Zwar gibt es - wie hier auf dem ehemaligen Cox-Gelände - neue Wohnquartiere, es fehlt aber in Gladbach weiterhin an bezahlbaren Wohnraum. Foto: Thomas Merkenich

Die siebenköpfige Familie Becker muss Ende Februar ihre Wohnung in Bensberg räumen. Eine bezahlbare Alternative ist nicht in Sicht. Trotz einer kurzfristigen Zusage für ein Haus zur Miete zerschlug sich die Hoffnung auf ein neues Zuhause. Schlimmstenfalls droht der Familie die Unterbringung in einer Unterkunft für Obdachlose.

Bianca Becker ist verzweifelt: Sie hat Angst, mit ihrem Mann und ihren fünf Kindern bald in eine Obdachlosenunterkunft ziehen zu müssen. Familie Becker muss Ende Februar ihre aktuelle Wohnung in Bensberg räumen. Und bisher hat sie noch keinen Ersatz gefunden.

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Die Familie bezieht Bürgergeld. Für eine siebenköpfige Familie zahlt das Jobcenter Rhein-Berg maximal 1555 Euro an Miete – dieser Betrag ist die Obergrenze für eine Wohnung für sieben Personen in Bergisch Gladbach. Aber: „Es gibt auf dem aktuellen Markt einfach keine Wohnung in dieser Preisklasse für sieben Personen“, sagt Bianca Becker. 

Keine Rückmeldung oder nur Absagen

„Wir haben zig Vermieter, Immobilienfirmen und Genossenschaften angeschrieben. Entweder kam überhaupt keine Rückmeldung oder eine Absage“, berichtet Becker. Zum Teil habe sie sich auf Drei-Zimmer-Wohnungen beworben, weil diese zumindest innerhalb des Budgets gewesen sei. „Wir wurden von den Vermietern abgewiesen, weil ihnen die Anzahl der Kinder zu hoch ist oder weil wir Bürgergeld beziehen“, vermutet die Mutter.

Seit sieben Jahren wohnt Becker mit ihrem Mann und fünf Kindern im Alter zwischen 4 und 14 in der Mietwohnung in Bensberg. Für die 100 Quadratmeter große Wohnung beträgt die Miete derzeit 1060 Euro. Gegen die Kündigung hatte sich Familie Becker juristisch gewehrt, vor Gericht aber verloren. Spätestens am 28. Februar müssen die Beckers ausziehen.

Zu hohe Miete

Kurz vor Weihnachten kam dann doch noch ein Angebot, für ein Haus zur Miete in Gronau, das der katholischen Kirchengemeinde St. Laurentius gehört. „Das war unser Weihnachtsgeschenk. Wir waren überglücklich“, sagt Becker. 

Doch die Freude währte nicht lang. Anfang Januar erhielt Familie Becker die Ablehnung des Jobcenters Rhein-Berg: Denn die Miete für das 175 Quadratmeter große Haus beträgt 1870 Euro – und ist damit 315 Euro zu hoch (dem Bürgerportal liegen das Mietangebot mit allen Daten sowie die Absage des Jobcenters vor). 

Mietobergrenzen des Jobcenters

Auf Nachfrage wollte das Jobcenter Rhein-Berg aus Datenschutzgründen nicht auf den Fall der Familie Becker eingehen. Zu den Mietobergrenzen teilte es allgemein mit, dass diese auf Basis wissenschaftlich ermittelter Daten und Analysten des lokalen Wohnungsmarktes ermittelt und „passgenau“ für die einzelnen Städte und Gemeinden festgelegt und regelmäßig angepasst würden. Die letzte Anpassung erfolgte im Juli 2023. (Auf der Internetseite des Jobcenters finden sich die einzelnen Obergrenzen)

„Die Erfahrung aus der täglichen Arbeit im Jobcenter zeigt, dass es unseren Kundinnen und Kunden im Regelfall gelingt, eine den Mietobergrenzen entsprechende Wohnung zu finden“ erklärte das Jobcenter. Das erfordere allerdings häufig „einigen Recherche- und Zeitaufwand“. 

Vermeidung von Obdachlosigkeit

Das Jobcenter unternehme nach eigener Aussage „alles uns Mögliche“, um Obdachlosigkeit bei den Kund:innen zu vermeiden, insbesondere bei Familien mit Kindern. Das tatsächliche Eintreten von Obdachlosigkeit einer Familie sei ein „absoluter Ausnahmefall“. Um das abzuwenden, würde „im Rahmen unseres Ermessens“ auch eine Einzelfallentscheidung bei einem nachgewiesenen Härtefall getroffen.  

