Im Hasenweg und in der Nachtigallenstraße mussten die ersten Fahrradstraßen. aufgehoben werden. Foto: Thomas Merkenich

Die knappe Entscheidung des Verkehrsausschusses, auf Fahrradstraßen in Bergisch Gladbach ganz zu verzichten, stößt bei SPD und Grünen nicht nur inhaltlich auf Protest. Mit ihrem Vorgehen, diesen Plan erst in der Sitzung einzubringen, habe die CDU gegen formale Regeln verstoßen. Daher will Rot-Grün eine erneute Beratung im Stadtrat und Ausschuss erzwingen.

Die SPD und die Grünen kritisieren in einer Mitteilung die Entscheidung des Ausschusses für Mobilität- und Verkehrsflächen (AMV) zum Aus der Fahrradstraßen scharf. Mit Hilfe eines Einspruchs gegen das Verfahren wollen sie eine erneute Beratung zunächst im Stadtrat und dann im Ausschuss erzwingen.

Die CDU hatte wie berichtet mit den Stimmen der AfD die Aufhebung des Fahrradstraßenbeschlusses von 2024 durchgesetzt.

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CDU drückt das Aus aller Fahrradstraßen durch

Im Verkehrsausschuss hat sich die CDU eine scharfe Debatte mit SPD, Grünen und Volt/FWG geliefert, wie die Mobilitätspolitik in Bergisch Gladbach grundsätzlich ausgerichtet werden soll. Am Ende beschloss die CDU in einer sehr knappen Abstimmung mit Hilfe der AfD, den Beschluss zur Schaffung von Fahrradstraßen aufzuheben. Darüber hinaus ging es um Schulstraßen und Schulwegsicherheit, die Parkgebühren sowie ein Parkleitsystem für Bensberg.

Mit Blick auf das Verfahren weist Rot-Grün jetzt darauf hin, dass für den Ausschuss zunächst nur ein Antrag zum Rückbau der gescheiterten Fahrradstraße Nachtigallenstraße eingereicht worden war. Erst während der Sitzung erweiterte die CDU den Antrag und verlangte die Aufhebung des gesamten Fahrradstraßenbeschlusses. Einen Antrag der SPD, den Beschluss zunächst zu vertagen und in eine weitere Beratung einzusteigen, lehnten CDU und AfD ab.

Daher, so SPD und Grüne jetzt, spreche viel dafür, dass der angekündigte Beratungsgegenstand überschritten worden sei. Den anderen Ausschussmitgliedern sei die Möglichkeit einer Befassung und Vorberatung genommen worden. Daher seien „erhebliche rechtliche Zweifel an dem Beschluss offenkundig“. 

SPD und Grüne wollen fristgerecht Einspruch einlegen. Damit dürfe der Beschluss bis zu einer Entscheidung des Stadtrates über den Einspruch nicht umgesetzt werden. Im Rat wollen beide Fraktionen die Aufhebung des Beschlusses und eine Rückverweisung an den Ausschuss erreichen.

Zur Sache: Einspruch gemäß §31 Geschäftsordnung des Rates

SPD und Grüne zielen auf einen Einspruch gemäß § 31 Geschäftsordnung des Rates iVm § 57 Abs. 4 GO NRW:

 § 31 Einspruch gegen Beschlüsse entscheidungsbefugter Ausschüsse

(1) Beschlüsse von Ausschüssen mit Entscheidungsbefugnis können erst durchgeführt werden, wenn innerhalb von vier Arbeitstagen der Verwaltung, den Tag der Beschlussfassung nicht mitgerechnet, weder von der Bürgermeisterin/vom Bürgermeister noch von mindestens einem Fünftel der Ausschussmitglieder schriftlich Einspruch eingelegt worden ist.

(2) Über den Einspruch entscheidet der Rat.   

Ziel sei eine erneute, fachlich und rechtlich vorbereitete Beratung darüber, wo und wie Fahrradstraßen in Bergisch Gladbach sinnvoll umgesetzt werden könnten. Das verstehen die beiden Fraktionen als „ausdrückliches Angebot an die CDU, gemeinsam mit SPD, Grünen und Verwaltung tragfähige Lösungen für einen sicheren Radverkehr zu erarbeiten“. 

