Caroline Bosbach vor ihrer Wahl in den Bundestag. Foto: Thomas Merkenich

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist beim Bundestag hat die Staatsanwaltschaft am Montag formale Ermittlungen gegen Caroline Bosbach aufgenommen. Dabei gehe es um den „Anfangsverdachts des gemeinschaftlichen Betrugs“. Gegen ihren früheren Wahlhelfer wurde ein getrenntes Verfahren eingeleitet. Zudem gibt es eine neue Anzeige aus Bergisch Gladbach.

In der vergangenen Woche hatte die Kölner Staatsanwaltschaft nach viermonatiger Vorprüfung der Präsidentin des Bundestages mitgeteilt, dass sie einen Anfangsverdacht gegen die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach sieht und Ermittlungen aufnehmen will. Da kein Widerspruch kam, gilt die Immunität als aufgehoben, am Montag nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf.

+ Anzeige +

Gegenstand des Verfahrens sei der Vorwurf, Bosbach habe im Januar 2025 einen ihrer damaligen Wahlhelfer dazu gebracht, eine fingierte Rechnung in Höhe von 2.500 Euro bei der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis einzureichen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zudem prüfe sie, ob Bosbach den Wahlhelfer dazu gebracht habe, ihr diesen Betrag nach Auszahlung durch die CDU in bar auszuhändigen.

Über den Fall ist vielfach berichtet worden. Bosbach und ihre Anwälte bestreiten nicht, die 2500 Euro entgegen genommen zu haben – dadurch sei der CDU aber kein Schaden entstanden. Sie sei Opfer einer Schmutzkampagne. Zuletzt hatte sich Bosbach überrascht gezeigt, dass nach so langer Zeit nun förmliche Ermittlungen aufgenommen werden sollen. Gleichzeitig betonte sie, dem Rechtsstaat zu vertrauen.

Mehr zum Thema

Caroline Bosbach widerspricht Vorwürfen, Fragen bleiben

Laut Presseberichten soll die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach 2500 Euro aus Mitteln der CDU Rhein-Berg privat angenommen haben. Sie wehrt sich über ihren Anwalt gegen alle Vorwürfe und spricht von einer Schmutzkampagne eines entlassenen Mitarbeiters. Zur Aufklärung und strafrechtlichen Bewertung der Vorgänge setzt der CDU-Kreisverband nun auf die Staatsanwaltschaft.

Der CDU-Kreisverband hat eine eigene Untersuchung mit einem unabhängigen Prüfer in Gang gesetzt, macht aber über Verlauf der Ergebnisse der Prüfung bislang auch auf Nachfrage keine Angaben.

Zwei Wahlhelfer im Fokus

Gegen den damaligen Wahlhelfer, der ehrenamtlich tätig und zugleich beim CDU-Kreisverband als Azubi angestellt war, sei ein gesondertes Ermittlungsverfahren anhängig, so die Staatsanwaltschaft. Dabei gehe es ebenfalls um einen Anfangsverdachts des gemeinschaftlichen Betrugs. Der Wahlhelfer hatte sich selbst angezeigt und mit überregionalen Medien gesprochen, damit war die ganze Sache ins Rollen gekommen.

Nun will die Staatsanwaltschaft auch prüfen, ob weitere Personen in das Geschehen eingebunden gewesen sein könnten. Damit rückt ein weiterer CDU-Mitarbeiter (zunächst bei der CDU Köln, dann im Bundestagsbüro Bosbachs) wieder ins Blickfeld, der bei der Geldübergabe dabei war. (Details der Vorwürfe und der beteiligten Personen hatten wir in diesem Beitrag erläutert.)

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, die gebotenen Ermittlungen durchzuführen, um den Sachverhalt weiter aufzuklären – was „einige Zeit“ in Anspruch nehmen werde.

Weitere Anzeige aus Bergisch Gladbach

Ebenfalls am Montag teilte Tomás Santillán, für die Linke gewähltes Mitglied des Bergisch Gladbacher Stadtrats mit, eine Anzeige beim Bundestag und bei der Staatsanwaltschaft gegen den CDU-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis eingereicht zu haben. Anlass sei „der Verdacht, dass die Barzahlung in Höhe von 2.500 Euro nach dem Parteiengesetz unzulässig gewesen sein könnte, da es sich um eine Barspende an die CDU gehandelt haben könnte“.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

16

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. Der Zauber der Parteienfinanzierung oder: Wie man mit 2.500 Euro Demokratie multipliziert.

