Die Schilder im Hasenweg sollen nicht verschwinden, sondern zunächst nur verhängt, die Bodenmarkierung durchgekreuzt werden. Unser Archivfoto stammt aus dem Oktober, die zunächst verwendeten Zusatzschilder waren später ausgetauscht worden. Foto: Redaktion

Der Beigeordnete Ragnar Migenda akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts gegen die Fahrradstraße Hasenweg und lässt kurzfristig in allen drei Fahrradstraßen die Schilder und Markierungen aufheben. Die Verwaltung werde nun ihre Hausaufgaben nachholen und prüfen, wieweit das verabschiedete Radwege-Konzept angepasst werden muss – mit oder ohne Fahrradstraße. Die CDU äußert grundlegende Kritik.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in Sachen Fahrradstraße Hasenweg werde die Stadt keine Beschwerde einlegen, kündigte der erste Beigeordnete Ragnar Migenda an. Dafür sehe er keine Erfolgsaussichten. Daher werde er die entsprechenden Schilder und Straßenmarkierungen verhängen bzw. auskreuzen lassen und das Projekt „Fahrradstraße“ auf Eis legen.

+ Anzeige +

Das gelte für den Hasenweg, aber auch im sich anschließenden Nachtigallenweg sowie in der Siegenstraße. Weitere Fahrradstraßen gibt es in Bergisch Gladbach bislang nicht; einige befinden sich in Planung, als nächstes wäre die Friesenstraße in Refrath an der Reihe.

Am grundsätzlichen Konzept zur Stärkung der Radmobilität und Verbesserung der Sicherheit im Radverkehr hält Migenda fest. Für das – auch mit den Stimmen der CDU – Anfang 2024 beschlossene Radwegekonzept gebe es einen breiten Konsens, betonte er im Gespräch mit dem Bürgerportal.

Das Verwaltungsgericht hatte jetzt bemängelt, dass die Datengrundlage für die Anordnung einer Fahrradstraße im Fall des Hasenwegs nicht ausgereicht habe. Insbesondere hätten vorab mehr Verkehrsdaten erhoben werden müssen.

Im Wortlaut: Die Begründung des Verwaltungsgerichts Köln

„Die Ausweisung einer Fahrradstraße im Bergisch Gladbacher Stadtteil Refrath ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und der Stadt Bergisch Gladbach aufgegeben, die bereits vorhandenen Verkehrsschilder zu entfernen.

Auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung wies die Stadt Bergisch Gladbach u.a. auf dem Hasenweg eine Fahrradstraße aus. Hiergegen stellten zwei Anwohner der betroffenen Straße einen Eilantrag.

Das Gericht hat diesem Antrag entsprochen und zur Begründung ausgeführt: Die Voraussetzungen für die Errichtung einer Fahrradstraße liegen nicht vor. Zwar kann die Stadt eine solche Straße zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung einrichten. Insoweit genügt es allerdings nicht, auf die beschlossenen Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepte zu verweisen. Aus diesen lässt sich zwar der Wille ableiten, auf dem Hasenweg eine Fahrradstraße einzurichten.

Die Ausweisung der Fahrradstraße ist allerdings rechtswidrig, weil die Stadt im Vorfeld der Beschlussfassung gar keine und im Anschluss nur unzureichend Verkehrsdaten erhoben hat. Die nur einmalige Verkehrszählung des fließenden Verkehrs erlaubt keine belastbare Prognoseentscheidung, ob und wie sich Verkehrsströme ändern. Für den ruhenden Verkehr wurden gar keine Daten erhoben, sodass die Frage, ob der ersatzlose Wegfall der Parkflächen angemessen ist, nicht beantwortet werden kann.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.“

Damit habe das Gericht „die Latte sehr hoch gelegt“, sagte Migenda. Nun gelte es, die Hausaufgaben nachzuholen und das Verfahren zu heilen. Der Beigeordnete will ein Fachbüro beauftragen, die notwendigen Aufgaben für die drei genannten und die geplanten Fahrradstraßen anzugehen und dabei zu klären, was rechtssicher umsetzbar ist.

