Johannes van Bergen, Sprecher des Vorstandes der Stadtwerke Schwäbisch Hall

Johannes van Bergen, Sprecher des Vorstandes der Stadtwerke Schwäbisch Hall

Fünfmal ist Johannes van Bergen, Sprecher der Geschäftsführung der Stadtwerke Schwäbisch Hall selbst in Bergisch Gladbach gewesen, um über eine strategische Partnerschaft mit der Stadt bei der Gründung neuer Stadtwerke zu verhandeln. Dabei sei er zu einem strikten Stillschweigen vergattert worden, sagt van Bergen im Gespräch mit dem Bürgerportal. Aber nachdem das Geschäft nun offenbar gelaufen sei, ist damit Schluss.

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Mit dem Vorschlag von Bürgermeister Lutz Urbach, auf die Gründung von Stadtwerken zu verzichten und statt dessen 49,9 Prozent der Belkaw von der RheinEnergie in Köln zurückzukaufen werde klar, dass die Stadtwerke in Schwäbisch Hall und Aachen eingesetzt worden seien, um die RheinEnergie weich zu klopfen.

Es habe schon sehr viele erfolglose Verhandlungen zwischen RheinEnergie und Bergisch Gladbach gegeben – doch die Kölner seien erst kompromissbereit geworden „nachdem Bergisch Gladbach ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Suche nach einem strategischen Partner eingeleitet und deutlich gemacht hat, dass sich dieses gemeinsame Unternehmen dann auch um die Konzessionen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme bewerben wird, bzw. diese erhalten könnte”, argumentiert van Bergen.

Diese Koppelung des Wiedereinstiegs der Stadt Bergisch Gladbach mit der anschließenden Konzessionsvergabe ist nach Einschätzung von van Bergen „rechtlich nicht zulässig”. Wenn dieses Verfahren durchginge, „dann könnten sich die großen Stromkonzerne bundesweit Konzessionen zusammenkaufen”, sagt der Strommanager aus Schwäbisch Hall.  Genau das will der Gesetzgeber jedoch verhindern, daher sieht die Konzessionsabgabeverordnung ausschließlich qualitative Kriterien vor. Direkte und indirekte finanziellen Leistungen sind verboten.

Zudem, so van Bergen weiter, müsse das Angebot der Kölner einem sogenannten Drittvergleich standhalten: „das Geschäft mit der Stadt Bergisch Gladbach müsste die RheinEnergie eigentlich auch mit anderen Marktpartnern vereinbaren wollen, sie tut dies aber ausschließlich nur mit der Stadt Bergisch Gladbach, weil sie ihre Konzessionen nicht gefährden möchte.”

Und weiter: „Die Frage muss doch erlaubt sein, ob die RheinEnergie tatsächlich einem Dritten 49,9 Prozent an der Belkaw anbietet, die Finanzierung sicherstellt und für den Käufer auch noch zwei bis vier Millionen Euro zusätzlich in Cash jährlich zur Verfügung stellt.” Die Antwort gibt van Bären selbst: „Diese Transaktion geschieht ausschließlich mit dem Versprechen der Stadt Bergisch Gladbach, Konzessionen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme für weitere 20 Jahre der Belkaw bzw. der RheinEnergie zur Verfügung zu stellen.

Die Stadtwerke Aachen (Stawag) wollten sich auf Anfrage „zu dem laufenden Verfahren“ nicht äußern.

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Bürgermeister Lutz Urbach hatte am Freitag gesagt, dass er Klagen nicht für ausgeschlossen hält. Allerdings habe sich die Stadt Bergisch Gladbach bei jedem Schritt von ausgezeichneten Fachleuten beraten lassen – die für ihre Ratschläge mit Millionensummen hafteten.

Urbach hatte in der vergangenen Woche vorgeschlagen, die Energieversorgung über den Wiedereinstieg bei der Belkaw neu zu regeln. Dazu muss die Stadt knapp 80 Millionen Euro aufbringen; Tilgung und Zinsen des Kredits sollen aus einer von der RheinEnergie garantierten Dividende gezahlt werden. Diese sei so hoch, dass auch danach noch pro Jahr zwei bis vier Millionen Euro für die Stadtkasse übrig blieben.