2024 habe die CDU das Fahrradstraßenprogramm selbst mitgetragen. Auf ihren Wunsch sei ausdrücklich festgehalten worden, dass die Straßen für Autos offen und die Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr unverändert bleiben. Heute, so die Mitteilung, versuche die CDU, „die Verantwortung für diese gemeinsam beschlossene Politik allein SPD, Grünen und der Verwaltung zuzuschieben“. 

Mit diesem Vorgehen werde für die Menschen in Bergisch Gladbach kein einziges Verkehrsproblem gelöst, erklärte der verkehrspolitische Sprecher der SPD, Andreas Herzig:  „Das ist eine kurzsichtige Entscheidung allein zur parteipolitischen Profilierung.“

„Fahrradstraßen sind ein gutes Konzept der Straßenverkehrsordnung, das den Radverkehr schützt. Wir waren offen dafür, gemeinsam mit SPD, CDU und Verwaltung auszuarbeiten, wie dieses Konzept in Bergisch Gladbach sinnvoll und rechtssicher angewendet werden kann. Dass dies von Seiten der CDU jetzt kategorisch abgelehnt wird, ist sehr bedauerlich. “, kritisierte Jonathan Ufer für die Grünen. 

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. Es ist schon ein etwas merkwürdiges Demokratieverständnis wenn jemand mit abstimmt, aber dann, gegen ein Ergebnis was ihm nicht passt, klagt.
    Vielleicht geht es auch mehr um die Form der Umsetzung solcher Fahrradstrassen durch einen Dezernenten, der Strassenumbauten vorstellt und Grundstücke einbezieht, die der Stadt nicht gehören. Anstatt noch nicht reparaturbedürftige Strassen mit Millionenaufwand zu “Sanieren” wie die Altenberger Dom Strasse sollten Strassen nach Notwendigkeit endlich mal repariert werden. Vorschlag wäre unter anderem die Buchholzstrasse und viele anderen.
    Dabei können dann auch gleich die Interessen der Radfahrer mit berücksichtigt werden.
    Wie wäre es z.B. mit einem einzelnen breiten Fahrradweg anstelle der beidseitigen, auch um Unfälle zu verhindern, da ja das Fahrrichtungsgebot von vielen Radfahrern missachtet wird. Das ginge auch bei enger Bebauung und vorhandenen Radwegen.

    1. Ein kleiner aber wichtiger Unterschied: Hier wird nicht geklagt. SPD und Grüne legen Einspruch ein. Das ist ein vorgesehenes Minderheitenrecht, kein Verstoß gegen das Demokratieverständnis. Dass man vorher an Abstimmungen teilgenommen hat, ändert daran nichts – die SPD hatte zudem beantragt, den Beschluss erst einmal zu vertagen. Man verlässt als Fraktion ja in einem solchen Moment nicht einfach den Saal sondern stimmt halt dagegen.
      Es geht nicht darum, ein Ergebnis zu kippen, das nicht passt. Es geht es darum, dass der Antrag erst in der Sitzung von einem Rückbau in der Nachtigallenstraße zur Aufhebung des ganzen Programms erweitert wurde. Für eine solche Kehrtwende hätten die anderen Fraktionen Zeit zur Beratung gebraucht.
      Ihr Hinweis auf die Straßensanierung ist ein berechtigtes eigenes Thema: Straßen nach Zustand zu reparieren ist sinnvoll und lässt sich mit Radverkehr gut verbinden. Das spricht aber nicht gegen eine ordentliche Beratung und Prüfung.
      Zum breiten Radweg: Das kann man für bestimmte Straßen prüfen, aber Zweirichtungsradwege haben an Einmündungen eigene Sicherheitsprobleme. Genau solche Abwägungen gehören ja in eine Debatte und Einzelfallprüfung statt in ein pauschales Aus, dass dann auch noch auf dem beschriebenen Weg herbeigeführt wurde.

    2. “nicht reparaturbedürftige” Altenberger-Dom-Str. – da scheinen Sie aber eingeschränkten lokalen Hintergrund zu besitzen.