    Eine Parteien-Geschichte in fünf Akten:

    1. Die Partei zahlt 2.500 Euro an einen Azubi – wofür genau, weiß niemand so recht und ob legal auch nicht.

    2. Der Azubi gibt das Geld bar (!) im Kuvert an eine Parteifreundin und Parteikandidatuen für Wahlkampf weiter – ganz vertrauensvoll, versteht sich. Auch hier wissen wir nicht, ob als unzulässige Barspende an die Partei oder aus anderen Gründen.

    3. Diese überweist dann genau denselben Betrag von 2.500 Euro als Spende an die Partei – offiziell, sauber, mit Verwendungszweck “Spende”.

    4. Der Staat und die Steuerzahler:innen sagen brav danke und legt 45 % Rendite zu Parteienfinanzierung drauf weil Spende: 1.125 Euro Bonus aus Steuergeld da 0,45 € gemäß Parteiengesetzt pro 1 Euro eingegangener Spenden.

    5 Alle Beteiligten stehen bei ± 0 €, nur die Partei freut sich über eine satte Rendite 45 % und 1.125 € aus dem Kreislaufgeschäft – und die Demokratie zahlt drauf.

    Ergebnis:
    Kandidin: 0 €
    Azubi: 0 €
    Partei: + 1.125 €
    Staat/Steuerzahler:innen: – 1.125 €
    Vertrauen: – 100 %

    Das nennt man dann wohl politische Kreislaufwirtschaft – oder in Parteien-Sprech: „Effiziente und transparente Mittelverwertung unter Beteiligung aller Ebenen.“

    Moral: Wer Demokratie bar bezahlt, sollte sich nicht wundern, wenn am Ende das Vertrauen im Umschlag verschwindet.

  2. Irritierend – und losgelöst von allen (richtigen oder auch vielleicht nur teilweise richtigen oder auch nicht richtigen) Kommentaren, die ich nicht bewerten kann – ist und bleibt, dass CDU-RHEINBERG sich jedweder Klärung “entzieht”. Herr Höring hat bei Nachfragen (von mir) erklärt, dass ich immer aktuell nachlesen könnte, welche “Entwicklungen” es gibt, was sich allerdings als nicht nachvollziehbar erweist, da bis Zeitpunkt “jetzt” keine neuen Einträge auf der mir genannten “Seite” eingestellt sind.
    Welches CDU-Problem (“Bosbach”) gibt es ?

    1. Das Problem? Man hat den Eindruck, dass die CDU Rhein-Berg bei Kerzenlicht und verrammelter Tür im Keller sitzt und inständig hofft, dass der Sturm vorüberzieht.

  3. Es ist auffällig, dass es der CDU und Caroline Bosbach auch nach mehreren Monaten weiterhin gelingt, den Eindruck von Aufklärung und Transparenz zu vermitteln – obwohl zentrale Fragen bislang unbeantwortet geblieben sind. Nach wie vor ist unklar, aus welcher Quelle die 2.500 Euro stammten und welchem Zweck die Zahlung diente. Ob es sich dabei um eine private Zuwendung, eine Wahlkampfspende, eine fehlerhafte Abrechnung oder einen anderen Vorgang handelte, ist trotz inzwischen mehr als dreimonatiger öffentlicher Diskussion nicht geklärt.

    1. Da steht: “Bosbach und ihre Anwälte bestreiten nicht, die 2500 Euro entgegen genommen zu haben – dadurch sei der CDU aber kein Schaden entstanden.”
      Also egal was oder wie, das ist der entscheidende Fehler. Frau Bosbach hat € 2.500,00 in einem Briefumschlag entgegengenommen, wie in einem schlechten Film. Jeder Politiker/-in sollte wissen das solche Dinge ein no go sind. Ob sie jetzt der CDU geschadet hat oder auch nicht ist eigentlich egal und zweitrangig. Sie hat sich selber damit geschadet und sie hat sich damit in Misskredit gebracht.
      Die Geschichte hat einen ganz miesen, billigen Beigeschmack und zeugt von politischer Instinktlosigkeit.
      Schade drum, so kann man sich auf billige Art und Weise eine/die politische Karriere verbauen. Und irgendwie scheint in der „Gladbacher“ CDU immer noch ein Wind von „kölschem Klüngel“ zu wehen.

      1. @Robert Wolf:
        Der CDU ist durch die Überweisung von Frau Bosbach unter dem Verwendungszweck „Spende“ kein finanzieller Schaden entstanden. Im Gegenteil: Nach §18 Parteiengesetz erhält die Partei für jeden Euro möglicherweise zusätzlich 0,45 € aus dem Bundeshaushalt. In diesem Fall bedeutet das eine potenzielle „Rendite“ von satten 1.225 €. Eine lukrative Verzinsung also, von der andere Parteien nur träumen können – ganz legal, versteht sich. Mal sehen, wie lange dieser Kreislauf noch gutgeht … Cum-Ex lässt freundlich grüßen.

