Diese Karte aus dem Regionalplan zeigt u.a. Kaltluftschneiden und Überhitzungsorte an.

Zwei wichtige Planvorhaben der Bezirksregierung Köln und des Rheinisch-Bergischen Kreises stehen in den Startlöchern: Der Regionalplan und der Landschaftsplan werden überarbeitet. Auch in Bergisch Gladbach sind einige Bereiche direkt betroffen. Daher fordert die FWG die Bürger:innen auf, sich ihr Umfeld anzuschauen und sich zu beteiligen.

Die FWG Freie Wählergemeinschaft Bergisch Gladbach regt an, aktiv von der heute startenden Beteiligungsmöglichkeit Gebrauch zu machen und sich frühzeitig einzuschalten, so wie es ausdrücklich von Bezirksregierung und Kreis gewünscht wird. Denn der Regionalplan bestimmt, vereinfacht gesagt, wie wir hier leben werden und wollen.

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Die für die Aufstellung verantwortliche Bezirksregierung Köln drückt das so aus: 

„Ziel der Neuaufstellung ist es, einen zukunftsweisenden, verlässlichen und erstmals gesamträumlichen raumordnungsrechtlichen Rahmen für die Zukunft des Regierungsbezirks zu bieten. Der Regionalplan formuliert die raumordnerischen Leitvorstellungen für die nächsten mindestens zwei Jahrzehnte.“

FWG begrüßt Ziele, Zweifel bleiben

Die FWG begrüßt, dass in der Begründung zum Regionalplanentwurf sowie im begleitenden Textteil Ziele genannt werden, die auch Markenkern der FWG sind und ganz besonders für Bergisch Gladbach gelten: 

  • Grün- und Freiflächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion sichern und entwickeln
  • Kulturlandschaften erhalten 
  • Zersiedlung vermeiden
  • Bodenschutz erhalten

Ob sich diese Ziele allerdings in den dem Regionalplan zugrundeliegenden kartografischen Darstellungen und Umweltbeurteilungen wiederfinden, muss nach erster Inaugenscheinnahme fraglich bleiben.

Besiedlungsflächen nehmen weiter zu

Tatsache ist jedenfalls, dass sich die Flächennutzung in Bergisch Gladbach von 2016 bis 2020 nach einer Statistik des Rheinisch-Bergischen Kreises deutlich verändert hat. Dazu muss man eigentlich keine Zahlen bemühen – das kann jeder sehen.

Einen guten Vergleich hat man mit den Kuchendiagrammen. Anzumerken ist allerdings, dass die statistische Grundlage zwischen den Jahren 1994 und 2015 eine andere war, weshalb dieser Zeitraum nur mit gewisser Einschränkung zum Vergleich herangezogen werden kann.

Wenn wir uns also im Stadtgebiet auf die Zeit zwischen 2016 und 2020 konzentrieren, sehen wir, dass die besiedelten Flächen Wohnbau, Gewerbe und Verkehrsflächen zugenommen haben (plus 110 Hektar, eine Fläche dreimal so groß wie das gesamte Zanders-Gelände).

Der Waldanteil hat in den letzten vier Jahren nur leicht abgenommen. Seine größten Bestände sind aber weitgehend isoliert von der starken Besiedlung und Verdichtung der Nordwest-Südost-Achse entlang den Hauptstraßen.

Stärker zurückgegangen sind hingegen landwirtschaftliche Flächen, zu denen auch sonstige Vegetationsflächen gezählt werden, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden (minus 114 Hektar). Das deckt sich in etwa mit der Zunahme bei Siedlung und Verkehr.

(Quelle: IT NRW, Rheinisch-Bergischer Kreis, eigene Berechnungen)

Flächennutzungsplan berücksichtigt

Beim Entwurf des Regionalplans fällt auf, dass sich der Flächennutzungsplanbeschluss (FNP) in Bergisch Gladbach bereits ausgewirkt hat. Im Regionalplanentwurf heißt es entsprechend:

„Als Träger der Bauleitplanung sind die Kommunen nicht nur wichtigster Adressat der Regionalplanung, sondern sie gestalten die Inhalte des Regionalplanes auch maßgeblich mit. Diese gegenseitige Abhängigkeit und Rücksichtnahme wird mit dem Begriff des ‚Gegenstromprinzips‘ zum Ausdruck gebracht. Der intensive inhaltliche Austausch mit allen Kommunen des Regierungsbezirks über ihre individuellen Entwicklungsabsichten und Anforderungen an den Regionalplan war von Beginn an prägend für den Gesamtprozess und neben der Einbindung weiterer raumrelevanter Akteure unerlässlich als zentraler Bestandteil des (informellen) Planungsprozesses.“

So waren schon aus dem noch geltenden aktuellen Regionalplan weiterhin umstrittene Flächen des FNP entwickelt worden, zum Beispiel der Schützenberg in Hebborn (HE 12), trotz einer als problematisch angesehenen Regenwasserentwässerung, eine Beurteilung, die sich durch das Starkregenereignis im letzten Jahr verschärft haben dürfte. 