Formal ist die Entscheidung noch nicht gefallen, nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss hat am 17. Februar der Stadtrat das letzte Wort. Eine knappe Mehrheit für den Vorschlag des Bürgermeisters galt bislang jedoch als sicher. Allerdings wird das Geschäft in der FDP nach wie vor kontrovers diskutiert, heißt es aus den Reihen der Liberalen.

Die RheinEnergie und die Stadtwerke Aachen (Stawag) informieren derzeit noch die Fraktionen über ihre Angebote, heute sind die Unternehmensvertreter bei der FDP bzw. der CDU in den Fraktionssitzungen. Auf solche Gespräche hatte Schwäbisch Hall verzichtet, weil man dazu vom Verhandlungsführer Urbach nicht aufgefordert worden sei.

Erst in einem zweiten Schritt soll die Konzession für die Wegerechte der Strom-, Gas- und Wasserleitungen vergeben werden. Sie wird bislang von der Belkaw gehalten und läuft zum Jahresende aus.

Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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2 Kommentare

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  1. Die Ausführungen von Herrn van Bergen, seines Zeichens ja immerhin Sprecher der Geschäftsführung des Energieversorgungsunternehmens Stadtwerke Schwäbisch Hall, der in dieser Position ja eigentlich mit (energie-)rechtlichen Fragegestellungen und Vorschriften bewandert sein müsste, sind schon überraschend – weil äußerst gewagt bis hin zu juristisch untragbar – und legen nach reiflicher Analyse seiner Einschätzungen einzig und allein nur die Schlussfolgerung nahe, dass sich hier ein hochrangiger Vertreter des beim Ausschreibungsverfahren der Stadt nicht erfolgreich platzierten Bewerbers nun als „beleidigte Leberwurst“ präsentiert und darüber hinaus noch etwas Verunsicherung bei den Politikern und Bürgern der Stadt Bergisch Gladbach betreiben will.

    Sehen wir uns zur Untermauerung meiner These einzelne Aussagen von Herrn van Bergen mal etwas genauer an:

    Herrn van Bergen ist also erst nach Bekanntgabe des Vorschlages von Bürgermeister Urbach, das Angebot der RheinEnergie zum Wiedereinstieg der Stadt als Gesellschafter der BELKAW anzunehmen, zur Erkenntnis gelangt, dass sein Unternehmen sowie die Stawag lediglich von der Stadt dafür benutzt worden sind, um die RheinEnergie/BELKAW „weichzuklopfen, soll heißen, das ursprüngliche Angebot noch weiter zugunsten der Stadt zu verbessern.

    Völlig unabhängig davon, ob dies wirklich der Zielsetzung der Stadt im Rahmen des Auswahlverfahrens entspricht oder nicht, gehört es zu den grundlegenden Charakteristiken einer Ausschreibung mit nachgelagerter Verhandlungsphase, durch Schaffung einer Konkurrenzsituation mit verschiedenen Bewerbern/Bietern die Angebote zugunsten des Auftraggebers, also im konkreten Fall der Stadt, gegenüber den ursprünglichen Offerten zu verbessern. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall waren über entsprechende Presseartikel frühzeitig über die weiteren Bewerber (RheinEnergie, Stawag) unterrichtet und haben aus freiwilligen Stücken am Auswahlverfahren teilgenommen. Insofern mussten sie auch von vornherein damit rechnen, nicht erfolgreich zum Zuge zu kommen.

    Weiterhin führt Herr van Bergen aus, dass eine Koppelung des Wiedereinstiegs der Stadt bei der BELKAW mit anschließender Konzessionsvergabe „rechtlich nicht zulässig“ ist. Grundsätzlich hat Herrn van Bergen hier recht, denn in der Tat darf die Vergabe einer Konzession nicht unmittelbar(!) mit der Gründung eines gemeinsam von einer Kommunen mit einem (oder mehreren) strategischen Partner(n) aus der Taufe gehobenen Stadtwerkes verknüpft werden. Interessant ist dieser Umstand im Übrigen aber auch für das Szenario, dass die Stadt mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall ein gemeinsames neues Stadtwerk in Bergisch Gladbach gründen würde, denn auch für dieses Modell würde der Einwand von Herrn van Bergen ebenfalls Gültigkeit besitzen! Insofern existiert zwischen dem Modell eines Wiedereinstiegs der Stadt bei der BELKAW bzw. einer Gründung eigener Stadtwerke mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall oder der Stawag kein wesentlicher Unterschied. Hinsichtlich der Frage einer rechtlichen Zulässigkeit kommt es vielmehr einzig und allein darauf an, ob beide Verfahren, (a) Partnersuche; (b) Konzessionsvergabe, in einem direkten Kausalzusammenhang stehen, d. h., die Entscheidung der Stadt zur Konzessionsvergabe mehr oder weniger ausschließlich davon abhängig gemacht wird, in welchem Unternehmen die Stadt als Gesellschafter beteiligt ist.

