Hermann-Josef Tebroke. Foto: CDU/Burkhard Dohm

Zum ersten Mal hat Caroline Bosbach gegen sie erhobene Vorwürfe mit drei Mitgliedern des CDU-Kreisvorstands erörtert. Nach Angaben des Kreisvorsitzenden Hermann-Josef Tebroke seien dabei weitere Schritte vereinbart worden, mit denen „die nötige Transparenz und Aufklärung“ zu leisten sei. Die Bundestagsabgeordnete betont erneut, sich nicht bereichert zu haben.

Nach Angaben der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis haben einzelne Vertreter des Kreisvorstands mit der eigenen Bundestagsabgeordneten Caroline Bosbach am Wochenende „gemeinsam verschiedene Themen im Zusammenhang mit gegen sie erhobenen Vorwürfen intensiv diskutiert“. Konsequenzen gab es nicht, es seien lediglich „weitere Schritte“ vereinbart worden, heißt es in der Mitteilung der CDU. „So können wir die nötige Transparenz und Aufklärung leisten,“ bilanziert der Kreisvorsitzende Hermann-Josef Tebroke das Treffen.

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Konkret soll das laut Mitteilung auf zwei verschiedenen Ebenen geschehen: Intern sollen „die Beweise, die den Vorwurf einer Scheinrechnung und den des Stimmenkaufs widerlegen“, in den nächsten Tagen von Kreisgeschäftsführer Lennart Höring und einem unabhängigen Prüfer eingesehen werden.

Die Fragen, die wir klären konnten, sind beantwortet – bei allen weiteren obliegt die Prüfung jetzt der StaatsanwaltschaftHermann-josef tebroke

Darüber hinaus setzt die CDU auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln. „Die Fragen, die wir klären konnten, sind beantwortet – bei allen weiteren obliegt die Prüfung jetzt der Staatsanwaltschaft Köln, die sowohl von Caroline Bosbach und als auch von der Kreispartei bereits alle relevanten Unterlagen erhalten hat. Das Ergebnis dieser unabhängigen staatsanwaltlichen Ermittlung gilt es jetzt abzuwarten“, sagte Tebroke.

Einen Vertrauensvorschuss für Bosbach spricht Tebroke in der Erklärung nicht aus. Er kritisiert jedoch eine „mediale Vorverurteilung“, die gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoße.

Caroline Bosbach wiederholt in der Erklärung, sie habe sich nicht bereichert. Sie sei „sehr zuversichtlich, dass die Ermittlungen ergeben werden, dass ich mich nicht ‚bereichert‘ habe und vor allem der Partei kein Schaden durch mich entstanden ist“. „Eine Spende“ von 2500 Euro habe sie auf Anraten ihrer Anwälte an die CDU überwiesen, um einem solchen Eindruck entgegenzuwirken.

Auf die Vorwürfe der Scheinrechnung und des Stimmenkaufs geht Bosbach in dieser Mitteilung nicht ein. Sie sagt lediglich, sie habe im Bundestagswahlkampf vielen Personen zu Recht vertraut, aber „leider auch den falschen“.

Nach Angaben der Bosbach-Anwälte geht der Vorwurf der Scheinrechnung auf eine Verleumdungskampagne eines Unterstützers und Mitarbeiters zurück, den sie nach kurzer Zeit entlassen hatte.

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Caroline Bosbach widerspricht Vorwürfen, Fragen bleiben

Laut Presseberichten soll die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach 2500 Euro aus Mitteln der CDU Rhein-Berg privat angenommen haben. Sie wehrt sich über ihren Anwalt gegen alle Vorwürfe und spricht von einer Schmutzkampagne eines entlassenen Mitarbeiters. Zur Aufklärung und strafrechtlichen Bewertung der Vorgänge setzt der CDU-Kreisverband nun auf die Staatsanwaltschaft.

Anders als angekündigt nahmen am ersten Treffen zwischen Caroline Bosbach und Vertretern der Kreis-CDU seit Bekanntwerden der Vorwürfe nicht nur Mitglieder des achtköpfigen geschäftsführenden Vorstands teil. Laut Mitteilung war aus diesem Kreis neben Tebroke und Höring lediglich Schatzmeister Martin Lucke zugegen. Darüber hinaus nahmen Michael Metten (Fraktionschef in Bergisch Gladbach) und Oliver Schillings (Ratsmitglied) teil, die als enge Unterstützer Bosbachs gelten.

Dokumentation

Wir dokumentieren die Erklärung der CDU Rheinisch Bergischer Kreis vom 10.8.2025 im Wortlaut:

Fragen erörtert und weiteres Vorgehen vereinbart

Vertreter des CDU-Kreisvorstands haben am Wochenende mit Caroline Bosbach gemeinsam verschiedene Themen im Zusammenhang mit gegen sie erhobenen Vorwürfen intensiv diskutiert und weitere Schritte vereinbart. Kreisvorsitzender Dr. Hermann-Josef Tebroke zeigte sich nach dem offenen Austausch überzeugt: „So können wir die nötige Transparenz und Aufklärung leisten.“ Neben Tebroke waren Kreisschatzmeister Martin Lucke, Kreisgeschäftsführer Lennart Höring und von der Bergisch Gladbacher CDU Dr. Michael Metten und Dr. Oliver Schillings bei dem Gespräch dabei.

Caroline Bosbach ergänzte: „Es tut mir sehr leid, dass durch die mediale Berichterstattung rund um meine Person und die in diesem Zusammenhang unbegründet erhobenen Vorwürfe auch vor allem die Wahlkämpfer und ehrenamtlichen Kommunalpolitiker belastet werden. In dem kurzen und intensiven Bundestagswahlkampf habe ich vielen Personen zu Recht vertraut, leider auch den falschen, was ich natürlich heute sehr bedauere. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Ermittlungen ergeben werden, dass ich mich nicht ‚bereichert‘ habe und vor allem der Partei kein Schaden durch mich entstanden ist. Die Spende an die CDU habe ich auf Empfehlung meiner Anwälte überwiesen, um von Beginn an und schon im Ansatz dem unzutreffenden Eindruck entgegenzuwirken, ich hätte mich auf Kosten der Partei bereichern wollen. Dies war zu keiner Zeit der Fall.“

Vereinbart wurde, dass die Beweise, die den Vorwurf einer Scheinrechnung und den des Stimmenkaufs widerlegen, in den nächsten Tagen vom Kreisgeschäftsführer der CDU und einem unabhängigen Prüfer eingesehen werden.