Im begleitenden Umweltbericht wurden für Bergisch Gladbach Flächen in Hebborn (Schützenberg), Moitzfeld (Grube Weiß), Herkenrath (Gronewald) und das im FNP geplante Besiedlungsgebiet an der Frankenforster Straße untersucht.

Bei allen gäbe es bei Bebauungen erhebliche Umweltauswirkungen, überwiegend wegen schutzwürdiger Böden, gegebener Nähe zu Naturschutzgebieten und aus klimaökologischen Gründen. Bedenken gibt es auch hinsichtlich des überregionalen Gewerbegebietes Spitze.

Von Bedeutung dürfte die Darstellung des südlichen Teil des Gewerbegebietes an der Zinkhütte sein. Hier ist die bestehende Frischluft- und Waldschneise über die Grube Cox, den Neuborner Busch bis hin zum Naturschutzgebiet Schluchter Heide zu Gunsten einer Erweiterung des Industriegebietes Zinkhütte bereits zeichnerisch eingeengt, was äußerst umstritten ist und von der FWG abgelehnt wird. 

Neu als Besiedlungsgebiet ausgewiesen ist dem FNP entsprechend die Fläche Hebborn He7 nördlich der B 506. 

Zeichnerische Darstellung aus dem Regionalplanentwurf 2021/Bezirksregierung Köln

FWG bezweifelt zielgerechte Umsetzung

Die FWG bleibt vor diesem Hintergrund bei der Beurteilung der Ernsthaftigkeit der den Regionalplan begleitenden Umweltschutzziele skeptisch. Schon beim FNP gingen Abwägungen zwischen Umwelt- und Bebauungsbelangen in der Regel zu Gunsten einer Besiedlung aus. Und so ist auch im neuen Regionalplan ausdrücklich Spielraum gegeben, „Planungszuschläge“ bis zu 20 Prozent vorzunehmen, was „dem Wunsch vieler Kommunen nach Flexibilität“ entspricht. 

Rainer Röhr, stellvertretender Vorsitzender der FWG, hat diese Stellungnahme verfasst.

Die Zweifel werden dadurch verstärkt, dass sich die Ampelkoalition immer noch nicht durchringen konnte, die Stadt zu veranlassen, zumindest die bisher von der Bezirksregierung nicht genehmigten Flächen aus dem FNP herauszunehmen. Die FWG hatte das bereits zweimal beantragt. 

Bergisch Gladbach wird, wie die anderen Kommunen auch, zum Regionalplan eine Entscheidung treffen müssen. Spätestens im Frühsommer muss die Ampel Farbe bekennen.

Zehn Hektar Natur gehen pro Tag verloren 

Der bundesweite Trägerkreis „Allianz für die Fläche“ stellt fest: In NRW gehen im langjährigen Mittel täglich rund zehn Hektar wertvolle Natur- und Freifläche verloren. Die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016″ fordert aber, die tägliche Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag bundesweit zu reduzieren.

Denn im Rahmen von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel spielt der unverbaute Freiraum eine wichtige Rolle. Für Siedlungs- und Verkehrszwecke genutzte Flächen können Frischluftschneisen in die Städte blockieren und Böden verlieren ihre Funktion als Kühlleister sowie als Wasserspeicher für den Hochwasserschutz.

Gerade in Bergisch Gladbach, nach Einordnung des Regionalplanentwurfes eine Kommune mit überörtlich bedeutender Überhitzung am Tag, sollte der Regionalplan in Bezug auf die genutzten Flächen und zunehmende Besiedlung aufmerksam betrachtet werden und eine kritische Beachtung finden.

Da der Regionalplan in den zeichnerischen Darstellungen sehr komplex ist, bittet die FWG alle interessierten Bürger, sich gerade ihre unmittelbare Wohnumgebung anzusehen und vom Recht der Beteiligung aktiv Gebrauch zu machen. Das ist zwischen den 7. Februar und dem 31. August diesen Jahres möglich. Auf den Webseiten der Bezirksregierung sind alle Dokumente abrufbar. 

Landschaftsplan ebenfalls in Überarbeitung

Ein wenig im Schatten des Regionalplans wird auch der Landschaftsplan für den Süden des Rheinisch-Bergischen Kreises überarbeitet. Er ist wesentlich detailreicher als der Regionalplan, verfolgt aber ähnliche Ziele.

Ein Entwurf liegt bis zum Februar vor und ist dann auf den Seiten des Rheinisch-Bergischen Kreises abrufbar. Auch hier ist eine Bürgerbeteiligung ausdrücklich vorgesehen.

Leider gilt auch hinsichtlich des Landschaftsplans, dass sich die Kommunen mit ihrer Hoheit bei der Bauleitplanung über die Ziele, zum Beispiel auch die Schonung von Landschaftsschutzgebieten, hinwegsetzen können. Ein Verfahren, das aus heutiger Sicht problematisch erscheinen muss und einer Debatte bedarf, wenn man übergeordneten Klima- und Umweltschutz ernst nimmt.

