Einer der ersten Grünpfeile war an der Odenthaler Straße installiert worden. Foto: Redaktion

Die Stadtverwaltung hat einen Beschluss rasch umgesetzt und an fünf Kreuzungen Schilder angeschraubt, die Radfahrenden erlaubt, auch bei roter Ampel rechts abzubiegen. Aber auch dabei gilt eine wichtige Regel.

Im November hatte der Verkehrsausschuss einstimmig beschlossen, an zunächst vier bis fünf Kreuzungen im Stadtverkehr den „Grünen Pfeil für den Radverkehr“ einzuführen. Jetzt sind die Schilder in der Innenstadt, Paffrath, Katterbach und Schildgen installiert worden, die neue Regelung ist in Kraft.

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Grüne und SPD hatten das Projekt mit einer langen Listen von Kreuzungen in den Stadtrad eingebracht, davon hat die Stadtverwaltung jetzt zunächst vier umgesetzt und (auch zur Überraschung der Grünen) eine weitere Ampel in Schildgen dazu genommen:

  1. Odenthaler Straße, rechtsabbiegend in die Laurentiusstraße
  2. Paffrather Straße, rechtsabbiegend in die Nußbaumer Straße
  3. Kempener Straße, rechtabbiegend in den Neuenhauser Weg
  4. Kempener Straße, rechtsabbiegend in die Katterbachstraße
  5. Altenberger-Dom-Straße, rechtsabbiegend in den Schlagbaumweg

An diesen Kreuzungen dürfen Radfahrerinnen und Radfahren nun auch ganz legal bei einer roten Ampel nach rechts abbiegen. Allerdings erst, nachdem sie an der Haltelinie gestoppt und sich vergewissert haben, dass keine anderen Personen ihre Route queren.

Die Stadt kündigt an, die Nutzung der neuen Verkehrsschilder in einer Testphase mit Blick auf Sicherheit und Einhaltung der Regeln zu beobachten,. Bei einer positiven Bilanz sollen die Verkehrsschilder auf weitere Standorte erweitert werden.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. @ Drucker & U. Kleinert

    Jetzt wird es spannend :

    am Broich aus der Odenthaler Str.
    30 kmh begrenzt auf 300 Meter & Werktags. Ab Einmündung Laurentius Str. also wieder 50 kmh.

    Hornstr. 30 Kmh Zone Ende vor der Laurentiusstr. Ab dieser Einmündung 50 kmh.

    Am Ende der Laurentiusstr. Keine Aufhebung der 30 kmh.? Für die Fahrzeuge die vom Markt kommen gelten demnach bis zum Ende der Laurentiusstr. 30 kmh.

    Eine Beleidigung eines Beamten kann ich nicht erkennen.

    Es fehlen zum Schutz der Fahrrad Fahrer zwei 30 er Schilder.

    Es bleibt bei den Erlaubten 50 kmh für die Fahrzeuge aus der Richtung Am Broich & der Hornstr.

    1. Der Blick ins Gesetz verbessert die Rechtskenntnis, wie der Jurist sagt.

      Und wenn Sie Ihre Bezeichnung für den Beamten nicht beleidigend finden, dann haben Sie auch sicher nichts dagegen, wenn ich Sie einen Schildbürgerkommentator nenne.

      1. Das dürfen Sie gerne, nehme ich mit Humor.
        Ich hoffe aber auch die zwei 30 er Schilder kommen noch zum Schutz für die Fahrräder die aus der Richtung Apotheke zum Markt fahren.

  2. yep, das absteigen und Halten vor roten Ampeln und dann bei freier Kreuzung weitere Abbiegen anch rechts ist STVO-Konform, aber praxis-unüblich…
    In der Tat gibt es eine Vielzahl von Gefahrensituation auf den Straßen GLs , die einfach durch Asphaltlöcher entstehen.
    Leider werden nur die Bundes- und Landstraßen erneuert, wo es Fördergelder von Land und Bund gibt…

  3. Schamhaftes „Mäntelchen“ ist die richtige Beschreibung. Unsere grünen. Mitglieder hatten schon Anfang 2023 etwa 50 Abbiege-Situationen für RadlerInnen untersucht nach den 6 – 7 Kriterien, die die StVO aufstellt und sogar fotographisch dokumentiert! – im Ordnungsamt wurde Radverkehr immer nur als Hindernis angesehen – hoffentlich wird das jetzt besser.