      Zumindest die Notwendigkeit der Sanierung der maroden Fahrbahn war nie ein Streitpunkt. Im Übrigen wurde genau dort der Rad- und auch der Fußverkehr ebenfalls mitgedacht. Genauso wie bei den Planungen zur Buchholzstraße, die in diesem, vermutlich eher nächsten Jahr umfänglich saniert werden soll. Das Sanierungs-Sofortprogramm und das Standard-Maßnahmenprogramm der Stadt scheinen nicht bekannt.

      https://in-gl.de/2026/09/29/wie-das-schlagloch-drama-endlich-beendet-werden-soll-bergisch-gladbach-sofortprogramm-strassen/

      Zweirichtungsradwege werden immer mal wieder als Option in engen Verkehrsquerschnitten genannt. Leider muss ich Sie enttäuschen, da diese ebenfalls Normbreiten z.B. bei einseitiger Führung, wie von Ihnen vorgeschlagen, von min. 3,0m aufweisen müssen und im Übrigen innerorts aus Sicherheitsaspekten wenn überhaupt nur sehr eingeschränkt eingerichtet werden dürfen.

  2. Als Teilnehmer, der dieses un-demokratische Verhalten mit-erleiden musste, möchte ich für die sachliche Einwertung einige Fakten beisteuern
    1) Dieser Piraten-Überfall der CDU: alle Fahrradstraßen zu streichen – war von langer Hand geplant.
    Das ergibt sich nicht nur daraus, dass die CDU schon 20min nach Sitzungsende eine Presseerklärung versandte – ich hatte vor der Sitzung Dr Schilling darum gebeten, den CDU-Antrag auf das Abmontiern der Schilder zu begrenzen – er entgegnete: warten Sie den Verlauf der Diskussion ab. Der neue Ausschußvorsitzende war gut präpariert, als wir in der Sitzung darauf hinwiesen, dass der von der CDU erst zu diesem Punkt ausgeteilte neue Antragstext weit über den angekündigten Beratungsgegenstand „Hasenweg/Nachtigallenweg säubern“ hinausreiche.
    2) Sämtliche anderen demokratischen Parteien waren völlig überrumpelt:
    Der Vorsitzende mußte den Beschluß vom 13. Febr 2024 vorlesen, weil wir (SPD/Volt-FWG/Linke u Grüne) zunächst garnicht wußten, was aufgehoben werden sollte (u dann wurde) Das Statement von Jörg Laschet wurde ja zitiert; Bettina Häusling beantragte eine Vertagung, damit die Überrumpelten sich mit dem Antrag auseinandersetzen könnten – und mit den Antragstellern nach einem Kompromiss suchen.
    Diese Möglichkeit (durch Vertagen Auswertung zu ermöglichen und möglicherweise zu einem Kompromiss zu kommen) wurde durch CDU und AfD niedergestimmt – die wollten diesen Antrag ohne jede Auseinandersetzung durchdrücken. Auffällig ist auch, dass die AfD in keiner Weise äußerte, überrascht zu sein!! – ein Schelm der Böses dabei denkt??
    Aus diesen Gründen remonstrieren wir gegen den Beschluß – in der Hoffnung, dass die CDU sich dem Anliegen öffnet, in einen Dialog einzutreten, um wirklich zu einem Kompromiss zu finden, der von breiten Teilen unserer Mitbürger getragen wird.

    PS: hier ist es üblich, dass Diskutanten mit ortspolitischer Funktion diese offenlegen

  3. Das hat schon etwas von schlechten Verlierern.

    Als ob eine weitere „ausführliche Beratung“ auch nur die geringste Aussicht darauf gehabt hätte, dass SPD und Grüne anschließend der Aufhebung der Fahrradstraßen zustimmen. Die politischen Positionen waren völlig klar. Jetzt nach einer verlorenen Abstimmung über das Verfahren eine neue Runde erzwingen zu wollen, wirkt eher wie der Versuch, ein politisch unerwünschtes Ergebnis doch noch mit formalen Mitteln aus der Welt zu schaffen. Wenn Anwohner so vorgehen, wird das massiv kritisiert. Aber offenbar wird hier mit zweierlei Maß gemessen.

    Besonders interessant finde ich die Rolle des zuständigen Beigeordneten.

    Nach meiner Erinnerung saß er während der gesamten Beratung mit am Tisch – und zu einem möglichen rechtlichen oder verfahrensrechtlichen Problem kam von ihm kein entsprechender Hinweis.