  4. Stichwort “Abnabelung”. Wenn Kinder versuchen, in die zu großen Fußstapfen der Eltern zu treten (oft auch bei Ärzten und Unternehmensgründern zu finden), sich dann jedoch unzweifelhaft zeigt, dass diese zu groß sind, sollten sie schnellstmöglich den Beruf ergreifen, der ihren wirklichen Begabungen entspricht.
    Das führt nicht zu Gesichtsverlust – ganz im Gegenteil. Das wahre Glück steht immer nur auf den eigenen Füßen. Was jedoch nicht bedeutet, dass es nicht auch gelingende “Erbschaften” gibt…
    Dieter Richter, Bergisch Gladbach

    1. Das kommt davon, wenn man davon ausgeht, dass politische Ämter quasi als Erbe weitergegeben werden (können). Solch ein Verständnis sollte es in einer funktionierenden Demokratie eigentlich nicht geben. Integrität, Sachverstand und Kompetenz wären die richtigen Kriterien, um ins politische Amt gewählt zu werden. Ob das dann aber auch alle WählerInnen so verstehen?

      1. Ob das Amt tatsächlich in familiärer Kontinuität von Vater zu Tochter überging und vererbt wurde, wird in der Öffentlichkeit diskutiert – darauf deuten auch die Überschriften verschiedener Medienberichte hin. So titelte etwa die Frankfurter Rundschau: „Vorwürfe gegen CDU-Politikerin Caroline Bosbach wegen Stimmenkauf“ (Quelle: Frankfurter Rundschau, 18.07.2025). https://www.fr.de/politik/vorwuerfe-gegen-cdu-politikerin-caroline-bosbach-wegen-stimmenkauf-zr-93864469.html

      2. Hier werfen Sie verschiedene Dinge durcheinander: Bei den Vorwürfen wegen eines angeblichen Stimmenkaufs geht es um einen Posten im Kreisvorstand bei der Mittelstandsvereinigung MIT. Dieser Vorwurf wird von der Staatsanwaltschaft nicht untersucht.

        Das Mandat für den Bundestag (das zuvor Hermann-Josef Tebroke innehatte) wurde in allgemeiner und freier Wahl vergeben. Dass es dabei Unregelmäßigkeiten gegeben habe, hat niemand behauptet oder berichtet.

        Mehr zu den Vorwürfen des Stimmenkaufs finden Sie hier: https://in-gl.de/2025/08/01/der-fall-caroline-bosbach-weitet-sich-aus-stimmenkauf-mit-rheinisch-bergischer-kreis/

      3. „Integrität, Sachverstand und Kompetenz“ sind nun allerdings auch nicht die ersten Dinge die mir einfallen, wenn ich an Bosbach den Älteren denke.

  5. Der Kölner Stadt-Anzeiger schreibt am 3.11.2025. https://www.ksta.de/region/rhein-berg/bergisch-gladbach/staatsanwalt-ermittelt-gegen-mdb-caroline-bosbach-und-ex-mitarbeiter-1142538
    Zitat: “Das Geld soll nach Informationen dieser Zeitung schließlich in der heißen Phase des Wahlkampfes für eine Barkasse zur Begleichung von Ausgaben etwa für Tankkosten im Wahlkampf oder Verpflegung an Wahlkampfständen genutzt worden sein.”

    Wenn es sich um eine “privaten Zuwendung” für den Wahlkampf der Bundestagsabgeordneten über 2.500 € in Bar handelte, wie die Anwalte von Frau Bosbach die Geldübergabe auslegen, würde das den Verdacht eine unzulässigen Barspende für den Wahlkampf der CDU bestätigen. Das Bürgerportal In-GL.de berichten am 28.07.2025 aus Stellungnahmen der Anwälte von Frau Bosbach, dass ihre Mandantin kein Geld von der CDU erhielt, sondern von einer Privatperson. Und diese Person habe die Zahlung an ihre Mandantin aus seinen privaten Geldmitteln geleistet.” Siehe dazu: https://in-gl.de/2025/07/28/caroline-bosbach-widerspricht-vorwuerfen-fragen-bleiben-annahme-bargeld-wahlkampf-cdu-bundestag-rheinisch-bergischer-kreis
    Im Kontext der Verwendung des Geldes ist die Vermutung einer 2.500 € Barspende für den CDU-Wahlkampf zu prüfen.