Familie Becker hatte Widerspruch gegen die Entscheidung des Jobcenters eingereicht. Und tatsächlich sagte das Jobcenter in dieser Woche nun doch zu, die Miete für das Haus in Gronau zu übernehmen. „Wegen der höheren Miete wird uns lediglich etwas von unseren Leistungen abgezogen“, berichtet Bianca Becker erleichtert. 

Sofort informierte sie die Immobilienfirma, die das Haus in Gronau verwaltet, und bat darum, den Mietvertrag auszustellen. Kurz darauf erhielt sie jedoch die Hiobsbotschaft: „Das Haus wurde zwischenzeitlich bereits vermietet“, teilte die Immobilienfirma mit.

„Unsere Nerven liegen blank. Wir wissen nicht mehr weiter“, sagt die fünffache Mutter. „Ich habe Angst, dass wir in einer Notunterkunft landen.“ Ist diese Sorge berechtigt? Was passiert mit Menschen wie Familie Becker? 

Städtische Unterkünfte für Obdachlose

Die Stadt teilt auf Anfrage mit, dass für solche Fälle städtische Unterkünfte für Obdachlose bereitstehen. Demnach gibt es insgesamt 147 Plätze, von denen aktuell 132 belegt sind. Die größte Unterkunft hat 66 Plätze und befindet sich im Ahornweg in Heidkamp. Auf drei Etagen gibt es dort jeweils acht Wohneinheiten, die alle mit einem kleinen Bad ausgestattet sind. Außerdem gibt es über das Stadtgebiet verteilt kleinere Gemeinschaftsunterkünfte und Wohneinheiten für Obdachlose.

„Sollte die Familie tatsächlich obdachlos werden, müsste sie im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Vermeidung von Obdachlosigkeit untergebracht werden“, erklärt die Stadtverwaltung. Dabei würde „grundsätzlich versucht, eine Familie gemeinsam in einer Unterkunft unterzubringen“. 

Es könne allerdings sein, dass volljährige Familienangehörige getrennt vom Rest der Familie untergebracht werden – je nach Kapazität und Belegungssituation zum Zeitpunkt der Aufnahme. Die Mitarbeitenden des Teams Soziale Betreuung bemühen sich laut Stadt jedoch, die Belegung in den Unterkünften „so sozialverträglich wie möglich zu gestalten“.

Auch Familien leben in Unterkünften

Aktuell sind laut Stadt zwei Familien mit insgesamt neun Personen in städtischen Obdachlosenunterkünften untergebracht.

Doch dazu soll es eigentlich gar nicht erst kommen: Die Bekämpfung von „unfreiwilliger Obdachlosigkeit“ ist laut Verwaltung eine staatliche Aufgabe, weil sie als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung angesehen wird“. In Bergisch Gladbach ist die Abteilung Soziale Förderung (im Fachbereich Jugend und Soziales) zuständig. Dort kümmern sich Sozialarbeiter:innen um Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, beispielsweise wegen einer anstehenden Zwangsräumung.

Bianca Becker hofft, dass ihr und ihrer Familie der Umzug in eine Obdachlosenunterkunft erspart bleibt – und sich doch noch eine geeignete Wohnung für sie findet: „Aber uns läuft die Zeit davon.“

ist seit 2024 Redakteurin des Bürgerportals. Zuvor hatte die Journalistin und Germanistin 15 Jahre lang für den Kölner Stadt-Anzeiger gearbeitet. Sie ist unter anderem für die Themen Bildung, Schule, Kita und Familien zuständig und per Mail erreichbar: k.stolzenbach@in-gl.de

23 replies on “Familie Becker und die Angst vor der Obdachlosigkeit”

  1. Leider werden unsere Hinweise nicht berücksichtigt, sondern weiter aus der Anonymität heraus rufschädigende Kommentare veröffentlicht. Für die Austragung eines Nachbarschaftsstreits stehen wir nicht zur Verfügung, daher haben wir die Kommentare zu diesem Beitrag geschlossen. Sie erreichen uns per Mail: redaktion@in-gl.de

  2. Ich kann so gut nachvollziehen wie es der Familie jetzt geht und wünsche Ihnen, dass am Ende alles gut wird.

    Letztes Jahr war ich genau in der selben Situation. Nach 33 Jahren bekam ich die Eigenbedarfskündigung mit Kündigungsfrist von 9 Monaten, natürlich einen Rechtsanwalt eingeschaltet. In den neun Monaten bin ich durch die Hölle gegangen, Ängste, Ablehnung eine Wohnung von der RBS die ich hätte haben können wurde mir wegen 60 Euro Überschreitung der vorgegeben Mietobergrenze vom Jobcenter abgelehnt.