„Mit oder ohne Fahrradstraße“

Und zwar ergebnisoffen. „Mir geht es um eine pragmatische Lösung, wie wir die Fahrradmobilität und Sicherheit stärken“, so der Beigeordnete. Wenn sich dabei herausstelle, dass Fahrradstraßen nicht der richtige Weg seien, werde man auf sie verzichten: „Wir nehmen diesen Zankapfel jetzt erst einmal aus dem Spiel, um keine weitere Projektionsfläche zu bieten oder Klagen zu provozieren.“

Bei einer positiven Prüfung könne man die Fahrradstraßen aber später „als Kür wieder oben drauflegen“. Um keine weiteren hohen Kosten zu verursachen, sollen die Schilder im Hasenweg und Nachtigallenweg zunächst nur verhängt und die Bodenmarkierungen unkenntlich gemacht werden; die roten Farbflächen sollen vorerst bleiben.

Hinweis der Redaktion: Unsere Nachricht über das Urteil zum Hasenweg hat eine intensive Debatte ausgelöst. Hier finden Sie alle Kommentare.

Die Arbeit an den RadPendlerrouten, die zum Teil durch (geplante Fahrradstraßen) führen, werde unabhängig davon mit Hochdruck weitergehen.

Migenda kündigte an, die Politik laufend zu informieren. Die Beauftragung eines Fachbüros sei Teil des laufenden Geschäfts der Verwaltung, eine Befassung des Stadtrats und seiner Ausschüsse sei dafür nicht erforderlich.

Kritik, er habe Warnungen ignoriert und ideologisch gehandelt, wies Migenda deutlich zurück. Die Verwaltung habe eine Verkehrszählung gemacht und immer „im besten Wissen und Gewissen gehandelt, ist aber nun eines Besseren belehrt worden“, sagte der Beigeordnete. Wenn es konkrete rechtliche Hinweise gebe, gehe die Verwaltung dem nach.

Es gehe hier nicht um einen „Kampf Fahrrad gegen Auto“, sondern um pragmatische Verbesserungen für die Radfahrenden und auch um einen Beitrag für den Klimaschutz.

CDU: „Ohne gebotene rechtliche Sorgfalt“

Die CDU-Fraktion übte in einer Pressemitteilung Kritik an Migendas Amtsführung in Sachen Hasenweg. Trotz öffentlich geäußerter rechtlicher Zweifel „setzte die Verwaltung unter der Verantwortung des Beigeordneten Ragnar Migenda die Maßnahme durch – offenkundig politisch motiviert und ohne die gebotene rechtliche Sorgfalt“.

Das Urteil mache klar, so Michael Metten, Fraktionschef der CDU, „wohin ideologisch motivierte Entscheidungen führen. Wer juristische Hinweise ignoriert, nimmt einen erheblichen Vertrauensverlust für die gesamte Stadtverwaltung in Kauf und verursacht in der angespannten Haushaltssituation erhebliche Kosten.“

