Caroline Bosbach bei ihrer ersten Rede im Bundestag am 10.9.2025. Foto: CDU

Nach viermonatiger Prüfung will die Staatsanwaltschaft Köln formale Ermittlungen gegen die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach aufnehmen – wegen des Verdachts des Betrugs zum Nachteil der CDU Rhein-Berg. Bosbach reagiert überrascht, der Kreisverband schweigt sich weiter aus.

Nach eingehender rechtlicher Prüfung hat die Staatsanwaltschaft „das Vorliegen eines Anfangsverdacht gegen Caroline Bosbach wegen Betruges zum Nachteil der CDU Rheinisch Bergischer Kreis bejaht“. Das teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Anfrage des Bürgerportals mit. Hintergrund sind die bekannten Vorwürfe, die CDU-Bundestagsabgeordnete habe im Wahlkampf Anfang 2025 Geld aus Mitteln der CDU Rhein-Berg privat angenommen.

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Über den Verdacht und die beabsichtigten Ermittlungen habe die Staatsanwaltschaft am Dienstag ein Schreiben an die Präsidentin des Deutschen Bundestages adressiert, so Bremer weiter. Die Immunitätsvorschriften schrieben vor, dass Ermittlungen gegen Bundestagsabgeordnete erst 48 Stunden nach Zugang des Schreibens aufgenommen werden können – daher habe die Staatsanwaltschaft den Vorgang bislang nicht bekannt gemacht. Eine formale Aufhebung der Immunität durch den Bundestag ist nicht erforderlich, sofern die Präsidentin nicht widerspricht.

„Ich vertraue unserem Rechtsstaat“

Caroline Bosbach hatte die Rheinische Post selbst schon vor Ablauf der Frist informiert. Sie sei „überrascht, dass jetzt doch nach fast vier Monaten förmlich ermittelt werden soll,“ zitiert die Zeitung die Abgeordnete des Rheinsch-Bergischen Kreises. Sie sei aber zuversichtlich, dass das Ermittlungsverfahren nach Abschluss der Ermittlungen eingestellt wird. „Ich vertraue unserem Rechtsstaat,“ so Bosbach.

Wortgleich äußerte sie sich auf Nachfrage auch gegenüber dem Bürgerportal, wollte darüber hinaus aber nicht Stellung nehmen.

Die CDU Rhein-Berg ließ eine erneute Anfrage unbeantwortet. Nachdem ein ehemaliger Auszubildender der CDU und Wahlkampfhelfer Bosbachs Ende Juli die Vorwürfe öffentlich gemacht hatte, hatte die CDU unter dem Kreisvorsitzenden Hermann-Josef Tebroke die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und ihr alle Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Nach einem Gespräch mit Bosbach im August hatte der CDU-Kreisvorstand zudem erklärt,  es seien weitere Schritte vereinbart worden, mit denen „die nötige Transparenz und Aufklärung“ zu leisten sei.  Intern sollten „die Beweise, die den Vorwurf einer Scheinrechnung und den des Stimmenkaufs widerlegen“, bereits „in den nächsten Tagen“ von Kreisgeschäftsführer Lennart Höring und einem unabhängigen Prüfer eingesehen werden.

Wiederholte Fragen, wer dieser Prüfer ist und was die Prüfung ergeben hat, hat die CDU seither nicht beantwortet.

Bosbach bestreitet nicht, die 2500 Euro von dem Wahlhelfer angenommen zu haben. Es habe jedoch keine Scheinrechnung gegeben, erklärte sie über ihren Anwalt. Sie sei „sehr zuversichtlich, dass die Ermittlungen ergeben werden, dass ich mich nicht ‚bereichert‘ habe und vor allem der Partei kein Schaden durch mich entstanden ist“. „Eine Spende“ von 2500 Euro habe sie auf Anraten ihrer Anwälte an die CDU überwiesen, um einem solchen Eindruck entgegenzuwirken.

Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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  1. Ich habe am Wochenende eine Anzeige beim Bundestag und bei der Staatsanwaltschaft gegen den CDU-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis eingereicht. Anlass ist der Verdacht, dass die Barzahlung in Höhe von 2.500 Euro im Zusammenhang mit Frau Caroline Bosbach (damals kandidierende Bundestagsabgeordnete für die CDU) nach dem Parteiengesetz unzulässig gewesen sein könnte, da es sich um eine Barspende an die CDU gehandelt haben könnte.

