Sie möchten unter keinen Umständen in ein Seniorenheim umziehen? Und nicht Ihr schönes Zuhause verlassen, in dem Sie seit Jahrzehnten wohnen? Wären da nur nicht die schmale Rente und die weiter steigenden Lebenshaltungskosten! Alles wird teurer. Doch bevor Sie verzweifeln: es gibt eine Lösung. Die Rede ist von der Immobilienverrentung.
Von Oliver Knigge
Die Verrentung bietet eine Möglichkeit für Sie, in der eigenen Immobilie zu bleiben und gleichzeitig Kapital durch den Verkauf auf Rentenbasis zu erhalten. Beim Verkauf erhalten Sie ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht und die Auszahlung des Verkaufspreises. Je nachdem, was Sie vereinbart haben, kann letzteres in Form einer Einmal- oder Rentenzahlung geschehen.
Bei der Immobilienverrentung ist alles individuell verhandelbar und wird optimal auf beide Seiten angepasst. Ob Sie sich also für eine monatlich ausgezahlte Rente entscheiden oder lieber alles auf einmal haben wollen, liegt ganz bei Ihnen und Ihren Bedürfnissen.
Zwei Möglichkeiten der Rentenzahlung
Bei der Rentenzahlung haben Sie die Wahl zwischen zwei Modellen: Leibrente und Zeitrente. Wie der Name schon sagt, gilt die letztere für einen festen Zeitraum. Keinen zeitlichen Rahmen hat die Leibrente, hierbei handelt es sich um eine lebenslange Zahlung von Seiten des Käufers. Es wird geschaut, wie hoch die statistische Lebenserwartung ist. Diese hat dann Einfluss auf die Höhe der Rente. Heißt: je älter Sie sind, desto mehr monatliche Rente wird Ihnen gezahlt.
Auch interessant: es gibt die verbundene Leibrente (hier können auch Familienangehörige und der Partner einbezogen werden) und die abgekürzte Leibrente (Kombination aus Leib- und Zeitrente, Zahlung wird mit dem Tod des Vertragspartners eingestellt). Auch hier gilt: um zu erfahren, was sich für Sie eignet, fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern Ihren Makler.
Egal für was Sie sich nach eingehender Beratung durch Ihren Makler entscheiden: alle getroffenen Vereinbarungen werden in einem Rentenkaufvertrag aufgelistet.
Alternative Teilverkauf
Eine mögliche Alternative ist der Immobilien-Teilverkauf. Dabei verkaufen Sie nur einen Teil Ihrer Immobilie an einen stillen Teilhaber. Der große Vorteil: Sie bleiben auch weiterhin Eigentümer und behalten die Entscheidungshoheit über Ihre Immobilie.
Zudem profitieren Sie weiterhin von den steigenden Immobilienpreisen und den ertragreichen Chancen des Immobilienmarktes.
Ein Makler hilft
Schnell kommt man bei den Möglichkeiten durcheinander. Lassen Sie sich daher von einem Experten wie dem Makler Ihres Vertrauens beraten. Mit ihm zusammen schauen Sie, welches der Modelle am besten zu Ihrer Lebenssituation passt. Vielleicht möchten Sie doch lieber verkaufen und in eine kleinere, barrierefreie Wohnung ziehen, die der Makler schon in petto hat? Auch eine attraktive Möglichkeit.
So oder so: Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihr Oliver Knigge
Hinweis: Im Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Knigge Immobilien hat sich mit dem Motto „einfach anders.” im Großraum Bergisch Gladbach als Makler und Hausverwalter etabliert, der die bekannten Maklerklischees widerlegt. Gemeinsam mit einem Expertennetzwerk bildet das Unternehmen am Standort Laurentiusstraße/Odenthaler Straße das ImmobilienZentrum Bergisch Gladbach. Mit 17 Mitarbeitern bietet Knigge den Service eines Großunternehmens, kombiniert mit der Persönlichkeit eines Familienbetriebs. Das eigene Immobilienportal immobilien.gl bietet Mehrwerte sowohl für Eigentümer als auch für Suchende.
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Die Stiftung Warentest hat sich vor kurzer Zeit mit diesem Thema befasst.
Dort sollte man sich sicher umfassend und sachlich richtig informieren.
Richtig , doch der Nießbrauch sollte eingeräumt mit Eintragung im Grundbuch sein.
So wie das oben geschildert wird, stecken doch einige Fußangeln in dem Modell. Beispielsweise darin, dass ein „Wohnrecht“ eingeräumt wird. Das kann zur bösen Falle werden, wenn man unvorhersehbar nach einigen Jahren ins Heim muss. Dann ist das Wohnrecht weg, ebenso jedes andere Recht an der Immobilie. Besser ist deshalb die Einräumung des lebenslangen „Nießbrauchs“ – damit kann man das Häuschen in solch einem Fall z.B. vermieten und hat wirklich bis zum Lebensende etwas davon.
Auch der Teilverkauf ist nicht ohne. Nicht zuletzt, weil man dann monatlich eine Nutzungsgebühr für den Teil bezahlen muss, der einem nicht mehr gehört. Überhaupt: Gebühren fallen bei solchen Modellen nicht zu knapp an, und der Verkaufswert liegt allzu oft unter dem Erlös, den man am freien Markt erzielen würde, also unter dem tatsächlichen Wert des Hauses.
Wer so etwas überlegt, sollte sich mal das Modell der „Umkehrhypothek“ ansehen, die bietet viele Vorteile gegenüber der Verrentung.