Seit vier Monaten ist die Fußgängerzone für Radler frei gegeben, doch so ganz optimal läuft die Probezeit aus Sicht der Stadt noch nicht. Daher erläutert sie noch einmal die Regeln.

In einer Pressemitteilung hat die Stadtverwaltung jetzt darauf hingewiesen, dass der Ratsbeschluss zur Öffnung der Fußgängerzone eine „Probezeit“ vorsieht: nur wenn es gut läuft soll die zeitlich eingeschränkte Regelung dauerhaft werden.

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Die Freigabe-Zeiten in der Kurzform: „von 17 bis 10 Uhr auf der Hauptstraße im Bereich zwischen Poststraße und Marktplatz. Der Marktplatz selbst (während der Marktzeiten mittwochs und samstags) und die Grüne Ladenstraße sind tabu; auch bei Veranstaltungen wie Kirmes und Stadtfest ist Fahrradfahren nicht zugelassen.”

Ob diese Regeln tatsächlich eingehalten werden, werde von Stadt und Polizei „aufmerksam beobachtet”. Dabei fielen immer wieder „Pedalritter” auf, „die nicht nur in den erlaubten Zeiten und nicht immer mit der gebotenen Vor- und Rücksicht in der Fußgängerzone unterwegs sind”, heißt es in der Mitteilung.

Bei Ordnungsbehörde und Mobilitätsmanager seien in den letzten warmen Wochen vermehrt Beschwerden eingegangen, die unangemessenes Verhalten der fahrradfahrenden Passanten bemängelten.

Oft sei davon auszugehen, dass die grundlegenden Verkehrsregeln nicht bekannt sind. Dadurch werde das Ziel der Freigabe gefährdet: die „verstärkte Verlagerung des Verkehrs aufs Fahrrad eine spürbare Entlastung vom Pkw-Verkehr”.

Aus diesem Grund erinnert die Verwaltung an die Verkehrsregeln in folgender Form:

  • „Die Fußgängerzone ist und bleibt eine Fußgängerzone! Dazu zählt auch die Busspur am Konrad-Adenauer-Platz.
  • Die Benutzung durch Fahrräder ist zu geregelten Zeiten „frei“. Dies bedeutet laut Straßenverkehrsordnung: Schritttempo ist auch für Radfahrer vorgeschrieben! Besonders wenn viele Menschen zu Fuß unterwegs sind, bedeutet jedes Beschleunigen über maximal 10 Stundenkilometer hinaus eine zusätzliche Gefährdung, bei Zusammenstößen trifft den Fahrradfahrer stets die Schuld.
  • Außerhalb der geregelten Zeiten ist das Fahrradfahren in besagter Zone untersagt.
  • Fahrradfahrer haben darüber hinaus vorausschauend zu fahren, sprich Gefahren zu erkennen, wo Fußgänger die Bahn kreuzen könnten, und entsprechend bremsbereit zu sein. Wer hier meint, „Vorfahrt“ zu haben, zieht bei Kollisionen immer den Kürzeren, von der Verursachung ernster Verletzungen ganz zu schweigen.”

Diese einfachen Regeln könne jeder Radler auf dem kurzen Stück Weg durch die Fußgängerzone beachten. Wer schneller voran kommen wolle solle die südliche Umgehung über die neue Umweltspur entlang der Gohrsmühle nutzen, die „eine komfortable, sichere und schnelle Umfahrung der Einkaufsmeile” biete. Auch für unsichere Radfahrer gebe es dort eine Alternative: sie dürfen auch den Radweg auf dem Gehweg befahren.

Die Regeln am Zebrastreifen

Die Stadt nutzt die Gelegenheit, um auch noch einmal auf die Regeln für Radfahrer in Kreisverkehren hinzuweisen. Nicht nur am neuen Turbokreisel, sondern auch am Driescher Kreuz und an der Einmündung Hauptstraße/Dechant-Müller-Straße kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen.

Es sei, so die Stadt, vielen Radfahrern nicht bewusst, dass man auf dem Stahlross aufsitzend zwar Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) befahren darf, aber dort nicht vorfahrtberechtigt ist.”

Deshalb gelte „die eiserne Regel: Langsam nähern, schauen, Augenkontakt mit Autofahrer aufnehmen und erst losfahren, wenn es offensichtlich ist, dass man vorgelassen wird.”

Wer dagegen absteigt und sein Rad schiebt gilt als Fußgänger und sei damit auf der sicheren Seite.

Weitere Beiträge zum Thema:

Was „Fahrradweichen” sind

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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5 Kommentare

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  1. Man kann den Turbokreisverkehr nicht mit dem Driescher Kreisel gleichsetzen.

    Die benutzungspflichtige Radspur mit ihren Radfurten gilt als dritte Fahrspur des Kreisverkehres und ist dem abbiegenden sowie einfahrendem Verkehr gegenüber Vorfahrtsberechtigt. Das wurde vor dem Bau so besprochen und mit dem ADFC unter anderem so abgestimmt.
    Dort gelten ganz andere Regeln als am Driescher Kreisel mit dem Zebrastreifen und der absurden Radverkehrsführung.
    Das wird leider im Artikel nicht erwähnt und verhindert so den Lern und Verständnis Prozess bei den motorisierten Verkehrseilnehmern. Vielleicht versteht das auch so mancher aus der Verwaltung nicht bzw es wird einfach zugunsten des Bleches ignoriert.

  2. Die Zauberwörter lauten ‚Respekt‘ und ‚gegenseitige Rücksichtnahme‘.
    Die Uhrzeit ist letztlich nicht so entscheidend – viel wichtiger ist es, dass Radfahrende defensiv fahren, sich der Fußgängerdichte anpassen und bereit sind, notfalls auch mal anzuhalten. Egal ab vor oder nach 10 bzw. 17 Uhr.

    Und nicht zu vergessen: Es gibt durchaus auch rücksichtslose Fußgänger, denen andere Verkehrsteilnehmer offenbar am A… vorbeigehen. In der Fußgängerzone haben sie Vorrang, aber auf gemeinsamen Geh- und Radwegen wäre ein bisschen mehr Umsicht manchmal nett.

  3. Traurig aber wohl war. Die einzige Möglichkeit, den Radfahrern dauerhaft die Regeln zu vermitteln, scheint der Griff in die Geldbörse zu sein. Wer einmal beim Fehlverhalten erwischt wird und bezahlen muss, vergisst das nicht so leicht.

    Andererseits wirkt die Meinung der Verwaltung, das Befahren mit Rädern in der Fußgängerzone würde eine „verstärkte Verlagerung des Verkehrs aufs Fahrrad (und) eine spürbare Entlastung vom PKW-Verkehr“ bringen nach Feigenblattinitiative, um den Kritikern des motorisierten Individualverkehrs wenigsten etwas entgegen bringen zu können.

  4. Hallo !
    In der Fußgängerzone eine „Fahrradspur“ einzurichten ( müsste ja nicht riesig sein ), wäre, glaube ich, die beste Lösung.
    Aber, dattt wird ja wohl nix…. :-( , so wie ich die Sch..ß – Paragraphen kenne…..
    Schade !!

  5. Ob von 10 – 17 nicht gefahren werden darf ist denen das eigentlich scheiße egal die jenigen machen es trotzdem.
    Und wer will das Kontrollieren das Ordnugnsamt die Polizei.
    Dann müsste man ja permanent einen Beamten abstellen.
    Gab es früher nicht In der Fussgängerzone Rad fahren. ..