer Geschädigten aus Deutschland, welche vor zehn Jahren von einem Hund gebissen worden ist.

Seit zehn Jahren streiten die Parteien um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Doch wer glaubt, das Gericht hätte nun entschieden, der irrt. Das Oberlandesgericht München wies in zweiter Instanz in einem Beschluss (v. 22.02.2022, Az. 18 U 3176/20) den Sachverhalt zwecks Aufklärung an das Traunsteiner Landgericht zurück. Ohne eine umfangreiche Beweisaufnahme sei das Verfahren nicht entscheidungsreif, so dass OLG München. 

Hintergrund des Rechtsstreites ist, dass der Hund der Beklagten die Klägerin in die Hand gebissen und dabei den Mittelhandknochen gebrochen hatte. Es entstand eine chronische Nervenentzündung, durch welche sie nicht mehr ihren Beruf als Reinigungskraft ausüben konnte und bis heute arbeitsunfähig ist. Sie ist weder erwerbsfähig, noch kann sie den Haushalt für ihre fünf köpfige Familie führen.

Die insgesamt 300.000 Euro, die die Klägerin von dem Ehepaar, dem der Hund gehörte, fordert, beinhalteten neben Schmerzensgeld und Schadensersatz auch einen sogenannten Haushaltsführungsschaden.

Das Landgericht Traunstein sprach ihr rund die Hälfte der eingeklagten Summe zu. Das OLG München war nun der Auffassung, dass das Landgericht nun klären müsse, ob der Klägerin ein Mitverschulden vorzuwerfen sei.

Wie haftet der Tierhalter bzw. welche Ansprüche hat der Geschädigte?

Die Haftung des Tierhalters ist in § 833 BGB normiert. Danach haftet jeder Halter, wenn durch sein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird.

Tierhalter ist, wer die Bestimmungsgewalt über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt. 

Tierhalter ist also – unabhängig von formellen rechtlichen Beziehungen – wer faktisch für das Schicksal des Tieres zuständig ist. Zudem besteht eine Haftung des Tieraufsehers gemäß § 834 BGB, also desjenigen, der für den Tierhalter die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt. 

Die Haftung nach § 833 BGB ist eine verschuldensunabhängige Haftung. Daher muss jedem Tierhalter grundsätzlich der Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung ans Herz gelegt werden. Kommt es dann doch einmal zu einem Zwischenfall, sollte der Halter wissen, welche Ansprüche der Geschädigte gegen ihn geltend machen kann.

Sollte bei einem Hundebiss das Eigentum (z.B. die Hose oder das Mobilfunktelefon) des Geschädigten verletzt worden sein, so ist der Halter dem Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet. Daher sollten Sie als Geschädigter stets darauf achten, Bilder von der Wunde, Zeugenanschriften, Arztberichte und Rechnungen, ggf. für Neuanschaffungen, sorgfältig aufzubewahren.

Als Anspruchsberechtigter sind Sie insbesondere für die Schadensverursachung durch den Tierhalter und die Schadenshöhe darlegungs- und beweisbelastet. Das heißt, dass der Geschädigte nachweisen muss, dass er durch das Tier – den Hund – des Tierhalters gebissen worden ist und dadurch kausal die Verletzungen/Schäden verursacht worden sind.

Zudem kann der Geschädigte einen Schmerzensgeldanspruch und Haushaltsführungsschaden geltend machen. Die Höhe dieses Anspruches setzte sich aus der Art und Schwere der Verletzung, der Leidenszeit und vieler anderer Komponenten zusammen.

So ist z.B. auch ausschlaggebend, ob und wie lange der Geschädigte arbeitsunfähig geschrieben war, ob es weitergehender Behandlungen bedurfte oder sich sogar eine Angststörung nach dem Biss entwickelt hat. All diese Faktoren sind schmerzensgelderhöhend.

Oftmals wird dem Geschädigten ein Mitverschulden vorgeworfen – wie im eingangs geschilderten Fall. Dies kann beispielweise dann der Fall sein, wenn der Geschädigte aktiv seine Hand zwischen zwei kämpfende Hunde schiebt. Ob dies dazu berechtigt, den Anspruch zu kürzen, bedarf immer der Prüfung im Einzelfall. 

Die Geltendmachung von Schadenersatz – und Schmerzensgeldansprüchen kann mithin eine rechtlich und tatsächlich komplizierte Angelegenheit sein, bei welcher es sich lohnen kann, einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin zu konsultieren. 

Gerne unterstützen wir Sie mit fachkundigem Rat. Kontaktieren Sie uns bei Fragen rund um das Thema Tierhalterhaftung damit wir gemeinsam die richtige außergerichtliche und ggf. gerichtliche Vorgehensweise wählen und etwaige (Prozess-)Risiken besprechen können.

Anwaltskanzlei Bergisch Gladbach-Bensberg
Kölner Straße 2, 51429 Bergisch Gladbach
Telefon: 02204 918900-0; Fax: 02204 918900-1
Mail: bensberg@bietmann.eu
Website: www.bietmann.eu

Zur Person: Stephanie Jordan berät in allgemeinen zivil- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Ihr besonderes Interesse liegt im Miet- und Arbeitsrecht. Einer ihrer weiterer Tätigkeitsschwerpunkte ist das Verkehrs- und Schadensrecht. 

Die bundesweit tätige Sozietät Bietmann ist seit Beginn des Jahres 2019 in den ehemaligen Räumen der Deutschen Bank in zentraler Lage in Bensberg mit Rechtsanwälten und Steuerberatern im rheinisch-bergischen Raum tätig.

Die Sozietät ist für ihre qualifizierte Arbeit in der Steuerberatung überregional bekannt. Zu den Kunden gehören insbesondere mittelständische Unternehmen, als auch größere nationale wie internationale Unternehmen und Konzerne sowie Verbände und Privatpersonen. Die steueroptimierte Beratung steht bei uns im Vordergrund.

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Gegründet wurde die Sozietät vor nunmehr 30 Jahren von dem heutigen Seniorpartner, Prof. Dr. Rolf Bietmann, der als Anwalt und Hochschullehrer sowie als Vorsitzender der Erfurter Gesellschaft zur Pflege des Arbeitsrechts am Sitz des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt bundesweit bekannt ist.

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