Das Wechselmodell wird bei der Betreuung gemeinsamer Kinder nach der Trennung der Eltern immer häufiger genutzt und bringt einige rechtliche Besonderheiten mit sich. Die Details erläutert Rechtsanwältin Stephanie Jordan in der Bietmann-Expertenkolumne.

Von Stephanie Jordan

Das sogenannte Wechselmodell (auch: paritätisches Betreuungsmodell) gewinnt im deutschen Familienrecht an Bedeutung. Es beschreibt eine Betreuungsform, bei der das gemeinsame Kind nach der Trennung der Eltern in etwa zu gleichen Teilen von beiden Elternteilen in dessen Haushalt betreut wird. Dies stellt ein Gegenmodell zum sogenannten Residenzmodell dar, welches bislang den Regelfall bildet und bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil hat, während der andere Umgang ausübt.

Abgrenzung zum Residenzmodell

Im klassischen Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil. Dieser erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung, während der andere Elternteil Barunterhalt leistet. Die Höhe des Barunterhalts richtet sich regelmäßig nach der Düsseldorfer Tabelle.

Demgegenüber zeichnet sich das Wechselmodell durch eine annähernd hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten aus. Beide Eltern übernehmen somit sowohl Betreuungs- als auch Erziehungsleistungen in vergleichbarem Umfang. Das Wechselmodell setzt allerdings ein Mindestmaß an Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus, da organisatorische Abstimmungen (Schule, Freizeit, Arztbesuche) gemeinsam erfolgen müssen.

Unterhaltsrechtliche Besonderheiten im Wechselmodell

Die unterhaltsrechtliche Behandlung stellt einen der komplexesten Aspekte des Wechselmodells dar. Anders als im Residenzmodell entfällt die klare Trennung zwischen Natural- und Barunterhalt. Beide Elternteile erbringen Betreuungsleistungen, sodass grundsätzlich beide barunterhaltspflichtig sind.

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des Gesamtbedarfs des Kindes: Dieser richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile. 
  1. Quotelung nach Einkommensverhältnissen: Der Bedarf wird anteilig nach den Einkünften der Eltern aufgeteilt. 
  1. Anrechnung von Betreuungsleistungen: Die tatsächlich erbrachte Betreuung kann sich mindernd auf die jeweilige Zahlungsverpflichtung auswirken. 
  1. Mehr- und Sonderbedarf: Kosten für Schule, medizinische Versorgung oder Freizeitaktivitäten werden regelmäßig ebenfalls anteilig getragen. 

In der Praxis führt dies häufig dazu, dass ein finanzieller Ausgleich zwischen den Eltern erfolgt, sofern Einkommensunterschiede bestehen. Verdienen beide Eltern gleich viel, kann sich der Unterhalt rechnerisch aufheben, wobei dennoch konkrete Kostenaufteilungen erforderlich bleiben.

Besonderheiten bei verheirateten und unverheirateten Eltern

Die rechtliche Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Familienstand:

  • Bei verheirateten Eltern erfolgt die Regelung des Wechselmodells typischerweise im Rahmen eines Trennungs- oder Scheidungsverfahrens vor dem Familiengericht. Hier werden sowohl Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht als auch Unterhalt verbindlich geregelt. Häufig erfolgt dies durch gerichtlichen Beschluss oder einen gerichtlich gebilligten Vergleich. 
  • Bei unverheirateten Eltern hängt die Ausgangslage maßgeblich vom Sorgerecht ab. Besteht gemeinsames Sorgerecht, kann das Wechselmodell einvernehmlich vereinbart oder gerichtlich beantragt werden. Unterhaltsfragen werden entweder außergerichtlich (z. B. durch Jugendamtsurkunde) oder ebenfalls gerichtlich geklärt. Bei fehlendem gemeinsamen Sorgerecht ist zunächst eine entsprechende Regelung herbeizuführen. 

Fazit

Das Wechselmodell stellt eine moderne und am Gleichberechtigungsgrundsatz orientierte Betreuungsform dar, die jedoch erhöhte Anforderungen an die Eltern stellt. Insbesondere die unterhaltsrechtliche Behandlung ist komplex und erfordert eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Aus anwaltlicher Sicht ist eine frühzeitige rechtliche Beratung dringend zu empfehlen, um tragfähige und rechtssichere Lösungen im Sinne des Kindeswohls zu entwickeln. 

Sie fragen sich, ob auch Sie Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben? Wir helfen gerne bei der Beantwortung dieser Frage. 