    Medienberichten zufolge soll die Zahlung zunächst bar in einem Kuvert übergeben. Diese wurde vom Anwalt von Frau Bosbach bisher auch bestätigt. Frau Bosbach hatte per Überweisung von 2.500 € an die CDU dieses möglicherweise „bereinigt“. Ist das zulässig, denn bis heute ist nicht klar, wofür das Bargeld übergeben wurde. War es eine Parteispende für den Wahlkampf? Solche Vorgänge werfen Fragen zur Einhaltung des Parteiengesetzes auf, insbesondere zur Meldepflicht, Plicht zur Abführung und zur Transparenz von Spenden. Die CDU und Frau Bosbach haben seit Monaten Aufklärung zugesagt, bisher konnte selbst die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt nicht abschließend klären, so wie ich es eigentlich erhofft und erwartet hatte.

    Für mich steht fest: Es geht nicht um Unterstellungen, sondern um die rechtliche Prüfung durch die zuständigen Behörden, ob es sich um eine Barspende an die CDU gehandelt hat, die möglicherweise erst Monate später per Überweisung dokumentiert wurde. Nach § 25 Parteiengesetz müssten Barspenden über 1.000 Euro unverzüglich an die Bundestagspräsidentin gemeldet werden und nicht in Überweisungen umgewandelt werden, da Frau Bosbach als CDU-Kandidatin hier möglicherweise für ihre Partei gehandelt hatte. Mein Ziel ist eine transparente Aufklärung, damit das Vertrauen in politische Parteien nicht untergraben wird. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten gesetzeskonform handeln und die Öffentlichkeit informiert wird.

    Mehr Informationen und der Text des Anschreibens an den Bundestag finden Sie hier als PDF: https://www.santillan.de/2025/11/02/anzeige-gegen-die-cdu-rheinisch-bergischer-kreis-wegen-verdachts-auf-unzulässiger-spendenannahme

    Tomás M. Santillán
    Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach Die Linke

  2. Die Aussage von Frau Bosbach “…ich vertraue unserem Rechtsstaat…” ist vielfältig interpretierbar.
    Von “… was hab ich denn getan …” über “… ich bin doch so nett …” bis hin zu “… wagt nicht, mir zu sagen, dass ich etwas falsches getan habe …” ist der Bewertung des Lesers überlassen.
    Irritierend ist dann auch das Verhalten der CDU-RheinBerg, die zwecks Aufklärung begonnen hatte mit “Ultimatum”, um dann, um möglicherweise der “Aura-Bosbach” keinen “Schaden” zuzufügen, ein “Wir-tun-alles-um-aufzuklären”
    als Ergebnis präsentierte.

    CDU-RheinBerg und “Bosbach” müssen (sich) hinterfragen, welcher Weg gegangen werden soll, wenn “CaBo” erklärt, dass Demonstrationen gegen “AfD” nicht demokratisch seien und Herrn Kirk geradezu “glorifiziert”.

  3. Guten Tag Frau Bosbach,
    wie sehr ich Ihnen Recht gebe, auch ich vertraue unserem Rechtsstaat!!!

  4. Gut, wenn in der Angelegenheit der 2.500 EUR nun von einer neutralen Stelle ermittelt wird. So kann für Aufklärung gesorgt werden, ob es hier rechtliche Verfehlungen gab.

    Dass die CDU sich so bedeckt hält, lässt einen tatsächlich vermuten, dass das Thema totgeschwiegen werden soll, damit es irgendwann versandet. Normalerweise hätte man ja erwartet, dass ein unabhängiger Prüfer in den Monaten seit dem Aufkommen der Vorwürfe zu einem Ergebnis hätte kommen können.

    Ich möchte aber auch noch mal an den Vorwurf des Stimmenkaufs erinnern. Da wird die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln, es handelt sich wohl auch nicht um eine strafrechtlich relevanten Vorwurf. Politisch und innerparteilich ist der Sprengstoff aber aus meiner Sicht sogar größer. Dass man hier gar nichts mehr hört, erstaunt mich so gesehen noch mehr.

  5. Der eigentliche Skandal ist, wie die CDU den Fall beerdigt hat, bzw. den Versuch dazu unternommen hat.
    Nach Bekanntwerden verlangte der CDU-Kreisverband zunächst überraschend deutlich per Ultimatum eine Stellungnahme von Frau Bosbach. Auf wundersame Weise kam es dann ganz anders: Im Hinterzimmer und unter Ausschluss maßgeblicher Politiker/innen wurde der Fall mit lauwarmen Stellungnahmen unter den Teppich gekehrt.

