Rainer Röhr, Fraktionschef der FWG im Stadtrat

Mit dem Haushaltsbegleitbeschluss hatte der Stadtrat auf Vorschlag der Freien Wählergemeinschaft die Stadtverwaltung unter anderem dazu verpflichtet, weitere drei Millionen Euro einzusparen. Bislang habe der Bürgermeister jedoch keine entsprechenden Vorschläge zur Diskussion vorgelegt, kritisiert die FWG – und drängt auf rasche Entscheidungen der lokalen Finanzpolitik.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der FWG-Fraktion

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Zwei Drittel des Jahres sind fast vorbei und 2024 dürfte aller Voraussicht nach das letzte Jahr starker politischer Entscheidungen sein, bevor nach der Winterpause der Wahlkampf 2025 immer mehr einsetzen wird.

Deshalb ist es höchste Zeit, in der lokalen Finanzpolitik Entscheidungen zu treffen. Nicht nur die neue Grundsteuer wird dabei im Mittelpunkt stehen, sondern auch die Frage, wie sich generell die Steuereinnahmen der Stadt bei abflauender Konjunktur entwickelt haben.

Angesichts der schwierigen Haushaltssituation in Bund und Land dürfte aus dieser Richtung jedenfalls keine Entlastung der Kommunen zu erwarten sein.

Umso wichtiger wird der von der FWG im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltes 2024/2025 eingebrachte Haushaltsbegleitbeschluss, der im Stadtrat eine breite Mehrheit gefunden hat.

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FWG stellt Bedingungen für Zustimmung zum Haushalt

Die Freie Wählergemeinschaft ist grundsätzlich bereit, mit Grünen und SPD für den Doppelhaushalt 2024 / 2025 zu stimmen. Allerdings will sie dazu einen Begleitbeschluss, der die Verwaltung und Politik zum Sparen verpflichtet. Konkret fordert sie vom Bürgermeister weitere Sparvorschläge im Volumen von drei Millionen Euro – ohne die Investitionen anzutasten.

Stadtrat beschließt Doppelhaushalt mit knapper Mehrheit

Mit den Stimmen von Grünen, SPD und FWG hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach einen Haushalt für 2024 und 2025 verabschiedet, der von hohen Investitionen und hohen Defiziten gekennzeichnet ist. CDU und FDP lehnten den Etat grundsätzlich ab, die AfD überrascht mit einer Idee für die Finanzprobleme der Stadt. Wir dokumentieren alle Standpunkte.


Der Beschluss sieht im Wesentlichen ein jährliches Einsparvolumen von drei Millionen Euro vor, darüber hinaus eine externe Organisationsuntersuchung bei den Sozialausgaben zur Optimierung der Abläufe mit dem Ziel von Kosteneinsparungen dieses größten Etatbereiches der Stadt, weiterhin eine realistische Prioritätenliste bei der Abarbeitung dringend notwendiger Infrastrukturmaßnahmen. 

Unabdingbar ist auch eine regelmäßige Unterrichtung über die finanzielle Lage der Stadt und zwar in einer Form, die ohne tiefe Verwaltungskenntnisse verständlich ist, für Bürger genauso wie für Mandatsträger. Eine solche Management Summary war ebenfalls eine Forderung der FWG und ist Bestandteil des Ratsbeschlusses.

Dokumentation: Die Maßnahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses

„Maßnahmen:

