Thomas Klein ist Vorsitzender der Fraktion „Die Linke mit Bürgerpartei GL” im Stadtrat

Die Abschaffung der Stichwahl in Nordrhein-Westfalen ist rechtswidrig: Zu diesem Ergebnis ist ein neues Gutachten im Auftrag der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK NRW) gekommen. „Die Abschaffung der Stichwahl entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen für eine Änderung des Wahlmodus.“, erklärt Frank Samirae (Bürgerpartei GL) die Ergebnisse des Gutachters.

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„Der Landtag hat nun knapp 1 Jahr vor den Kommunalwahlen mit der CDU/FDP-Mehrheit die Stichwahl bei den Oberbürgermeister- und Landratswahlen in NRW abgeschafft.“, erläutert Fraktionschef Thomas Klein (Linke). „Wer Wählen abschafft hat nicht mehr viel mit Demokratie zu tun.“

Hinweis der Redaktion: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Beitrag der Linken mit Bürgerpartei GL. Das erwähnte Gutachten wurde im Februar veröffentlicht. Die SPD Bergisch Gladbach hatte die Abschaffung der Stichwahl ebenfalls hart kritisiert.

Bisher war es Usus bei der Direktwahl eines kommunalen Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landrat) einen zweiten Wahlgang zu ermöglichen, falls es keine absolute Mehrheit eines Kandidaten gegeben hat.

Dann fand eine Stichwahl zwischen den beiden besten Kandidaten statt. Das ist nun erst einmal vorbei – falls das Verfassungsgericht das Gesetz nicht kippt.

„Aus reinem Machtkalkül das Wahlrecht nach Belieben zu verändern und die Bürger in ihrem vornehmsten demokratischen Recht zu beschneiden, ist unseriös. Das Vertrauen in die Politik bei den Bürgern ist beschädigt“, betont Klein.

Es eröffnet auch radikaleren Parteien die Möglichkeit, ihren Kandidaten durchzubringen, wenn beispielsweise bei vielen Bewerbern auf das Bürgermeisteramt 25 Prozent für eine einfache Mehrheit reichen.

Samirae: „Durch die beschlossene Abschaffung der Stichwahlen werden jetzt vielfach Oberbürgermeister und Bürgermeister ins Amt kommen, die sich nur auf die Stimmen einer Minderheit der Wähler in einem Wahlgang stützen können. Jetzt hoffen wir, dass der Verfassungsgerichtshof NRW diesen Demokratieabbau noch rechtzeitig vor der Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu den Kommunalwahlen 2020 stoppen wird.“

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