Am 13. September bestimmen Wähler:innen nicht nur den Bürgermeister und die Zusammensetzung des Stadtrates. Zur Wahl stehen auch die 14 Vertreter des Integrationsrates. Wer darf wählen, wer steht zur Wahl, und wie wird gewählt? Wichtig: Menschen mit Migrationshintergrund sind nicht automatisch wahlberechtigt.
Viele Menschen mit internationalen Wurzeln dürfen bei der anstehenden Kommunalwahl nicht mitwählen. Damit sie jedoch ihre Ideen und Vorstellungen in das politische Geschehen einbringen können, gibt es den Integrationsrat. Die wichtigsten Aufgaben des Integrationsrates fasst die Stadt so zusammen:
- Strategien für die Integration entwickeln
- zentrale Themen in die Kommunalpolitik und Stadtausschüsse einbringen
- Migrant:innen ein Gehör verschaffen
- den interkulturellen Dialog öffnen
- Veranstaltungen und Angebote entwickeln und umsetzen
- sich bewusst gegen Rassismus und Diskriminierung wenden
Wer darf wählen?
Rund 20.100 Bürger:innen sind am 13. September zur Wahl des Integrationsrates aufgerufen. Die Wahlordnung der Stadt legt dabei ganz genau fest, wer den Integrationsrat wählen darf. Wahlberechtigt ist demnach:
- wer kein Deutscher ist
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
- eingebürgert wurde
- Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren wurden (§4 (3) Staatsangehörigkeitsgesetz)
Zudem müssen die Wähler:innen das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sich seit einem Jahr rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten und mindestens 16 Tage vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Bergisch Gladbach haben.
Bürger:innen, deren Einbürgerung aufgrund unterschiedlicher EDV-Systeme von Stadt und Kreis nicht nachvollziehbar ist und seitens der Stadt die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können bis zum 1. September einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis für die Integrationsratswahl stellen. Hier gibt es den Antrag zum ausdrucken:
Wichtig: Menschen mit Migrationshintergrund sind nicht automatisch wahlberechtigt. Hier gibt es Unterschiede: So sind z.B. Menschen, die im Ausland geboren wurden aber von deutschen Eltern adoptiert wurden zwar Migranten, aber nicht wahlberechtigt im Sinne der Bergisch Gladbacher Wahlordnung für den Integrationsrat.
Auskunft über die Definition von „Migrationshintergrund“ finden Sie hier.
Wer steht zur Wahl?
Der Wahlausschuss der Stadt entschied am 28. Juli 2020 über die Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl. Hieraus ergaben sich die Kandidat:innen und Listen, die im Stimmzettel abgebildet werden. Diesen können Sie bereits online einsehen.
Hinweis der Redaktion: Am 3. September veranstaltet das Bürgerportal im Bergischen Löwen eine große Wahlarena, bei der sich die Kandidaten für den Stadtrat und auch den Integrationsrat vorstellen können. Um 16:30 Uhr gibt es eine Podiumsdiskussion zum Thema Integration, später stellen sich die Kandidaten für das Bürgermeisteramt und den Stadtrat vor. Für die Wahlarena müssen Sie sich anmelden, alle Infos finden Sie hier.
Zur Wahl stehen insgesamt 42 Bewerber:innen bzw Wählergruppen. Diese Gruppen treten auf sogenannten Listen an:
- Bündnis für Vielfalt und Chancengleichheit in Bergisch Gladbach (Facebook)
- Linke.internationale Liste (LiL) (Webseite)
- Unser buntes Bergisch Gladbach (UbBG)
- Unsere Stimme für Integration
Die Wähler:innen können sich online über die Kandidat:innen informieren. Die Stadt bietet hierzu eine Vorstellung im Internet an.
Wie wird gewählt?
Die Wahl findet am 13. September statt. Es werden 14 Mitglieder des Integrationsrates direkt gewählt. Weitere sieben Mitglieder werden aus dem Stadtrat entsandt.
Wähler:innen können von der Möglichkeit der Briefwahl gebrauch machen. Oder sie nutzen die Direktwahlbüros in der Stadt, wo schon im Vorfeld gewählt werden kann. Infos dazu gibt es hier.
Wähler:innen des Integrationsrates haben genau eine Stimme. Diese muss an einen Einzelkandidaten oder eine Wählergruppe des Stimmzettels vergeben werden. Die Sitze werden dann nach Anzahl der errungenen Stimmen verteilt.
Liste: Je mehr Stimmen eine Wählergruppe bzw. Liste erreicht hat, desto mehr Kandidat:innen kann sie in den Integrationsrat entsenden.
Einzelkandidaten: Dies kann theoretisch auch bei Einzelkandidaten geschehen. Stehen einem Einzelkandidaten oder einer Einzelkandidatin mehrere Sitze zu, da er viele Stimmen erhalten hat, bleiben diese zusätzlichen Sitze unbesetzt. So regelt es die Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Bergisch Gladbach in §15 (2).
Aus diesem Grund hatte die Stadt bei der Abgabe der Wahlvorschläge dafür plädiert, dass sich die Kandidat:innen zu Wahllisten zusammenschließen.
Wer sich für mathematische Details der Sitzverteilung nach dem angewandten Sainte-Lague-Verfahren interessiert, findet diese unter diesem Link im Abschnitt Berechnungsbeispiele.
Wichtige Links
Infos zur Integrationsratswahl und den Kandidat:innen
Stimmzettel zur Integrationsratswahl
Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis für die Integrationsratswahl
Wahlordnung der Stadt Bergisch Gladbach für den Integrationsrat
Satzung zur Durchführung der Integrationsratswahl 2020
Eventuell gab es einen Fehler im Wählerverzeichnis, so wurden im Stimmbezirk 012-1 Integrationsratszettel an Wähler ausgegeben, welche nicht den oben genannten Kriterien entsprachen.