    Soweit ich es auf Basis meiner Recherchen beurteilen kann, lässt sich eine solche Vorfestlegung auf den zukünftigen Konzessionsnehmer nicht erkennen, egal, ob der zukünftige Partner RheinEnergie, Stadtwerke Schwäbisch Hall oder Stawag heißt. Die Stadt hat Ende 2012 das Auslaufen der bisherigen Konzessionsverträge mit der BELKAW (Laufzeit bis Ende 2014) im Bundesanzeiger öffentlich bekanntgegeben und alle an einer Konzessionsübernahme interessierte Unternehmen zur Abgabe einer sog. Interessenbekundung bis spätestens Ende 2013 aufgefordert. Es ist davon auszugehen, dass die BELKAW, die Stadtwerke Schwäbisch Hall und die Stawag eine solche Interessenbekundung abgegeben haben, sehr wahrscheinlich dürfte auch sein, dass die Stadt vor Ablauf der Interessenbekundungsfrist eine eigene „Stadtwerke-Hülle“ gegründet hat, die dann ebenfalls ihr Interesse offiziell angemeldet hat, denn wäre dies nicht geschehen, könnte die Konzession nicht so ohne weiteres an das eigene Stadtwerk vergeben werden, was dann diese Option mehr oder weniger vorzeitig zum Scheitern gebracht hätte. Möglicherweise haben sogar noch weitere Versorgungsunternehmen Ihr Interesse bekundet, hier dann allerdings nur auf die reine Übernahme der Konzession/en, ohne Bereitschaft zur gemeinsamen Gründung (oder korrekt: eines Einstiegs als Minderheitsgesellschafter in die bereits gegründete Stadtwerke-Hülle) eines neuen Bergisch Gladbacher Stadtwerkes, denn aus den o. g. Gründen darf ein Interessent bei der Konzesssionsvergabe nicht deswegen benachteiligt werden, weil er ausschließlich nur eine reine Konzessionsübernahme beabsichtigt und gleichzeitig kein Interesse an der Gründung eines neuen kommunalen Stadtwerkes zeigt.

    Parallel zur Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens hat die Stadt im Verlauf des Jahres 2013 eine Ausschreibungsverfahren zur Gründung eigener Stadtwerke sowie einen Verhandlungsstrang mit der RheinEnergie zum Wiedereinstieg in die BELKAW betrieben. Wenn nun – völlig egal, welche Alternative (BELKAW-Wiedereinstieg oder Stadtwerkegründung ) durch Ratsentscheidung letztendlich beschlossen wird – das zukünftig von der Stadt als Mitgesellschafter ausgewählte Unternehmen hat sich im anschließenden Konzessionsvergabeverfahren als völlig gleichberechtigter und von der Stadt auch gleich zu behandelnder Bieter den Angeboten aller am Verfahren noch beteiligten Energieversorgungsunternehmen zu stellen. Wenn hierbei Herrn van Bergen schon pro forma eine Vorfestlegung zugunsten der BELKAW unterstellt, so ist das für mich eher ein Zeichen, dass der Stachel der Enttäuschung, aus dem Auswahlverfahren nicht als Sieger hervorgegangen zu sein – folglich ein aus Sicht der Stadt nicht überzeugendes Kooperationsangebot abgegeben zu haben – sehr tief sitzen, denn eine fundierte Feststellung. Vielmehr sollte Herr van Bergen doch wissen, dass die Stadt und Ihre Berater mit Sicherheit die Ereignisse in Pulheim und auch in Rösrath zur Kenntnis genommen haben, bei denen es genau aus diesen Gründen, also einer nicht zulässigen Verknüpfung der Konzessionsvergabe mit der gleichzeitigen Gründung eines eigenen Stadtwerkes (Pulheim) bzw. einer wohl nicht ganz objektiv durchgeführten Auswahlentscheidung zugunsten der eigenen Stadtwerke (Rösrath) zu einer Neuauflage des Vergabeverfahrens (Pulheim) kam und in Rösrath die Vergabeentscheidung zumindest ausgesetzt werden muss. Das diese beiden Entwicklungen zu einer zusätzlichen Belastung der kommunalen Finanzen beitragen, weil nunmehr wieder Herrscharen von Berater und Anwälten engagiert werden müssen um den dort angerichteten Scherbenhaufen wieder halbwegs zu beseitigen, ist ein weiterer sehr unerfreulicher Nebeneffekt.

