Marianne Vogt-Werling (M.) und Michael Werling mit Fachbereichsleiterin Elisabeth Sprenger

Der Bergisch Gladbacher Denkmalpflegeplan geht in die dritte Runde: In der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am Mittwoch werden Prof. Michael Werling und Marianne Vogt-Werling die Teilbereiche Schildgen/Paffrath, Herkenrath und Refrath vorstellen. Das Bergisch Gladbacher Architektenehepaar wurde im Jahre 2015 mit der denkmalpflegerischen Begutachtung aller Stadtteile beauftragt und arbeitet seitdem diese Aufgabe sukzessive ab.

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Auch die nun vorliegende Tranche gliedert sich wieder in fünf Bestandteile:

  • Die Stadtteilgeschichte einschließlich Lage und Topographie steuerte das Stadtarchiv bei, die siedlungsgeschichtliche Entwicklung mit historischen Objekten hat das Architektenbüro ausgearbeitet.
  • In einem zweiten Teil erfasst der Plan den Bauzustand und den Sanierungsbedarf der bereits denkmalgeschützten Gebäude, beigesteuert von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt.
  • Teil drei stellt alle denkmalverdächtigen und erhaltenswerten Gebäude dar. Ziel ist es, für die „verdächtigen“ Bauten eine Prüfung der Denkmalwürdigkeit einzuleiten und sie bis dahin möglichst vor Abriss oder einschneidenden Veränderungen zu schützen. Für diese, aber auch für die als erhaltenswert eingestuften Bauten ist ein Beratungsangebot für die Eigentümer erforderlich, dass die Stadt abhängig von verfügbaren Personalressourcen bereitstellen will.
  • Im vierten Teil hat die städtische Bauordnung überprüft, inwieweit bestehende oder geplante Festsetzungen der Bauleitplanung in Konflikt zum Erhalt einzelner Gebäude stehen.
  • Und Teil fünf führt schließlich die Vorerhebungen in einem konkreten Handlungskonzept zusammen.

Ziel ist es, die Siedlungsgeschichte lebendig und wahrnehmbar im Stadtbild zu verankern. Die Maßnahmen gehen über die übliche Unterschutzstellung von Einzeldenkmälern hinaus und wirken stark in den Städtebau hinein, in dem noch vorhandene städtebauliche Elemente, die wesentliche Bestandteile der Siedlungsgeschichte sind, zukünftig stärker betont oder wiederhergestellt werden.

Der Inhalt des Denkmalpflegeplans und die dort aufgeführten einzelnen Gebäude sind bereits im Internet im Ratsinformationssystem der Stadt Bergisch einsehbar.

Bürgerbeteiligung im September, danach wird der Teilplan beschlossen

Auch für den nun vorgestellten Teilplan soll es eine Bürgerbeteiligung geben, über die anschließend an die Präsentation in der kommenden Ausschusssitzung beschlossen wird. Angesetzt ist dafür die Zeit nach den Sommerferien im September 2018. Der genaue Zeitraum wird noch bekanntgegeben.

Mit der Bürgerbeteiligung möchte die Stadtverwaltung die Menschen bestmöglich über den neuesten Sachstand informieren. Zwar regelt das Denkmalschutzgesetz kein Verfahren zur Aufstellung eines solchen Plans, die Beteiligten finden es jedoch sinnvoll, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, mit ihnen die Inhalte des Plans zu diskutieren, Anregungen zu prüfen und evtl. mit aufzunehmen.

Die Vorstellung des Planes in der anstehenden Sitzung bedeutet deshalb noch keine Beschlussfassung; diese wird erst nach der Bürgerbeteiligung und nach Berücksichtigung der dort eingebrachten Anregungen und Bedenken erfolgen.

Der Beschluss beinhaltet dann, dass das Handlungs- und Planungskonzept zukünftig bei allen Planungen in die Abwägung mit einzubeziehen ist. Ende 2018 soll dann der Denkmalpflegeplan für alle Stadtteile vollständig erarbeitet sein.

Denkmalpflegeplan als Pilotprojekt für NRW

Die Erstellung des Denkmalpflegeplans wird durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen als Pilotprojekt gefördert. In NRW wurden bisher sehr wenige Pläne dieser Art erstellt, und so fehlt es an konkreten Erfahrungen über die Wirksamkeit dieses kulturellen Fachplans.

Da in Bergisch Gladbach derzeit mehrere entscheidende und zukunftsweisende Planungen parallel erfolgen, eignet sich der Zeitraum 2016 – 2018 optimal, um den Nutzen und die Wirksamkeit eines Denkmalpflegeplans zu „erforschen“.

Im Hinblick auf die Konzeption als „Forschungsprojekt“ wurde die Reihenfolge der Stadtteile für die Erarbeitung des Denkmalpflegeplans festgelegt. Der erste Teilplan (Bensberg/Bockenberg) wurde im Juli 2017 beschlossen. der zweite Teilplan (Stadtmitte, Sand und restliche Stadtteile Bensberg) im Januar 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Weitere Beiträge zum Thema:

Vorstellung des Denkmalpflegeplan Bensberg

Denkmalpflegeplan für Bensberg vorgelegt

Zanders: (Nur) 13 Gebäude werden zu Denkmälern

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Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

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  1. Es ist völlig richtig, die Denkmalpflege auch in Verbindung mit der Bauleitplanung zu sehen, denn sie sollte unter anderem Ortsüblichkeiten bei der Bebauung berücksichtigen. Doch einzelne Gebäude verlieren stark ihre denkmalrelevante Wirkung, wenn sie isoliert in einer verfremdeten Umgebung verbleiben müssen. Sie sind dann reines Museumsstück, ohne dass die historischen Zusammenhänge auf den ersten Blick deutlich werden. Besser ist es, sie auch als Bestandteil der Bergischen Kulturlandschaft zu sehen, die es gerade hier im Stadtgebiet zu bewahren gilt. Der Denkmalpflegeplan sollte deshalb auch auf den Erhalt der zumindest in Resten vorhandenen Kulturlandschaft mit bäuerlicher und vorindustrieller Prägung ein Augenmerk richten.