    Das ist schon eine bemerkenswert schlechte Figur. Ein hochbezahlter Wahlbeamter und zuständiger Fachdezernent begleitet eine Ausschußsitzung, läßt einen solchen Beschluss beraten und abstimmen und sagt zu möglichen rechtlichen Bedenken offenbar nichts.

    Das Protokoll wird deshalb ausgesprochen spannend.

    Sollte sich meine Erinnerung bestätigen, stellt sich schon die Frage, warum der zuständige Beigeordnete während der Sitzung keinen Hinweis gegeben hat. Entweder teilte er die nun von SPD und Grünen vertretenen rechtlichen Bedenken nicht, oder er hat einen möglichen Verfahrensfehler jedenfalls nicht thematisiert.

    Die Stadtverwaltung selbst hat sich dazu bislang, soweit ersichtlich, noch gar nicht positioniert. Umso erstaunlicher finde ich die Sicherheit, mit der politisch bereits der Eindruck erweckt wird, der Beschluss sei rechtlich problematisch.

    Die Argumentation von Herrn Kraus halte ich dagegen für gut nachvollziehbar: Danach wurden Punkte eines früheren Beschlusses desselben Fachausschusses wieder aufgehoben. Ob das rechtlich noch vom Tagesordnungspunkt gedeckt war, kann man diskutieren. Eindeutig ist die Sache aus nicht. Werden wohl Gerichte entscheiden müssen.

    Und am Ende bleibt der politische Eindruck: Hier soll mit erheblichem verfahrensrechtlichem Aufwand und offenbar mit der Brechstange an einer der Lieblingsspielwiesen der Verkehrspolitik festgehalten werden, nachdem dafür im zuständigen Ausschuß keine Mehrheit mehr vorhanden war.

    Als hätte Bergisch Gladbach keine anderen und deutlich dringenderen Verkehrsprobleme.

    1. „Das hat schon etwas von schlechten Verlierern.“ – Keineswegs. Sie sollten daraus lernen, dass man sich auch dann, wenn man mit der Dampfwalze quer durch die Beschlusslage fahren will, an Verfahrensregeln zu halten hat. Mag ja sein, dass Sie eine willkommene Gelegenheit sahen, Ihre Partikularinteressen durchzusetzen, aber wenn Sie es dann aus lauter Eifer formal vergeigt haben, dann haben Sie es vergeigt.

    2. Vielleicht nehmen Sie es als Angebot, mit den Parteien der politischen Mitte zu einem gemeinsamen Weg zurückzufinden, statt mal wieder auf die Zustimmung von Faschisten zu setzen. Ich frage mich ja oft, ob es Sie oder Ihre Parteifreundinnen nicht auch mal in einem kurzen Moment der Selbstbefragung irritiert, dass Ihren “sachlich richtigen Anträgen” so oft nur Rechtsextreme folgen wollen.

    3. Herr Nagelschmidt, Sie gehen auf den Kern des Ganzen gar nicht ein: Es geht nicht um die „Lieblingsspielwiese der Verkehrspolitik“ und auch nicht darum, dass die CDU eine Mehrheit hatte. Es geht darum, wie sie zustande kam und wie damit umgegangen wurde.

      Angekündigt war der Rückbau in der Nachtigallenstraße. Erst in der Sitzung wurde daraus das Aus für das gesamte Fahrradstraßenprogramm. Eine Vertagung, damit sich die anderen Fraktionen darauf vorbereiten können, haben CDU und AfD abgelehnt.

      Das ist formal eine Abstimmung, aber keine Beratung im demokratischen Sinn. Eine Mehrheit hat das Recht zu entscheiden, aber nicht das Recht, den anderen die Möglichkeit zu nehmen, sich damit zu befassen.

      Dazu kommt: Die Entscheidung hing an den zwei Stimmen der AfD. Das ist keine Unterstellung einer Absprache, sondern das Abstimmungsergebnis. Wer so grundlegend umsteuert, wissend, dass er dafür die AfD braucht, trägt dafür politische Verantwortung.

      Und ja, ob der Beschluss Bestand hat, ist offen. Gerade deshalb ist der Einspruch kein „Austricksen”, sondern der vorgesehene Weg, das klären zu lassen. Wer „schlechte Verlierer” sagt, sollte zuerst beantworten, warum eine Vertagung nicht möglich war.