    1. Gerne mit Link zum RIS oder der Seite der Grünen, damit man das auch nachvollziehen kann.

    2. @F. Bacmeister:
      Es erinnert mich an die Freigabe der Einbahnstraßen in Gegenrichtung vor 2-3 Jahren: Einige wurden mit mehr als fadenscheinigen Begründungen davon ausgenommen, Bsp. Birkenhain, Heidplätzchen.
      In Bergisch Gladbach wird gerne so getan, als sei etwas “völlig neu”, weshalb es zunächst an einzelnen Standorten “ausprobiert und evaluiert” werden müsse. Dabei haben andere Städte es schon seit vielen Jahren…

  4. Lange überfällig. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum Radfahrende an roten Ampeln sinnlos warten sollten, wenn sie die Kreuzung gar nicht queren wollen. Auf mich wirkt es ein wenig, als wollte die Stadt mit diesem “Maßnähmchen” davon ablenken, dass sich trotz hehrer Ziele in Sachen Radverkehr rein gar nichts bewegt. Wo sind sie, die versprochenen sicheren (Schul-)Radwege?

    Und: Warum müssen zunächst an fünf Standorten “Erfahrungen gesammelt” werden mit dem Grünpfeil, die es in anderen Städten längst gibt? Bergisch Gladbach könnte so viel lernen, wenn es mal über die Stadtgrenze schauen würde…

    1. Erschreckend, dass nur 5 Stellen dafür gefunden wurden. So einen wirklichen Grund, warum Nr. 2 existiert, aber die Ampel am zum Hufer Weg nicht, erschließt sich mir nicht. Zumal die Straße eine gute und viel genutzte Alternative in Richtung Schildgen ist. An der Rampe die Paffrather Str. hinauf steht man auch regelmäßig blöd herum, obwohl dort gute Sicht Richtung Stationsstraße gegeben ist und da auch häufig keiner kommt..

    2. “wenn sie die Kreuzung gar nicht queren wollen”
      Aber sie wollen in den fließenden Verkehr einfahren.
      Wenn das für Radfahrer möglich ist, muss es ja auch für Autos möglich sein.
      Warum also die Unterscheidung in grüner Pfeil für Rad und alle anderen.

      Der Radfahrer dürfte ja theoretisch nicht einfahren, wenn er auf einen Schutzstreifen fährt und dadurch ein Autofahrer gezwungen ist, abzubremsen, weil die 1,5m nicht eingehalten werden können.

      1. Würde ich auch so sehen, wir haben in meinen Augen zuviele Ampeln in Bergisch Gladbach, lieber öfters Rechts-vor Links oder Vorfahrt beachten Schilder.

      2. Grundsätzlich haben die durch “Grünlicht” freigegebenen Verkehrsrichtungen Vorrang vor einem bei “Rotlicht” nach rechts abbiegenden Verkehrsteilnehmer, auch wenn dieser wegen des “Grünpfeils” abbiegen darf. Der abbiegende Verkehrsteilnehmer darf genau aus diesem Grunde andere Verkehrsteilnehmer weder behindern noch gefährden, egal ob mit oder ohne Schutzstreifen oder was auch immer.

        Die Stadt Bergisch Gladbach hat sich entschlossen den Grünpfeil nur zugunsten von Radfahrern einzuführen. Daher die Unterscheidung.

      3. D.h. die Stadt fördert CO2 Ausstoß, weil das Auto eigentlich abbiegen könnte, aber stehen bleiben muss, weil es rot hat und nicht fahren darf, wie das Rad?

      4. Sie dürfen nur dann abbiegen, wenn dort gerade kein “fließender Verkehr” quert. Logischerweise.
        Radfahrende haben den großen Vorteil, dass sie die Umgebung sehr viel besser wahrnehmen (sehen + hören) als Menschen am Steuer eines PKW. Daher ergibt die Unterscheidung Sinn. Es gibt sicher Stellen, wo auch ein ‘Grünpfeil’ für KFZ denkbar ist – aber eher nicht an Hauptstraßen.
        (Dass das CO2-Argument Unsinn ist, wissen Sie selbst.)

