Viele Künstler:innen und freie Kultureinrichtungen - wie hier das Theas - habe durch Corona fast alle Auftrittsmöglichkeiten und Einnahmequellen verloren.

Mit dem Stärkungsfonds ,,GL hilft der Kultur“ stellt die Stadt 100.000 Euro zur Verfügung, um der Kultur durch die Corona-Zeit zu helfen. Ab sofort können Künstler:innen, freie Kultureinrichtungen sowie Kultur- und Heimatvereine Anträge auf einen Zuschuss stellen. Damit die Hilfe noch weiter trägt werden die Bürger um Spenden gebeten.

In seiner Sitzung am 1. September 2020 hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach den Kultur-Stärkungsfonds „GL hilft der Kultur“ beschlossen. Dieser ist für das Jahr 2020 einmalig mit einem Betrag in Höhe von 100.000 Euro ausgestattet.

Bergisch Gladbach hat eine lebendige und vielfältige Kulturszene. Die Kultur- und Kreativwirtschaft, Brauchtumspflege und das Vereinsleben stehen mit ihren Veranstaltungen und Angeboten für das Miteinander in Bergisch Gladbach, für Begegnungen und Lebensqualität.

Die Corona-Pandemie hat nun die Kultur in eine tiefe Krise gestürzt – Kultureinrichtungen wie Konzerthäuser, Theater, Museen usw. mussten deutschland- und europaweit von heute auf morgen schließen, freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind plötzlich ohne Auftritte und Engagements.

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung haben verschiedene Nothilfefördermaßnahmen für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt, um rasch und unbürokratisch betroffenen Künstlerinnen und Künstlern, kulturwirtschaftlichen Unternehmen und privaten Kultureinrichtungen aus der Not zu helfen. Aber bei vielen Kulturschaffenden stoßen diese Programme an ihre Grenzen oder treffen nicht zu.

Mit einem städtischen Solidaritätsfonds „GL hilft der Kultur“ will die Stadt freien Kultureinrichtungen, Vereinen, Künstler:innen, Kreativ- und Kulturschaffenden sowie Solo-Selbstständigen im Kulturbereich helfen, bei denen Förderprogramme von Land und Bund nicht greifen und die sich in einer existenzbedrohlichen wirtschaftlichen Notlage befinden.

Auf der Grundlage des Ratsentscheides hat die Kulturverwaltung eine einfache, zielführende und effektive Konzeption erstellt und drei Förderkulissen entwickelt. Anträge können bis zum 9. Oktober 2020 schriftlich oder digital gestellt werden.

Adressat ist die Stadt Bergisch Gladbach, Fachbereich 4 – Kulturbüro, Scheidtbachstr. 23, 51465 Bergisch Gladbach, E-Mail: kulturbuero@stadt-gl.de

Diese Corona-Nothilfe wird als freiwillige und einmalige Zuschusszahlung gewährt. Es handelt sich um eine kommunale Sonderförderung. Über die Anträge entscheidet ein unabhängig besetztes Gremium aus Vertretern/Vertreterinnen der Politik, der Verwaltung sowie der Kulturszene/ Brauchtumsszene.

Die Entscheidungen sollen in der letzten Oktoberwoche getroffen werden. 

Die drei Förderkulissen

Freie Kultureinrichtungen (Theater, Museen u.ä.), die infolge der Corona-Pandemie vorrübergehend ihren Betrieb einstellen mussten, können einen Förderantrag stellen als Unterstützung bei Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie.

Der Zuschussbetrag ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Die Antragsberechtigung liegt vor, wenn der Hauptstandort der antragstellenden Kultureinrichtung sich in Bergisch Gladbach befindet. Der Zuschuss wird gewährt, sofern die Betriebseinnahmen nicht die Betriebsausgaben decken.

Außerdem darf die Einrichtung nicht parallel eine Unterstützung aus staatlichen Programmen mit mehr als 10.000 Euro erhalten haben.

Künstlerinnen und Künstler, die wegen der Corona-Pandemie durch Einnahmeausfälle bei ihrer künstlerischen Tätigkeit in eine Notlage geraten sind, können Förderung beantragen als Kompensation für abgesagte Engagements, Ausstellungen, Publikationen, Präsentationen, Projekten, kulturelle Bildungsangebote usw.

Der Zuschuss beträgt 1.000 € bis 2.000 €; der Höchstfördersatz ist noch durch das Vergabegremium festzulegen.

Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Erst-/Hauptwohnsitz in Bergisch Gladbach, die eine kulturelle Tätigkeit schlüssig nachweisen können, z.B. Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einem Künstlerverband.

Außerdem muss der Lebensunterhalt der Antragsteller überwiegend aus der erwerbsmäßigen künstlerischen Tätigkeit bestritten werden. Gewährt werden kann die Unterstützung im Fall von corona-bedingten Veranstaltungsabsagen und dadurch verursachten Einnahmeausfällen.

Auch hier darf nicht parallel staatliche Unterstützung von mehr als 10.000 Euro gewährt worden sein.

Kultur- und Heimat-Vereine sowie kulturelle Fördervereine sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, zur Heimat- und Geschichtsforschung, Brauchtumspflege usw. ausgefallen sind.

Der Zuschuss beträgt auch hier 1.000 € bis 2.000 €, wobei der Höchstfördersatz durch das Vergabegremium festgelegt wird.

Der Sitz des Vereins muss Bergisch Gladbach sein, und wie bei den beiden vorgenannten Szenarien ist auch hier die Förderung bei gleichzeitiger staatlicher Unterstützung von mehr als 10.000 Euro ausgeschlossen.

Anträge können schriftlich per Vordruck bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden. Weitere Informationen geben die Internet-Seiten der Stadt Bergisch Gladbach.

Spenden der Bürger:innen: Jeder Euro erhöht das Förderbudget

Bürgerschaftliche Spenden sind möglich und ausdrücklich erwünscht. Die Stadt Bergisch Gladbach wirbt für den Fonds „GL hilft der Kultur“ als gemeinschaftliche Möglichkeit, das kulturelle Leben der Stadt Bergisch Gladbach zu unterstützen.

Als Spendenkonto steht das Konto der Stadtkasse zur Verfügung – IBAN DE93 3705 0299 0312 0000 15 bei der Kreissparkasse Köln. Um die Spende zuordnen zu können, sollte als Verwendungszweck „GL hilft der Kultur“ angegeben werden.

Jede Spende erhöht die Fördersumme und kommt so zusätzlich den Kulturschaffenden zugute.

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