    4. Neugierdehalber: Welches sind die “deutlich dringenderen Verkehrsprobleme”?

      Dass die Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg für Sie keine Priorität hat, finde ich jedenfalls bemerkenswert.

  4. Im Prinzip ist die Sache jetzt ganz einfach zu entscheiden. Wenn Oliver Schillings die Mehrheit der Bevölkerung zu ihrem Recht verhelfen möchte (Zitat: Die Hoffnung der CDU sei es, so mehr Akzeptanz in der Bevölkerung für eine Verbesserung des Radverkehrs zu erlangen.), braucht man jetzt nur noch die über 100 überaus repräsentativen Kommentierungen dazu im Bürgerportal auszuwerten.
    Diesem Ergebnis zufolge braucht die ja so überaus besorgte und den einfachen Radl-Bürgern zugewandte CDU sich keine schlaflosen Nächte mehr zu bereiten. Denn dieses kleine „Bürgervotum“ müsste nun auch die letzten Zweifel an der Gestaltung und vor allem Notwendigkeit der geplanten Fahrradstraßen komplett ausräumen…
    Oder sollte ich mich bei der „Stimmenauszählung“ tatsächlich verzählt haben? Irren ist menschlich. Die gesammelten Irrtümer auf Seiten von CDU und AFD haben jedoch bereits etwas von Verblendung an sich…
    MfG Dieter Richter Bergisch Gladbach

    1. Dieter Richter – Das ist erstaunlich. Verstehe ich es richtig, dass Sie die Meinung derjenigen, die hier im Bürgerportal kommentieren, als die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung ansehen? Ich z.B. kenne einige Menschen, die zwar regelmäßig im Bürgerportal die lokalpolititschen Nachrichten lesen, diese Meinung (Fahrradstraßen notwendig) oder andere Meinungen der “Bürgerportal-Community” nicht teilen. Wir diskutieren dann und wann über Nachrichten aus der Lokalpolitik und jeder hat zu Thema x oder y seine eigene Meinung und oft auch unterschiedliche Meinungen. Ich frage gelegentlich, warum diejenigen sich hier nicht zu Wort melden und habe leider immer wieder gehört, dass man hier bewusst “nie schreiben würde”, man hätte keine Lust sich für eine “andere Meinung” vielfach “abbügeln” zu lassen. Das finde ich schade, denn Diskussionen und andere Sichtweisen, Toleranz und Akzeptanz anderer Meinungen gehören für mich zum wichtigen Miteinander einer Gesellschaft. Ich schreibe hier nicht so häufig, was aber nicht an der “Angst vor anderen Meinungen” oder “Gegenwind” liegt, sondern an meinen persönlichen Lebensumständen. Ich fand die Fahrradstraßen in Frankenforst unnötig und ich kenne die Straßen gut. Ich sehe auch die Bedenken der Anwohner (Wegfall von Parkplätzen, zu hohe Geschwindigkeit mancher Auto-Durchfahrer, da mehr Platz usw) als bedenkenswert an.

  5. Die CDU GL arbeitet inzwischen völlig offen und ungeniert mit der AfD zusammen.
    Das sollte – neben der berechtigten Kritik am undemokratischen Vorgehen – nicht unter den Tisch fallen. Wieviele (wichtige) gemeinsame Entscheidungen noch, bis man von einer “informellen Koalition” sprechen kann bzw. muss?

  6. Sehr gute Entscheidung von SPD und Grüne gegen den Beschluss zur vollständigen Aufhebung des Fahrradstraßenkonzepts vorzugehen.

    Es geht dabei längst nicht mehr nur um die Frage, ob Fahrradstraßen das richtige Instrument sind. Es geht auch darum, wie weitreichende kommunalpolitische Entscheidungen vorbereitet und getroffen werden.
    Ein Antrag von solcher Tragweite wurde erst in der Sitzung ausgeweitet. Eine Vertagung, die eine ordentliche Beratung und die Suche nach einem Kompromiss ermöglicht hätte, wurde von CDU und AfD abgelehnt. Anschließend wurde die vollständige Aufhebung des Konzepts mit den Stimmen von CDU und AfD beschlossen.