    3. Erfahrungen an der Paffrather- /Nussbaumer Straße werden jedenfalls nicht gesammelt. An dieser Stelle mit den Rad zu fahren ist eines der letzen großen Abenteuer, die man noch in Europa er- oder besser überleben kann. Deshalb sind an dieser Stelle auch kein Radfahrenden zu finden. Die grünen Pfeile sind m. E. nach nur lächerlicher Ausdruck vollkommener Ratlosigkeit und Willenlosigkeit in GL etwas für die Sicherheit für Radfahrende zu tun und den Radverkehr zu fördern.

      1. @U Wegman.. der grüne Pfeil an der Odenthaler / Laurentius Straße wird meiner Befürchtung nach bald mit einem weißen Fahrrad getauscht. Die Stadt Bergisch Gladbach sollte vielleicht die Schlaglöcher und Dellen vor der Apotheke beseitigen. Laut Aussage auf diversen Nachfragen gilt in der Laurentius Straße 30 kmh Leider fehlen die nötigen Schilder an zwei bekannten Kreuzungen. Mir wurde immer gesagt am Parkhaus steht ja eins…. deshalb gilt es auch hinter den beiden Kreuzungen bis zur Odenthaler Str. Soviel zur Logik der Schildbürgerbeamten…

      2. Der „Schildbürgerbeamte“ folgt der geltenden Rechtslage. Ein Streckenverbot wie eine Tempobegrenztung endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung, sondern erst durch ein Verkehrszeichen, das das Streckenverbot ausdrücklich aufhebt.

      3. @U. Wegmann: Das ist eine ampelgeregelte Einmündung, wo ist das Problem? Und per Grünpfeil von der Paffrather nach rechts in die Nussbaumer Str. abzubiegen ist erst recht keins.

      4. @ Drucker Logik:
        wer vom Markt kommt 30 kmh,
        wer aus der Einmündung Am Broich kommt 50 kmh,
        wer aus der Hornstrasse kommt 50 kmh, Im Ergebnis Gefährdung der Fahrräder.

        Es fehlen zwei 30 er Schilder an den Einmündungen.

        90 % der PKW Fahrer achten NICHT auf die Bereiche für die Fahrräder. Besonders vor der Apotheke wird es gefährlich für die Fahrräder durch PKW Transporter, die noch schnell nach links an langsamen rechts Abbiegenden vorbei brettern.
        Jetzt warten wir auf den ersten Fahrradfahren der mit Schmackes auf die Motorhaube aufgeladen wird.

        Wo wir jetzt wieder einfach nur beim Schutz für Fahrräder ankommen.

      5. Ändert nichts daran, dass der Beamte sich von Ihnen mit einer Invektive belegen lassen musste, obwohl er die Rechtslage korrekt wiedergegeben hat. Das ist nicht gerade die feine Art.

      6. Gilt nicht auf den einmündenden Straßen ohnehin schon Tempo 30 – wie auf fast allen Nebenstraßen? Dann wären weitere Schilder auf der Laurentius in der Tat überflüssig.

  5. Jetzt wird also legalisiert was eh schon gemacht wurde?

    Ich sehe jeden Tag Verkehrrüpel auf zwei Rädern, die sich situationsbedingt so verhalten wie es am besten passt, um möglichst schnell ans Ziel zu kommen.
    Da werden Ampeln ignoriert. Radwege werden nicht genutzt, obwohl dies vorgeschrieben wird. Man wechselt wird von Straße auf Gehweg oder von Radweg auf Straße ohne Rücksicht auf andere oder das eigene Leben.

    Warum hat eigentlich der neu eingerichtete schöne breite Radweg an der Alten Wipperfürther Straße keine Benutzungspflicht???

    Unglaublich!

    1. Sie meinen das Stück bergab zwischen Reuterstraße und Paffrather Str.?
      Weil das kein durchgehender Radweg ist, sondern nur ein Stück vom Jägerhof bis zur Peter-Landwehr-Str. (als Teil des Radwegenetzes zur IGP).

      Und was ist schlecht daran sein, an ausgewählten Kreuzungen etwas zu legalisieren, was eh schon gemacht wurde? Man führt die Regelung ja nicht ein, um das falsche Verhalten zu belohnen. Sondern dort, wo es sinnvoll ist.
      Natürlich, es gibt Radfahrer, die sich nicht an (manche) Regeln halten.
      Und, Überraschung, es gibt Fußgänger die bei rot über die Ampel laufen.
      Und, Autofahrer die im Halteverbot stehen. Oder zu schnell fahren. Oder nicht blinken (manchmal scheint es mir, es wären mittlerweile weniger die blinken als andersrum).
      Es ist nur wenig hilfreich in dieser Debatte, auf den Unzulänglichkeiten anderer herumzureiten.