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3 Kommentare

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  1. Man kann und muss sich schon verwundert die Augen reiben bei dem Thema Regionalplan, die Freie Wählergemeinschaft FWG, gegründet von Aktiven der ehemals wortstarken BBIGL, von Parteiunabhängigen, auch nicht von persönlichen Interessen geleiteten, die hier für die Allgemeinheit in die Schlacht ziehen. Dabei geht es darum den Flächenverbrauch auf lange festgelegte Ziele zu reduzieren und dem Klimaschutz Rechnung zu tragen. Um NU7 geht es hier schon lange nicht mehr, für die Stadt, die Region geht es um nicht weniger, als eine Richtungsänderung.

    Es kann nicht sein, egal welcher politischen Richtung man geneigt ist zu folgen, dass 37 ha Innenstadt-Fläche, das Zanders Gelände keine Auswirkungen auf den FNP und den Regionalplan haben. Wenn man dann noch den Offenbarungseid der Verwaltung dazu nimmt – die Kapazitäten der Planer der Stadt Bergisch Gladbach reichen zur Zeit nur, um zehn Bebauungspläne voran zu treiben. Ganz oben auf der Prioritätenliste stehen aber schon mehr als doppelt so viele Wünsche – dann kommen einem die Märchen vom Vielfraß in Erinnerung, dessen Vorrat seinen Bedarf bei weitem übertraf.

    Warum wenden wir in der größten Not der Klimakrise nicht ganz einfach unser geballtes Wissen an?

    Das Klimaschutzkonzept tritt in Aktion!!! Wieder nur für die Galerie?

    Danach wären aus dem Regionalplan die im Flächennutzungsplan 2035 noch nicht genehmigten Flächen ersatzlos zu streichen:

    1. He7 Alte Wipperfürther Straße/ Odenthaler Straße, 4,8 Hektar Kaltluftentstehungsgebiet Landschaftlicher Freiraum (klimarelevant) Kaltluftleitbahn Kaltluftsammelgebiet

    2. Kb8c Lubusch, 2,5 Hektar Kaltluftentstehungsgebiet Landschaftlicher Freiraum (klimarelevant) Kaltluftleitbahn

    3. As2 Unterheide, 8,4 Hektar Kaltluftentstehungsgebiet Kaltluftleitbahn Landschaftlicher Freiraum (klimarelevant)

    4. G-Hk1-Zinkhütte, 3.0 Hektar Klimatop: Siedlungsrand/Waldklima; klimawirksame Funktion (Kaltluftschneise mit überregionaler Bedeutung sowie Kaltluftabfluss von innerstädtischen Freiräumen, Kaltluftzufluss aus der Landschaft, Kaltluftentstehungsgebiet, innerstädtischer Freiraum)

    Der Regionalplan hat sich aber generell zu mehr Klimaschutz bekannt. Deshalb sollten auch die FNP-Flächen einer Überprüfung unterzogen werden, die bereits von der Bezirksregierung genehmigt sind. Das gilt insbesondere für diejenigen Flächen, die bei der damaligen städtebaulichen Betrachtung bei Anwendung der Ampelsystematik mit einem oder mehreren roten Warnsignalen versehen wurden.

    Und wenn bei der Betrachtung der Klimafunktion dieser Flächen „Gelb“ auftaucht, zwingt das in Anbetracht des Starkregenereignisses des letzten Jahres und der jetzt schon zu registrierenden Überhitzung der Kölner Bucht zu einer erneuten Überprüfung, wenn man Klimaschutz wirklich ernst nimmt. Hier sollte man dann jetzt wirklich ernst machen, hier kann man handeln.

    Sicher würde eine vollständige Wohnbebauung auf dem Zanders Gelände nicht zu der Geschichte Bergisch Gladbachs, zum gesamten städtischen Erscheinungsbild passen. Das Gelände bietet die Möglichkeit für einen hervorragenden städtebaulichen Mix unter Einbeziehung der umliegenden vorhandenen Strukturen, alter Wegeverbindungen und auch der Grünzüge.

    Aber selbst eine Teilbebauung mit Wohnungen würde unter Einbeziehung der derzeitigen und noch in Planung befindlichen Bauaktivitäten in der Innenstadt die Umsetzung des FNP in Bebauungspläne überflüssig machen. Positiver Nebeneffekt, Entlastung der Verwaltung.

    Warum wird ständig mehr auf den Teller gepackt, als man in der Lage ist zu essen und der Gesundheit gut tut?

  2. – Absolut! Hoffentlich gelingt es, hier eine „stadtliche“ (= hiesige Politik und Verwaltung entsprechend bewegende) Zahl von Bürgern zur Beteiligung zu motivieren!
    Heute wird geplant, was morgen (nicht nur) das Gesicht von Stadtraum und Landschaft prägt.

  3. Eine Bereicherung für Bergisch Gladbach, dass es die FREIEN WÄHLER gibt. Klein, aber fein !