    Laut meiner Rechtsanwältin war meine Wohnungssuche schon manisch, 100te Bewerbungen wurden von mir verschickt, keine Chance.

    Meine Panik wurde immer größer und letztendlich habe ich kurz vor knapp eine Wohnung angeboten bekommen die ich dann ohne Einwilligung des Jobcenter angemietet habe. Fazit, ich bekomme die Kaltmiete von € 500,– bewilligt, von den Heizkosten € 110,– und Kalte Nebenkosten € 70,–, die Nebenkosten betragen aber € 250,– somit muss ich € 70,– von meinem Geld fürs Leben dazu tun.

    Desweiteren gab es die Androhung das eine eventuelle Nebenkostennachzahlung, wegen der Überschreitung der angemessenen Miete und der nicht eingehalten Mieterlaubnis, auf keinen Fall übernommen werden.

    Um nicht in die Obdachlosigkeit zu kommen blieb mir nicht’s anderes übrig als so zu handeln. Kurz noch zu meiner Person, ich bin 63 Jahre, leide unter COPD und habe Pflegegrad 2. Aus diesen Gründen war meine Wohnungssuche noch schwieriger.

  3. Ursache zur Suche
    sozial- und gesellschaftspolitisch
    #Wohnungsgesuch
    ich suche auch seit eineinhalb Jahren eine neue Wohnung,
    — ca 44-50 qm, 2 Zi., Bad m Fenster,
    und vor allem in ruhiger Lage, gepflegte Wohnumgebung
    und
    !bezahlbar, von Rente!,
    saubere Schufa ist vorhanden. —
    eine Person, keine Tiere, Nicht rauchend,

    Wegen bekanntem, verschwiegenem Baumangel
    muss ich umziehen,
    eine Sanierung wird hier abgelehnt, die Umstände negiert.

    Mit der Stadt stehe ich seit geraumer Zeit in Verbindung

    Was auf dem Wohnungsmarkt vor sich geht ist in höchstem Maße
    sozial- und gesellschaftspolitisch.

    1. @Mia,
      Ja mit der Rente,Erwerbsminderungsrente eine Wohnung suchen.
      Viel Erfolg ,die unsichtbaren Rentner vergessen und verloren.
      Ab und zu sieht man sie beim Flaschen sammeln, im bin noch gut Regal suchenden auf dem Gehweg mit dem Einkaufsrolli kein Geld für den Bus…..

  4. Bisher habe ich das Bürgerportal immer geschätzt. Für seine Recherche und gute Berichterstattung. Jetzt jedoch Kommentare zu löschen, die kritisch hinterfragen, lassen mich sehr nachdenklich werden. So dass ich meine Unterstützung stoppen werde!
    Wenn man berichtet dann doch bitte auch ehrlich und objektiv!!!
    Und nicht bewusst andere Menschen aufgrund seiner Berichterstattung ins Verderben laufen lassen!

    1. Kommentare aus der Anonymität heraus oder unter falschen Namen, die rufschädigende Vorwürfe enthalten, können wir hier nicht zulassen.

  5. Es hat euch niemand gezwungen den Beitrag zu lesen, es berichtet doch einfach von einer Situation die vermutlich auf viele Schicksale in Bergisch Gladbach übertragbar ist. Der Beitrag enthält weder Kritik noch irgendwelche Forderungen.

  6. Ich kenne übrigens auch Leute, die hier Mietwohnungen suchen. Darf ich deren Gesuche auch ans Bürgerportal schicken, damit das öffentlichkeitswirksam geteilt wird?