Im Wortlauf: Die Erklärung der CDU

„Rechtswidrige Fahrradstraße am Hasenweg offenbart gravierende Fehlsteuerung 

Verwaltung muss zurück zu rechtssicherem, fachlich geleitetem Arbeiten

Bergisch Gladbach, 07.05.2026 – Im Konflikt um die Fahrradstraße am Hasenweg hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt sein Urteil gesprochen – und einen bedeutsamen Wendepunkt markiert. Über mehrere Sitzungen, Anwohnergespräche und Beteiligungsverfahren hinweg hatten Bürgerinnen und Bürger wie auch Fachjuristen immer wieder auf erhebliche rechtliche Zweifel hingewiesen. Dennoch setzte die Verwaltung unter der Verantwortung des Beigeordneten Ragnar Migenda die Maßnahme durch – offenkundig politisch motiviert und ohne die gebotene rechtliche Sorgfalt. Das Gericht bestätigt nun eindeutig: Die Einrichtung der Fahrradstraße war rechtswidrig. Für die CDU-Fraktion Bergisch Gladbach zeigt dieser Vorgang exemplarisch, wie eine ideologisch geprägte, fachlich unzureichende Vorgehensweise zu Fehlentscheidungen führt, die nicht nur kostspielig sind, sondern das Vertrauen der Bevölkerung nachhaltig beschädigen.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Dr. Michael Metten, erklärt dazu: „Das Urteil verdeutlicht unmissverständlich, wohin ideologisch motivierte Entscheidungen führen. Verwaltungshandeln hat sich am geltenden Recht zu orientieren. Wer juristische Hinweise ignoriert, nimmt einen erheblichen Vertrauensverlust für die gesamte Stadtverwaltung in Kauf und verursacht in der angespannten Haushaltssituation erhebliche Kosten.“

Um die entstandenen Schäden zu begrenzen und künftige Fehlentwicklungen zu verhindern, wird die CDU-Fraktion Bergisch Gladbach im Mobilitätsausschuss den gesamten Vorgang aufarbeiten und fordert die vollständige Offenlegung aller internen rechtlichen Bewertungen zu den Maßnahmen der Radroute F2. Darüber hinaus braucht es verbindliche Standards für rechtssichere Entscheidungsunterlagen und eine konsequente Rückkehr zu einem Verwaltungshandeln, das sich wieder fachlicher Kompetenz statt ideologischer Leitlinien verpflichtet fühlt. „Wir haben als Politik und Verwaltung die Aufgabe, für einen fließenden und sicheren Verkehr zu sorgen – egal, ob Auto, Fahrrad oder zu Fuß. Nicht das Gegeneinander, sondern Miteinander muss unsere Leitlinie sein“, ergänzt der verkehrspolitische Sprecher, Dr. Oliver Schillings.Der Fall Hasenweg zeigt deutlich: Nur durch transparente Verfahren, solide rechtliche Grundlagen und fachlich verantwortungsvolle Entscheidungen kann die Stadt das verlorene Vertrauen zurückgewinnen und Mobilitätsprojekte erfolgreich, rechtssicher und im Sinne der Stadtgesellschaft umsetzen. “

Die CDU kündigte an, den Fall im Mobilitätsausschuss aufarbeiten zu lassen. Sie forderte „die vollständige Offenlegung aller internen rechtlichen Bewertungen zu den Maßnahmen der Radroute F2“. Darüber hinaus brauche es „verbindliche Standards für rechtssichere Entscheidungsunterlagen und eine konsequente Rückkehr zu einem Verwaltungshandeln, das sich wieder fachlicher Kompetenz statt ideologischer Leitlinien verpflichtet fühlt“.

Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

31

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. Kann ja nicht funktionieren, ist ja auch ein Hasenweg ;)
    Ok, nicht witzig.

  2. Es ist schon erstaunlich,wie man sich über etwas eigentlich harmloses wie eine Fahrradstraße dermaßen aufregen kann und dann auch noch überlastete Gerichte damit belastet.
    Freie Fahrt für freie Bürger* innen( das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen…)

    1. Der Eine sagt so, der Andere so. Aber muss jemand wegen überlasteter Gerichte auf sein Recht verzichten? Liegt das Problem nicht woanders?

    2. Hatte man in GL keinen Migenda, wären die Gerichte weniger überlastet.

  3. Migenda ist unbelehrbar. Und die Kosten, auch geringe, trägt wie immer der Steuerzahler.

    1. #Hans-Peter Erdtmann# Jawoll, Herr Lehrer! Koste es was es wolle! Allerdings: “Wer möchte, dass etwas bleibt, muss es verändern”, (Peter Prevc, ehem. Skiflugweltmeister).
      MfG Dieter Richter, Bergisch Gladbach

    2. Die CDU verfügt nicht umsonst über viele Juristen in ihren Reihen. Die wissen ganz genau, dass sich die Rechtsprechung der Gerichte ständig weiterentwickelt und durch (teure) Verzögerungstaktiken auch die Fall-Anforderungen/Bedingungen der Gerichte plötzlich nicht mehr die gleichen sind bzw. sein können wie kurz vorher noch.

