Michael Mette, Fraktionsvorsitzender CDU im Stadtrat. Foto (Archiv): Thomas Merkenich

In der Debatte über die Umsetzung der Reform der Grundsteuer hatte die CDU einen differenzierter Hebesatz gefordert und war dafür von der SPD kritisiert worden. Nun reagiert die CDU – und wirft der SPD Populismus vor.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung der CDU Bergisch Gladbach

In einer Pressemitteilung vom 11.07.2024 nimmt die SPD-Fraktion Stellung zum Antrag der CDU-Fraktion, einen differenzierten Hebesatz bei der Grundsteuer B in Bergisch Gladbach einzuführen. Um das richtige Ergebnis für Bergisch Gladbach muss mit Sicherheit gerungen werden. Verwunderlich ist jedoch der Populismus, mit dem die SPD-Fraktion argumentiert, indem sie der CDU-Fraktion vorwirft, sie suggeriere eine falsche Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger.

Nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes waren die bisherigen Bemessungsgrundlagen nicht vergleichbar und es bedürfe daher einer Korrektur, welche bei der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger zu individuellen Veränderungen führen wird.

Es wird Bürgerinnen und Bürger geben, die weniger Grundsteuer zahlen müssen als vorher. Es wird auch Bürgerinnen und Bürger geben, die mehr Grundsteuer zahlen müssen als vorher. Dies war Gegenstand unzähliger Presseberichterstattungen.

Aus diesem Grunde verweist die CDU-Fraktion stets auf die Summe der Steuereinnahmen der Stadt Bergisch Gladbach. Denn nur diese liegt im Verantwortungsbereich des Rates der Stadt.

Die Grundsteuer …

Die Grundsteuer zahlen alle Eigentümer:innen von Grundstücken bzw. indirekt die Mieterinnen. Die Einnahmen fließen direkt in die Stadtkasse.

Bisherige Berechnung der Grundsteuer B

Bislang wurde für die Berechnung der Grundstücke ein Einheitswert zugrunde gelegt, der mit der Steuermesszahl (vom Land festgelegt) und dem Hebesatz (von der Kommune festgelegt) multipliziert wurde und so die jährliche Grundsteuer ergab.

Reform der Grundsteuer B

Die Einheitswerte entsprachen nicht mehr dem tatsächlichen, in der Regel viel höheren Wert der Grundstücke. Daher hatte das Bundesverfassungsgericht eine neue Berechnung auf Basis aktueller Werte gefordert, um die Steuergerechtigkeit wieder herzustellen.

Neue Berechnung der Grundsteuer B

Die Finanzämter hatten zunächst die Grundsteuerwerte für jedes Grundstück neu festgelegt, auf Basis vor allem der Bodenrichtwerte (die für einzelne Zonen im Stadtgebiet regelmäßig von lokalen Gutachterausschüssen ermittelt werden) und des Alters des Gebäudes.

Der neue Grundsteuerwert wird (wie früher) mit der Steuermesszahl (in NRW künftig 0,31 Promille für Wohngrundstücke) multipliziert, das ergibt den Grundsteuer-Messbetrag. Dieser Betrag ist von den Finanzämtern bereits festgelegt worden.

Der Messbetrag wiederum wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommune multipliziert und durch 100 geteilt – und es ergibt sich die jährliche Grundsteuer. Sie steht dann im Grundsteuer-Bescheid, den die Kommunen aber voraussichtlich erst im Frühjahr verschicken können.

Hier sind die Bodenrichtwerte für Bergisch Gladbach abrufbar: BORIS NRW

Beitragsneutralität

Die individuelle Grundsteuer-Belastung wird sich in so gut wie allen Fällen verändern, die Reform ist also nicht beitragsneutral. Das ist auch nicht das Ziel, Bevorteilungen aus der Vergangenheit sollen abgeschafft, Überbelastungen reduziert werden.

Aufkommensneutralität

Die Summe aller Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer (Aufkommen) soll sich durch die Reform nicht verändern; die Kommunen sollen also weder mehr noch weniger Geld von den Bürger:innen einkassieren.

Wohngrundstücke

Dazu zählen Grundstücke mit Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Wohneigentum und Mietwohngrundstücke.

Nichtwohngrundstücke

Dazu gehört Teileigentum (z.B. Garagenhöfe), Geschäftsgrundstücke, unbebaute Grundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstig bebaute Grundstücke.

„In einer beginnenden Sachdebatte von „Unredlichkeit“ zu sprechen und dabei den Kontext der Argumentation nicht einmal zur Kenntnis nehmen zu wollen, ist schon sehr bemerkenswert. Zudem ist es wenig zielführend, auf Spielfelder zu verweisen, die nicht im Einflussbereich des Rates der Stadt Bergisch Gladbach liegen. Dabei ist die vom Landesgesetzgeber gewährte Möglichkeit für die Kommunen, vor Ort strukturellen Besonderheiten Rechnung zu tragen und Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude separat zu betrachten, nur zu begrüßen. Denn sie bietet Bergisch Gladbach entsprechenden Handlungsspielraum.“, gibt der Fraktionsvorsitzende Dr. Michael Metten zu bedenken, denn „Wohnen darf in Bergisch Gladbach nicht überproportional teurer werden!“

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Kämmerer widerspricht Forderung der CDU zur Grundsteuer

Stadtkämmerer Thore Eggert hält eine Differenzierung der Hebesätze bei der neuen Grundsteuer für problematisch. Die CDU hatte unterschiedliche Hebesätze für Wohneigentum und Gewerbe gefordert. Das sei, so Eggert weder sinnvoll noch praktikabel. Und er verrät: Bis die Stadt konkrete Auswirkungen der Grundsteuerreform berechnen kann wird es noch eine Weile dauern.

Der Blick auf die Zahlen zeigt dies deutlich:

„Zu einem Wert zusammengefasst bleibt für die Stadt die Gesamtbelastung für alle Bürgerinnen und Bürger in der Gesamtheit gleich. Da für Wohngrundstücke allerdings eine deutlich höhere Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt wird als für Nichtwohngrundstücke, kommt es de facto zu einer Umverteilung von 2,2 Millionen Euro von Nichtwohnen zu Wohnen. Würde wie bisher ein einheitlicher Hebesatz für die Grundsteuer B zugrunde gelegt, so würde sich der Grundsteuerbetrag für das Wohnen um 9,1% erhöhen“, erläutert Harald Henkel, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, nach entsprechenden Berechnungen.

Deshalb bekräftigt die CDU-Fraktion ihre Forderung, den Grundsteuerhebesatz B für Wohngrundstücke auf 594 Prozentpunkte und für die Nichtwohngrundstücke auf 857 Prozentpunkte festzulegen, wie das Land Nordrhein-Westfalen dies berechnet hat.

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