    1. Danke,wir suchen auch,Rentner ü60 u70.
      Bezahlbare Wohnung.
      Damit auch noch etwas Geld zu leben bleibt.

    2. @Tom Ate: Wir berichten über sozial- und gesellschaftspolitisch relevante Sachverhalte. Wenn Sie dazu Hinweise haben, können Sie uns die gerne schicken. Für Wohnungsgesuche wenden Sie sich bitte an die einschlägigen Immobilienportale.

      1. @ Redaktion,
        ja da wäre es schön die Augen zu öffnen und einen Bericht über den Wohnungsmarkt zu machen.

        Es werden KEINE bezahlbaren Wohnungen gebaut.

        Ein Beispiel die Märchen Siedlung.
        In Bergisch Gladbach werden nur teure Wohnungen gebaut.

        Der Hinweis zu den Immobilien Portalen ist eine Unverschämtheit.

      2. Sehr geehrter Herr Niederwipper, der Hinweis auf Immoblienportale bezog sich nicht auf Ihren Kommentar, sondern die hervorgehende direkte Frage von „Tom Ate“. Wir haben das noch einmal deutlich kenntlich gemacht.

  7. Hier hätte die Reporterin vielleicht noch ein paar Informationen ergänzen können.

    Sind die 1555 warm oder kalt?
    Wie lange befinden die beiden sich bereits in Arbeitslosigkeit.
    Was hat der Mann gelernt und als was sucht er einen Job. Sucht er überhaupt?
    In welchen Regionen wird gesucht.
    Wo gehen die Kinder zur Schule.
    Vom Staat abhängig zu sein hat vielleicht auch zur Folge, mal weiter raus aufs Land ziehen zu müssen und längere Wege in Kauf zu nehmen.

    5x Kindergeld + Bürgergeld und Miete, wie ist da das verfügbare Einkommen? 2500-3500€?

    1. Interessant wäre in dem Bericht auch mal gewesen, warum die Kündigung ausgesprochen wurde (Eigenbedarf des Vermieters, mietwidriges Verhalten der Mieter)? Vielleicht haben die Eltern auch Schulden (Privatinsolvenz). Das ist z.B. neben der Arbeitslosigkeit auch ein Nachteil bei der Suche nach Wohnraum.

      1. Es geht in diesem Beitrag in erster Linie nicht um den persönlichen Fall dieser Familie, sondern um die grundsätzliche Frage, was mit einer Familie passiert, die von Obdachlosigkeit bedroht ist. Warum die Kündigung ausgesprochen wurde mag für Sie von Interesse sein, gehört aber zur Privatsphäre.

      2. Dann hätten Sie aus Gründen der Privatsphäre vielleicht einen Bericht über die Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche für eine 7köpfige Familie berichten sollen ohne Namen zu nennen. Und damit hätten Sie alle Informationen (auch die zur Kündigung) veröffentlichen können.
        Wenn die Familie hier jedoch namentlich genannt wird muss sie auch damit rechnen, dass solche Fragen aufkommen und darf sich dann nicht hinter der Privatsphäre verstecken. So wird auf die Tränendrüse gedrückt.

        ___________
        Hinweis der Redaktion: Wir haben diesen Kommentar verkürzt. Bitte unterlassen Sie Spekulationen über persönliche Hintergründe.

      3. Die Redaktion, nicht die Familie, hat entschieden, welche privaten Details (nicht) veröffentlicht werden. Bitte unterlassen Sie weitere Spekulationen über persönliche Hintergründe.

      4. Was passiert denn mit einer Familie, die von Obdachlosigkeit “bedroht” ist. Sind wir das nicht alle? Der eine mehr, der andere weniger?
        Ein Vermieter kann immer kündigen, dann sind wir auch bedroht.
        Die Frage ist, wie reagiert man drauf und wie flexibel ist man.

        Es hätte ein einleitender Satz gereicht und dann ein Aufzählung von Stellen an die man sich wenden kann oder Möglichkeiten, die man hat, wenn es ‘nur’ darum gegangen wäre

    2. Das sind genau die Informationen, die auch ich beim Lesen des Beitrags erwartet hätte. Nur auf die Tränendrüse zu drücken hat nichts mit objektivem Journalismus zu tun.

      1. Stimmt!
        Der Hinweis der Redaktion, dass es nicht um den einzelnen Fall, sondern um die Situation geht, ist fadenscheinig.
        Wäre es so, hätte man nicht Ross und Reiter genannt, sondern die sonst übliche Formulierung “Familie B. aus …”.

Kommentare sind geschlossen.