Hermann-Josef Tebroke betonte: „Die Fragen, die wir klären konnten, sind beantwortet – bei allen weiteren obliegt die Prüfung jetzt der Staatsanwaltschaft Köln, die sowohl von Caroline Bosbach und als auch von der Kreispartei bereits alle relevanten Unterlagen erhalten hat. Das Ergebnis dieser unabhängigen staatsanwaltlichen Ermittlung gilt es jetzt abzuwarten. Die mediale Vorverurteilung verstößt gegen unsere rechtsstaatlichen Prinzipien. Wir konzentrieren uns auf die politische Arbeit und den engagierten Kommunalwahlkampf, um gemeinsam für den Kreis und unsere Kommunen das Beste zu erreichen.“

Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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  1. n-TV 05.09.2025 -> https://www.n-tv.de/politik/Mann-bedroht-Bosbach-kurz-darauf-kommen-Vorwuerfe-ans-Licht-article26013521.html

    t-online 05.09.2025 -> https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_100898780/cdu-abgeordnete-caroline-bosbach-aufklaerung-erst-nach-der-kommunalwahl-.html

    Wer nicht die diversen regionalen Fragen, hier aber teils auch bei Facebook etc., gelesen hat, kann mit alten Nachrichten ganz neue Eindrücke gewinnen, oder? Naja, demnächst werden ja vielleicht die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft bekannt.

  2. “Das Geld ist nachweisbar zu 100 Prozent für Wahlkampfkosten aufgewandt worden.”
    Caroline Bosbach (MdB ) zu den während des Wahlkampfes in bar erhaltenen 2500 Euro (heute im KStA).

    Na, da haben sich doch alle wieder lieb und alle Ungereimtheiten sind beiseite geschoben. Ich finde das, ehrlich gesagt, unterste Schublade. Jetzt sind die bar vom (ehemaligen) Auszubildenden übergebenen 2.500 € für Wahlkampfausgaben gewesen und wurden ja auch gleich zurück gespendet. Als Leserin solcher Aussagen fühle ich mich verschaukelt und als Buchhalterin hätte ich da einige Fragen :-)

    Mutig finde ich den jungen Mann, dass er auf das Sommerfest seiner “Parteifreunde” erschienen ist.

    Tenor in meinem Freundes-/Familienkreis: Kein Wunder, dass die Menschen Politikverdrossenheit entwickeln. Es wird solange alles rumgebogen bis es passt und mir drängt sich ein Zitat auf von Frau Bosbach von ganz am Anfang der Geschichte: “Jeder Shitstorm geht mal vorüber”. Und das hatte sie ja tatsächlich Recht und kann jetzt wieder breit grinsend auftreten.

    Ich bin noch nicht soweit, dass ich Politikverdrossenheit verspüre und war heute wählen! Natürlich nicht die Partei von Frau Bosbach und ich hoffe sehr, dass die CDU wenigstens einen Dämpfer von den Wählerinnen und Wählern erhält!

    1. Einfach super praktisch, dass bei der CDU „die Beweise, die den Vorwurf einer Scheinrechnung und den des Stimmenkaufs widerlegen, (…) vom Kreisgeschäftsführer der CDU und einem unabhängigen (sic!!!) Prüfer eingesehen“ werden.
      Und da die Staatsanwaltschaft Köln wohl auch nur in Richtung „Scheinrechnung“ ermittelt (bzw. gar nicht „ermittelt“ sondern ebenfalls nur überreichte Belege sichtet), sind all die realen & wichtigen Fragen damit (für CDU & CaBo) quasi hinfällig.

      Real zu klären wäre:
      – wieso lies sich CaBo 2.500 € schwarz & „Cäsh in de Täsch“ vom Azubi geben (nach eidesstattlicher Versicherung Dritter sogar explizit auf Anweisung von ihr), insbesondere dann, wenn er doch angeblich dafür eine reale und zu bezahlende Leistung erbracht hat, ihm das Geld somit zustand und er es sicherlich lieber selber behalten & verdient hätte?
      Mutmaßlich ein Verstoß gg. Parteiengesetz §25 1. Absatz, der Barspenden bis max. 1.000 EUR erlaubt – weshalb bei Spahn, Lindner u.ä. und ihren „Spenden-Dinners“ offiziell auch immer nur 999 € pro Person gespendet werden!

      – wenn es keine Scheinrechnung war, wieso besteht die CDU auf Rückzahlung vom Azubi und hat ihn fristlos gefeuert?

      – wieso wurde der Erhalt dieser „Spende vom Azubi“ nicht von CaBo der CDU / dem Kassenwart gemeldet, der dem Azubi dann zumindest eine Spendenquittung hätte ausstellen können und für die der CDU dann sogar noch 45 Cent pro gespendetem Euro als „Staatliche Teilfinanzierung“ (hier dann immerhin 1.125 € zusätzlich!) zugestanden hätten?
      Auch hier: dadurch, dass Spende & Spender verheimlicht bzw. „anonym“ gehalten wurden, mutmaßlich weiterer Verstoß gg. Parteiengesetz §25 Abs. 2, 6. „Spenden, soweit sie im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sind…“ = unzulässige Parteienspende!

      – wieso konnte eine CaBo als (Interims-) Vorsitzende der MIT eine „Empfehlung für CaBo als MdB Kandidatin“ ausstellen / geben, die dann auch noch vom Kreisvorstand als solche angesehen & bewertet wurde und die Kandidatur einer politisch völlig unerfahrenen Kandidatin hier erst ermöglicht hat?

