Foto: MAGS NRW

In NRW läuft die Ausgabe des digitalen Impfnachweises nach und nach an. Zunächst werden Apotheken und Impfzentren eingebunden, anschließend die Arztpraxen. Das Gesundheitsministerium erläutert, wie das System auf Basis von Smartphone-Apps funktioniert.

In Nordrhein-Westfalen startet nach und nach die Umsetzung des bundesweiten digitalen Impfnachweises. Dabei handelt es sich um eine Alternative zum bekannten gelben Impfausweis auf Papier (der weiter gültig bleibt) in Form eines Eintrags in einer Smartphone-App. Das funktioniert über die offizielle Corona-Warn-App, die neue offizielle CovPass-App und bald auch über Apps privater Anbieter wie die Luca-App.

Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums werden in den kommenden Tagen die Apotheken und die Impfzentren eingebunden. Die Anbindung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte werde sukzessive bis Mitte Juli erfolgen.Der Apothekerverband hat bereits um Geduld gebeten: Es könne ein paar Tage dauern, bis die Abläufe überall funktionieren.

Für die Nutzung des digitalen Impfnachweises muss für jede Impfung ein QR-Code eingescannt werden. In den Impfzentren werden diese Codes künftig für alle neu durchgeführten Impfungen vor Ort ausgegeben, ebenso bei der Impfung in Arztpraxen.

Impfzentren verschicken Nachweis automatisch

Alle Bürger:innen, die bereits einen Termin im Impfzentrum hatten: Sie bekommen die Codes automatisch bis Ende Juni per Post zugeschickt. Das Gesundheitsministerium bittet darum, darauf zu warten – und jetzt nicht in Apotheken oder Impfzentren nach dem QR-Code zu fragen.

Sind die Impfungen in Arztpraxen erfolgt, ist der QR-Code grundsätzlich über die Praxis oder die Apotheken beziehbar.

Wer durch mobile Teams oder anderweitig geimpft worden ist kann den QR-Code in Apotheken oder in den Arztpraxen erhalten.

Sollte jemand, der im Impfzentrum geimpft wurde, bis zum Beginn der Sommerferien keine Post mit dem QR-Code erhalte sei davon auszugehen, dass die notwendigen Daten im Impfzentrum nicht vorlagen. Diese Personen können ihren QR-Code dann auch durch eine Apotheke oder Arztpraxis ausstellen lassen.

Um den QR-Code ausstellen lassen zu können, müssen der ausstellenden Institution folgende Angaben nachgewiesen werden (unter anderem durch Vorlage des gelben Impfpasses oder einer Impfbescheinigung):

  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Impfstoff
  • Datum Erst- und Zweitimpfungen (bei Impfung mit Johnson & Johnson nur einmalige Impfung)
  • Chargennummer des Impfstoffs

Ausweis wird nur für Auslandsreisen benötigt

Um weiter Druck aus dem Thema zu nehmen weist das Ministerium außerdem darauf hin, dass die Impfnachweise zur Zeit angesichts niedriger Inzidenzen und gelockerter Regeln nur in wenigen Fällen gebraucht werden.

Nur für Personen, die ins Ausland reisen könne der digitale Impfausweis bedeutsam sein. Doch auch sie können bei Bedarf auf den gelben Impfausweis zurückgreifen. Er besitzt weiterhin volle Gültigkeit“, erklärt der Gesundheitsminister.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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