      So kann man den politischen Gegner schnell mal als Deppen (hier: der angegangene, angeblich unbelehrbare Herr Migenda) dastehen lassen und, wie jetzt, ungehalten auf ihn eindreschen.

      Übel ist nur, dass diese Art von Politikmachenden /Verzögerungstaktiken uns Bürger fürchterlich viel Geld kosten und wir aber keinen Schritt weiter kommen.

    3. Nein, nicht Herr Migenda ist hier das Problem. Ich sehe eher ein allgemeines Problem im Klagerecht in Deutschland, und der Nimby-Mentalität seiner Einwohner.

      Das trägt nämlich dazu bei, dass in diesem Land inzwischen eigentlich gar nichts mehr geht. Quasi jedes einzelne Infrastruktur-Projekt – egal ob Straße, Schiene, Energie oder Bildung – landet früher oder später vor Gericht und muss Monate- oft sogar Jahrelang gegen Partikularinteressen von einzelnen oder sog. “Bürgerinitiativen” verteidigt werden.

      Und ja, das geht auf Kosten der Allgemeinheit – in vielerlei Hinsicht.
      Klar, es ist gut und richtig, das der/die Einzelne diese Rechte hat, aber wie ein bekannter Vulkanier richtig festgestellt hat: das Wohl von Vielen wiegt mehr, als dass wohl von Wenigen oder Einzelnen.

      1. @Thomas Boschen
        Wer die Rechte des Einzelnen aussetzen möchte, fühlt sich im Kommunismus am wohlsten.

        Ich frage mich bei so was immer, wo ist denn da der “Schutz von Minderheiten”?
        Sollten sich die Anwohner dieser “Fahrradstraße” besser Regenbogen- und diese Lgbtq+*# Fahnen an die Fenster hängen, um Beachtung zu finden?

      2. @Berenike – Die Anwohnenden jeder projektierten Maßnahme werden beachtet und einbezogen. Für jede Straßensanierung oder Umbaumaßnahme gibt es Bürgerbeteiligungen online und/oder in Präsenz. Bei größeren Maßnahmen auch mehrfach.

        Aber: das heißt nicht, das jede persönliche Befindlichkeit auch umgesetzt werden muss oder kann – denn tatsächlich gehört die Straße nicht den Anwohnenden sondern muss auch übergeordneten Zwecken dienen.

      3. @”Berenike”
        “Wer die Rechte des Einzelnen aussetzen möchte, fühlt sich im Kommunismus am wohlsten”
        Klassisches Strohmann-Argument Ihrerseits. Das habe ich nämlich weder explizit noch implizit verlangt.

  4. Dass die CDU, welche selbstverständlich völlig frei von Ideologien alles abwehren muss, was der Automobilwirtschaft schaden könnte – schließlich sitzt ihr ja tagtäglich die Autolobby im Nacken -, ist absolut nachvollziehbar, jedoch nicht verständlich.
    Davon sollten sich die Klimaschützer allerdings nicht beeindrucken lassen, geht es doch um die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder… (was für eine böse Ideologie…).
    Einerseits erstaunt es mich, dass das Konzept Fahrradstraße in unserer Region noch Entwicklungsgebiet ist. Auf vielen Tausenden Radreisekilometern durch ganz Deutschland waren Fahrradstraßen für mich durchaus keine Seltenheit. Andererseits braucht es möglicher Weise bei den letzten Hinterwäldlern noch etwas Zeit, bis das Narrativ “Das Bergische ist nicht fahrradtauglich” komplett aus dem Kleinhirn verschwunden ist…
    Gott sei Dank gibt es mit dem Abgeordneten Migenda einen qualifizierten “Dickbrettbohrer”.
    MfG Dieter Richter (75), Bergisch Gladbach