      Aber schön, dass für sie und anscheinend auch für CDU hier das Thema jetzt quasi vom Tisch ist und die treuen CDU Wähler:innen in GL die „liebe Caroline“, die nette Tochter vom vergötterten WoBo wieder zurückhaben und sich an solchen Fragen & Dingen eh nicht stören. ‍

      Passt perfekt zu GL, wo auch immer & immer wieder der Vertreter einer „Ein-Mann-Partei“ in den Stadtrat gewählt werden darf und auch gewählt wird, der sich über massive Ausnutzung der sog. „Verdienstausfallentschädigung“ ein sehr veritables & üppiges Zweitgehalt mit hohem 5-stelligen Betrag pro Jahr bezahlen lässt (was auch nie wirklich aufgeklärt, unterbunden & vollumfänglich zurückgefordert wurde).
      Und dann wundert man sich über „Politikverdrossenheit“ oder „Vertrauensverlust“ bei den Menschen, die noch halbwegs klar denken können…

  3. Eine von Herrn Tebroke behauptete mediale Vorverurteilung kann ich nicht erkennen. Woran macht er das denn konkret fest? Oder meinte er damit irgendwelche Social Media Inhalte, die von echten Medien mit redaktioneller Kontrolle zu unterscheiden wären? Und wer genau wurde eigentlich vorverurteilt? Die Berichterstattung als solche kann eigentlich keine Vorverteilung sein. Ist denn die Freiheit der Presse nicht auch sehr wichtig für die Rechtsstaatlichkeit? Enthält ein Urteil nicht immer auch ein Strafmaß? Wurde denn in irgendwelchen Medien ein Strafmaß gefordert? Und wird ein Urteil nicht immer von einem Gericht gefällt? Mit dem Abschluss der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft ist noch kein Urteil da. Das ist zumindest mein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.

    1. Der Spruch mit der Vorverurteilung scheint mir eine Immunisierungsstrategie gegen jede Berichterstattung, die die Parteikollegin oder die Partei schlecht aussehen lässt. Die Wiedergabe von Tatsachen (ja, im Grunde alles außer Schweigen) wird anscheinend vorbeugend zum böswilligen Akt umgedeutet. Und diese Berichterstattung noch als Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien zu framen, setzt in meinen Augen dem Ganzen die Krone auf.

      Jedem, der professionelle Krisen-PR betreibt, müssen sich angesichts dessen die Fußnägel aufrollen, aber Regionalpolitiker in der Provinz verfügen wie es aussieht nur über einen sehr beschränkten Werkzeugvorrat im Umgang mit der Öffentlichkeit.

      1. @ Drucker
        Volle Zustimmung.
        Ergänzen möchte ich ihren Kommentar mit dem Gedanken, dass diese unprofessionelle PR-Arbeit möglicherweise mit Kalkül geschieht oder aus einer wählerverachtenden Gleichgültigkeit resultiert.
        Der ehemalige Bundestagspräsident und Bürgermeister Franz Heinrich Krey hat wesentlich gravierendere Rechtsverstöße begangen als sie Frau Bosbach vorgeworfen werden. In Bergisch Gladbach spielte das keine Rolle. Auf die Gladbacher CDU-Wählerschaft ist Verlass. Da reicht ein demonstrativ getragenes Goldkreuz als Beweis der moralischen Integrität und ein Pöstchen in der Mittelstandsvertetung zum Prädikat “Wirtschaftswissenschaftlerin”.

  4. “Die Fragen, die wir klären konnten, wurden beantwortet” Hä, geklärte Fragen müssen nicht mehr beantwortet werden. Und beantwortete Fragen bedürfen keiner Klärung mehr. An diesem Satzchaos mag man erkennen, in welchem Dilemma die CDU samt Herrn Terbroke stecken. Scheinbar hält die CDU das Wahlvolk immer noch für blöd, hat aber im Bund 3% verloren. Diese Spielchen sind unwürdig, dem größten Teil der CDU, Herrn Terbroke und dem Vater der Falschspielerin nicht gerecht werden. Sie selbst hätte ihre Unerfahrenheit kaum deutlicher machen können. D

    Die Erwähnung von “Unschuldsvermutung” mag in fassbaren Geschehnissen angebracht sein, nicht aber in der Politik ohne formale Anklage kurz vor einer Wahl, in der es gilt, einige der bisher agierenden Männer und Frauen an der Spitze der Stadt und in der Verwaltung loszuwerden. Hier sind entsprechendes Verhalten, wahrhafte Aussagen und dummes Agieren von großem Schaden.

    1. “An diesem Satzchaos mag man erkennen, in welchem Dilemma die CDU samt Herrn Terbroke stecken”

      Je länger ich darüber nachdenke, die einzige plausible Erklärung dieses Vorgangs stellt sich – aus meiner Sicht – wie folgt dar:
      – CDU bekommt (vereinbarungsgemäß) Rechnung (für NICHTS oder ÜBERHÖHT) von Parteifreund:in für “angeblich” (in diesem Falle Wahlkampf) erbrachte Tätigkeiten für nicht näher bestimmte oder nicht überprüfbare Dienstleistungen,
      – Diese (Kosten!) Rechnung wird für in Ordnung befunden und durch Banküberweisung beglichen,
      – Parteifreund:in hebt das Geld ab (in diesem Falle FÜR Fr. Bosbach der von ihr falsch eingeschätzten Azubi)
      – CDU erhält von Parteifreund:in das Geld in bar zurück (das würde auch den Versprecher „zusätzlich noch einmal“ erklären)
      – Mit dem Bargeld kann die Partei ihre “schwarze Kasse” weiter auffüllen
      – Das Geld ist nun zurück bei der CDU in Form von Bar-/Schwarzgeld
      und kann nun für verschiedenste Aktionen, von denen die Presse/Öffentlichkeit nichts erfahren darf, ausgegeben werden, einfach mit Bargeld bezahlen – ohne Belege oder Abrechnungen und – in der Regel – auch nicht nachprüfbar
      –> solange nicht ein Akteur/Zeuge in der Reihe umfällt oder nicht länger mitmachen mag.

      1. Es ist unstreitig, dass Frau Bosbach das Geld vom Azubi entgegen genommen hat. Ihr Anwalt betont ausdrücklich, dass von einer „Zurückzahlung“ an die CDU keine Rede sein könne. Dafür, dass diese 2500 Euro an die CDU zurück geflossen sind oder dass es gar „schwarze Kassen“ bei der CDU gibt, gibt es keinerlei Hinweise.