    Last but not least bemerkt Herr van Bergen, dass die RheinEnergie das Beteiligungsangebot an der BELKAW, das der Stadt Bergisch Gladbach offeriert wurde, auch anderen Marktpartnern anbieten müsste. Wie eine solche Schlussfolgerung zustande kommt, bleibt schleierhaft, denn glücklicherweise kann ein Unternehmen im bundesdeutschen Rechts- und Wirtschaftssystem immer noch selbst entscheiden, mit welchen Partnern es eine Kooperation eingehen möchte oder nicht. Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass in Baden-Württemberg, dem Heimatbundesland der Stadtwerke Schwäbisch Hall, grundsätzlich andere Prinzipien gelten……

    Fazit: Viel Rauch um Nichts!

  2. „Rechtlich“ hin, Taktik her – Was wollen Bergisch Gladbachs Bürger?

    Solange sich kein Bürgerwille -wie zu diesem Thema bereits an anderer Stelle richtig bemerkt- zeigt und vor allem politisch wahrnehmbar äußert, bleibt dieses für die Stadt in jeder Hinsicht elementare Thema eine Sache letztlich einiger weniger, die sich in der Regel dann schon „irgendwie“ einig werden. Mit Konsequenzen dann allerdings für alle.

    Oder sie werden sich nicht einig und fechten dafür langwierige Rechtsduelle aus bzw. lassen diese von hochbezahlten Anwaltssozietäten ausfechten. Der Bürger bleibt dabei dann erst recht Zuschauer (und, je nachdem, Rechnungsempfänger).

    Bleibt zu hoffen, dass wenigstens im Rat der Stadt noch eine konstruktiv-kontroverse Diskussion über Parteigrenzen hinweg stattfindet, und nicht die mittlerweile schon geflügelte „Verzweiflung der Lokalpolitiker“ auch hier in ein ebenso blockstarres wie -stures Durchwinken nach Fraktionsdisziplin oder resigniertes Geschehen-Lassen aufgrund bedingungslos dominanter „Sachzwänge“ mündet.

    Es mag mindestens sträflich naiv sein, aber eine Entscheidung von solcher Tragweite verdient zur Not auch eine demokratische Verzögerung. Und es müssten sich doch die letztlich Unterschreibenden auf politischer Seite besser fühlen, wenn sie eine Mehrheit auch der Bürger hinter sich und einer Entscheidung, egal welcher, wissen.

    Mir ist durchaus klar, dass ein solches Vorhaben schon komplex-kompliziert genug ist, um es nicht auch noch einem im Zweifel ausufernden demokratischen Diskurs auszusetzen

    – aber kommen wir hier nicht auch an eine der berühmten und zur genervten Augenverdrehung führenden prinzipiellen Fragen? Die da lautete

    Muss praktische Demokratie vor echten oder vermeintlichen Sachzwängen aus Komplexitäts- und/ oder Zeitgründen bedingungslos kapitulieren? Das heißt letztlich, gewichtige Entscheidungen werden auf mittlere und erst recht lange Sicht alternativlos von neuen „Expertbüros“ in neuen „Zentralkomitees“ übernommen …

    Allerdings, auch das ist wahr: Wenn wir Bürger das Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht nicht aktiv einfordern und in konstruktive Mitwirkung umsetzen …
    Es wird uns jedenfalls nicht unaufgefordert serviert werden.

    Gruß!
    HGU