Das Kreishaus am Rübezahlwald. Foto: Thomas Merkenich

Ab sofort gilt im Rheinisch-Bergischen Kreis eine verkürzte Quarantänepflicht, geboosterte Kontaktpersonen müssen sich gar nicht mehr absondern. Bei dieser Änderung der Regeln beruft sich die Kreisverwaltung auf die Vorlage der Bund-Länder-Konferenz und eine Empfehlung des NRW-Gesundheitsministeriums.

In einer knappen Pressemitteilung verkündet der Rheinisch-Bergische Kreis, dass ab sofort die folgenden, deutlich abgemilderten Quarantäne-Regeln gelten:

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Die Dauer der Isolation für Corona-Erkrankte sowie für Kontaktpersonen beträgt zehn Tage. Das gilt aber nur, wenn sie bis 48 Stunden vor Ende der Quarantäne ohne Symptome sind.

Kontaktpersonen, die geboostert oder innerhalb der letzten drei Monate doppelt geimpft, genesen oder nach einer Genesung geimpft sind, müssen überhaupt nicht in Quarantäne.

Die Quarantäne kann vorzeitig und eigenverantwortlich beendet werden: Das ist mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest (Bürgertest) möglich, der frühestens ab dem siebten Tag der Quarantäne vorgenommen werden kann. Das negative Testergebnis muss man aufbewahren und bei sich tragen. Dem Gesundheitsamt muss der Nachweis nur auf Nachfrage vorgelegt werden.

Corona-Erkrankte, die im Gesundheitsbereich arbeiten, müssen zur Verkürzung der Quarantäne einen PCR-Test durchführen lassen, ein Antigen-Schnelltest (Bürgertest) reicht bei ihnen nicht aus.

Kinder und Jugendliche in Kita, Tagespflege, Schule und ähnlichen Einrichtungen, die enge Kontaktperson einer mit infizierten Person sind, können sich bereits ab dem fünften Tag nach Beginn der Quarantäne mit einem Schnelltest freitesten.

Bund und Länder am 7. Januar auf eine Verkürzung der Quarantäne verständigt; Bundestag und heute auch der Bundesrat haben zugestimmt. Für die Umsetzung fehlen aber immer noch Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Bis es soweit ist folgt der Rheinisch-Bergische Kreis einer Empfehlung des NRW-Gesundheitsministeriums, die neuen Regeln bereits jetzt anzuwenden.

Kritische Infrastruktur soll geschützt werden

Mit der Verkürzung der Quarantäne soll verhindert werden, dass bei einer weiteren Verbreitung der Omikron-Variante Teile der kritischen Infrastruktur (Krankenhäuser, Energierversorger, …) in Probleme geraten, weil sich viele Infizierte und Kontaktpersonen noch in Quarantäne befinden.

„Wir haben versucht, die Quarantänedauer so stark zu verkürzen, wie dies medizinisch möglich ist“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach heute im Bundesrat: „Wir wollen, dass die Quarantäne so kurz ist, wie sie sein kann, insbesondere für diejenigen, die in medizinischen Bereichen arbeiten.“

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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