    1. Ich glaube noch nicht einmal, dass die CDU von Ideologie oder Lobbyismus motiviert ist. Sie greifen einfach dort Zustimmung ab, wo sich das am billigsten machen lässt – die CDU in GL ist den Versuchungen des Populismus erlegen. Und wenn sie damit den Beschlüssen widerspricht, die sie selbst einmal mitgetragen hat, schert es sie einen feuchten Schmutz.

  5. Die Diskussion um einzelne Fahrradstraßen zeigt vor allem eines: Bergisch Gladbach braucht endlich ein tragfähiges, integriertes städtebauliches Gesamt-Verkehrskonzept – und zwar nicht nur für den Hasenweg, sondern für die gesamte Stadtentwicklung inklusive Zanders.

    Genau das habe ich bereits mehrfach gefordert. Denn Mobilität darf nicht isoliert straßenweise entschieden werden. Die entscheidende Frage lautet doch: Wie sollen Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Schulwege, ÖPNV, Parken, Radverkehr, Fußverkehr und Wirtschaftsverkehr künftig zusammenspielen? Und welche Verkehrsströme entstehen durch die Entwicklung des Zanders-Areal überhaupt?

    Andere Städte unserer Größenordnung machen längst vor, wie so etwas funktioniert. Beispiele sind Neu-Ulm mit seinem integrierten Stadtentwicklungs- und Verkehrskonzept, Meschede mit einem verknüpften Innenstadt-, Mobilitäts- und Entwicklungskonzept oder Ulm / Neu-Ulm mit einem gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplan für Verkehrslenkung, Radverkehr, Parken und ÖPNV.

    Auch international sieht man, wie wichtig integrierte Planung ist. Städte wie Freiburg im Breisgau oder Nijmegen planen Mobilität nicht ideologisch, sondern als Teil der gesamten Stadtentwicklung – inklusive Wohnen, Aufenthaltsqualität, Klimaanpassung und Wirtschaftsverkehr.

    Genau deshalb wirken Debatten über einzelne Fahrradstraßen oft so aufgeladen: Weil der strategische Gesamtrahmen fehlt. Ohne ein belastbares Gesamtkonzept entstehen Stückwerk, Zielkonflikte und dauerhafte Akzeptanzprobleme. Mit einem integrierten Konzept dagegen können Entscheidungen datenbasiert, nachvollziehbar und langfristig tragfähig getroffen werden – für Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger und den Wirtschaftsverkehr gleichermaßen.

    1. Ich zitiere Mal aus dem Artikel: “Für das – auch mit den Stimmen der CDU – Anfang 2024 beschlossene Radwegekonzept gebe es einen breiten Konsens, betonte er im Gespräch mit dem Bürgerportal.”

      Darüber hinaus gibt es auch ein – ebenfalls von der CDU mitbeschlossenes – Mobilitätskonzept für die Stadt.

      Das es also kein Gesamtkonzept gibt, stimmt einfach nicht. Das wird aber immer wieder behauptet, sobald irgendwo tatsächlich mal was umgesetzt werden soll. Geht es also am Ende darum, dass die Verkehrswende nur bloße Theorie bleiben soll? Lieber immer wieder neu planen, als machen? Wasch mich, aber mach mich nicht nass? Den Verdacht hege ich bei der CDU ganz stark.