    Wer den radikalen Meinungsumschwung der Kreis-CDU, die Besetzung des Minigremiums und die verharmlosenden und abwiegelnden Stellungnahmen bewirkt hat, blieb der Öffentlichkeit verborgen. Gerüchte, die durch dieses intransparente Verfahren ausgelöst wurden, gehen vom Einfluss von oben (Land NRW, Bundestag) oder auch von familiärer Unterstützung aus.

    Tatsache ist jedenfalls, dass viele CDU-Mitglieder vor Ort äußerst unzufrieden sind mit der Mauschelei der Verantwortlichen. Es gibt sie noch, diejenigen die die CDU innerparteilich demokratisch geführt wissen wollen.

  6. Ich stolpere über die Formulierung “formale Ermittlungen”. Das klingt ähnlich wie das “förmlich ermittelt” aus der Stellungnahme von Frau Bosbach. Was genau soll das bedeuten?

    Und warum überrascht es Frau Bosbach, dass es fast vier Monate gedauert hat? Die Staatsanwaltschaft hatte doch schon vor der Kommunalwahl mitgeteilt, dass der Fall komplex sei und man deswegen erst nach der Kommunalwahl eine Entscheidung treffen können wird.

    1. “Formal” bedeutet in diesem Kontext, dass bis dahin die Staatsanwaltschaft keineswegs zur Untätigkeit verpflichtet ist, sie kann sog. Vor–Ermittlungen durchführen. Die Akte trägt solange das Aktenzeichen AR = Allg. Rechtssache.
      Wenn förmlich ermittelt wird, trägt die Akte das Zeichen JS. Dann können Ermittlungen gemäß den Vorschriften der StPO beginnen. Dann hat zB auch die Verteidigung das Recht auf Akteneinsicht.

      1. @Wolfgang Bosbach: “AR” steht nicht für “Allgemeine Rechtssache” sondern für “Allgemeines Register”.

  7. Es gibt in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach drei Dinge:

    1_ Spende/Betrug
    Hier wird die Staatsanwaltschaft also nun ermitteln. Hier wird auch mehr weniger ständig & ausführlich berichtet.

    2_ Gekaufte (?) MIT-Wahl
    Hier wollte die CDU Rhein-Berg den Sachverhalt weiter aufklären.
    Siehe: http://www.cdu-rhein-berg.de/aktuelle-stellungnahmen
    Wie sieht es hier nun aus?

    3_ Azubi
    Laut des Journalisten, der zuerst über die Causa CaBo berichtete, gibt es hier eine Neuigkeit, die so weder hier noch von der CDU Rhein-Berg kommentiert wurde.
    Ich zitiere seinen Post auf X von vor sechs Tagen: „ Immerhin die Kündigung des Azubi hat die CDU zurückgezogen. Man hat sich auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages geeinigt. Der Azubi wird von den Ermittlungsbehörden offenbar auch nicht mehr als Beschuldigter geführt – sondern als Zeuge.“

    Es mag sich jeder selbst was denken können – ich wünsche mir im Interesse aller eine deutlich bessere Kommunikation für die Öffentlichkeit, sehr geehrter Herr Dr. Tebroke (als Kreisvorsitzender) – und danke in-gl.de für die regelmäßigen Updates

    1. Es ist immer gut einen Sachverhalt komplett zu kennen, bevor man ihn kommentiert oder gar bewertet.
      Da der Vorwurf der StA “gemeinschaftlich….” lautet- Wer sollen denn sonst die anderen Beschuldigten sein?

      1. Sehr geehrter Herr Bosbach, den Sachverhalt komplett zu kennen wäre tatsächlich gut; leider hat Caroline Bosbach unsere nach wie vor offenen Fragen zum Sachverhalt nie beantwortet.

      2. Warum ist denn der komplette Sachverhalt nicht bekannt. Es ist doch von großem Interesse. Ich würde Ihrer Tochter ja so gerne glauben aber es ist nicht ganz so einfach, wenn nicht alles auf dem Tisch liegt. Bisher glaube ich an eine große Schmutzkampagne. Eventuell weil man sich an den Wolfgang nie rangetraut hat.

      3. Gerade das wäre aber ein Anlass, alle Karten auf den Tisch zu legen und mit der Transparenz einmal Ernst zu machen.