Ihre Stephanie Jordan

Anwaltskanzlei Bergisch Gladbach-Bensberg
Kölner Straße 2, 51429 Bergisch Gladbach
Telefon: 02204 918900-0; Fax: 02204 918900-1
Mail: bensberg@bietmann.eu
Website: www.bietmann.eu

Zur Person: Stephanie Jordan berät in allgemeinen zivil- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Ihr besonderes Interesse liegt im Miet- und Arbeitsrecht. Einer ihrer weiterer Tätigkeitsschwerpunkte ist das Verkehrs- und Schadensrecht. 

Die bundesweit tätige Sozietät Bietmann ist seit Beginn des Jahres 2019 in den ehemaligen Räumen der Deutschen Bank in zentraler Lage in Bensberg mit Rechtsanwälten und Steuerberatern im rheinisch-bergischen Raum tätig.

Die Sozietät ist für ihre qualifizierte Arbeit in der Steuerberatung überregional bekannt. Zu den Kunden gehören insbesondere mittelständische Unternehmen, als auch größere nationale wie internationale Unternehmen und Konzerne sowie Verbände und Privatpersonen. Die steueroptimierte Beratung steht bei uns im Vordergrund.

In streitigen gerichtlichen Auseinandersetzungen wird die Arbeit unserer Steuerabteilung ergänzt durch qualifizierte und berufserfahrene Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Steuerrecht. 

Mit einem hohen Maß an Expertise und Spezialisierung begleiten wir Unternehmen und Privatpersonen insbesondere auch im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts und sichern so eine umfassende, effiziente und zielorientierte Beratung und Vertretung unserer Mandanten auf dem gesamten Gebiet des Steuerrechts.

Gegründet wurde die Sozietät vor nunmehr 30 Jahren von dem heutigen Seniorpartner, Prof. Dr. Rolf Bietmann, der als Anwalt und Hochschullehrer sowie als Vorsitzender der Erfurter Gesellschaft zur Pflege des Arbeitsrechts am Sitz des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt bundesweit bekannt ist.

Weitere Beiträge der Kanzlei Bietmann

Rechtssicherheit für internationale Familien

In Deutschland leben unzählige Paare, bei denen die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder über Jahre in verschiedenen Ländern gewohnt haben. Was im Alltag oft bereichernd ist, kann im Konfliktfall rechtlich kompliziert werden. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fragen. (Bezahlter Beitrag)

Kündigung in Probezeit: Gericht entscheidet zu Schwerbehinderten

Muss ein Arbeitgeber, der einem Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung noch in der Probezeit kündigt, zuvor ein Präventionsverfahren durchführen? Das Bundesarbeitsgericht entschied zugunsten des Arbeitgebers. Zur Einordnung des Urteils lohnt sich jedoch ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen der Probezeit. (Bezahlter Beitrag)

Der Unternehmer im Scheidungsverfahren

Die Scheidung eines Ehepaars ist oft mit einer Vielzahl zu klärender Fragen verbunden. Besonders problematisch kann es werden, wenn es sich bei einem oder sogar beiden Eheleuten um selbständige Unternehmer handelt. Dann sind bei der Klärung des Unterhalts und der Vermögensauseinandersetzung wichtige Aspekte zu beachten. (Bezahlter Beitrag)

Schneller an Bord: Wie das beschleunigte Fachkräfteverfahren Unternehmen entlastet

Wenn es darum geht, qualifizierte Mitarbeiter aus dem außereuropäischen Ausland nach Deutschland zu holen, kann das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ helfen. Doch für wen kommt das Verfahren in Betracht? Wie gestaltet sich sein konkreter Ablauf? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fakten. (Bezahlter Beitrag)

Berufspilot vergisst Ausweis: Wie streng ist das Arbeitsrecht?

Ob und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer für einen Schaden haftet, den er durch einen Fehler verursacht hat, hängt vor allem davon ab, ob der Vorfall als Panne oder Pflichtverletzung eingestuft wird. Hinzu kommt, dass die Verantwortung sehr häufig nicht nur bei einer Person liegt. (Bezahlter Beitrag)

Something went wrong. Please refresh the page and/or try again.

Die bundesweit tätige Sozietät Bietmann ist in zentraler Lage in Bensberg mit Rechtsanwälten und Steuerberatern für die Menschen in Bergisch Gladbach und im rheinisch-bergischen Raum tätig. Der Schwerpunkt liegt auf arbeits- und wirtschaftsrechtlichen Themen.

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.