An dieser Kreuzung an der Mülheimer Straße in Gronau würde nach Ansicht der Grünen ein grüner Pfeil für Radfahrende Sinn machen

Das neue Verkehrszeichen „Grünpfeil für den Radverkehr“ erlaubt es Radfahrenden, an roten Ampeln rechts abzubiegen – nach vorherigem Anhalten und falls niemand behindert oder gefährdet wird. Die Fraktion der Grünen im Stadtrat möchten diesen Pfeil auch in Bergisch Gladbach einführen und schlägt 19 mögliche Standorte vor.

Wie veröffentlichen eine Mitteilung der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Bergisch Gladbach

Seit der Aktualisierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 gibt es das Verkehrsschild „Grünpfeil für den Radverkehr“. Viele Städte nutzen es bereits erfolgreich und bringen es an immer mehr Kreuzungen an, beispielsweise in Köln, Düsseldorf und Bonn.

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Im Frühjahr 2023 wurde die Bergisch Gladbacher Bevölkerung aufgerufen, mögliche Standorte mitzuteilen. Eine Arbeitsgruppe der Grünen hat daraufhin mehr als 50 Kreuzungen genauer geprüft. Denn für das Anbringen des Verkehrsschilds muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein.

So sollte freie Sicht herrschen und der Radverkehr nicht auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg geführt werden, da es sonst zu Konflikten mit dem Fußverkehr kommen könnte.

Für 19 Standorte, die wichtige Kreuzungen für den Radverkehr darstellen, scheinen diese Bedingungen erfüllt zu sein. Sie sollen gemäß einem Antrag für die kommende Sitzung des Verkehrsausschusses von der Verwaltung genauer geprüft werden.

„Der Grünpfeil für den Radverkehr bringt viele Vorteile mit sich. Er macht das Radfahren attraktiver, ohne dass zusätzlicher Platz benötigt wird. Außerdem trägt er zu einem besseren Verkehrsfluss bei. Autos können sicherer rechts abbiegen, wenn das Fahrrad schon weg ist. Kosten und Aufwände sind gering.“ erläutert Dr. Jonathan Ufer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen, der die Arbeitsgruppe geleitet hat.

Die Kreuzung Reuterstraße / Alte Wipperfürther Straße in Hebborn. Foto: Peter van Loon

Die Vorschläge für den Grünpfeil für den Radverkehr:

  • Hebborn: Reuterstraße (Richtung Süden) → Alte Wipperfürther Straße
  • Hebborn: Alte Wipperfürther Straße (Richtung Osten) → Reuterstraße
  • Hebborn: Alte Wipperfürther Straße (Richtung Westen) → Reuterstraße
  • Paffrath: Dellbrücker Straße → Paffrather Straße
  • Schildgen: Altenberger-Dom-Straße → Voiswinkeler Straße
  • Katterbach: Neuenhauser Weg → Kempener Straße
  • Katterbach: Kempener Straße → Katterbachstraße
  • Katterbach: Katterbachstraße → Kempener Straße
  • Stadtmitte: Odenthaler Straße → Laurentiusstraße
  • Stadtmitte: Am Mühlenberg → Odenthaler Straße
  • Gronau: Buchholzstraße → Mülheimer Straße
  • Gronau: Mülheimer Straße → Buchholzstraße
  • Gronau: Schlodderdicher Weg → Mülheimer Straße
  • Gronau: Duckterather Weg → Mülheimer Straße
  • Gronau: Mülheimer Straße → Duckterather Weg
  • Refrath: Dolmanstraße → Alt Refrath
  • Heidkamp: Richard-Zanders-Straße → Bensberger Straße
  • Heidkamp: Lerbacher Weg → Bensberger Straße
  • Bensberg: Gladbacher Straße → Gladbacher Straße

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3 Kommentare

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  1. Wenn sich die Änderung nur auf Fahrradfahrer beziehen soll, müsste dann aber auch eine Fahrradampel vorhanden sein, damit keine Unklarheit für Autofahrer entsteht.

    1. Das Schild ist völlig unmissverständlich. Wer es einmal geschafft hat, die Führerscheinprüfung zu bestehen, sollte davon nicht überfordert sein, auch wenn dieses Verkehrszeichen relativ neu ist.

      Und warum sollte man eine Fahrradampel dazustellen? Durch sie wird die Bedeutung des Schildes nicht klarer.