Einen Monat nach Ausbruch des Kriegs sind mehr als 700 Menschen aus der Ukraine in Bergisch Gladbach untergekommen. Sie können sich hier 90 Tage ohne Formalien aufhalten – sollten sich aber dennoch möglichst rasch erfassen lassen. Nur dann bekommen sie medizinische Versorgung und finanzielle Unterstützung. Die Stadt leistet Hilfestellung, und erläutert die diversen bürokratischen Etappen.
Schon kurz nach Kriegsausbruch am 24. Februar sind die ersten Flüchtlinge auch hier in Bergisch Gladbach angekommen, inzwischen hat die Stadt zwei Notunterkünfte in Betrieb genommen. 700 Kriegsvertriebene leben zur Zeit in der Stadt, davon rund 450 in privaten und 250 in städtischen Unterkünften, teilt die Stadtverwaltung jetzt mit.
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Während Feuerwehr, DRK und ASB in Windeseile die Notunterkünft an der Saaler Mühle und die Hermann-Löns-Halle eingerichtet haben ist auch hinter den Kulissen sehr viel passiert. Es gebe eigentlich keine Abteilung der Stadt, die nicht mit Hochdruck für die Menschen aus der Ukraine arbeite, hatte Krisenstabsleiter Thore Eggert bei der Eröffnung der Hermann-Löns-Halle berichtet.
Zentrale Koordinierungsstelle
Viele Dinge laufen jedoch im Hintergrund, außerhalb der Sichtbarkeit. Daher macht die Stadt jetzt noch einmal auf ihre zentrale Anlaufstelle aufmerksam, die unter der Mailadresse ukraine@stadt-gl.de für alle Anfragen zuständig ist. Vor allem Angebot zur Unterbringung werden dort gerne entgegen genommen.
Für Angebot an Sachspenden und die Kontakte zu den Initiativen in den Stadtteilen verweist die Stadt auf eine Informationsseite, die alle Hinweise bündelt und ständig aktualisiert wird. Für den informellen Austausch hatte das Bürgerportal eine Facebook-Gruppe gegründet, mit inzwischen vielen Angeboten.
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Außerdem bietet die Stadt einen Sonderservice zur „melderechtlichen Erfassung“ im Bürgerbüro an – als ersten Schritt im insgesamt dreistufigen Anmeldeverfahren.
Anmeldung empfohlen
Grundsätzlich können sich aus der Ukraine nach Deutschland eingereiste Personen 90 Tage unbeschränkt in Deutschland aufhalten und frei bewegen. Nach 90 Tagen muss dann jedoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Im ersten Schritt empfiehlt die Stadt allen Neuankömmlingen, sich bei der städtischen Meldebehörde erfassen zu lassen. Damit erhalten die Geflüchteten ein Anrecht auf eine Krankenversicherung und finanzielle Leistungen nach dem Asylrecht.
Das kann ohne Voranmeldung an der Infotheke des zentralen Bürgerbüros im Stadthaus am Konrad-Adenauer-Platz erledigt werden, auch durch die Gastgeber. Dazu braucht man nur eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (hier zum Download) und die Original-Pässe. Die Meldebestätigung wird dann mit der Post zugeschickt.
Öffnungszeiten des Informationsschalters:
Montag + Dienstag: 8.00 – 12.00 / 13.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 – 12.00 / 13.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 12.00 / 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Bei Personen, die in den städtischen Unterkünften untergebracht sind, übernimmt die Stadtverwaltung die melderechtliche Erfassung direkt.
Für die Kostenübernahme für medizinische Leistungen und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz muss man sich bei der Leistungsabteilung der Stadtverwaltung melden, ebenfalls über die zentrale Mailadresse: ukraine@stadt-gl.de, mit folgenden Angaben
- Name, Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Geschlecht
- Familienzugehörigkeit
- Datum der Einreise
- Wohnhaft bei:
Zudem benötigt die Leistungsabteilung einen Scan des Passes/Ausweises und einen Scan des Einreisestempels. Die Stadt weist daraufhin, dass die Behörde stark belastet ist, daher könne die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann im dritten Schritt bei der Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises beantragt werden. Wie gesagt, das ist erst nach 90 Tagen erforderlich.
Der formlose Antrag wird per Mail geschickte an die auslaenderbehoerde@rbk-online.de und muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Geschlecht
- Familienzugehörigkeit
- Datum der Einreise
- Wohnhaft bei:
Zudem benötigt die Ausländerbehörde einen Scan des Passes/Ausweises und einen Scan des Einreisestempels.