Markus Lüttgen, Autohaus Lüttgen, Bergisch Gladbach

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Autoexperte Markus Lüttgen, Ford Lüttgen, Bergisch Gladbach

Unfälle sind schlimm, insbesondere dann, wenn Personenschäden auftreten. Aber so groß der Schock auch sein mag: Bitte bewahren Sie einen kühlen Kopf. Denn sowohl unmittelbar nach einer Kollision wie auch längerfristig kann man einige Fehler machen.

Menschenleben sind wichtiger als Blech. An der Unfallstelle gilt daher immer die Empfehlung, zunächst die Unfallstelle abzusichern, Rettungskräfte und die Polizei hinzuzuziehen und erste Hilfe bei verletzten Personen zu leisten.

Erst wenn alles getan ist, um Leben zu retten und Verletzungen zu behandeln, sollte man sich mit den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen und insbesondere an seinem eigenen Auto beschäftigen.

Es empfiehlt sich, auf jeden Fall, einen Polizeibericht erstellen zu lassen, in dem die Beamten die Schuldfrage vorab klären. Das unterstützt alle zu späteren Zeitpunkten beteiligten Personen. Gleichzeitig haben Sie damit alle Daten der Beteiligten. Wenn Sie vom Unfallgegner noch zusätzlich die Versicherungs-Nummer bekommen, haben Sie alles für eine zügige Schadenabwicklung beisammen.

Eines ist ganz wichtig: Wenn Sie – insbesondere im Haftpflicht-Fall, also wenn Sie keine Schuld am Unfall haben – zukünftig auf Ihre Ansprüche nicht verzichten wollen (auch nicht teilweise), rufen Sie NICHT als erstes Ihre Versicherung an.

Natürlich ist diese verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Aber sie will auch Kosten einsparen, und das geht nur, wenn sie die Leistung an den Versicherungsnehmer auf ein Minimum reduziert. Oftmals steht Ihnen als Geschädigten mehr zu, als die Versicherung zunächst bereit ist zu zahlen. Pfiffige Versicherer versuchen auch, sie in Partnerwerkstätten zu lenken. Aber bitte denken Sie daran: Im Haftpflichtfall können Sie Ihre Werkstatt auswählen.

Ihre Ansprüche können nur durch Fachleute ermittelt werden. Daher meine Empfehlung: Lassen Sie Ihr Fahrzeug zunächst in die Fachwerkstatt Ihres Vertrauens abschleppen. Die Profis dort betreiben in der Regel ein komplettes Schadenmanagement und ziehen die Fachkompetenz von Partner, die wiederum Profis ihres Metiers sind, hinzu.

Bleiben wir bei dem Beispiel des Haftpflichtschadens. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich den Anspruch, Ihr Fahrzeug nach der Reparatur im gleichen Zustand zurück zu erhalten,wie es vor dem Schaden war. Sie benötigen also eine Kostenberechnung für eine fachgerechte Instandsetzung, möglicherweise die Höhe der Wertminderung, ein Ersatzfahrzeug und jemanden, der alle Ansprüche gegenüber der Versicherung auch durchsetzt. Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert, besteht auch Handlungsbedarf gegenüber dem Finanzierungsinstitut.

In unserem Haus empfehlen wir immer, einen Anwalt und einen Gutachter hinzuzuziehen. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit Partnern gemacht, die wir jederzeit weiterempfehlen. Schon das sieht der gegnerische Versicherer nicht so gerne, denn er ist verpflichtet, die Kosten für diese Profis zu übernehmen. Auch das Thema Wertminderung wird bei Versicherern in der Regel nicht freiwillig angesprochen.

Konkret sollte das für Sie bedeuten: Sie geben Ihr Fahrzeug bei Ihrer Werkstatt ab, geben den Reparaturauftrag und beauftragen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, Ihre Rechte zu vertreten. Sie übernehmen einen Ersatzwagen und brauchen sich fortan, außer einigen klärenden Telefonaten und möglichweise dem Ausfüllen eines Unfallberichtes, um nichts mehr zu kümmern. Auch nicht um die Abrechnung mit der Versicherung.

Neben der Administration wird natürlich auch die Reparatur von Profis durchgeführt. Und wer kennt schon Ihr Auto besser als Ihr Markenhändler, wo neben einer langjährigen Erfahrung alle Informationen des Fabrikates vorhanden sind. So haben wir z.B. als zertifizierter Ford Karosserie-Spezialbetrieb spezielle Kenntnisse über Ihren Ford und schicken, zur Aufrechterhaltung der hohen Qualitätsstandards, unsere Mitarbeiter regelmäßig zur Weiterbildung.

All dies bedeutet für Sie als Geschädigten einen minimalen zeitlichen Aufwand auf der einen Seite sowie andererseits die Gewährleistung, dass Ihre Mobilität adäquat aufrechterhalten wird.

Im Kaskofall liegt die Sache übrigens etwas anders, da Sie einen direkten Vertrag mit Ihrem Versicherer spezielle Bedingungen ausgehandelt haben. Dort stehen z.B. gerne Werkstattbindungen vermerkt, d.h. der Versicherer kann bestimmen, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird. Es kann sich lohnen, die Versicherungsbedingungen vor Abschluss zu lesen und möglicherweise ein paar Euro mehr für eine Versicherung zu zahlen, die Sie als Versicherungsnehmer im Schadenfall nicht einschränkt.

Aber das ist ein Thema für eine andere Kolumne.

Bis zum nächsten Mal, Ihr Markus Lüttgen

Das Autohaus Lüttgen in Bergisch Gladbach

Das Autohaus Lüttgen wurde 1928 vom Bergisch Gladbacher Huf- und Wagenschmied Jean Lüttgen als einer der ersten zehn Fordhändler in Deutschland gegründet. Heute führen seine Enkel Markus und Michael Lüttgen das Unternehmen mit knapp 40 Mitarbeitern. Vor 87 Jahren ging das Unternehmen die mutige Verpflichtung ein, mindestens vier „Motorwagen“ im Jahr abzunehmen. Derzeit verkauft Lüttgen mehr als 800 Neu- und Gebrauchtwagen jedes Jahr.

Odenthaler Str. 153, 51465 Bergisch Gladbach
Website, Facebook, Mail: service@luettgen.de

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des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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