        Die Details können Sie hier nachlesen: https://in-gl.de/2025/07/28/caroline-bosbach-widerspricht-vorwuerfen-fragen-bleiben-annahme-bargeld-wahlkampf-cdu-bundestag-rheinisch-bergischer-kreis/

  5. „So können wir die nötige Transparenz und Aufklärung leisten“, sagt die CDU. Nein, die CDU könnte viel mehr Transparenz leisten jetzt.

    Warum wird einem eigenen Azubi innerhalb von wenigen Tagen eine gestellte Rechnung bezahlt? Das ist doch mehr als ungewöhnlich. Wer hat diese Rechnung freigegeben? Wieso benötigt man mehrere Wochen, um so spärliche Informationen zu ermitteln? Nach meinem Kenntnisstand ist Caroline Bosbach nicht innerhalb der CDU Rhein-Berg in diese Vorgänge involviert. Auch die Anweisung der Rechnung könnte den Tatbestand der Untreue erfüllen. Wird auch gegen die CDU Rhein-Berg deswegen ermittelt?

    1. Zur Erinnerung: „Paul“ war zu dem Zeitpunkt der Geldübergabe Azubi beim Kreisverband Köln und gleichzeitig ehrenamtlicher Unterstützer der Bosbach-Kampagne. Die CDU Rhein-Berg hat ihn erst im Juni übernommen (und kurz darauf fristlos entlassen).

      Caroline Bosbach war Kandidatin der CDU Rhein-Berg. In der Praxis haben die Kandidat:innen im Wahlkampf einen sehr weitgehenden Einfluss darauf, wofür die zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt werden. In diesem Fall ist es daher wahrscheinlich, dass die Kreisgeschäftsstelle nach Freigabe durch die Kandidatin die Auszahlung an den zuvor ehrenamtlichen Unterstützer ausgezahlt hat.

      Die Hintergründe und Chronologie haben wir (soweit rechtlich möglich) hier aufgeführt.

      https://in-gl.de/2025/07/28/caroline-bosbach-widerspricht-vorwuerfen-fragen-bleiben-annahme-bargeld-wahlkampf-cdu-bundestag-rheinisch-bergischer-kreis/

      1. Es ist ja ehrenwert, dass die Redaktion in Ermangelung von Angaben der CDU hier Mutmaßungen anstellt. Besser -auch angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl- wären hier klare Aussagen der CDU.

      2. Punkt 1 unseres Kommentar ist eine Erinnerung an die Faktenlage, wie vor zwei Wochen veröffentlicht. Punkt zwei ist eine faktenbasierte Schlussfolgerung – mit Blick auf die Unschuldsvermutung vorsichtig formuliert.

      3. Sie behaupten, dass “in der Praxis […] die Kandidat:innen im Wahlkampf einen sehr weitgehenden Einfluss darauf [haben], wofür die zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt werden.” Ob dass bei Caroline Bosbach der Fall ist und ob sie Einfluss gehabt hat, wissen Sie nicht. Und auch wenn dem so ist, entbindet das die CDU nicht von der Prüfung der Rechnung und der Zahlung. Das aber nur zur Klarstellung.

      4. Herr RA Höcker schreibt am 25.07.2025 in seiner Pressemitteilung „Der entlassene Mitarbeiter hat aufgrund seiner Straftaten Unterlassungserklärungen gegenüber unserer Mandantin abgegeben, seinen fristlosen Rauswurf widerstandslos akzeptiert und die Anwaltskosten unserer Mandantin ersetzt. Nachdem er die Dreimonatsfrist abgewartet hat, innerhalb derer unsere Mandantin zusätzlich noch Strafantrag gegen ihn hätte stellen können, betreibt er nun seine Retourkutsche…“ Anmerkung: die Eidesstattliche Versicherung des Azubis und seine Information des CDU-Geschäftsführers erfolgte laut Berichterstattung am 10.07.2025. D. h. der Auslöser für die Kündigung muss bereits spätestens im April 2025 bestand haben.

        Wenn „Paul“ zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (vom 01.01. bis 15.01.2025 lt. Rechnung …001 vom 15.01.2025 mit KDNR 10001 im ARD-Video) für die CDU Rhein-Berg ehrenamtlicher Helfer war, stellt sich umso mehr die Frage, warum für einen Ehrenamtler überhaupt eine Rechnung von der CDU gezahlt wurde?

        Das er zum Zeitpunkt der Rechnungslegung/-zahlung/von ihm erklärter Abgabe des Geldes bei Frau Bosbach zudem Azubi der CDU Köln war und je nach Lesart im „Frühsommer“ oder im „Juni“ [2025] von der CDU Köln zur CDU Rhein-Berg wechselte, ist nicht nachvollziehbar. Die von RA Höcker benannten Straftaten und der Rauswurf wäre dann vor der Übernahme der Ausbildungsverhältnisses erfolgt? Was fehlt, was lese ich falsch oder unvollständig?

      5. Der Azubi „Paul“ ist mit der Person, die von RA Höcker als „entlassener Mitarbeiter“ bezeichnet wurde, nicht identisch. Dabei handelt es sich um „Franz“, wie in unserem Beitrag vom 28. Juli erläutert:

        „Als Bundestagsabgeordnete stellt sie im März „Franz“, den älteren der beiden Wahlkampfhelfer und zuvor Angestellter des CDU-Kreisverbands Köln, als eigenen Mitarbeiter ein. Aber sie entlässt ihn schon kurz darauf fristlos, aufgrund eines angeblich „kriminellen“ Verhaltens.“

        https://in-gl.de/2025/07/28/caroline-bosbach-widerspricht-vorwuerfen-fragen-bleiben-annahme-bargeld-wahlkampf-cdu-bundestag-rheinisch-bergischer-kreis/

  6. “Die Fragen, die wir klären konnten, wurden beantwortet.” Aha. Ausreichend nichtssagend, aber doch irgendwie noch so gerade gesichtswahrend für die Kreispartei.

    Jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Staatsanwaltschaft nachweist, dass die Versicherungen an Eides statt nicht unwahr abgegeben wurden – sollte er jemals kommen.
    Zuversichtlich ist Frau Bosbach, dass dieser Zeitpunkt nicht kommt.
    Sicher scheint sie nicht zu sein, schließlich hat sie tragischerweise – auch- falschen Personen vertraut. Ärgerlich.

