Fast jeder zweite Radfahrer ist mit mangelhafter oder ganz ohne Beleuchtung unterwegs. Um das zu ändern gehen Polizei und ADFC am Mittwoch mit der Aktion „Lichtblick” auf die Straße.

Fahrräder müssen mit einer funktionierenden Lichtanlage ausgestattet sein – so schreibt es die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor. Dennoch sind knapp 40 Prozent der Radfahrer bei Dunkelheit mit mangelhafter oder gar ohne Beleuchtung unterwegs.

Die Polizei RheinBerg startet deshalb an diesem Mittwoch gemeinsam mit dem ADFC Rheinisch-Bergischer Kreis die Aktion „Lichtblick” in der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone am Kreisverkehr Stationsstraße/ An der Gohrsmühle. Von 7 bis 9 Uhr können sich Radfahrer an einem Infostand umfassend über die richtige Radbeleuchtung und geltende Vorschriften informieren lassen.

image_pdfPDFimage_printDrucken

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

1 Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. Radfahrer im Dunkeln erkennen zu können, ist für Fußgänger wie Autofahrer manchmal lebenswichtig. Das mit dieser Aktion zu verbessern ist also auch sehr wichtig. Ebenso sollten die Autofahrer, von denen man immer häufiger solche nur mit einem funktionierenden Scheinwerfer sieht, das zu ändern verdonnert werden.

    Die Praxis zwischen Rad- und Autofahrern, sich gegenseitig den Schwarzen Peter für alle möglichen, verkehrsrelevanten Probleme zuzuschieben, ist so alt wie es beide Fortbewegungsmittel auf unseren Straßen gibt. Allerdings sind inzwischen Regeln entstanden, die das Zusammen“fahren“ steuern sollten – ja, sollten, wenn sie denn eingehalten würden. Der Autofahrer, der sich auf den blinden Winkel im Außenspiegel herausredet, der LKW-Fahrer, der meint, er hätte aufgrund der Masse seines Transportmittels immer Vorfahrt, aber auch der Radfahrer, der meint, immer und überall Vorfahrt zu haben, weil er so schnell, was man zu respektieren hätte. Nur gibt es einerseits die noch schwächeren Fußgänger, die mancher Radfahrer nur als Pylonen sieht, um die er sportlich herumrasen kann oder die er auf Fußgänger-Übergangswegen ignoriert.

    Wann wird es den Ordnungsbehörden gelingen, die Bedeutung und das Wesen mehrerer weißer, breiter Streifen auf einer Autostraße bzw. einer Insel mitten auf der Autostraße, ohne dass diese weißen Streifen zu ihr hinführen, dauerhaft zu vermitteln bzw. Verstöße entsprechend zu ahnden?

    Die auch mit Schildern, auf denen eindeutig Fußgänger und keine Radfahrer zu erkennen sind, gekennzeichneten „Fußgängerüberwege“ werden oft in völlig unverantwortlicher, gefährdender und ungesetzlicher Art und Weise von Radfahrern genutzt, die da auf ihrem Drahtesel nichts zu suchen haben. Als Autofahrer hat man oft kaum Zeit, zu reagieren, wenn ein zweirädriger Verkehrsteilnehmer wie ein Geschoss da auftaucht, wo er nur zu Fuß berechtigt ist, sich fortzubewegen.

    Die Insel auf einer Autostraße bewerten viele Fußgänger als ihren Rechtsbeweis, die Straße wie auf einem Fußgängerüberweg zu begehen. Wenn Autofahrer das nicht ebenso sehen, werden sie beschimpft. Dabei dient diese Insel lediglich der Möglichkeit, eine breite Straße nicht in einem Zug überqueren zu müssen und nicht als Vorfahrt für Fußgänger.

    Diese beiden Missstände im Straßenverkehr erlebe ich als Fahrer für behinderte Menschen jeden Tag. Man liest und hört immer nur von den bösen Autofahrern, die die schwächeren Verkehrsmitglieder drangsalieren. Nicht dass da nicht etwas dran ist, aber diese „Schwachen“ sollten auch mehr ihrer Verantwortlichkeit gerecht werden.