    Tomás M. Santillán – Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach – Die Linke

    1. Schon bemerkenswert, wie gerade Tomás Santillán hier den moralischen Zeigefinger hebt – ausgerechnet jemand, der selbst tief in einer Finanzaffäre seiner eigenen Partei steckt. Wer im Glashaus sitzt, sollte vielleicht nicht mit Paragraphen werfen.

      Bevor man anderen Parteien illegale Spenden andichtet, wäre etwas Selbstreflexion angebracht. Glaubwürdigkeit entsteht nicht durch lautstarke Empörung, sondern durch saubere eigene Verhältnisse – und davon ist bei der Linken in Bergisch Gladbach bekanntlich wenig zu sehen.

      Vielleicht erst mal die eigenen Bücher aufräumen, bevor man anderen Wahlkampfspenden erklärt.

      1. Wenn dem so wäre (ich kenne den Vorgang nicht), wäre es deshalb denn falsch, was Herr Santillán schreibt?

      2. Sehr geehrter Herr Maier,

        ich sehe die sogenannte „Finanzaffäre“ innerhalb meiner Partei Die Linke Rheinisch-Bergischen Kreis mit einer gewissen Gelassenheit. Das Thema habe ich bereits im Sommer – noch als damaliger Kreissprecher – selbst auf die Tagesordnung gesetzt, um Transparenz herzustellen. Es bedurfte also keines medialen Anstoßes, um die Vorgänge parteiintern, sehr hart und sehr kritisch zu thematisieren.

        Meine Initiative stieß im damaligen Kreisvorstand und Teilen der Mitgliedschaft jedoch auf erheblichen Widerstand, was zu intensiven internen Auseinandersetzungen und einer Diffamierungskampagne gegen mich führte. Diese Konflikte wirken bis heute nach und haben meine politische Arbeit im Kreisverband und Ortsverbands spürbar und sichtbar belastet.

        Zwar konnte ich mich mit meiner Kritik an der unzureichenden Transparenz in Finanzfragen auf der Kreismitgliederversammlung – auch in Abwesenheit – durchsetzen, doch verläuft die Aufarbeitung bis heute nur schleppend. Wichtige Fragen bleiben offen, und bislang wurde ich als ehemaliger Sprecher nicht in die Klärung einbezogen, während andere Verantwortliche an Legendenbildung arbeiten. Nach meinem Eindruck mangelt es weiterhin an der notwendigen Offenlegung und Aufarbeitung der Finanzangelegenheiten. Auch die von der Mitgliederversammlung beschlossene Einsicht in bestimmte Unterlagen wurde bislang nicht vollständig umgesetzt.

        Da weiterhin wesentliche, von der Mitgliederversammlung freigegebene Informationen nicht offengelegt werden, lasse ich mich in dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten. Sollte die notwendige Transparenz ausbleiben, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte gegen den Kreisverband Die Linke Rheinisch-Bergischer Kreis und die hierfür Verantwortlichen zu prüfen.

        Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass ich zu keiner Zeit Zugriff auf Parteikonten, Kassenbestände, Geld oder Buchhaltungsunterlagen hatte. Ich war auch nicht in Überweisungen einbezogen. Mir wurde auch niemals Bargeld übergeben. Meine eigenen Abrechnungen meiner Vorabauslagen erfolgten ordnungsgemäß, und im Gegenteil bestehen noch offene Forderungen meinerseits gegenüber dem Kreisverband.

        Gleichzeitig sehe ich es als meine Verantwortung an, Fehler einzugestehen: Ich habe einzelnen Personen innerhalb der Partei zu lange vertraut, obwohl sich dieses Vertrauen im Nachhinein als nicht gerechtfertigt erwiesen hat. Dieses Versäumnis bedaure ich sehr und möchte mich bei den Mitgliedern und Wähler:innen dafür entschuldigen, dass ich entsprechende Entwicklungen zu spät erkannt habe.

        Für jegliche Rückfragen oder detailliertere Auskünfte zum Sachverhalt stehe ich Ihnen selbstverständlich, uneingeschränkt und gern telefonisch zur Verfügung. Ich habe nichts zu verbergen und lege Wert auf vollständige Transparenz – so, wie es auch die Satzung der Partei im Umgang mit Finanzangelegenheiten vorsieht. Meine Kontaktdaten (Telefon) finden Sie durch einen Klick auf meinen Namen über dem Kommentar.

        Mit freundlichen Grüßen
        Tomás M. Santillán