Bürgermeister Marcel Kreutz und Kämmerer Thore Eggert in der Ratssitzung, in der der Haushalt 2026 in einer geänderten Fassung verabschiedet worden war. Foto: Thomas Merkenich

Die Kommunalaufsicht hat Bergisch Gladbachs Haushalt für das laufende Jahr ohne Auflagen genehmigt. Damit kann die Verwaltung Investitionen und (Spar-)Maßnahmen umsetzen, die der Stadtrat im Frühjahr beschlossen hatte. Das anvisierte Ziel, das Defizit auf 50 Millionen Euro zu begrenzen, ist bereits hinfällig. Ab 2032 könnte der Stadt eine Überschuldung drohen, für 2027 rechnet der Kämmerer mit einem Haushaltssicherungskonzept.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der Stadt Bergisch Gladbach

Der Haushalt der Stadt Bergisch Gladbach ist genehmigt. Die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises hat den Haushaltsplan 2026 der Stadt Bergisch Gladbach geprüft und anschließend die erforderlichen Genehmigungen ohne Auflagen erteilt. Die Stadt hat im Anschluss den Haushalt im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.

+ Anzeige +

Damit endet die vorläufige Haushaltsführung. Vorgesehene Investitionen und andere notwendige Maßnahmen können ab sofort auf Grundlage des beschlossenen Haushalts umgesetzt werden.

Der Rat hatte den Haushalt am 24. März 2026 beschlossen und zugleich ein zusätzliches Einsparvolumen vorgegeben, das die Verwaltung durch Einsparmaßnahmen konkretisieren und erreichen musste.

Mehr zum Thema

Stadtrat, lang und relevant: Das Q1, der Haushalt und die Sache mit der AfD

Mehr als sechs Stunden hat der Stadtrat getagt. Der Vorschlag der Verwaltung zur Abwicklung des Jugendzentrums Q1 war rasch bestätigt. Lange wurde über de Haushalts 2026 geredet und entschieden. Bei der Reduzierung der Grundsteuer-Erhöhung stimmten CDU, SPD und Grüne noch gemeinsam, dann brach der Graben auf: Schritt für Schritt setzte sich die CDU mit ihren Sparvorschlägen durch, gegen Appelle der Stadtverwaltung und mit den Stimmen von AfD und Bürgerpartei.

Hintergrund war, dass die vom Rat beschlossene Anpassung der Grundsteuer geringer ausfiel als ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagen. Deshalb musste der verbleibende Finanzierungsbedarf zu großen Teilen durch zusätzliche Einsparungen ausgeglichen werden.

Zur Steuerung der Personalkosten hatte die Verwaltung darüber hinaus personalwirtschaftliche Maßnahmen umgesetzt, darunter insbesondere eine Wiederbesetzungssperre von sechs Monaten für freiwerdende Stellen.

Mehr zum Thema

Wo und bei wem die Stadt Bergisch Gladbach sparen wird

Die Verwaltung setzt den Beschluss des Stadtrats um und kürzt 1,3 Millionen Euro an Sachkosten aus dem Haushalt, weitere 2,5 Millionen werden beim Personal gespart. Bei einem großen Posten spielt ihr dabei die Weltlage in die Karten, insgesamt muss sie aber gut 100 Schnitte setzen, zum Teil kleine und dennoch schmerzhafte. Unter anderem geht es um Flüchtlinge, Marketing, Jugendkultur und immer wieder die Feuerwehr.

Bürgermeister Marcel Kreutz erklärt:

„Die Freigabe ist eine gute Nachricht für Bergisch Gladbach und das Ergebnis intensiver Arbeit. Nach dem Ratsbeschluss mussten die zusätzlichen Einsparungsvorgaben innerhalb kurzer Zeit durch die Verwaltung konkretisiert und in einen umsetzbaren Haushalt überführt werden. Mein Dank gilt allen Mitarbeitenden, die daran mit großem Einsatz gearbeitet haben.