    Wenn es diese Chatprotokolle gibt, nebst zweier eidesstattlicher Versicherungen, sollten die Ermittlungen doch zügig vonstatten gehen können.

    Mir drängt sich nach allem bekannten der Eindruck auf, jemand hofft, mit einem blauen Auge davon zu kommen.
    Bleibt zu hoffen, dass es die- oder derjenige mit der geringsten Schuld sein wird.

    1. Sie hat nicht falschen Personen vertraut, sie ist selber die falsche Person, die wahrscheinlich die falsche Zahlung angestiftet hat, um sich mutmaßlich selbst zu bereichern. C. Bosbach hier als Opfer hinzustellen, ist wirklich starker Tobak.

  7. Es gilt die Unschuldsvermutung.

    Eine kleine Stadt am Rande des Bergischen Landes – plötzlich in allen Medien. Und das wegen einer denkwürdigen Mär. Angenommen, es wäre nicht ganz mit rechten Dingen zugegangen, so gilt auf jeden Fall aber immer noch die Unschuldsvermutung.

    Angenommen, ein Auszubildender soll die Anweisung bekommen haben, eine Rechnung zu schreiben für Arbeiten, die er gar nicht geleistet hat und er hätte diesen Betrag auf sein Konto bekommen? Angenommen, auf Anweisung seiner Auftraggeberin hätte er das Geld bar von seinem Konto abgehoben, in einen Umschlag gesteckt und zu seiner Auftraggeberin gebracht? Vorsichtshalber hätte er einen Zeugen mitgenommen, weil er – angenommen – ihr nicht getraut hätte und fürchtete, dass sie, wenn es bekannt geworden wäre, das abgestritten hätte? Ganz wichtig: Es gilt auch hier immer die Unschuldsvermutung – für alle.

    Angenommen, der Auszubildende hätte, vom schlechten Gewissen getrieben, sich selbst angezeigt? Und eine Versicherung an Eidesstatt zum Geschehen abgegeben? Angenommen, die Ausbildung ist daraufhin fristlos beendet worden? Frage ganz nebenbei: Was für eine qualifizierte Ausbildung wäre das denn auch gewesen, Rechnungen für nicht geleistete Arbeiten zu schreiben und Bargeld in Umschlägen zu befördern? So etwas kennen wir nur aus schlechten Fernsehkrimis.

    Angenommen, die Auftraggeberin schmückte sich mit einer Qualifikation, die sie nie erworben hätte? Und angenommen, sie hätte zu einem früheren Zeitpunkt versucht, neue Mitglieder für eine Vorstandswahl zu erwerben und diese für eine Stimmabgabe zu ihren Gunsten zu gewinnen? Und angenommen, sie hätte diese neuen Mitglieder mit Schweinshaxe oder Lammgeschnetzeltem und Freikölsch bei einem Begrüßungsabend belohnt? Und angenommen, diese Bewirtung sollte mit dem Bargeld aus dem Umschlag ausgeglichen werden? Wer hat da was verbockt?

    Angenommen, die Auftraggeberin würde doch noch an Eidesstatt erklären, dass alles überhaupt nicht so gewesen sei und dass sie sich auch nie bereichert hätte? Und dass sie stattdessen den Betrag nur über den Auszubildenden bezogen hätte, um ihn anschließend ihrer Partei spenden zu können? Dass niemand einen Schaden erlitten hätte? Dass alles nur eine Schmutzkampagne sei, dass sie den falschen Menschen vertraut hätte, die sich an ihr rächen wollten? Das könnte erhellend sein.

    Angenommen, die kompetenten Aufklärer dieser vielen Fragen hätten sich an der Nase herumführen lassen? Was wäre dann? Dann würde immer noch die Unschuldsvermutung gelten.

    Natürlich auch für mich.

  8. Die Bosbach-Geldwanderung – ein politisches Zauberkunststück
    Ich möchte heute ein kleines Wunder würdigen. Kein medizinisches, kein technisches – nein, ein politisches. Genauer gesagt: ein finanzpolitisches Zauberkunststück aus dem Hause CDU, aufgeführt von Caroline Bosbach.

    Die Illusion beginnt mit einem Azubi. Der stellt eine Rechnung – 2.500 Euro. Für was genau? Man weiß es nicht. Vielleicht für Vertrauen. Vielleicht für Wahlkampfzauber. Die CDU zahlt. Frau Bosbach bekommt das Geld. Und dann – Abrakadabra – überweist sie es zurück. Als Spende. Und sagt: „Ich habe mich nicht bereichert.“

    Applaus! Die Partei hat ihr Geld wieder. Frau Bosbach hat eine steuerlich absetzbare Spende. Der Azubi hat ein juristisches Problem. Und das Finanzamt? Hat nichts. Die Sozialkassen? Auch nichts. Die Öffentlichkeit? Einen Skandal. Und die CDU? Eine Pressemitteilung mit dem Wort „Transparenz“.

    Man nennt das wohl: Geldwanderung. Nicht Geldwäsche – das wäre illegal. Geldwanderung ist eleganter. Das Geld geht auf Reisen, besucht verschiedene Stationen, und kommt am Ende zurück – gereinigt durch Vertrauen und juristischen Rat.

    Frau Bosbach sagt, sie habe „auch den falschen vertraut“. Das ist tragisch. Aber auch praktisch. Denn Vertrauen scheint steuerlich wirksam zu sein. Vielleicht sollte man das künftig in der Steuererklärung angeben: „Ich vertraue regelmäßig – bitte absetzen.“

    Ich schlage vor, die CDU bietet künftig Workshops an: „Spenden statt Schaden – Wie Sie mit Vertrauen und Verwirrung steuerlich glänzen.“ Mit Zertifikat. Und Spendenquittung.

    In diesem Sinne: Wenn man keine Ahnung hat – einfach mal Geld überweisen. Und wenn man es zurückbekommt – einfach mal spenden. Und wenn man gefragt wird – einfach mal sagen: „Ich habe mich nicht bereichert.“

    Mit satirischem Gruß Ein steuerlich interessierter Bürger

    1. Ist das vielleicht die “mediale Vorverurteilung”? Mit Sicherheit ist Frau Bosbach nicht mit Jens-Spahn-Maske zu der Besprechung gekommen. Andererseits darf Satire doch alles, oder?