      1. Das Mobilitätskonzept ist von 2016, die Mobilitätsbefragung der 758 Haushalten von 2025, in der nur dokumentiert wurde, wie das Verkehrsverhalten ist. Aus einem Konzept ergeben sich normalerweise auch Lösungen, die zeitlich angepasst werden.
        Dass die Mobilitätsfrage hier in Bergisch Gladbach nicht gelöst wurde ist offensichtlich und der Hinweis auf veraltete Papiere hilft nicht weiter. Wer mit Stadtentwicklern und Investoren zu tun hat, muss sich diese Fragen stellen lassen.
        Namhafte Projektentwickler, die mit dem Land gerade 600 Mio. Euro verbaut haben, nennen folgende Risiken für die Entwicklung des Zanders Geländes:
        Für Bergisch Gladbach relevant:
        – bestehende Verkehrsprobleme
        – hohe Autoabhängigkeit
        – limitierte ÖPNV-Leistung
        – Innenstadtengpässe

        Deshalb realistischer Risiko-Korridor bis zu 25% Verluste.

        Noch nicht enthalten ist dabei die langsamere Vermarktung
        Wenn Vermarktung statt 10 Jahren:
        → 15–20 Jahre dauert
        steigt:
        – Kapitalbindung
        – Finanzierungskosten
        – Risiko
        Das kann weitere zig Millionen vernichten.
        Bestätigt wurde das ebenfalls von 3 Stadtentwicklern aus dem In- und Ausland, die teilweise vor Ort waren.

    2. Die CDU (und auch die FDP) hat dem belastbaren Gesamtkonzept zugestimmt und das sollte bekannt sein: Mobilitätskonzept 2030 und in Ergänzung dazu neu das Radverkehrsnetz. Letzteres beschlossen im Februar 2024.

      Zanders und die städtischen (Rand-) Bereich an der Gohrsmühle werden ebenfalls seit Jahren entwickelt und in das Gesamt-Verkehrskonzept eingebunden – so meine Einschätzung auch aus den politischen Beratungen und Presseartikeln.

      Die Stadtverwaltung erläutert IMMER, dass einzelne Maßnahmen nicht isoliert, sondern im Gesamtkontext zu berücksichtigen sind – für Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger und den Wirtschaftsverkehr gleichermaßen – soweit möglich. Hier der Hasenweg im Zusammenhang mit der Radroute F2 und dem Radnetz im Süden der Stadt.

      Wer in dem Zusammenhang dann aber immer und immer wieder in den gesellschaftlichen wie politischen Diskussionen das “ganz große Fass” aufmacht, muss sich dann den Vorwurf der Verzögerung und Blockierung gefallen lassen.

      Das passt dann auch nicht zum Wahlspruch des ehemaligen CDU Bürgermeister Kandidaten “Bereits im Jahr 2026 muss sich die Straßen- und Radwegequalität deutlich verbessern! ” und den daraus abgeleiteten Vorwürfen an rot-grün.

      Interessant in dem Zusammenhang auch, dass die CDU drei relevante Positionen (Mobilitätsmanager*in, Verkehrslenkung) in der Stadtverwaltung über den Haushalt eliminiert hat, die gerade für diese gesamtheitlichen Aufgaben zuständig sind.

  6. Ich habe an anderer Stelle geschrieben: „Es gibt Regeln die, wenn auch in Deutschland oft komplizierter, unverständlicher als bei unseren Nachbarn, einzuhalten sind. Wer diese missachtet muss damit rechnen hinterfragt oder von einem Gericht zurückgepfiffen zu werden.“

    Und ich füge gerne hinzu, Gesetze sollten so verfasst werden, dass sie nicht einer Interpretation in alle Richtungen Bedürfen. Bekanntes Beispiel: Wehrdienstgesetz und Genehmigung von Auslandsaufenthalten von mehr als 3 Monaten.

    Wir streiten hier auf kommunaler Ebene, vergeuden Ressourcen und kommen trotzdem nicht aus den Puschen. Sollten wir daher unseren (berechtigten?) Zorn nicht auch mal auf die Macher von Gesetzen und Vorschriften richten?

  7. Ich fahre ca. 80% der Wege innerhalb B. Gl. immer mit dem Fahrrad. Nur wenn es wirklich stürmt oder heftig regnet / schneit nicht. Es ist wirklich hier so rückwärtsgewandt und schlecht gemacht, auch mit den ganzen Bettelampeln. In den vier Jahren, in denen ich hier gelebt habe, ist NICHTS passiert. Mein direkter Vergleich war die Region Ostwestfalen.

