Im Hasenweg und in der Nachtigallenstraße mussten die ersten Fahrradstraßen. aufgehoben werden. Foto: Thomas Merkenich

Die knappe Entscheidung des Verkehrsausschusses, auf Fahrradstraßen in Bergisch Gladbach ganz zu verzichten, stößt bei SPD und Grünen nicht nur inhaltlich auf Protest. Mit ihrem Vorgehen, diesen Plan erst in der Sitzung einzubringen, habe die CDU gegen formale Regeln verstoßen. Daher will Rot-Grün eine erneute Beratung im Stadtrat und Ausschuss erzwingen.

Die SPD und die Grünen kritisieren in einer Mitteilung die Entscheidung des Ausschusses für Mobilität- und Verkehrsflächen (AMV) zum Aus der Fahrradstraßen scharf. Mit Hilfe eines Einspruchs gegen das Verfahren wollen sie eine erneute Beratung zunächst im Stadtrat und dann im Ausschuss erzwingen.

Die CDU hatte wie berichtet mit den Stimmen der AfD die Aufhebung des Fahrradstraßenbeschlusses von 2024 durchgesetzt.

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CDU drückt das Aus aller Fahrradstraßen durch

Im Verkehrsausschuss hat sich die CDU eine scharfe Debatte mit SPD, Grünen und Volt/FWG geliefert, wie die Mobilitätspolitik in Bergisch Gladbach grundsätzlich ausgerichtet werden soll. Am Ende beschloss die CDU in einer sehr knappen Abstimmung mit Hilfe der AfD, den Beschluss zur Schaffung von Fahrradstraßen aufzuheben. Darüber hinaus ging es um Schulstraßen und Schulwegsicherheit, die Parkgebühren sowie ein Parkleitsystem für Bensberg.

Mit Blick auf das Verfahren weist Rot-Grün jetzt darauf hin, dass für den Ausschuss zunächst nur ein Antrag zum Rückbau der gescheiterten Fahrradstraße Nachtigallenstraße eingereicht worden war. Erst während der Sitzung erweiterte die CDU den Antrag und verlangte die Aufhebung des gesamten Fahrradstraßenbeschlusses. Einen Antrag der SPD, den Beschluss zunächst zu vertagen und in eine weitere Beratung einzusteigen, lehnten CDU und AfD ab.

Daher, so SPD und Grüne jetzt, spreche viel dafür, dass der angekündigte Beratungsgegenstand überschritten worden sei. Den anderen Ausschussmitgliedern sei die Möglichkeit einer Befassung und Vorberatung genommen worden. Daher seien „erhebliche rechtliche Zweifel an dem Beschluss offenkundig“. 

SPD und Grüne wollen fristgerecht Einspruch einlegen. Damit dürfe der Beschluss bis zu einer Entscheidung des Stadtrates über den Einspruch nicht umgesetzt werden. Im Rat wollen beide Fraktionen die Aufhebung des Beschlusses und eine Rückverweisung an den Ausschuss erreichen.

Zur Sache: Einspruch gemäß §31 Geschäftsordnung des Rates

SPD und Grüne zielen auf einen Einspruch gemäß § 31 Geschäftsordnung des Rates iVm § 57 Abs. 4 GO NRW:

 § 31 Einspruch gegen Beschlüsse entscheidungsbefugter Ausschüsse

(1) Beschlüsse von Ausschüssen mit Entscheidungsbefugnis können erst durchgeführt werden, wenn innerhalb von vier Arbeitstagen der Verwaltung, den Tag der Beschlussfassung nicht mitgerechnet, weder von der Bürgermeisterin/vom Bürgermeister noch von mindestens einem Fünftel der Ausschussmitglieder schriftlich Einspruch eingelegt worden ist.

(2) Über den Einspruch entscheidet der Rat.   

Ziel sei eine erneute, fachlich und rechtlich vorbereitete Beratung darüber, wo und wie Fahrradstraßen in Bergisch Gladbach sinnvoll umgesetzt werden könnten. Das verstehen die beiden Fraktionen als „ausdrückliches Angebot an die CDU, gemeinsam mit SPD, Grünen und Verwaltung tragfähige Lösungen für einen sicheren Radverkehr zu erarbeiten“. 

