Die Fraktion der Grünen im Stadtrat warnt davor, das aktuelle Urteil gegen die Fahrradstraße im Hasenweg als grundsätzliche Absage an Fahrradstraßen zu werten – die als Instrument moderner und sicherer Mobilität sinnvoll seien. Sie müssten jedoch gründlicher vorbereitet werden.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung der Fraktion der Grünen

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, mit dem die Fahrradstraße im Hasenweg für rechtswidrig erklärt wurde, und die zugehörige Debatte zeigen ein grundsätzliches Problem der deutschen Verkehrsplanung: Veränderungen des Status quo sind rechtlich, gesellschaftlich und politisch deutlich schwerer durchzusetzen als das Festhalten an bestehenden Zuständen. 

Jahrzehntelang wurde öffentlicher Straßenraum vor allem dem Autoverkehr zur Verfügung gestellt. Dieses faktische „Gewohnheitsrecht“ wird heute häufig höher gewertet als die Sicherheit von Radfahrenden und Fußgängerinnen und Fußgängern. Genau darin liegt die Schieflage der aktuellen Debatte. 

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Der Beigeordnete Ragnar Migenda akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts gegen die Fahrradstraße Hasenweg und lässt kurzfristig in allen drei Fahrradstraßen die Schilder und Markierungen aufheben. Die Verwaltung werde nun ihre Hausaufgaben nachholen und prüfen, wieweit das verabschiedete Radwege-Konzept angepasst werden muss – mit oder ohne Fahrradstraße. Die CDU äußert grundlegende Kritik.

Denn während fahrende und parkende Autos den öffentlichen Raum dauerhaft für sich beanspruchen, müssen Maßnahmen für mehr Sicherheit immer wieder umfangreich und aufwändig begründet und juristisch abgesichert werden. Das ist nicht ausgewogen. „Wir wollen in Bergisch Gladbach ein sicheres Verkehrsnetz für alle“, sagt Jonathan Ufer, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN.

Die Belange des Autoverkehrs erhalten oftmals ein größeres Gewicht als die Sicherheit der Menschen, insbesondere schwacher Verkehrsteilnehmender. Für das längerfristige Parken privater Autos sind entsprechende Stellplätze und Garagen auf Privatgrundstücken vorgesehen. 

Fahrradstraßen sind kein ideologisches Projekt, sondern ein Instrument moderner und sicherer Mobilität. Sie bündeln den Radverkehr auf geeignete Strecken, reduzieren Konflikte und erhöhen die Sicherheit insbesondere für Kinder und ältere Menschen. Wer daraus einen Kampf „Auto gegen Fahrrad“ macht, verkennt die eigentliche Aufgabe kommunaler Verkehrspolitik: sichere und funktionierende Mobilität für alle. 

Das Gericht hat sein Urteil mit der unzureichenden Erhebung von Verkehrsdaten begründet. Daraus jetzt eine grundsätzliche Absage an Fahrradstraßen abzuleiten, wäre völlig überzogen.

Die Verwaltung der Stadt Bergisch Gladbach muss nun bei der Umsetzung von Fahrradstraßen gründlicher vorgehen. Auch andere Städte wie Köln und Bonn haben ähnliche Urteile erhalten und darauf entsprechend reagiert. Gleichzeitig zeigt das Urteil, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dringend weiterentwickelt werden müssen, damit Kommunen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit einfacher und unbürokratischer umsetzen können. 

Die GRÜNEN unterstützen weiterhin das Ziel, die Radmobilität in Bergisch Gladbach auszubauen und sichere Verbindungen zu schaffen – pragmatisch, rechtssicher und mit Augenmaß. Der Schutz von Menschen im Straßenverkehr darf nicht hinter dem Anspruch zurückstehen, möglichst viele Autos dauerhaft im öffentlichen Raum abzustellen. 

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