Hinter der Serie von Einbrüchen in Schulen und Kitas steckt offenbar eine größere Jugendbande: Noch nachdem das erste Trio gefasst worden ging eine zweite Truppe auf Diebestour – und wurde auf frischer Tat ertappt.

Erst gestern hatte die Polizei berichtet, dass sie drei Bergisch Gladbacher Jugendliche im Alter von 15 und 17 Jahren ermittelt hatte, die einen Teil der mehr als 30 Einbrüche in den vergangenen beiden Monaten verantwortlich sein sollen.

Am Mittwochabend machte sich dann drei noch jüngere Jugendliche auf Tour. Die 14- und 16-Jährigen wurden aber beim Versuch, im Awo-Kindergarten am Pannenberg einzubrechen, von einem aufmerksamen Anwohner beobachtet.

Ein Streifenwagen war rasch vor Ort, die Polizeisten konnten die mit einer Brechstange ausgerüsteten jungen Einbrecher dingfest machen, berichtet die Polizeipressestelle.

Wie die Ermittler bereits im Vorfeld vermutet hätten, handele es sich bei den Jugendlichen, die alle aus Bergisch Gladbach stammten, um Mitglieder derselben Tätergruppe. Die umfangreichen Ermittlungen dauerten weiter an.

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5 Kommentare

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  1. Herr Heidkamp und Herr Meier auch ich kann mich ihren Ausführungen nur anschliessen.
    Das ist natürliches Rechtsempfinden und wir alle tragen die Kosten.
    Da nützen auch die Erklärungen der Redaktion nichts.

  2. Einfach nur unglaublich!

    Ich gehe leider davon aus, dass die Jugendlichen wieder nur mit einem „blauen Auge“ davonkommen werden. Besser wäre es wenn Sie den verusachten Sachschaden bis zum letzten Cent abarbeiten würden. Am besten in einer Schule oder Kita! Aber vermutlich sind die jungenTäter eh schon versaut und werden auf Ewig ein Problem für den Rest der Gesellschaft sein. (Hier wäre ich froh, wenn ich mich irren würde!)

    1. Ernst Meier, ich bin der gleichen Meinung wie Sie, aber es sind ja noch “ Kinder“, ich kann es langsam nicht mehr hören

      1. Für den Umgang mit jugendlichen Straftätern gibt es besondere Regeln. Ab 14 sind es keine Kinder mehr, sondern Jugendliche:

        „In Deutschland beginnt nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) die strafrechtliche Verantwortlichkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres, wenn der Jugendliche zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 3 Satz 1 JGG).

        Der Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht liegt bei den Rechtsfolgen der Tat. Eine Jugendstraftat ist in erster Linie durch Erziehungsmaßregeln (Erteilung von Weisungen; Anordnung, Hilfe zur Erziehung nach § 12 JGG in Anspruch zu nehmen) zu ahnden; wenn diese nicht ausreichen, um dem Täter das Unrecht der Tat und seine Einstandspflicht hierfür bewusst zu machen, wird die Straftat mit Zuchtmitteln (Verwarnung; Erteilung von Auflagen, z. B. Schadensersatz, Zahlung von Bußen; Jugendarrest) oder mit Jugendstrafe geahndet.

        Als Maßregeln der Besserung und Sicherung können die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, die Führungsaufsicht oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach J. kann gemäß § 106 JGG erfolgen.“

        Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

      2. Ich sehe das genauso wie E. Meier! Die sollten für den kompletten Schaden aufkommen. Mit 14/16/17 Jahren weiß man was man tut bzw. was man darf oder nicht darf. Bei einen Einbruch, kann man vielleicht evtl. noch ein oder zwei Augen zu drücken, aber hier haben 30 Einbrüche stattgefunden. Das ist schon mehr als kriminell!!!