Auch für den Monat Mai zeichnet sich eine für viele Familienbudgets entlastende Regelung hinsichtlich der Beiträge für Kindertagesstätte, Kindertagesbetreuung und Offenen Ganztag ab. Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung von NRW sind übereingekommen, auf die Erhebung der Beiträge zu verzichten.

Das Land erklärt sich laut eigener Pressemitteilung bereit, die Hälfte der entstehenden Kosten zu übernehmen. Die Entscheidung darüber, ob die Stadt Bergisch Gladbach für ihren Einzugsbereich die andere Hälfte übernimmt, muss durch einen politischen Beschluss herbeigeführt werden. Dieser ist als Dringlichkeitsentscheidung für den 5. Mai terminiert.

Damit aber niemand umsonst belastet wird und ggf. einige Tage später eine Rückzahlung veranlasst werden muss, setzt die Stadtkasse den Beitragseinzug für den Monat Mai erneut aus. Die Familien, die für ihre Beitragszahlungen einen Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, diesen für den Monat Mai noch einmal zu stornieren. Wer weder Einzugsermächtigung noch Dauerauftrag erteilt hat, kann auf die Überweisung des Beitrags zunächst verzichten.

Über den Beschluss der Politik zur Übernahme der hälftigen Ausfallkosten durch die Stadt Bergisch Gladbach wird die Öffentlichkeit umgehend nach der Entscheidung informiert.

+ Anzeige +

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

2 Kommentare

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. Auf der Homepage der Stadtverwaltung steht, Zitat 1:
    Sämtliche Kindertageseinrichtungen in Bergisch Gladbach werden von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten: den kirchlichen Trägern, den Elternvereinen, der Arbeiterwohlfahrt und dem Deutschen Roten Kreuz.
    Oben in diesem Beitrag steht, Zitat 2:
    Damit aber niemand umsonst belastet wird und ggf. einige Tage später eine Rückzahlung veranlasst werden muss, setzt die Stadtkasse den Beitragseinzug für den Monat Mai erneut aus.
    Meine Frage:
    Für welche Kindergärten zieht bei dieser Sachlage die Stadtkasse Beiträge ein?