    Ich ziehe zum Glück in wenigen Wochen hier weg, ich habe noch nie in einer Stadt so ungerne gewohnt wie in Bergisch Gladbach. Einfach so hängengeblieben alles hier.

    1. #DariusObermeier# Schade, dass sie wegziehen… Menschen, wie Sie braucht die Stadt. Vor dreißig Jahren hatte ich genauso gedacht und wäre am liebsten ins Münsterland gezogen. Die Entwicklungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch, dass es sich lohnt, nicht aufzugeben. Ich staune jedenfalls, was sich bereits trotz Pilgerschrittverfahren (Zwei vor, Eins zurück) getan hat.

      Ich wünsche Ihnen, dass Sie in ihrer neuen Heimat glücklicher werden.
      MfG Dieter Richter

    2. Kann ich gut verstehen

      Bräsig
      Piefig
      Und erzkonservativ!!

      Viel Glück woanders:-)

  8. Die Radrouten sind doch beschlossen, oder? Hat die Stadtverwaltung hier nicht einfach ihren Job gemacht und versucht den Beschluss umzusetzen? Ich denke, irgendwem da bösen Willen oder gar Ideologie vorzuwerfen, ist nicht gerechtfertigt.

    Überraschend finde ich, wie klein der Spielraum der Kommunalpolitik anscheinend ist, wenn man nicht mal ein paar Hundert Meter Fahrradstraßen ausweisen kann, ohne an gesetzlichen Regeln zu scheitern. Was genau soll diese Verkehrszählung denn bringen? Es ist eine Wohnstraße, es fahren ein paar Autos dadurch und es parken ein paar Autos da. Was soll das für einen Unterschied machen für den Plan der Fahrradstraße?

    Das ist im übrigen genau diese überbordende Bürokratie über die alle immer so schimpfen.

  9. Ich frage mich, ob Herr Migenda, den ich persönlich auf einer Bürgerversammlung erleben durfte- oder besser musste – das erneut aussitzt.

    1. Ich will doch hoffen, dass er nicht aufgibt. Die CDU verfügt nicht umsonst über viele Juristen in ihren Reihen. Die wissen ganz genau, dass sich die Rechtsprechung der Gerichte ständig weiterentwickelt und durch (teure) Verzögerungstaktiken auch die Fall-Anforderungen/Bedingungen der Gerichte plötzlich nicht mehr die gleichen sind bzw. sein können wie kurz vorher.

      So kann man den politischen Gegner schnell mal als Deppen dastehen lassen und, wie jetzt, ungehalten auf ihn eindreschen.

      Übel ist nur, dass diese Art von Politikmachenden /Verzögerungstaktiken uns Bürger fürchterlich viel Geld kosten und wir aber keinen Schritt weiter kommen.

  10. Nun hat die CDU ja endlich Ihren Präzendenzfall um so richtig die Ideologie-Keule gegen den Beigeordneten Migenda zu schwingen, der ohnehin schon die Projektionsfläche für das Bergisch Gladbacher Wutbürgertum ist – was für sich alleine schon bedenklich ist, wenn man an das aufgeheizte politische Klima denkt.

    Zum Glück ist ja die CDU selbst der Ideologie komplett unverdächtig. Nie könnte man z.B. auf die Idee kommen, dass sie sich einseitig für Autos und Parkplätze einsetzt, oder dass sämtliche Beuteuerungen zur Mobilitätswende nur Lippenbekenntnisse sind.

    Wie andere hier schon geschrieben und verlinkt haben, scheint es ja so zu sein, dass die Gesetzgeber von Bund und Land es den Kommunen maximal schwer machen, selbstständig Fahrradstraßen auszuweisen. Zumindest sind die rechtlichen Voraussetzungen so schmal gefasst, dass sie durch Partikularinteressen leicht angreifbar sind. Und so kapitulieren jetzt immer mehr Städte. So wird das jedenfalls nichts mit der Verkehrswende.