Die Verwaltung hat damit den Ratsbeschluss verlässlich umgesetzt. Die Haushaltsfreigabe ist aber keine finanzielle Entwarnung. Weiterhin gilt: Wir werden Ausgaben sorgfältig priorisieren, die weitere Entwicklung transparent machen und dort nachsteuern, wo es erforderlich ist. Die weitere Konsolidierung werden wir zielgerichtet verfolgen und zugleich die Leistungsfähigkeit unserer Stadt erhalten.“

Beschlossenes Defizit und aktuelle Entwicklung

Der vom Rat beschlossene Ergebnisplan für 2026 sieht Erträge von in etwa 437,6 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 498 Millionen Euro vor. Zusätzlich enthält der Haushaltsplan einen globalen Minderaufwand von knapp 9,46 Millionen Euro. Dieser Betrag ist keine bereits realisierte Einsparung, sondern muss im Laufe des Haushaltsjahres durch entsprechend geringerer Aufwendungen tatsächlich erreicht werden.

Nach Berücksichtigung des globalen Minderaufwands weist der Haushalt ein geplantes Defizit von rund 50,9 Millionen Euro aus. Seit der Beschlussfassung hat sich die Gewerbesteuerprognose verschlechtert. Diese Entwicklung ist in dem beschlossenen Defizit von 50,9 Millionen Euro noch nicht enthalten.

Mehr zum Thema

Finanzen, kurz & brutal: Gewerbesteuer bricht ein

Eigentlich ging es im Hauptausschuss um grundsätzliche Fragen der Einsparungen im Personalbereich, doch nach einer kurzen Anfrage wurde klar: Die Wirtschaftskrise ist in Bergisch Gladbach angekommen, die Stadt muss mit noch sehr viel weniger Geld auskommen. „Eine Katastrophe“ befinden beide Lager im Stadtrat. In der Frage, wie nun noch mehr gespart werden muss, liegen sie ein Stück weit auseinander.

Haushaltssicherungskonzept ab 2027

Die Finanzplanung weist bis 2029 hohe Defizite aus. Für das Jahr 2032 könnte der Stadt laut Prognose eine Überschuldung drohen, wenngleich auch ab dem Jahr 2034 wieder mit positiven Ergebnissen gerechnet wird.

Stadtkämmerer Thore Eggert sagt:

„Mit der Freigabe können wir den vom Rat beschlossenen Haushalt bewirtschaften. Neue finanzielle Spielräume entstehen dadurch jedoch nicht. Das hohe Defizit und die schlechte Gewerbesteuerprognose erfordern eine besonders enge Kontrolle der Entwicklung mit priorisierender Ausgabensteuerung. Dies werden wir den politischen Gremien und der Öffentlichkeit transparent darstellen. Bereits seit 2023 haben wir mit dem freiwilligen Haushaltssicherungskonzept den richtigen Konsolidierungskurs eingeschlagen. Trotzdem stehen wir – auch durch immer mehr nicht gegenfinanzierte Aufgaben, die aus den kommunalen Kassen finanziert werden müssen – für 2027 vor einem pflichtigen Haushaltssicherungskonzept.“

Zur Sache: Haushaltssicherungskonzept

Die Stadt Bergisch Gladbach hatte sich bereits selbst ein freiwilliges HSK genehmigt, steuert nun aber auf ein pflichtiges Haushaltssicherungskonzept zu.

Pflichtig wird ein HSK, wenn die allgemeine Rücklage in erheblichem Umfang angegriffen wird oder bereits ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag entsteht. Die wichtigsten Folgen:

Genehmigungspflicht: Das HSK muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Die Genehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein.

Verbindlicher Sparkurs: Die Kommune muss konkrete Maßnahmen zur Konsolidierung benennen: Ausgabenkürzungen, Einnahmeerhöhungen, Prioritäten, Standardsenkungen. Ziel ist ein wieder ausgeglichener Haushalt, grundsätzlich spätestens innerhalb von zehn Jahren.

Haushalt wird blockiert, solange die Genehmigung fehlt: Ohne genehmigtes HSK kann die Haushaltssatzung nicht wirksam bekannt gemacht werden. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.

Mehr Kontrolle bei Krediten und Investitionen: Investitionen und neue Kredite müssen besonders begründet werden und können von der Aufsicht begrenzt oder mit Auflagen versehen werden. Einen strikten Investitionsdeckel wie früher gibt es aber nicht mehr.

Druck auf freiwillige Leistungen: Besonders betroffen sind Zuschüsse für Kultur, Sport, Vereinsförderung und freiwillige soziale Angebote. Pflichtaufgaben wie Schule, Feuerwehr, Jugendhilfe oder Sozialleistungen bleiben grundsätzlich zu erfüllen. (Redaktion)

Quelle: Gemeindeordnung NRW, § 76

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.