Lärmkarte für Bergisch Gladbach

Lärmkarte für ganz Bergisch Gladbach

Der Bergisch Gladbacher Lärmaktionsplan rückt in greifbare Nähe: In der Zeit vom 11. Mai bis zum 6. Juni 2015 läuft die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Während dieser vier Wochen können Bürgerinnen und Bürger erneut ihre Anregungen und Bedenken zum Planwerk äußern.

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Mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans setzt die Stadt Bergisch Gladbach – mit Unterstützung eines Gutachterbüros – die “EU-Umgebungslärmrichtlinie” um. Der Plan soll zur Verbesserung der Lärmsituation entlang der am höchsten belasteten Hauptverkehrsstraßen beitragen.

Die erste Bürgerbeteiligung wurde bereits im März/April 2014 durchgeführt. Damals hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Vorfeld der Planaufstellung an der Konzeption mitzuwirken und Vorschläge zur Verbesserung der Lärmsituation zu machen. Es konnte ein Fragebogen ausgefüllt werden, drei Bürgersprechstunden wurden angeboten für mündliche Anregungen, und zusätzlich lag der Planentwurf im Rathaus Bensberg zur Ansicht aus.

Im Aktionszeitraum gingen 343 Bürger-Beiträge ein; der weit überwiegende Anteil stützte sich dabei auf den Fragebogen der Stadt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse wurde dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr im Dezember 2014 vorgestellt. Er wird in diesem Beitrag ganz unten dokumentiert und kann auch auf der städtischen Website herunter geladen werden.

Vor allem der Autoverkehr verursacht in Bergisch Gladbach Lärm

Vor allem der Autoverkehr verursacht in Bergisch Gladbach Lärm

Alle durch Bürgerschaft und Träger öffentlicher Belange geäußerten Stellungnahmen wurden in die Abwägung zum Lärmaktionsplan mit einbezogen. Der Lärmaktionsplan mit Stand vom 11. März 2015 enthält die daraus entwickelten Maßnahmenvorschläge.

Diese stehen nun zur Einsichtnahme und erneuter öffentlicher Beteiligung bereit; die Bürgerinnen und Bürger von Bergisch Gladbach sind herzlich eingeladen, ihre Anregungen und Kommentare beizusteuern, die dann in die Endfassung des Lärmaktionsplanes mit einfließen.

Stellungnahmen können geäußert werden:

  • per E-Mail an LAP@stadt-gl.de
  • schriftlich an Stadt Bergisch Gladbach, FB 7-36 Umweltschutz, Postfach 20 09 20, 51439 Bergisch Gladbach
  • telefonisch unter der Rufnummer 02202 / 14-1241.

Der überarbeitete Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 11. Mai bis zum 6. Juni 2015 im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz im Raum U23 öffentlich aus (Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 08:30-12:30 Uhr sowie   Di. 12.05., Do. 21.05., Do. 28.05., Di. 02.06.2015 von 14:00-18:00 Uhr). Stellungnahmen können auch hier während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden.

Der fortgeschriebene Entwurf zum Lärmaktionsplan wird anschließend dem Ausschuss für Umwelt, Infrastruktur, Klimaschutz und Verkehr zur Beratung vorgestellt. Am Ende des Verfahrens steht die Beschlussfassung durch den Stadtrat.

Weitere Informationen:

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

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  1. Ist der Lärmaktionsplan eigentlich pro oder kontra Lärm ??? Gehört die meiner Meinung nach sinnfreie Erschließung einer Sichtachse auf die Villa Zanders und den Konrad Adenauer Platz durch den geplanten Abriss des Lärmschutzwalls im Rahmen der Errichtung des Turbo-Kreisverkehrs an der Schnabelsmühle auch zu den geförderten Maßnahmen ?
    Die Lärm-Junkies werden sich dann im Park der Villa Zanders, auf den Aussenplätzen des Theatercafes und beim Paas richtig sauwohl fühlen können.