  9. Die CDU erhält Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen, Spenden usw. und hat Ausgaben für Personal, Räume, Veranstaltungen u.a.m. Steuerlich absetzbare Ausgaben mindern die Steuerlast. Die CDU ist Ausbildungsbetrieb. Bei (je nach Wirtschaftszweig für Auszubildende gezahlten, nachfolgend angenommenen) 1.250 € Bruttolohn/Monat (= 15.000 €/Jahr) entstehen dem Azubi keine Steuern, je nach Zusatzbeitrag Sozialabgaben ca. 3.142,50 €. Für die CDU als Arbeitgeber zur Vereinfachung etwa derselbe Betrag. Gesamtkosten Gehalt und Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung: 18.142,50 €.

    Stellen wir die Fragen zur Abgrenzung Ausbildung vs. Selbständigkeit zurück. Damit auch deren steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Stand heute: die CDU hat dem Azubi zusätzlich 2.500 € als Auftrag (Selbstständigkeit) gezahlt, es entstehen keine Sozialabgaben, die Summe ist von der CDU voll steuerlich absetzbar.

    Eine mögliche Alternative hätte sein können: 2.500 € als Überstundenvergütung für den Azubi außerhalb der Ausbildung. Dann Gesamtkosten für die CDU: 2.500 € + darauf zusätzlich als Arbeitgeber 523,75 € Sozialabgaben. Das Finanzamt hätte 95,76 € und die Sozialkassen 1.047,50 € erhalten.

    Für den Azubi:
    Ohne Überstunden: keine Steuern, genannte Sozialbeiträge.
    Als Variante Überstunden: Netto nur ca. 1.975 €, minimale Steuern, aber auch höhere Renten- und Arbeitslosengeldansprüche.
    Als Selbständiger: zusätzlich volle 2.500 € netto, anzunehmen durch Werbungskosten keine Steuer, ohnehin keine Sozialabgaben hierauf.

    Aus Sicht von Frau Bosbach:
    Die 2.500 € sind faktisch (mittlerweile) eine Spende, kein Schadenersatz. Ob und in welcher Höhe Spenden an die CDU ohnehin üblich sind bzw. von Frau Bosbach in der Vergangenheit geleistet wurden, bleibt offen. Frau Bosbach kann den Betrag steuerlich absetzen.

    D. h. wenn die 2.500,00 vom Azubi an Frau Bosbach ausgehändigt wurden, ist das Geld im Dreieck gelaufen. Die CDU ist wieder auf 0,00 EUR, der Azubi ist auf 0,00 EUR, Frau Bosbach ist auf 0,00 EUR (kann aber 2.500,00 als steuermindernde Spende geltend machen, die sie vielleicht ohnehin geleistet hätte).

    Wenn die 2.500,00 vom Azubi NICHT an Frau Bosbach ausgehändigt wurden. Die CDU ist wieder auf 0,00 EUR, der Azubi hat 2.500,00 EUR erhalten und bekommt zu den vorhandenen Problemen wohl noch ein paar dabei, Frau Bosbach ist auf -2.500,EUR (für eine persönlich steuermindernde Spende, die sie vielleicht ohnehin geleistet hätte).

    Fazit:
    Frau Bosbach hat Recht: der CDU entsteht nach jetziger Kenntnis kein finanzieller Verlust. Sie hat weiter Recht: die Geldverschiebung verursacht politischen und – oft unangemessenen geäußerten – persönlichen Schaden. Weder Frau Bosbach, noch die CDU thematisiert, dass potentiell Dritte, das Finanzamt und die Sozialkassen ggf. sonst fällige Steuern und Beiträge gemindert werden oder gar nicht erhalten, was letztlich die Allgemeinheit trägt. Oder rechne ich falsch bzw. bin nicht richtig informiert?

    Mit dem nötigen Respekt würde ich es begrüßen, wenn die CDU den Vorgang auch die Abgrenzung als Arbeitgeber vs. Rechnungsempfänger (in mehreren Facetten und in Ruhe) aufarbeitet und sich sich dann aber auch dazu äußert, soweit keine Persönlichkeitsrechte oder der Datenschutz verletzt wird.

    1. Sehr detaillierte Gedankengänge – aber mit falscher Ausgangslage in der (retrospektiven) Betrachtung, imho: maßgeblich ist hier der Tag vor Bekanntwerden des Vorfalls / vor Selbstanzeige des Azubis, der an Eidesstatt versichert hat, dass es für die gestellte Rechnung KEINE Grundlage gab & gibt.

      Schaden damals für die CDU:
      – 2.500 € Kosten der Scheinrechnung
      – Veruntreuung / Unterschlagung / nicht Meldung (muss Gericht entscheiden!) von 2.500 € „Spende“ des Azubis in bar an CaBo bzw. eben die CDU Rhein-Berg (CaBo ist als Person m.W. nach nicht spendenempfangsberechtigt, dann hätte es sich um eine Schenkung handeln müssen – freiwillige Schenkung von 2.500€ Azubi an MdB-Kandidatin? sehr unwahrscheinlich…)
      – daher 1. a) „unzulässige anonyme Spende > 500 €“ gem. § 25 Abs. 2 Parteiengesetz oder b) eben Spendenunterschlagung / Entgegennahme „Schwarzgeld“ für eigene Auslagen durch CaBo und 2. „Verlust“ von Anspruch auf 45 Cent pro gespendetem Euro (hier dann € 1.125) an staatlicher Bezuschussung von Kleinspenden (bis € 3.300) im Rahmen der „staatlichen Teilfinanzierung“ politischer Parteien.

      Wie das jetzt, aktuell, mit der spontanen „Spende“ seitens CaBo an die CDU Rhein-Berg aussieht, wie schlecht der Azubi dasteht, der neben Jobverlust sowohl die 2.500 € aus der Rechnung „los ist“ – weil an CaBo übergeben – und zugleich aufgefordert wurde, den Betrag an die CDU zurückzuzahlen (also er hat dann 5.000 € weniger + Job weg), spielt zumindest bzgl. Bewertung von CaBo-Verhalten keine Rolle – aber er ist definitiv der wirkliche Verlierer & Sündenbock hier.