    Der nun angekündigte Einspruch eröffnet der CDU eine neue Möglichkeit: Sie kann zeigen, wie sie demokratische Verantwortung versteht.

    Ist sie bereit, den Beschluss noch einmal fachlich und rechtlich sauber beraten zu lassen und nach einer Lösung innerhalb des demokratischen Spektrums zu suchen?

    Oder möchte sie weiter Entscheidungen durchsetzen, bei denen die AfD den Ausschlag gibt, sobald eine Mehrheit mit anderen demokratischen Fraktionen nicht erreichbar ist?

    Ich unterstelle der CDU keine Absprache mit der AfD. Aber wer weiß, dass ein Antrag nur mit den Stimmen der AfD eine Mehrheit erhält, trägt Verantwortung dafür, diese Mehrheit nicht einfach als politisches Normalverfahren zu behandeln.
    Gerade die stärkste Fraktion im Rat sollte jetzt zeigen, dass sie nicht nur Mehrheiten organisieren, sondern auch Brücken bauen kann.

  7. Zu einer erneuten Beratung über “Fahrradstraßen” gehört auch, unmissverständlich eine Notwendigkeit zu prüfen, die bei den nun vor Gericht gelandeten “Fahrradstraßen” völlig fehlte. Hier wurde lediglich Migendas Lieblingsthema bedient, als der Vorreiter einer “Fahrradstadt” Bergisch Gladbach zu glänzen. Und wenn er laut KSTA behauptet, im Verkehrsausschuss wäre die Verwaltung “übergangen” worden, so scheint er wie schon so oft nicht zu akzeptieren, dass der Rat der höchste Souverän der Stadt ist.

    1. Hallo Rolf, Sie widersprechen sich selbst. Der Verkehrsausschuss ist nicht der Rat.

      Und im Verkehrsausschuss wurde eine Entscheidung des Rates mißachtet bzw der Ratsbeschluß wurde versucht lahmzulegen. Und nun muss geklärt werden, wie das rechtlich zu behandeln ist.

      1. Guten Tag, dies ist nicht richtig, es wurde keine Entscheidung des Rates mißachtet, auch wurde kein Ratsbeschluß versucht lahmzulegen.
        Der Top 16.1 Antrag „Rückbau ehemalige Fahrradstraße Nachtigallenstraße“ wurde zur Sache erweitert und bezog sich eindeutig auf die Druchsache-Nr. 0710/2023 aus der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsflächen (AMV) vom 13.02.2024.
        Dort und nur im AMV wurde seinerzeit das Radverkehrsnetz/Radroutenplanung in den Punkten I, II und III beschlossen.
        I steht für die grundsätzlichen Routenplanungen und Routen der Radverkehrsplanung usw. und wurde durch den Beschluss vorgestern nicht aufgehoben!
        II steht für die Prüfung und Umwandlung bestimmter Straßen in Fahrradstraßen. III Steht für die finanzielle Umsetzung der Fahrradstraßen und die Möglichkeit ein externes Planungsbüro zu beauftragen.
        Mit dem Antrag werden die Punkte II und III aufgehoben. Es wurde keine grundsätzliche Fahrradroutenplanung und/oder das Mobilitätskonzept aufgehoben wie dies hier in einigen Stellungnahmen den Eindruck vermittelt. Auch wurde keine Ratsentscheidung aufgehoben, sondern eine Entscheidung des Fachausschusses (AMV) aus dem Ausschuss heraus in seiner eigenen Zuständigkeit.
        MfG
        Robert Martin Kraus
        CDU Refrath/Lustheide

    2. #R.H.# “Fahrradstadt Bergisch Gladbach”… Mit Fahrradstädten scheinen Sie sich trefflich auszukennen. Nennen Sir mir doch einfach mal PI-MalDaumen, auf wieviel Kilometern Sie in Ihrem Leben die Fahrradstädte Deutschlands durchquert haben… Und kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit Null.
      MfG Dieter Richter (ca. 25.000 Radlkilometer in ganz Deutschland)