2024 habe die CDU das Fahrradstraßenprogramm selbst mitgetragen. Auf ihren Wunsch sei ausdrücklich festgehalten worden, dass die Straßen für Autos offen und die Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr unverändert bleiben. Heute, so die Mitteilung, versuche die CDU, „die Verantwortung für diese gemeinsam beschlossene Politik allein SPD, Grünen und der Verwaltung zuzuschieben“. 

Mit diesem Vorgehen werde für die Menschen in Bergisch Gladbach kein einziges Verkehrsproblem gelöst, erklärte der verkehrspolitische Sprecher der SPD, Andreas Herzig:  „Das ist eine kurzsichtige Entscheidung allein zur parteipolitischen Profilierung.“

„Fahrradstraßen sind ein gutes Konzept der Straßenverkehrsordnung, das den Radverkehr schützt. Wir waren offen dafür, gemeinsam mit SPD, CDU und Verwaltung auszuarbeiten, wie dieses Konzept in Bergisch Gladbach sinnvoll und rechtssicher angewendet werden kann. Dass dies von Seiten der CDU jetzt kategorisch abgelehnt wird, ist sehr bedauerlich. “, kritisierte Jonathan Ufer für die Grünen. 

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. Demokratie braucht Regeln – auch wenn die Mehrheit sicher scheint

    Eine wirklich gute Entscheidung von SPD und Grünen, gegen diesen Beschluss vorzugehen. Mein ausdrückliches “Bravo!” Denn aus meiner Sicht haben CDU & AfD im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen eine Grenze des demokratischen Umgangs ganz bewusst und mit politischen Kalkül überschritten.

    Die Ausschussmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Drei der fünf Fraktionen hatten sehr deutlich Beratungsbedarf angemeldet. Bei kurzfristig eingebrachten und weitreichenden Änderungsanträgen, die über die vorherige Ankündigung hinausgehen, gehört es zur demokratischen Kultur, einen Tagesordnungspunkt zunächst zu vertagen und Beratung zu ermöglichen. CDU und AfD waren sich jedoch ihrer Mehrheit sicher und haben den Beschluss trotzdem durchgezogen. Der Ausschussvorsitzende (auch CDU) hatte nach eigener Aussage von dem Vorhaben des Änderungsantrag “zur Sache” gewusst, aber ihn auch erst im Ausschuss schriftlich bekommen. Der in der Sitzung gefallene Begriff des „Piratenüberfalls“ beschreibt dieses Vorgehen aus meiner Sicht durchaus treffend und das war aus meiner sich auch so vorbereitet worden.

    Mehrheit ersetzt kein ordentliches Verfahren. Entscheidend ist dabei für mich auch die kommunalrechtliche Frage: Kann ein Ausschuss mit einem Änderungsantrag einen wesentlichen Grundsatz eines vom Stadtrat beschlossenen Mobilitätskonzepts faktisch außer Kraft setzen?

    Der Stadtrat legt mit seinen Beschlüssen den politischen Rahmen fest, innerhalb dessen Ausschüsse tätig werden. Dass ein Ausschuss mit der Umsetzung eines Konzepts beauftragt wird, bedeutet aus meiner Sicht nicht automatisch, dass er dessen wesentliche Vorgaben mit einer eigenen und anderen Mehrheit als im Stadtrat verändern kann.

    Genau deshalb habe ich eine formelle Anfrage an den Bürgermister gestellt. Dabei geht es nicht um die politische Bewertung der Fahrradstraßen, sondern um die Zuständigkeit des Ausschusses und die Bindungswirkung des Ratsbeschlusses.

    Ich werde deshalb ebenfalls die Kommunalaufsicht einschalten. Sollte das Rechtsamt Zweifel an der Zuständigkeit oder der Bindungswirkung des Ausschussbeschlusses feststellen, muss die Frage gegebenenfalls weiter kommunalrechtlich und gerichtlich geklärt werden.

    Denn am Ende geht es nicht nur um Fahrradstraßen, sondern um einen grundlegenden Punkt: Eine Ausschussmehrheit aus CDU & AfD darf nicht einfach nach dem Prinzip „Wir haben die Mehrheit, also können wir es machen“ einen vom Stadtrat gesetzten politischen Rahmen verändern. Auch verletzt das die Grundsätze von parlamentarischen Minderheitsrechten.

    Hier meine Anfrage an den BM als PDF: https://www.santillan.de/app/download/7805288351/Anfrage%20zur%20Rechtswirkung%20der%20Beschl%C3%BCsse%20eines%20Ausschusses%20Beratungsfolge%2030-09-2026%20Tomas-M-Santillan.pdf