  10. Herr Dr, Tebroke behauptete nach der Sitzung: « Die Fragen, die wir klären konnten, sind beantwortet: »Weiß ER also die Antwort auf die von ihm vor der Sitzung als wichtig eingeschätzte Frage, WARUM Frau Bosbach überhaupt diese 2 500 Euro bar angenommen hat. Eine Antwort auf diese Frage habe ich bisher noch nicht gehört oder gelesen.
    Abseits dieser Affäre noch eine andere Frage. Mit welcher Begründung bezeichnet sich Frau Bosbach auf der Mitgliederseite des Bundestags als « Wirtschaftswissenschaftlerin », obwohl sie weder Wirtschaft (mit Abschluss) studiert hat noch Wissenschaftlerin ist ?

      1. Ja – eine, die in ihrer Karriere nie falsche Titel/Berufsbezeichnungen brauchte und schon gar nicht benutzte !

  11. Sich mit diesem „Erkenntnisfortschritt“ an die Öffentlichkeit zu wagen, grenzt an Frechheit. So etwas nennt man Volksverdummung. Warum sieht sich die rheinisch bergische CDU, warum sieht sich Frau Bosbach nicht in der Lage, auf eindeutige Fragen eindeutige Antworten zu geben und diese auch zu kommunizieren? Die CDU sehnt sich offensichtlich nach einem Schrecken ohne Ende!

    1. Eigentlich ist die Verlautbarung der CDU doch sehr erhellend: Sie sieht die Angelegenheit als nicht aufgeklärt an und findet, dass die Staatsanwaltschaft die richtige Instanz für die weitere Behandlung der Sache ist.

      Frau Bosbach ist zumindest „sehr zuversichtlich“, dass sie entlastet werde. Sich so weit vorwagen, dessen „sicher“ zu sein, wollte sie aber anscheinend nicht.

  12. Worin besteht jetzt eigentlich der Erkenntnisfortschritt gegenüber dem Stand von vor dem Wochenende?

    Nicht neu ist, dass man in der CDU trotz eigener Untersuchungen die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen abwarten möchte (wobei: ist der Vorwurf des Stimmenkaufes denn bei der Staatsanwaltschaft überhaupt anhängig?).

    Dass Frau Bosbach sich nicht bereichern wollte, ist jetzt auch keine neue Nachricht.

    Auch ihr Bedauern über den im Kommunalwahlkampf entstanden Schaden überrascht den geneigten Leser jetzt nicht.

    Neu ist nach meiner Lesart folgendes:

    1. Frau Bosbach hat die Spende von 2.500 Euro auf anwaltliches Anraten hin gemacht.
    2. Frau Bosbach räumt ein, in der Personalauswahl für ihr Wahlkampfteam ein unglückliches Händchen gehabt zu haben.

    Wenn das die gesamte Krisenkommunikation ist, dann steht zu erwarten, dass da bis zur Kommunalwahl nicht mehr viel kommt.

    1. Das die Rück- oder Einzahlung des vom Azubi erhaltenen Geldbetrages nun doch explizit als “Spende”, also Geldspende (gegen Ausstellung einer Spendenbescheinigung?) bezeichnet wird, ist, meine ich, auch neu.

      Wer bekommt jetzt die eigentlich die Spendenbescheinigung? Der Auszubildende oder Frau Bosbach?

  13. Der „kleine Kreis“ hat getagt und das Ergebnis ist eine Beleidigung aller halbwegs kritischen Menschen. Es war zu befürchten, dass die bei Bekanntwerden des Carolinegates gezeigte Entschiedenheit des Parteivorstandes der CDU nicht durchzuhalten war. Eine Bosbach muss sich in Bergisch Gladbach nicht per Ultimatum unter Druck setzen lassen. Sie kann darauf vertrauen, dass den zuständigen Entscheidern gezeigt wird, wie Politik geht und dass Rückgrat ein verzichtbares Relikt aus der Mottenkiste ist.

    „So können wir die nötige Transparenz und Aufklärung leisten“ beschreibt der Kreisvorsitzende Tebroke das Ergebnis der Viererrunde und „die Fragen, die wir klären konnten, sind beantwortet“. Dabei wurde nicht eine der offenen Fragen beantwortet, es gibt keine Äußerung, die das undurchsichtige Handeln von Frau Bosbach erklären könnte. Stattdessen werden die Medien beschimpft, die mit der Aufdeckung des Skandals angeblich gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen hätten.

    Die Dreistigkeit, mit der dieser Fall jetzt beerdigt werden soll, ist unfassbar. Die Kooperation der AfD-nahen Kanzlei aus Köln mit ungenannten lokalen Kräften hat zu einem Ergebnis geführt, das Demokratinnen und Demokraten empören muss.

    1. Ob sie eigentlich mit TMS auch an der Speerspitze der Hatz wären, wenn es eine andere politische Richtung betroffen hätte? :)

      Dass heute den politischen Akteuren alles zuzutrauen ist, um den Gegner zu denunzieren, sollte uns mittlerweile bekannt sein. Großer Aufschrei zu Beginn und wenn sich dann alles anders herausstellt, hört man keine Wiedergutmachung.
      Irgendetwas bleibt schon hängen.

      1. Da Ihr Kommentar gegenüber meinem eingerückt ist, könnte er als Reaktion auf meinen interpretiert werden.
        Allerdings verstehe ich ihn nicht. Was bedeutet z.B. TMS? Und was meinen Sie überhaupt, falls Sie mich meinen?

      2. Steile Thesen und Unterstellungen in ihrem („Sam Urai“ – Pseudonym) Kommentar.
        Der „politische Gegner“ besteht hier aus (z.T. jetzt ex) CDU Mitgliedern, den Stein ins Rollen gebracht hat ein politisch völlig irrelevanter (weil nicht „aktiv“) CDU Azubi, der sich mit einer Selbstanzeige und dem Eingeständnis einer Scheinrechnung sowohl ggü. Justiz & Staatsanwaltschaft wie auch ggü. seinem Ausbildungsbetrieb (CDU Geschäftsstelle) massive Nachteile (Verfahren, ggf. Strafe & fristlose Kündigung) bewusst eingehandelt hat.