    2. Ja Herr Meier, die Verkehrsrüpel denen ich begegne haben meistens vier Räder. Es ist wahrscheinlich eine Frage der Perspektive. Keine Frage der Perspektive ist allerdings die Aufhebung der Benutzungspflicht für Radwege. In BG, sofern überhaupt vorhanden, sind Radwege in einem katastrophalen Zustand. Häufig sind die farblichen abgesetzten Streifen auf den Gehwegen auch keine Radwege sondern eher eine Gefahrenzone für Fußgänger. Und sie werden von Radfahrenden genutzt weil sie auf der Straße fahrend, von Autofahrern angepöbelt werden sie sollen doch auf dem Radweg fahren (um dort lieber Füssgänger gefährden als von einen Autofahrer Rücksicht oder Verständniss zu erwarten). Mein Vorschlag an Sie: Wechseln Sie mal die Perspektive und fahren Sie mal ein paar Strecken mit dem Rad. Sie wären wahrscheinlich überrascht, wie schnell sie die Sicht auf die Situation doch ändern kann. Und ihre Enkel werden es ihnen sicherlich auch, aus allseits bekannten Gründen, irgendwann danken.

  6. Haha selten so gelacht, die alten Menschen die aus der Apotheke… mit Gehstock oder Rollator kommen werden begeistert sein. Die Fahrräder brettern jetzt schon aus allen Richtungen und auf der falschen Seite. Klar alle HALTEN vor der Kreuzung und schauen Vorsichtig ob da jemand geht oder steht. Es währe SINNVOLLER die Dellen & Schlaglöcher zu beseitigen….. Schilda…. willkommen.. zwei Tempo 30 er Schilder Kreuzung Am Broich & Hornst. würden mehr Sicherheit bringen. Da warten wir auf den ersten PKW der den grünen auch akzeptiert…. regelmäßig wird aus der Tiefgarage Ärztehaus & Hornstr. in die falsche Richtung gefahren. Bei rechts vor links Am Broich ist es auch lustig… Super gemacht….

  7. Andere Verkehrsteilnehmer

    Mein Vater war Fahrlehrer, als Kind auf der Rückbank des Fahrschulautos habe ich die Lehrbücher verschlungen.

    Da gab es ein Bild in den Prüfungsunterlagen, ein Mann schiebt eine Schubkarre über die Straße.
    Heute wohl eher selten, trotzdem habe ich mir das gemerkt: Defensiv fahren, man muss immer mit allem rechnen, plötzlich parkt da einer rückwärts aus, kann auch nicht anders, sieht ja nix.
    Mein Vater nannte diese Ausparkmanöver “Herantasten”, also ganz langsam und Beobachten was sich tut.
    Der eine heizt vorbei, der nächste lässt dich rein.

    Was habe ich gelernt? Miteinander, nicht gegeneinander.
    Hier in Bergisch Gladbach geht es ja noch, Köln ist viel schlimmer, die Bezeichnung “Kampfradler” ist nicht übertrieben.

    Ich fahre Auto und Rad, ich kenne beide Perspektiven.
    Im Nahbereich nutze ich das Rad, Auto bleibt stehen.
    Das machen viele meiner Freunde und Bekannten so, Auto ist vorhanden, muss aber nicht für jede Kurzstrecke zum Einsatz kommen.

    Aberwitzig finde ich die Kommentare von Autofahrern: Ihr Radfahrer zahlt ja keine Kfz-Steuer.

    Ob es sinnvoll ist das Finanzamt anzuschreiben mit der Bitte mir doch für jeden gefahrenen Fahrradkilometer centweise die Kfz Steuer zu erlassen?

  8. Die StVO liest sich zu den Verhaltensregeln wie folgt:

    “Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.”

    Es sind also nicht nur Fußgänger und andere Radfahrende zu beachten, wie im Artikel dargestellt, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.

    1. Es gibt dort außer Fußgängern und Radlern (aus der Rommerscheider) keine “anderen Verkehrsteilnehmer”, die behindert oder gefährdet werden könnten.

      1. Ich fürchte, im Querverkehr sind zumindest auch Autos unterwegs, die behindert werden können.