    3. Informeller Nachtrag zum Thema Fahrradstadt :
      https://in-gl.de/2025/06/17/fahrradklimatest-gl-faellt-erneut-mit-mangelhaft-durch/
      Es ist allerhöchste Zeit, dass die Mängelverwaltung der Vergangenheit angehört! Kurz zum ablehnenden VerwaltungsgerichtsUrteil vom 05.05.d.J., welches die Hasenstraße anbetrifft: Alle Welt schreit nach Abschaffung der Bürokratie… Die Justiz dagegen urteilte hier nur nach fehlenden Erhebungen, Statistiken und Formalfehlern. Klimaschutz, Bürgergesundheit und Kindeswohl scheinen keine Kriterien zu sein. Das zum Urteil, auf dem sich einige Kommunalpolitiker jetzt trefflich ausruhen möchten. Gab es von diesen nicht auch irgendwelche Wahlversprechungen hinsichtlich des Bürgerwohls? Eine Erhebung zu deren Einhaltungen wäre an dieser Stelle m.E. angebracht…. Wie, hohle Sprüche kann man statistisch nicht auswerten? Nun gut, dann lassen wir das.
      MfG Dieter Richter

  8. Demokratie braucht Regeln – auch wenn die Mehrheit sicher scheint

    Eine wirklich gute Entscheidung von SPD und Grünen, gegen diesen Beschluss vorzugehen. Mein ausdrückliches “Bravo!” Denn aus meiner Sicht haben CDU & AfD im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen eine Grenze des demokratischen Umgangs ganz bewusst und mit politischen Kalkül überschritten.

    Die Ausschussmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Drei der fünf Fraktionen hatten sehr deutlich Beratungsbedarf angemeldet. Bei kurzfristig eingebrachten und weitreichenden Änderungsanträgen, die über die vorherige Ankündigung hinausgehen, gehört es zur demokratischen Kultur, einen Tagesordnungspunkt zunächst zu vertagen und Beratung zu ermöglichen. CDU und AfD waren sich jedoch ihrer Mehrheit sicher und haben den Beschluss trotzdem durchgezogen. Der Ausschussvorsitzende (auch CDU) hatte nach eigener Aussage von dem Vorhaben des Änderungsantrag “zur Sache” gewusst, aber ihn auch erst im Ausschuss schriftlich bekommen. Der in der Sitzung gefallene Begriff des „Piratenüberfalls“ beschreibt dieses Vorgehen aus meiner Sicht durchaus treffend und das war aus meiner sich auch so vorbereitet worden.

    Mehrheit ersetzt kein ordentliches Verfahren. Entscheidend ist dabei für mich auch die kommunalrechtliche Frage: Kann ein Ausschuss mit einem Änderungsantrag einen wesentlichen Grundsatz eines vom Stadtrat beschlossenen Mobilitätskonzepts faktisch außer Kraft setzen?

    Der Stadtrat legt mit seinen Beschlüssen den politischen Rahmen fest, innerhalb dessen Ausschüsse tätig werden. Dass ein Ausschuss mit der Umsetzung eines Konzepts beauftragt wird, bedeutet aus meiner Sicht nicht automatisch, dass er dessen wesentliche Vorgaben mit einer eigenen und anderen Mehrheit als im Stadtrat verändern kann.

    Genau deshalb habe ich eine formelle Anfrage an den Bürgermister gestellt. Dabei geht es nicht um die politische Bewertung der Fahrradstraßen, sondern um die Zuständigkeit des Ausschusses und die Bindungswirkung des Ratsbeschlusses.

    Ich werde deshalb ebenfalls die Kommunalaufsicht einschalten. Sollte das Rechtsamt Zweifel an der Zuständigkeit oder der Bindungswirkung des Ausschussbeschlusses feststellen, muss die Frage gegebenenfalls weiter kommunalrechtlich und gerichtlich geklärt werden.

    Denn am Ende geht es nicht nur um Fahrradstraßen, sondern um einen grundlegenden Punkt: Eine Ausschussmehrheit aus CDU & AfD darf nicht einfach nach dem Prinzip „Wir haben die Mehrheit, also können wir es machen“ einen vom Stadtrat gesetzten politischen Rahmen verändern. Auch verletzt das die Grundsätze von parlamentarischen Minderheitsrechten.

