Die Stadt Bergisch Gladbach erfüllt im Rahmen ihrer Aufgaben Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger und erhebt für diese Leistungen Benutzungsgebühren. Dazu gehören Straßenreinigung und Winterdienst, Abwasser- und Regenwasserentsorgung sowie die Abfallbeseitigung. Die Stadtverwaltung hat für 2017 Nachträge der entsprechenden Gebührensatzungen vorgelegt, die in der Ratssitzung am 13. Dezember beschlossen wurden.
Was sind die Grundlagen der Gebührenkalkulation?
Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW kostendeckend sein. Die Gebühren werden jeweils im Voraus nach den voraussichtlich entstehenden Kosten erhoben.
In der Jahresabrechnung für die einzelnen Gebührenbereiche muss dann für jeden Kalkulationszeitraum festgestellt werden: Hat die Stadt mehr Gebühren eingenommen als Kosten entstanden sind? Dann muss diese Überdeckung innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Können die Kosten eines Jahres durch die Gebühren nicht abgedeckt werden, so soll auch hier der Ausgleich innerhalb der nächsten vier Jahre erfolgen.
Leichte Entlastung für die Haushalte
Die Einbeziehung insbesondere von Überdeckungen aus den vergangenen Jahren erlaubt es oftmals, die Gebührenhöhe vergleichsweise konstant zu halten. So können starke Kostenschwankungen, die z.B. durch Personalkostensteigerung, notwendige Investitionen, strenge Winter oder die Änderung von kalkulatorischen Zinssätzen entstehen, teilweise ausgeglichen werden.
Im Jahre 2017 schließt die städtische Gebührenkalkulation gegenüber dem Vorjahr unterm Strich mit einer leichten Entlastung für die Haushalte ab. Die einzelnen Gebührentarife sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt, außerdem die Musterberechnung für einen Familienhaushalt.
Soviel zahlt eine 4-köpfige Familie im Einfamilienhaus
Für eine Familie (4 Personen, Einfamilienhaus) ergibt sich demnach die folgende jährliche Belastung (200 m³ Frischwasser, 125 m² befestigte Fläche, 12 Frontmeter, 90 LiterRestmüll, 120 l Biomüll, Straßenreinigung mit Winterdienst Streustufe 1):
2017
|
2016
|
Differenz %
| |
Straßenreinigung |
17,40
8,52 |
15,96
15,72 | |
Abwasser |
572,00
171,25 10,00 3,75 |
572,00
183,75 12,00 3,75 | |
Abfall |
246,36
45,00 |
246,36
42,00 | |
Gesamt |
1074,28
|
1.091,54
|
– 1,6 %
|
Zum Vergleich: 2005 zahlte eine 4-köpfige Familie im Einfamilienhaus 959,61 Euro, 2010 waren es 1035,60 Euro, 2016 immerhin 1132,46 Euro.
Straßenreinigung und Winterdienst
Die Streustufe ergibt sich gem. Einstufung im Anhang 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (Straßenverzeichnis), siehe http://www.bergischgladbach.de/service/downloads.aspx?id=7650
Gebühr 2017
|
Gebühr 2016
|
Differenz
|
prozentual
| |
Reinigung allgemeine Straßen |
1,45 €
|
1,33 €
|
+ 0,12 €
|
+ 9,0 %
|
Winterdienst Streustufe 1 |
0,71 €
|
1,31 €
|
– 0,60 €
|
– 45,8 %
|
Winterdienst Streustufe 2 |
0,19 €
|
0,62 €
|
– 0,43 €
|
– 69,4 %
|
Innenstadt I Reinigung und Winterdienst |
45,74 €
|
53,75 €
|
– 8,01 €
|
– 14,9 %
|
Innenstadt II besondere Reinigung |
16,20 €
|
17,67 €
|
-1,47 €
|
-8,3 %
|
je anrechenbarer Meter Straßenfront
Abwasser-/Regenwassergebühren
Beeinflussende Faktoren sind beim Schmutzwasser geringere
2017
|
2016
|
Differenz
|
prozentual
| |
Einleitung in den Schmutzwasserkanal |
2,86 €/m³
|
2,86 €/m³
|
0,00 €/m²
|
0,0 %
|
Einleitung in den Regenwasserkanal |
1,37 €/m²
|
1,47 €/m²
|
-0,10 €/m³
|
– 7,3 %
|
Abwasserumlage
(muss den Schmutz-/Regenwassergebühren hinzugerechnet werden)
2017
|
2016
|
prozentual
| |
Umlage für Schmutzwasser je m³ |
0,05 €
|
0,06 €
|
-16,7 %
|
Umlage für Regenwasserkanäle je m² |
0,03 €
|
0,03 €
|
0,0 %
|
Gebühren für Grundstücke ohne Kanalanschluss
Die Benutzungsgebühr beträgt für |
2017
|
2016
|
Differenz
|
prozentual
|
a) abflusslose Gruben |
1,42 €
|
1,42 €
|
0,00 €
|
0,0 %
|
b) Kleinkläranlagen |
12,95 €
|
12,44 €
|
0,00 €
|
+ 3,9 %
|
je m³ abgefahrenen Anlageninhalts
Abfallgebühren, Privathaushalt
Gebühr 2017
|
Gebühr 2016
|
Differenz %
|
|
60 l-Restmülltonne (4wöchentliche Abfuhr) |
82,08
|
82,08
|
0%
|
60 l Restmülltonne |
164,28
|
164,28
|
|
90 l Restmülltonne |
246,36
|
246,36
|
|
120 l Restmülltonne |
328,56
|
328,56
|
|
240 l Restmülltonne |
657,12
|
657,12
|
|
770 l Restmülltonne |
2.108,16
|
2.108,16
|
|
1.100 l Restmülltonne |
3.011.76
|
3.011.76
|
|
120 l Biotonne |
45,00
|
42,00
|
+7,2%
|
240 l Biotonne |
87,00
|
84,00
|
+3,6%
|
240 l Papiertonne bis 240 l Mehrvolumen |
18,00
|
18,00
|
0%
|
1.100 l Papiertonne /Mehrvol. |
78,00
|
78,00
|
|
1.100 l Papiertonne, Mehrpreis Zusatzleerung 2-wö. |
101,16
|
101,16
|
Restmüll/Bio: 2wö. Leerung, soweit nicht anders vermerkt;
(Gebühren für wö. Leerung nicht ang.)
Papier: 4wö. Leerung, soweit nicht anders vermerkt
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