  11. Die Stadt führt VwV StVO ‘Zu Zeichen 244.1 […], letzter Satz’ an:
    “Zur Förderung des Radverkehrs kann eine Fahrradstraße auch unter den Maßgaben nach Nummer VII zu § 45 Absatz 1 bis 1e, Randnummern 14a ff., angeordnet werden.” Scheinbar moniert das Gericht nur diesen Punkt.
    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Alternativ kann ein Fahrradstraße aber auch aus “Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs” [‘Zu Zeichen 244.1 […], Satz 1ff’] angeordnet werden. Dafür gibt es scheinbar keine so engen Auflagen!?

    Sicherheit und Leichtigkeit sind einfach zu begründen:
    Sicherheit durch Entfall von ‘abgedrängt werden’ in die Dooring-Zone bei Gegenverkehr + gute Sichtverhältnisse ohne Parkplätze auf der Fahrbahn; Leichtigkeit durch Vorrangstraße, also kein Abbremsen/Anhalten bei rechts-vor-links Einmündungen oder auch bei Gegenverkehr an Parkplätzen.

    Logisch sollten es genau wie Auto-Hauptverkehrsstraßen genauso auch Fahrrad-Hauptverkehrsstraßen geben, die dann auch störungsfreies, sicheres und schnelles vorankommen ermöglichen.

    Grundsätzlich sind die geplanten Fahrradstraßen ein echter Mehrwert für den Radverkehr. Nur auf diesen kann der Radverkehr zügig in einem durch voran kommen, ohne durch Ampeln, Einmündungen, Gegenverkehr und Dooring-Zone gefährdet und behindert zu werden.

    Es ist auch sehr fraglich, ob die Kläger zur Klage überhaupt berechtigt gewesen sind. Das ist nur der Fall, wenn sie von der Fahrradstraße betroffen sind. Und da die Fahrradstraße für Anlieger oder Kfz freigegeben ist, gibt es beim befahren keinerlei Einschränkungen. Und da auf jedem Grundstück Platz zum Anstellen eigener Kfz vorhanden ist, greift auch das nicht.

  12. Nun hat das Verwaltungsgericht Köln für Bergisch Gladbach den gleichen Zustand wie in Leverkusen erreicht. Unter Umständen durch eine richterliche Auslegung der gesetzlichen Grundlagen, die so bestimmt nicht im Sinne des Gesetzgebers war.

    https://www.ksta.de/region/leverkusen/stadt-leverkusen/leverkusen-warum-die-verwaltung-keine-fahrradstrasse-mehr-baut-1079956

    Schließlich wollte dieser die Anlage von Fahrradstraßen durch deutlich reduzierte Auflagen mit der Novelle aus 2020 eigentlich deutlich vereinfachen. Hier müsste somit anscheinend dringend nachgesteuert werden, um den Städten und Kommunen mehr Rechtssicherheit zu liefern und weniger bürokratischen Aufwand zu bescheren.

    Was aber unsere Stadtgesellschaft – leider auch durch populistische Anfeuerung der CDU – aus diesem wichtigen Thema und anderen Maßnahmen zur Stärkung des zunehmenden Radverkehrs und damit zur Entlastung der Verkehrswege insgesamt seit Beginn der Diskussionen um die Laurentiusstraße und später bei der Siegenstraße daraus gemacht hat, ist extrem bedenklich.

    Im Tenor und im Fazit eigentlich immer “Parkplätze und persönliche Befindlichkeiten vor Verkehrssicherheit und Gemeinwohl”. Ist es das, was wir für uns und unsere Kinder wollen?

    1. Leverkusen hat einen OB von der CDU. Sind in Leverkusen aus Sicht der CDU Bergisch Gladbach auch ideologisch handelnde Personen am Werk gewesen?