    Hier meine Anfrage an den BM als PDF: https://www.santillan.de/app/download/7805288351/Anfrage%20zur%20Rechtswirkung%20der%20Beschl%C3%BCsse%20eines%20Ausschusses%20Beratungsfolge%2030-09-2026%20Tomas-M-Santillan.pdf

    1. Kleine Ergänzung: Die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen mit 21 Sitzen bilden nicht die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat ab, so wie sie sich aus der Wahl der Bürger:innen im September 2025 ergeben haben. In diesen Ausschüssen sind nicht alle Gruppen aus dem Stadtrat vertreten. Außerdem gibt weitere zwei Einzelratsmitglieder und die Stimme des direkt gewählten Bürgermeisters. Daraus ergibt sich dass CDU & AfD im Stadtrat gemeinsam keine Mehrheit der Sitze und Stimmen haben, so wie es die Bürger:innen bei der Kommunalwahl auf Grundlage der Landesgesetz auch entschieden haben.

      Im Ausschuss mit 21 Sitzen sieht das eben anders aus und dort kann die CDU in Alianzen mit der AfD Mehrheiten bilden. Im Stadtrat haben sie zu zweit keine Mehrheit und brauchen weitere Stimmen. Aber es ist eben nur ein Ausschuss.
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      Tomás M. Santillán – Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach Die Linke

      1. Dan zitiere ich mal die Antwort der CDU-Fraktion zu meinem Kommentar:

        Den Vorwurf bzgl. der Mehrheiten weisen wir strikt von uns. Absprachen mit der AfD hat es nicht gegeben und wird es nicht geben. Wir lassen uns unsere politischen Überzeugungen aber auch nicht dadurch aus der Hand nehmen, dass auch die AfD einem Antrag möglicherweise zustimmt.

        Das die AfD bei der nächsten Sitzung zu dem Thema zustimmt ist jetzt kein “möglicherweise” mehr. Die CDU kann sich jetzt nicht mehr herausreden, wenn Sie ihre Positionen mit Hilfe einer rechtsextremen Partei versucht durchzusetzen.

      2. Arbeiten Sie auch (privat, im Rat der Stadt oder in der Partei) oder schreiben Sie nur ellenlange ideologische Leserbriefe?

      3. @Hans-Peter Erdtmann

        Sie waren im Verkehrsausschuss offenbar nicht dabei – sonst hätten Sie vielleicht erlebt, wie unterschiedlich man „ideologische“ und „dogmatische“ Reden der CDU-Vertreter wahrnehmen kann. Die Sitzung begann um 17 Uhr und endete erst nach 21 Uhr; zwischendurch wurde die Debatte auch durch den einen oder anderen kräftigeren Ausdruck etwas lebhafter.

        Meine Aussagen hier sind dagegen vergleichsweise schnell gelesen. Wenn Sie etwas mehr Zeit haben, schauen Sie gerne einmal in meinen Blog – einfach auf meinen Namen hier oben klicken, dann kommen Sie dorthin. Dort wird es ausführlicher und ich erläutere Positionen auch mit etwas mehr Hintergrund, Quellen und Weblinks. LOL.
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        Tomás M. Santillán – Mitglied im Stadtrat Bergisch Gladbach Die Linke

      4. @Anno Nüm

        Das war übrigens auch Thema im Verkehrsausschuss, wo sich beide Seiten gegenseitig eine ideologische Politik vorgeworfen haben. Besonders auffällig: Die CDU hat begonnen, die Verkehrswende und die damit verbundenen Maßnahmen pauschal als „ideologisch“ zu diffamieren. Das ist durchaus pikant – schließlich hat die CDU 2024 selbst dem Mobilitätskonzept zugestimmt, in dem Fahrradstraßen als wichtiger Bestandteil verankert sind. Die andere Seite hat mit dem Vorwurf die CDU wäre “ideologisch dagegen” gekontert.

        Hier geht es jedoch um den Vorgang und nicht um Fahrräder, sondern um grundsätzliche demokratische und rechtsstaatliche Fragen. Wenn man so will, bin ich in diesem Punkt tatsächlich ideologisch: und zwar “radikal-demokratisch”. Niemand muss sich für ein klares Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat schämen, wenn er diesen verteidigt. Da bin ich gerne auch “dogmatisch”.
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        Tomás M. Santillan – Mitglied im Stadtrat Bergisch Gladbach Die Linke

      5. „Ideologisch“ ist etwas offenbar immer dann, wenn es einem selbst nicht in den Kram passt, man aber keine Sachargumente dagegen findet.