        Er hätte es auch lassen können, sofern er für die 2.500 € keine Steuern bezahlen müsste – dann wäre er nicht der jetzt wirklich Betroffene…
        Da er aber von „Anweisungen durch CaBo“ redet, diese angeblich (lt. Presseberichten) auch über Chatprotokolle nachgewiesen werden können, könnte man hier eher von „Schwarzgeldbeschaffung“ bzw. „schwarzer Kasse“ (in der CDU wahrlich nicht unbekannt) ausgehen.
        2,5 k€ „haben“, ohne Spendenquittung ausstellen und den Betrag versteuern zu müssen, plus Belege eigener Auslagen (als Werbungskosten absetzbar) bringt halt ne nette Steuerersparnis am Ende des Jahres, auch bei eh schon üppigem MdB Gehalt.

        Dass die Nummer mit „Stimmenkauf“ bzw. „Stimme gg. kostenlose Mitgliedschaft“ bei der MIT Rhein-Berg da ggf. on Top kommt (oder man mit den 2,5 k€ damalige „Ausgaben“ über Dritte refinanzieren kann) ist real deutlich weniger interessant als die Tatsache, dass eine CaBo in ihrer damaligen Funktion als „kommissarische Vorsitzende der MIT“ tatsächlich ein Empfehlungsschreiben für CaBo als „MdB-Kandidatin in Rhein-Berg“ ausstellt – und dies offenbar sogar noch als veritable Empfehlung von der CDU-Spitze hier im Kreis bewertet wurde. *facepalm*
        Wer von uns schreibt sich seine Zeugnisse & Empfehlung für die Bewerbung auf gut dotierte Stellen, Posten, Ämter nicht selbst? /s

        Die Nummer stinkt (nach wie vor) zum Himmel!
        Nur eine evtl. real beabsichtigte „Steueroptimierung“ kann man hier nicht nachweisen, denn die Steuerklärung kommt ja frühestens in 2026 und so blöd wird niemand sein, dass jetzt noch zu probieren (Finanzamt GL in cc ;))
        Wie der Kreisverband damit umgeht, dass seine Spitzenkandidatin und MdB „Spenden“ in bar annimmt und weder an den KV weiterleitet noch ihm ggü. bekannt macht, müssen die betreffenden Personen mit sich ausmachen.
        Ebenso die fristlose Kündigung des Schwächsten in dieser Kausa, des Azubis. Insbesondere dann, wenn doch angeblich gar keine Scheinrechnung ausgestellt wurde sondern die Rechnung (eines Azubis, für Leistungen, die in seine sicherlich mit Ausbildungsgehalt vergütete Azubi-Tätigkeit fallen dürften) rechtmäßig war.

        Da WoBo hier in der CDU aber Gott-gleich verehrt wird und über jede Kritik erhaben ist – trotz seiner verunglimpfenden & hetzerischen Auftritte bei Nius, Apollo-News u.ä. – dürfte auch hier nix passieren. Spendenquittungen, Steuererklärung & Co kann man jetzt ja noch nachträglich entsprechend korrekt machen – dann ist der Rest nur das übliche „dumme Missverständnis“ und der Drops gelutscht.
        Im Vergleich zu den anderen Verfehlungen in der Bundes-Union eh alles nur Peanuts. Hier im Kreis wird das auch null Auswirkungen bei der Kommunalwahl haben, interessiert Unionswähler eh nicht (sonst wäre die Partei für sie ja schon längst unwählbar ob der wirklich großen Skandale um Amthor, Spahn, Scheuer, Nüsslein, Dobrindt u.v.m.).

        @Hartmut Schneider: TMS = Tomas M. Santillan

    2. Der “kleine Kreis” war total anders zusammengesetzt als angekündigt – Aus dem angekündigten Gesprächspartner “Geschäftsführender Kreisvorstand” (8 Personen) war eine Fünferrunde aus 3/5 geschäftsführendender Kreisvorstand Kreis-CDU (davon 2 Bergisch Gladbacher, der von den Mitgliedern gewählte gesamte Kreisvorstand umfasst noch weitere 18 Personen) und 2/5 Vorstand Stadtverband CDU geworden.

      Diese Zusammensetzung ist untransparent und für Mitglieder dadurch nicht nachvollziehbar.

      Hat die CDU die Unterlagen nicht angesehen und geprüft, die sie der Staatsanwaltschaft übergeben hat und jetzt, wie im Bericht angekündigt, prüfen möchte?

      Die gescholtene Medienberichterstattung hätte sicher durch sofortige Transparenz vermieden werden können – denn wer interessiert sich bundesweit schon für eine Kleckersumme aus einer Parteikasse in Rhein-Berg, wenn sie ordnungsgemäß abgerechnet wurde?

      Das Zitat CB – “Ich habe falschen Personen vertraut” ist keine überzeugende Aufklärung und Transparenz.

      Für die Nichtanwesenden hat das Gespräch daher weder Transparenz noch Aufklärung gebracht und bringt eigentlich nur weitere Fragen. Ausgesprochen schade. Getroffen sind vor allem die jetzigen CDU-Kandidaten, die Stimmenverluste hinnehmen müssen, und die vielen Wahlkampfhelfer, die sich für ihre Kandidaten “die Hacken ablaufen”.

  14. Bei der Lektüre der Texte zu dieser “causa” komme ich nicht umhin daran zu denken, was mir 2014 aus der Stadtverwaltung heraus widerfahren ist: mündliche und schriftliche Verleumdungen in einem “non paper” gipfelnd und der formlose Entzug eines vorher formell übertragenen Amtes.

  15. Das Kind liegt im Brunnen, Frau Bosbach hat der CDU gerade auch im Hinblick auf die anstehende Wahl einen guten Ausgang derselben für die Partei vermasselt. Als Tochter des hochgeehrten Wolfgang Bosbach hat sie scheinbar unbekümmert falsch gehandelt und war beratungsresistent. Das ist fatal.