Einer der ersten Grünpfeile war an der Odenthaler Straße installiert worden. Foto: Redaktion

Nach guten Erfahrungen an den ersten Kreuzungen baut die Stadtverwaltung das Netz von Grünpfeilen um weitere drei Standorte aus – wo das „vorsichtige Rechtsabbiegen für Radfahrende“ nun erlaubt ist. Drei anderen, zuvor bereits angekündigten Standorten, erteilt sie jetzt jedoch eine Absage.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung der Stadt Bergisch Gladbach

Die Stadt Bergisch Gladbach erweitert das bestehende Netz von Grünpfeilen an Ampeln für Fahrradfahrende im Stadtgebiet. Nach durchweg positiven Rückmeldungen und praktischer Bewährung im täglichen Verkehr werden weitere Standorte mit dem Verkehrszeichen ausgestattet, dass das vorsichtige Rechtsabbiegen für Radfahrende bei Rot erlaubt – unter der Voraussetzung, dass zuvor vollständig angehalten wurde.

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„Die bisherigen Grünpfeile für Radfahrende haben sich als sinnvolle und erfolgreiche Ergänzung des Verkehrsflusses erwiesen. Sie tragen daher mit zur wachsenden Attraktivität des Radverkehrs in unserer Stadt bei. Ich danke in diesem Zusammenhang auch den Bürgerinnen und Bürgern für die verantwortungsbewusste Nutzung der Grünpfeile für den Radverkehr“, sagt Ragnar Migenda, Erster Beigeordneter der Stadt Bergisch Gladbach.

Neue Standorte mit Grünpfeilen:

  • Dolmanstraße / Halbenmorgen: Rechtsabbieger von der Dolmanstraße in die Straße Halbenmorgen erhalten künftig einen Grünpfeil.
  • An der Gohrsmühle / Zanders-Gelände: Ein weiterer Grünpfeil wird für das Rechtsabbiegen vom Gelände der Firma Zanders auf die Straße An der Gohrsmühle installiert.
  • Hermann-Löns-Straße / Franz-Hitze-Straße: Auch hier wird künftig ein Grünpfeil das Rechtsabbiegen von der Franz-Hitze-Straße auf die Hermann-Löns-Straße in Richtung Stadtmitte ermöglichen.

Kein Grünpfeil vorgesehen bei:

  • Dolmanstraße / Alt Refrath: Diese Kreuzung ist als Unfallhäufungsstelle eingestuft. Änderungen wie ein Grünpfeil können nur in Abstimmung mit der Unfallkommission erfolgen.
  • Kölner Straße / Neuenweg: Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung wird auf einen Grünpfeil verzichtet.
  • Gladbacher Straße / Berzeliusstraße: Eine Anordnung ist aufgrund des bereits vorhandenen benutzungspflichtigen Radwegs nicht zulässig.

Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmenden, sich auch weiterhin aufmerksam an die geltenden Regeln zu halten. Der Grünpfeil bedeutet keine freie Fahrt bei Rot, sondern erfordert immer das vollständige Anhalten und eine sorgfältige Prüfung der Verkehrssituation.

Weitere Informationen rund um das Thema Mobilitätswende in Bergisch Gladbach unter www.bergischgladbach.de/mobilitaet.

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

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