Die Gierather Straße am 14. Juli 2021

Das Hochwasser vom Juli 2021 liegt inzwischen zwei Jahre zurück. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Bergisch Gladbach erwarten Informationen, wie sie sich in Zukunft vor Starkregen schützen und welche Maßnahmen von der Stadtverwaltung und dem Abwasserwerk unternommen wurden, um eine bessere Vorsorge bei ähnlichen Ereignissen zu ermöglichen, agumentieren die Freien Wähler. Und stellen zehn konkrete Fragen.

Die FWG verfolgt das Thema Starkregen weiterhin konsequent und wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 22. August den Antrag stellen, dazu einen „Runden Tisch Gronau“ einzurichten. Dort soll endlich die Starkregenproblematik mit allen Akteuren besprochen werden.

Zudem hatte die Fraktion der Freien Wähler eine Anfrage gestellt, die ebenfalls Thema im Ausschuss sein soll, zur Zeit aber noch von der Verwaltung bearbeitet wird. Es war von den Städten Köln und Bergisch Gladbach ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, das die Gesamtsituation der Ereignisse anhand von Simulationsmodellen untersucht und auch Schwachstellen aufdeckt. 

Die FWG greift dies auf und stellt folgende Fragen:

  1. Wann werden die Ergebnisse des Gutachtens veröffentlicht?
  2. In welcher Weise wird die Stadt Bergisch Gladbach die Bürger in die weiteren Schritte einbeziehen und informieren. Greift die Stadt die Anregung der Bürgerinitiativen auf, Runde Tische mit allen Beteiligten einzurichten?
  3. Wann ist die Einrichtung eines Warnsystems abgeschlossen? (FWG-Antrag vom 11.01.23, siehe Dokumentation unten.) Wird an einem überkommunalen System gearbeitet?
  4. Sind aufgrund der bisher vorliegenden Informationen aus dem Gutachten Konsequenzen für das Wachendorffgelände und die Bauplanung der psychosomatischen Klinik zu erwarten?
  5. Welche Flächen kommen auf Bergisch-Gladbacher Seite als Retentionsflächen in Betracht? Gibt es hierzu bereits Überlegungen? Inwieweit werden diesbezügliche Anregungen des Bürgervereins Gierath/Schlodderdich aufgegriffen?
  6. Inwieweit werden in die Gesamtbetrachtung Bachläufe, wie Katterbach, Hebborner Bach und andere, deren Gewässer durch den Kölner Randkanal aufgefangen werden, in die Überlegungen einbezogen?
  7. Inwieweit werden die Ereignisse im laufenden Regionalplanverfahren berücksichtigt?
  8. Wie wir erfahren haben, soll laut Betriebshandbuch bei einem drohenden Überlaufen des Regenrückhaltebeckens der Zulauf deutlich gedrosselt werden. Ist es richtig, dass aufgrund von übereinstimmenden Feststellungen aus mehreren Gespräche mit beteiligten Institutionen wie Stadtentwicklungsbetriebe Köln, Wupperverband, Verband Kölner Randkanal und Bürgerinitiativen eine Schließung des Regenrückhaltebeckens Diepeschrath bzw. Abtrennung vom Randkanal dazu geführt hätte, dass Teile von Bergisch Gladbach überflutet worden wären, weil das Wasser nicht in Richtung Köln-Dünnwald abgelaufen wäre? Was sehen die Betriebsbestimmungen der Anlage im Falle eines solchen Zielkonfliks vor?  Ist eine Schließung des Beckens technisch überhaupt möglich?
  9. Bestehen gemeinsame Überlegungen mit der Stadt Köln und den anderen betroffenen Institutionen, den Kölner Randkanal zu ertüchtigen und auf derartige Starkregenereignisse vorzubereiten? Sind für derartige Investitionen Fördertöpfe vorhanden?
  10. Hat die Stadtverwaltung Erkenntnisse darüber, ob Schadensersatzklagen von betroffenen Dünnwalder Bürgern gegen die Stadt Bergisch Gladbach oder den Zweckverband Rechtsrheinischer Kölner Randkanal vorbereitet werden?

Dokumentation:

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