  • Vorlage einer Priorisierungsliste mit realistischem Zeitplan im Bereich der Mobilitätstruktur (Straßen, Fahrradwege) bis Ende 2024 durch die Verwaltung. Abgestimmte Vorgehensweise ähnlich wie beim Schulbau. Informative Einbindung von Bürgerschaft und Wirtschaft.
  • Identifikation von über das beschlossene freiwillige HSK hinausgehenden weiteren rechtlich zulässigen Konsolidierungsmöglichkeiten mit einem sich innerhalb des Finanzplanungszeitraums ab 2025 aufbauenden strukturellen Konsolidierungspotential von mindestens 3 Mio. EUR p.a.. Hierzu wird bis Ende 2024 den politischen Gremien zwecks Beschlussfassung für 2025 eine Vorlage durch die Verwaltung unterbreitet, die insbesondere fiskalisch entlastende Optimierungen der Verwaltungsabläufe beinhaltet sowie weitere rechtlich mögliche Leistungs- und Standardreduzierungen abbildet. Bei letzteren sind die tatsächlichen Auswirkungen dieser Reduzierungen darzustellen, ihre politische Bewertung obliegt der Politik.
  • Fortsetzung und Fertigstellung der bereits mi JHA am 20.09.2022 beschlossenen Organisationsuntersuchung (damaliger Beschluss: „Zur weiteren Entlastung des Sozialbereichs soll eine unabhängige Organisations- und Prozessoptimierungsuntersuchung durchgeführt werden, um den Fachbereich zu entlasten.”) mit Blick auf die Produktbereiche 05/06 durch einen externen Dienstleister, auch unter Zugrundelegung der von der GPA aufgezeigten Kritik zur Prozess- und Effizienzverbesserung. Ausschreibung und Vergabe der Beratungsdienstleistung Mitte 2024.
  • Umsetzung der von der GPA geforderten Beschleunigungsmaßnahmen mi Bereich Bauaufsicht/Baugenehmigungen,insbesondereVorziehendesAbschlusses der Digita- lisierung der Bauakten bis spätestens Ende 2025 mit laufender Berichterstattung in den betroffenen städtischen Gremien.
  • Erarbeitung und Anwendung der Schulbauleitlinien zur Standardisierung von Planungsprozessen und zur Kostenminimierung bis Ende 2024.
  • Strikte Anwendung der Nachhaltigkeitssatzung: Kein Beschluss ohne Angabe einer Gegenfinanzierung.
  • Regelmäßige Überprüfung von freiwilligen und pflichtigen Aufgaben hinsichtlich eines durch Gesetzgebung oder andere Faktoren eintretenden Wegfalls oder Auslaufens der Pflichtigkeit (sowohl „ob” als auch „wie”) und Aufzeigen von Konsequenzen für den Personaleinsatz. Darlegung in den politischen Gremien.
  • Optimierung des Fördermittelmanagements durch realistische Einschätzung und Risikobewertung als Standardbestandteil von Ausschuss- und Ratsvorlagen. Sowohl die Darlegung des Eigenanteils der Stadt als auch die Auswirkungen von Kostenerhöhungen auf die Fördermittelsituation sind permanent zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
  • Parallel zum durch die GO gesetzlich vorgegebenen Verfahren zur Haushaltsaufstellung fertigt FB 2 bis Ende 2024 eine transparente, kompakte Ubersicht in Form einer Management Summary über die Haushaltssituation mit grafischer Aufbereitung. Sie dient als Muster für kommende Haushalte.
    Inhalte (nicht abschließend) sind:
    Grundlegende Darstellung der Entwicklung der Stadt, ihrer Schlüsselprojekte, ihrer finanziellen Situation, Kompakte Darstellung der Entwicklung aller Produktgruppen, Gründe für Abweichungen, Darstellung der Entwicklung wesentlicher Ertrags- und Aufwandspositionen, Risikobewertung, Investitionsgeschehen mit Folgekostenbetrachtungen, Entwicklung des Personalaufwandes einschl. Vorsorgeaufwendungen, Darstellung der finanziellen Situation der städtischen Nebenbetriebe und ihre Auswirkungen auf den Kernhaushalt, Kennzahlenvergleich mit Kommunen vergleichbarer Größe, Entwicklung der Verschuldung
  • Sicherung einer Aufkommensneutralität für Bergisch Gladbach auch nach Festsetzung neuer Hebesätze aufgrund der Grundsteuerreform für die Haushaltsjahre 2024/25“

Quelle, ab Seite 8

Für die Vorlage von Einsparungsmaßnahmen hat der Bürgermeister die Gesamtverantwortung. Die einzelnen Verwaltungsabteilungen müssen hierzu Vorschläge machen.

„Lösungsansätze sind bislang nicht bekannt“

Rainer Röhr, FWG Fraktionsvorsitzender: „Bisher sind uns dazu weder Lösungsansätze bekannt, noch konkrete Vorschläge unterbreitet worden.“ 

Ende September findet die nächste und vorletzte Sitzung des Finanzausschusses in diesem Jahr statt. Um einen Nachtragshaushalt 2025 aufzustellen, müssen rechtzeitig belastbare Zahlen vorliegen. Die vom Bürgermeister einzubringenden Einsparvorschläge bedürfen einer politischen Debatte.

Eine noch höhere Verschuldung der Stadt ist für die FWG keine Lösung. Und auch die Grundsteuerreform darf nicht dazu führen, die gebotene Aufkommensneutralität zu umgehen, um zu Steuer-Mehreinnahmen zu kommen. Auch das hat die FWG im Haushaltsbegleitbeschluss klargestellt.

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  1. Hat die FWG konkrete Vorschläge, wie eine Kosteneinsparung in dieser Höhe realisiert werden kann bzw. soll?
    Die vorgeschlagene Organisationsuntersuchung kostet und dauert zunächst einmal; positive Effekte ließen sich frühestens im Jahr 2026 erkennen.
    In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurden die freiwilligen Leistungen bereits so weit zurückgefahren, wie gerade noch mit dem Stadtleben verträglich.
    Es kann also nur um Standardreduzierungen und Prozess- bzw. Organisationsoptimierungen gehen – und das dauert. Indes scheint ein Verzicht auf die dritte Dezernentenstelle nicht gewünscht.
    Vielleicht könnte die Anzahl der Ratsmitglieder, der stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Ausschüsse und der Anfragen reduziert werden – als kleiner Beitrag der Politik zur Kostenreduzierung.